Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der ältesten Sozialversicherungszweige Deutschlands. Sie wurde durch Kaiser Wilhelm I. auf Anraten von Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Als Auslöser hierfür können die ständigen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen gesehen werden, die sich durch die industrielle Revolution ergeben haben, aber auch der steigende Einfluss der Sozialdemokraten. So dauerte es von der Verkündung der Einführung bis zur Verabschiedung des Gesetzes für die Unfallversicherung durch den Reichstag am 6. Juli 1884 immerhin drei Jahre, bis das Gesetz zustande kam. Am 1. Oktober 1885 trat es dann in Kraft.
Die Träger dieses Versicherungszweiges sind die Berufsgenossenschaften, die Gemeindeunfallversicherungsverbände sowie die Unfallkassen. Im Rahmen der Trägerschaft sind die Unfallversicherungsträger zuständig für
- die Prävention,
- die Rehabilitation und
- die Entschädigung
im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Im Rahmen dieser Arbeit wird ausschließlich auf den Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung näher eingegangen, der in den Paragrafen 14 bis 25 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII geregelt ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Grundsatz des Präventionsauftrages
3 Unfallverhütungsvorschriften
4 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
5 Überwachung und Beratung
6 Aufsichtspersonen
7 Befugnisse der Aufsichtspersonen
8 Zusammenarbeit mit Dritten
9 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
10 Sicherheitsbeauftragte
11 Aus- und Fortbildung
12 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
13 Bericht gegenüber dem Bundestag
14 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den gesetzlich verankerten Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen sowie die praktische Umsetzung der Präventionsarbeit darzustellen, um die Reduktion von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu analysieren.
- Rechtliche Grundlagen des Präventionsauftrags im SGB VII
- Aufgaben und Befugnisse der Unfallversicherungsträger und Aufsichtspersonen
- Rolle des Unternehmers und der Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz
- Zusammenhang zwischen Präventionsaufwand und Unfallzahlen
- Strukturen der Überwachung, Beratung und Berichterstattung
Auszug aus dem Buch
5 Überwachung und Beratung
Die Überwachung und Beratung ist im § 17 SGB VII geregelt. Sie sollen dazu dienen, dass die Einhaltung der Verhütungsmaßnahmen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sichergestellt werden. Daneben ist eine effiziente Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen. Des Weiteren sind sowohl die Unternehmen als auch die Versicherten in allen Belangen der Unfallverhütung durch die Unfallversicherungsträger zu beraten und zu informieren.14
In Unternehmen, in denen verschiedene Unfallversicherungsträger zuständig sind, hat eine Abstimmung der Überwachung und Beratung unter den Träger zu erfolgen.15 Wenn durch Pflichtversäumnisse eines Unternehmens den Unfallversicherungen Kosten entstehen, sind diese auf das jeweilige Unternehmen umzulegen.16
Die Beratung und Überwachung durch die Unfallversicherungsträger beinhaltet vor allem:17
- „Kenntnisse von unfall- und krankheitsbewirkenden Faktoren und ihren – auch kombinierten – Wirkungen, insbesondere an/bei technischen Arbeitsmitteln, Anlagen und Verfahren, d. h. arbeitsschutzrelevante Kenntnisse auf den Gebieten Maschinentechnik, Gefahrstoffe, bauliche Anlagen, Elektrotechnik, Anlagen/- Verfahrenstechnik (einschließlich Brand- und Explosionsschutz), innerbetrieblicher Transport und Verkehr, Ergonomie, persönliche Schutzausrüstzungen, Arbeitsmedizin, Psychologie im Arbeitsschutz und Pädagogik.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Diese Einleitung skizziert die historische Entstehung der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und definiert den Fokus der Arbeit auf den Präventionsauftrag.
2 Grundsatz des Präventionsauftrages: Dieses Kapitel erläutert die gesetzliche Verpflichtung der Unfallversicherungsträger zur Unfall- und Krankheitsverhütung und betrachtet die Kostenentwicklung der Maßnahmen im Verhältnis zum Unfallrückgang.
