Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch
Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein Bundesgesetz, welches zum Ziel hat, Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ zu verhindern oder zu beseitigen.
Mit dem AGG, welches als erster Artikel des umfangreichen Artikelgesetzes „ Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ zum 14. August 2006 in Kraft getreten ist, hat die Bundesrepublik Deutschland vier auf der Grundlage von Art. 13 EGV erlassene EUGleichbehandlungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Der Schwerpunkt des AGG liegt hierbei auf dem Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf entsprechend den Richtlinienvorgaben.
Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigung, Schadenersatz) geregelt.
Weiter im AGG verankert sind Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligungen im Zivilrechtsverkehr.
Hier wird neben einem zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft auch ein geschlechtsspezifisches Benachteiligungsverbot verankert. Dieses erstreckt sich aber entsprechend den europarechtlichen Vorgaben nur auf Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Der wirksame Schutz vor Diskriminierung durch das AGG in der Praxis der Rechtsanwendung steht und fällt mit dem Beweismaß und der Darlegungs- und Beweislast.1
[...]
1 Prütting, H., Gegenwartsprobleme der Beweislast, Seite 335
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Die Beweislastregel nach § 22 AGG
- Begriff des Indizes
- Der Indizienbeweis
- „Vermuten lassen“ / Vermutung der Kausalität
- Anforderungen an den Vortrag von Indiztatsachen im Rahmen des § 22 AGG
- Exkurs: Beweisnot trotz § 22 AGG?
- Beweislastumkehr
- Nachschieben von Rechtfertigungsgründen
- Anwendungsbereich der Beweislastregel
- Europarechtliche Bedenken gegen § 22 AGG
- Rechtsprechung zur Beweislastverteilung
- Das Urteil im Wortlaut
- Literaturverzeichnis
- Anhang I: AGG relevante Rechtsprechung
- Anhang II
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Beweislastregelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hinblick auf Diskriminierungsfälle. Das Hauptziel ist es, die praktische Anwendung von § 22 AGG zu analysieren und die Herausforderungen bei der Beweisführung im Kontext von Diskriminierung zu beleuchten.
- Die Beweislastverteilung nach § 22 AGG
- Die Bedeutung von Indizienbeweisen bei Diskriminierung
- Die Problematik der Beweisführung bei verdeckten Diskriminierungsformen
- Die Rolle der Rechtsprechung bei der Auslegung von § 22 AGG
- Europarechtliche Aspekte der Beweislastregelung
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Beweislast im Zusammenhang mit Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein. Sie hebt die Bedeutung des AGG zur Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen hervor und betont die zentrale Rolle der Beweislast für die Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen des Gesetzes. Die Einleitung stellt die Problematik heraus, dass Diskriminierungen oft verdeckt stattfinden und der Nachweis der Diskriminierung und deren Kausalität für den Betroffenen schwierig sein kann.
Die Beweislastregel nach § 22 AGG: Dieses Kapitel analysiert die Beweislastregel des § 22 AGG detailliert. Es erklärt den Begriff des Indizes und die Bedeutung des Indizienbeweises im Kontext von Diskriminierung. Es werden die Anforderungen an den Vortrag von Indiztatsachen erläutert und die Frage diskutiert, ob trotz § 22 AGG eine Beweisnot bestehen kann. Die Vermutung der Kausalität wird im Detail untersucht, um den Prozess der Beweisführung zu verdeutlichen.
Beweislastumkehr: Dieses Kapitel befasst sich mit der Beweislastumkehr im Zusammenhang mit dem AGG. Es analysiert, unter welchen Bedingungen eine Beweislastumkehr stattfindet und wie der Beklagte sich gegen den Vorwurf der Diskriminierung verteidigen kann, z.B. durch das „Nachschieben von Rechtfertigungsgründen“. Die Auswirkungen dieser Beweislastumkehr auf die praktische Anwendung des AGG werden diskutiert.
Anwendungsbereich der Beweislastregel: Dieses Kapitel untersucht den Anwendungsbereich der Beweislastregel aus § 22 AGG und klärt, in welchen Situationen und unter welchen Umständen diese Regel zum Tragen kommt. Es analysiert die Grenzen der Anwendbarkeit und mögliche Ausnahmen.
