Basierend auf Art. 13 EG-Vertrag, welcher Diskriminierungen der Rasse, der ethni-schen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Be-hinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung beseitigen und verhindern soll, und Art. 141 EG-Vertrag, welcher gleiches Entgelt für gleiche Arbeit unabhängig des Geschlechts vorschreibt, verabschiedete der Europäische Rat die folgenden vier Richtli-nien, die gemäß Art. 249 EG-Vertrag binnen einer gewissen Frist in nationales Gesetz umgewandelt werden müssen:
- "Antirassismus-Richtlinie“ 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 für eine Gleichbe-handlung unabhängig der Rasse oder der ethnischen Herkunft,
- „Rahmen-Richtlinie“ 2000/78/EG vom 27. November 2000 für eine Gleichbe-handlung unabhängig der Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität in Beschäftigung und Beruf,
- Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 für eine Gleichbehandlung der Geschlechter beim Zugang zu einer Beschäftigung, bei der Berufsbildung und beim beruflichen Aufstieg,
- Richtlinie 2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 für eine Gleichbehandlung der Geschlechter außerhalb des Beschäftigungsbereichs.
Der Bundestag hat diese Richtlinien in Form des „Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ am 14.08.2006 beschlossen und in deutsches Recht transformiert. Formal ist das Gesetz in vier Artikel gegliedert. Art. 1 enthält das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zum Schutz vor Benachteiligung. Dabei unterteilt sich das AGG in sieben Abschnitte und findet sowohl im Arbeits- als auch im Zivilrecht Anwendung.
Diese Hausarbeit beschäftigt sich vornehmlich mit Abschnitt 2. Dieser umfasst den Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht und bildet den Kern des AGG. Das Gesetz verbietet allerdings nicht jede Form einer unterschiedlichen Behandlung, da im Ab-schnitt 1 nur bestimmte Diskriminierungsmerkmale, die die Grundlage für Abschnitt 2 bilden, als schutzbedürftig definiert sind. Im Zuge dieser Hausarbeit werden diese Merkmale zunächst beschrieben und Praxisbeispiele genannt, um anschließend die Formen der Benachteiligung näher zu erläutern und die Hausarbeit mit einem Fazit ab-zuschließen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschützte Merkmale nach § 1 AGG
2.1 Rasse
2.2 Ethnische Herkunft
2.3 Geschlecht
2.4 Religion oder Weltanschauung
2.5 Behinderung
2.6 Alter
2.7 Sexuelle Ausrichtung
3. Formen der Benachteiligung
3.1 Unmittelbare Benachteiligung
3.2 Mittelbare Benachteiligung
3.3 Belästigung
3.4 Sexuelle Belästigung
3.5 Anweisung zur Benachteiligung
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland, mit einem Fokus auf den Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht. Das Ziel besteht darin, die geschützten Merkmale zu erläutern und die verschiedenen Formen der Benachteiligung praxisnah darzustellen.
- Europäische Richtlinien als Grundlage des AGG
- Analyse der geschützten Merkmale nach § 1 AGG
- Differenzierung zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung
- Rechtliche Einordnung von Belästigung und sexueller Belästigung
- Problematiken in der praktischen Umsetzung und Unternehmensführung
Auszug aus dem Buch
2.1 Rasse
Das Diskriminierungsmerkmal „Rasse“ ist nicht dahin zu deuten, dass es verschiedene menschlicher Rassen gibt. Vielmehr soll zum Ausdruck gebracht werden, dass ein Rassist aufgrund seiner Annahme eines Vorhandenseins unterschiedlicher Rassen andere diskriminiert. Um diesen Unterschied im Gesetzestext zu verdeutlichen, grenzt der Gesetzgeber dieses Merkmal in der Formulierung von den anderen ab und spricht von Benachteiligungen „aus Gründen der Rasse“ und nicht „wegen der Rasse“.
Diese formale Abgrenzung konkretisiert allerdings nicht die Tatsache, dass es nur eine menschliche Rasse gibt, und gewährt Interpretationsspielraum. Neben der Möglichkeit einer solchen Missinterpretation spricht gegen die Verwendung des Begriffs „Rasse“ auch die negative Besetztheit aufgrund der deutschen Geschichte. Dennoch wurde sich für den Begriff „Rasse“ entschieden, um einerseits von der starken rhetorischen Wirkung des Wortes „Rassismus“ zu profitieren und um andererseits an den Wortlaut der „Antirassismus-Richtlinie“ anzuknüpfen.