3 Unfallverhütungsvorschriften: Hier wird der Prozess des Erlasses von Unfallverhütungsvorschriften und die Rolle arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen beschrieben.
4 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen: Es wird dargelegt, wie die Zuständigkeit der Träger und die Verbindlichkeit der Vorschriften für verschiedene Unternehmen, einschließlich ausländischer Firmen, geregelt ist.
5 Überwachung und Beratung: Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beratung von Unternehmen sowie die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
6 Aufsichtspersonen: Hierbei wird die Rolle der Aufsichtspersonen als Bindeglied zwischen Unternehmen und Trägern sowie deren notwendige Ausbildung thematisiert.
7 Befugnisse der Aufsichtspersonen: Das Kapitel beschreibt die Weisungsbefugnisse und Prüfkompetenzen der Aufsichtspersonen im Rahmen der betrieblichen Überwachung.
8 Zusammenarbeit mit Dritten: Es wird erörtert, wie die Unfallversicherungsträger mit Behörden und anderen Akteuren zur Optimierung des Arbeitsschutzes kooperieren.
9 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten: Dieses Kapitel definiert die Pflichten der Arbeitgeber bei der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer.
10 Sicherheitsbeauftragte: Hier wird die Bestellung und die Aufgabe von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben ab einer bestimmten Größe erläutert.
11 Aus- und Fortbildung: Das Kapitel beschreibt die Verpflichtung der Versicherungsträger zur Qualifizierung der im Arbeitsschutz tätigen Personen.
12 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst: Es wird der Aufbau und die datenschutzrechtliche Handhabung überbetrieblicher Dienste erläutert.
13 Bericht gegenüber dem Bundestag: Dieses Kapitel befasst sich mit der statistischen Berichterstattung der Bundesregierung zur Lage von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
14 Fazit: Das Fazit zieht eine Bilanz der Präventionsarbeit und betont, dass trotz steigender Kosten ein Gewinn an Sicherheit und Gesundheit erzielt wurde.
Schlüsselwörter
Gesetzliche Unfallversicherung, Präventionsauftrag, SGB VII, Arbeitsschutz, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Unfallverhütungsvorschriften, Aufsichtspersonen, Arbeitssicherheit, Gefährdungsanalyse, Berufsgenossenschaft, Sicherheitsbeauftragte, Präventionsmaßnahmen, Gesundheitsgefährdung, Erste Hilfe
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Seminararbeit behandelt den gesetzlichen Präventionsauftrag der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland gemäß dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder umfassen die Rechtsgrundlagen der Unfallverhütung, die Überwachungs- und Beratungsfunktionen der Unfallversicherungsträger sowie die betrieblichen Akteure im Arbeitsschutz.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Struktur, die rechtliche Verankerung und die praktische Durchführung der Präventionsarbeit durch die Träger der Unfallversicherung im Kontext der Arbeitssicherheit zu erläutern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse unter Einbeziehung relevanter Paragrafen des SGB VII, Fachliteratur und statistischer Berichte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Aspekte des Präventionsauftrags: von der Erstellung der Unfallverhütungsvorschriften über die Befugnisse der Aufsichtspersonen bis hin zur Verantwortung des Unternehmers und der Berichterstattung an den Bundestag.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie SGB VII, Präventionsauftrag, Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Unfallversicherungsträger charakterisiert.
Welche Rolle spielen die Aufsichtspersonen nach § 18 SGB VII?
Aufsichtspersonen fungieren als wichtiges Bindeglied zwischen den Unternehmen und den Unfallversicherungsträgern und sind für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich.
Warum ist die Kosten-Nutzen-Betrachtung der Prävention relevant?
Obwohl die Präventionskosten gestiegen sind, zeigt die Arbeit auf, dass diese Investitionen zu einer signifikanten Reduzierung von Arbeitsunfällen und somit zu Einsparungen bei Rehabilitation und Entschädigungsleistungen führen.
- Arbeit zitieren
- Jan Sommerer (Autor:in), 2011, Präventionsauftrag der gesetzlichen Unfallversicherung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/193121