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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis

Die Beweislast im Prozess für die Diskriminierung

Titel: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis

Seminararbeit , 2011 , 39 Seiten , Note: 15

Autor:in: Patricio Merforth (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch
Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein Bundesgesetz, welches zum Ziel hat, Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ zu verhindern oder zu beseitigen.
Mit dem AGG, welches als erster Artikel des umfangreichen Artikelgesetzes „ Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ zum 14. August 2006 in Kraft getreten ist, hat die Bundesrepublik Deutschland vier auf der Grundlage von Art. 13 EGV erlassene EUGleichbehandlungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Der Schwerpunkt des AGG liegt hierbei auf dem Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf entsprechend den Richtlinienvorgaben.
Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigung, Schadenersatz) geregelt.
Weiter im AGG verankert sind Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr.
Hier wird neben einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft auch ein geschlechtsspezifisches Benachteiligungsverbot verankert. Dieses erstreckt sich aber entsprechend den europarechtlichen Vorgaben nur auf Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Der wirksame Schutz vor Diskriminierung durch das AGG in der Praxis der Rechtsanwendung steht und fällt mit dem Beweismaß und der Darlegungs- und Beweislast.1
[...]
1 Prütting, H., Gegenwartsprobleme der Beweislast, Seite 335

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Beweislastregel nach § 22 AGG

2.1 Begriff des Indizes

2.1.1 Der Indizienbeweis

2.1.2 „Vermuten lassen“ / Vermutung der Kausalität

2.1.3 Anforderungen an den Vortrag von Indiztatsachen im Rahmen des § 22 AGG

2.2 Ins Blaue hinein...

2.3 Exkurs: Beweisnot trotz § 22 AGG?

2.4 Beweislastumkehr

2.4.1 Nachschieben von Rechtfertigungsgründen

3. Anwendungsbereich der Beweislastregel

4. Europarechtliche Bedenken gegen § 22 AGG

5. Rechtsprechung zur Beweislastverteilung

6. Das Urteil im Wortlaut

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die prozessuale Verteilung der Beweislast bei Diskriminierungsklagen unter dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere die Rolle der Beweiserleichterung durch Indizien gemäß § 22 AGG sowie deren Grenzen in der gerichtlichen Praxis.

  • Grundlagen der Darlegungs- und Beweislast nach dem AGG.
  • Definition und Bedeutung des Indizienbeweises bei Diskriminierungsvorwürfen.
  • Die zweistufige Prüfung der Beweislastumkehr im Zivil- und Arbeitsrecht.
  • Analyse der gerichtlichen Anforderungen an den Vortrag von Hilfstatsachen.
  • Praktische Fallstudie zur Anwendung der Beweislastverteilung bei Einstellungsverfahren.

Auszug aus dem Buch

2.1.1 Der Indizienbeweis

Grundsätzlich kann ein Beweis unmittelbar oder mittelbar geführt werden. Dem Gesetz selbst ist eine solche Differenzierung fremd; es unterscheidet nicht zwischen direktem und indirektem Beweis.

a. Unmittelbar wird ein Beweis geführt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen direkt vorgetragen und bewiesen werden. Ein unmittelbarer Beweis liegt z.B. vor, wenn vom Kläger benannte Zeugen aussagen, sie hätten mit eigenen Augen gesehen, wie der Beklagte den Kläger verletzt habe.

b. Beim Indizienbeweis werden dagegen lediglich Tatsachen präsentiert, aus denen man mit Hilfe von Erfahrungssätzen auf das Bestehen oder Nichtbestehen der rechtserheblichen Tatsache schließen kann. Aufgrund der Art dieser Beweisführung bezeichnet man den Indizienbeweis auch als indirekten oder mittelbaren Beweis.

Die vorgetragenen Hilfstatsachen werden als Indiz bezeichnet. Für einen mittelbaren Beweis genügt es, wenn der Kläger seine Kleidung mit Blutspuren der Blutgruppe des Beklagten sowie Fingerabdrücke an der Tatwaffe vom Beklagten vorlegen kann. Das Gericht kann durch diese Indizienkette auf die Verletzungshandlung schließen.