Allerdings verzichtete der Gesetzgeber im AGG auf eine nähere Präzisierung des Begriffs „Rasse“, so dass für eine klare Definition einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse eine andere Quelle herangezogen werden muss. Eine mögliche Begriffsbestimmung liefert eines der sieben Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Diese UN-Rassendiskriminierungskonvention versteht unter einer Rassendiskriminierung „jede auf … der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung“. Demzufolge ist ein Beispiel für eine Benachteilung aus Gründen der Rasse die Aussage eines Personalchefs keine schwarzhäutigen Menschen einzustellen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel legt die europarechtliche Herkunft des AGG dar und definiert den Fokus der Arbeit auf den Diskriminierungsschutz innerhalb des Arbeitsrechts.
2. Geschützte Merkmale nach § 1 AGG: Hier werden die acht gesetzlich definierten Merkmale beschrieben, bei deren Missachtung eine unzulässige Benachteiligung im Arbeitsverhältnis vorliegt.
3. Formen der Benachteiligung: Das Kapitel erläutert detailliert die verschiedenen Kategorien der Benachteiligung, von unmittelbaren Diskriminierungen bis hin zu Belästigungen und Anweisungen dazu.
4. Fazit: Das abschließende Kapitel reflektiert die praktische Anwendung des AGG, die Problematik der "AGG-Hopper" und die Notwendigkeit des Gesetzes trotz bestehender administrativer Herausforderungen.
Schlüsselwörter
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Diskriminierungsverbot, Arbeitsrecht, geschützte Merkmale, unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Belästigung, sexuelle Belästigung, Gleichbehandlung, Arbeitnehmer, Personalmanagement, europäische Richtlinien, Diskriminierungsschutz, Rechtssprechung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Struktur und die Anwendung der Diskriminierungsverbote gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im deutschen Arbeitsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit konzentriert sich auf die Definition geschützter Merkmale (§ 1 AGG) sowie die Kategorisierung verschiedener Benachteiligungsformen (§ 3 AGG) im beruflichen Kontext.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Merkmale unzulässiger Benachteiligung im Arbeitsleben zu beschreiben und die rechtliche Einordnung von Verhaltensweisen wie Belästigung oder Anweisung zur Benachteiligung aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor stützt sich auf eine deskriptive Analyse relevanter Gesetzestexte, europäischer Richtlinien sowie auf die Auswertung juristischer Kommentarliteratur und Gerichtsurteile.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Diskriminierungsmerkmale, wie Rasse, Geschlecht, Religion oder Alter, und die anschließende Analyse der Erscheinungsformen von Benachteiligungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Diskriminierungsschutz, arbeitsrechtliche Benachteiligung und Gleichbehandlung charakterisieren.
Wie differenziert das AGG zwischen "Rasse" und "ethnischer Herkunft"?
Das AGG nutzt beide Begriffe, wobei "Rasse" aufgrund der historischen Belastung in Deutschland stark diskutiert wird und "ethnische Herkunft" auf kulturell, sozial und historisch verbundene Gruppen abzielt.
Warum stellt das Duzen durch Kollegen nach Auffassung des Autors keine Belästigung dar?
Der Autor führt aus, dass das Duzen zwar unerwünscht sein kann, aber für den Tatbestand der Belästigung nach dem AGG eine Verletzung der Würde unter Bezugnahme auf ein Diskriminierungsmerkmal vorliegen muss, was beim einfachen Duzen fehlt.
Was ist das Problem der sogenannten "AGG-Hopper"?
Als "AGG-Hopper" werden Personen bezeichnet, die gezielt Scheinbewerbungen auf diskriminierende Ausschreibungen versenden, um bei einer Absage Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung von EuGH und BVerfG?
Da das AGG selbst keine Legaldefinitionen für alle Begriffe liefert, dienen die Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts als wesentliche Interpretationshilfe zur Bestimmung der Spannweite der Diskriminierungsmerkmale.
- Arbeit zitieren
- Tobias Stecher (Autor:in), 2012, Diskriminierungsverbote nach dem AGG, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/193861