Europarechtliche Bedenken gegen § 22 AGG: Der Abschnitt beleuchtet die europarechtlichen Implikationen von § 22 AGG. Es werden mögliche Bedenken und kritische Auseinandersetzungen mit dem Gesetz im Lichte des europäischen Rechts behandelt und deren Bedeutung für die nationale Rechtsprechung diskutiert.
Rechtsprechung zur Beweislastverteilung: Dieses Kapitel analysiert die relevante Rechtsprechung zu der Beweislastverteilung im Kontext des AGG. Es untersucht verschiedene Gerichtsurteile und zeigt auf, wie die Gerichte § 22 AGG in der Praxis ausgelegt und angewendet haben. Diese Analyse dient als Grundlage für das Verständnis der aktuellen Rechtslage.
Schlüsselwörter
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierung, Beweislast, Indizienbeweis, § 22 AGG, Beweislastumkehr, Rechtsprechung, Europarecht, Benachteiligung, Kausalität.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Seminararbeit: Beweislastregel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit analysiert die Beweislastregelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hinblick auf Diskriminierungsfälle. Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung von § 22 AGG und den Herausforderungen bei der Beweisführung im Kontext von Diskriminierung.
Welche Themen werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt die Beweislastverteilung nach § 22 AGG, die Bedeutung von Indizienbeweisen, die Problematik der Beweisführung bei verdeckten Diskriminierungen, die Rolle der Rechtsprechung bei der Auslegung von § 22 AGG, europarechtliche Aspekte der Beweislastregelung, die Beweislastumkehr und das Nachschieben von Rechtfertigungsgründen sowie den Anwendungsbereich der Beweislastregel.
Was ist das Hauptziel der Seminararbeit?
Das Hauptziel ist die Analyse der praktischen Anwendung von § 22 AGG und die Beleuchtung der Herausforderungen bei der Beweisführung in Diskriminierungsfällen. Es geht darum, die Beweislastregelung im AGG zu verstehen und deren Anwendung in der Praxis zu beleuchten.
Wie ist die Seminararbeit strukturiert?
Die Arbeit beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, eine Einleitung, Kapitel zur Beweislastregel nach § 22 AGG (inkl. Indizienbeweis und Kausalität), zur Beweislastumkehr, zum Anwendungsbereich der Regel, zu europarechtlichen Bedenken, zur relevanten Rechtsprechung, ein Literaturverzeichnis und Anhänge mit relevanter Rechtsprechung.
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Die Zusammenfassung der Kapitel beschreibt die Einleitung, die detaillierte Analyse von § 22 AGG, die Erörterung der Beweislastumkehr und der Rechtfertigungsgründe, die Untersuchung des Anwendungsbereichs, die Betrachtung europarechtlicher Aspekte, die Analyse relevanter Gerichtsurteile und die Schlussfolgerungen.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für diese Arbeit?
Die Schlüsselwörter umfassen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierung, Beweislast, Indizienbeweis, § 22 AGG, Beweislastumkehr, Rechtsprechung, Europarecht, Benachteiligung und Kausalität.
Welche Aspekte der Beweislastregel nach § 22 AGG werden behandelt?
Die Arbeit behandelt den Begriff des Indizes, den Indizienbeweis, die "Vermutung der Kausalität", die Anforderungen an den Vortrag von Indiztatsachen und die Frage der möglichen Beweisnot trotz § 22 AGG.
Wie wird die Beweislastumkehr im Kontext des AGG behandelt?
Die Arbeit analysiert, unter welchen Bedingungen eine Beweislastumkehr eintritt und wie sich der Beklagte gegen Diskriminierungsvorwürfe verteidigen kann (z.B. durch das "Nachschieben von Rechtfertigungsgründen").
Welche Rolle spielt das Europarecht in der Seminararbeit?
Die Arbeit beleuchtet mögliche europarechtliche Bedenken und kritische Auseinandersetzungen mit § 22 AGG im Lichte des europäischen Rechts und deren Bedeutung für die nationale Rechtsprechung.
Wie wird die Rechtsprechung in der Seminararbeit berücksichtigt?
Die Arbeit analysiert relevante Gerichtsurteile und zeigt auf, wie die Gerichte § 22 AGG in der Praxis ausgelegt und angewendet haben. Diese Analyse dient dem Verständnis der aktuellen Rechtslage.
- Arbeit zitieren
- Patricio Merforth (Autor:in), 2011, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/193705