Neben dem oben dargestellten Beweis der Haupttatsache durch Darlegung von Hilfstatsachen bezeichnet man auch den Beweis über das streitige Indiz selbst als Indizienbeweis. Über eine unstreitige Tatsache muss eine Partei keinen Beweis erbringen. Denn diese gilt nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden.

Soll eine streitige Tatsache mittelbar bewiesen werden, ist es nicht ausreichend, wenn die Hilfstatsachen lediglich vorgebracht werden. Bestreitet die andere Partei nämlich die Indizien, sind diese ebenfalls zu beweisen. Wer die Beweislast für die Haupttatsache trägt, der trägt nach den Regeln der objektiven Beweislast diese auch für die Hilfstatsachen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in das AGG ein und erläutert die Bedeutung der Beweislast für den effektiven Schutz vor Diskriminierung.

2. Die Beweislastregel nach § 22 AGG: Hier werden die prozessualen Voraussetzungen für die Beweiserleichterung durch Indizien und die Mechanismen der Beweislastumkehr detailliert dargelegt.

3. Anwendungsbereich der Beweislastregel: Es wird geklärt, auf welche Arten von Prozessen und Ansprüchen der § 22 AGG anwendbar ist.

4. Europarechtliche Bedenken gegen § 22 AGG: Dieses kurze Kapitel beleuchtet kritische Perspektiven und die europarechtliche Einordnung der deutschen Regelung.

5. Rechtsprechung zur Beweislastverteilung: Anhand eines konkreten Urteils wird verdeutlicht, wie Gerichte die Beweislastverteilung in der Praxis bewerten.

6. Das Urteil im Wortlaut: Dieses Kapitel dokumentiert die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, inklusive Leitsätzen und Tenor.

Schlüsselwörter

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Beweislast, Beweislastumkehr, Indizienbeweis, Diskriminierung, Einstellungsverfahren, Darlegungslast, Indizien, Arbeitgeber, § 22 AGG, Entschädigung, Kausalität, Beweiserleichterung, Rechtssprechung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Verteilung der Beweislast in Diskriminierungsprozessen unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Schwerpunkte sind die prozessuale Beweisführung, der Indizienbeweis, die Beweislastumkehr gemäß § 22 AGG und die richterliche Würdigung von Diskriminierungsvorwürfen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Beweiserleichterung des § 22 AGG in der gerichtlichen Praxis angewendet wird und wo die Grenzen bei der Durchsetzung von Ansprüchen liegen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Kommentaren sowie aktueller und historischer Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen des Indizienbeweises, die Anforderungen an den Sachvortrag der Kläger und die Beweislastverteilung bei der Rechtfertigung von Entscheidungen durch den Arbeitgeber.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind AGG, Beweislastumkehr, Indizienbeweis, Diskriminierungsschutz und die Beweiswürdigung im Arbeitsrecht.

Wie bewerten Gerichte "Vermutungen" im Sinne des § 22 AGG?

Gerichte fordern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einer Gruppenzugehörigkeit und einer Benachteiligung, basierend auf einer freien Beweiswürdigung.

Warum war das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin für die Klägerin erfolglos?

Die Klägerin konnte nicht den Beweis erbringen, dass ihr Geschlecht tatsächlich ein Grund für die Nichteinstellung war; die vorgetragenen Indizien reichten nicht für eine überwiegende Wahrscheinlichkeit aus.

Ende der Leseprobe aus 39 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis
Untertitel
Die Beweislast im Prozess für die Diskriminierung
Note
15
Autor
Patricio Merforth (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
39
Katalognummer
V193705
ISBN (eBook)
9783656188032
ISBN (Buch)
9783656188513
Sprache
Deutsch
Schlagworte
allgemeine gleichbehandlungsgesetz praxis beweislast prozess diskriminierung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Patricio Merforth (Autor:in), 2011, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/193705
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Leseprobe aus  39  Seiten
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