Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, einen Überblick über gesetzliche Regelungen in der privaten Kartellrechtsdurchsetzung zu erlangen. Dabei wird zunächst die Unterscheidung zwischen stand-alone- und follow-on-Klagen dargestellt und anschließend die Funktion der privaten Kartellrechtsdurchsetzung untersucht.
In einem nächsten Schritt kann die historische Entwicklung der Schadensersatzklagen als ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von internationalen Kartellen nachvollzogen werden. Aus der aktuellen Entwicklung ergeben sich verschiedene Problemfelder, die sodann im Detail aufgezeigt werden. Die ausgewählten Verfahren gegen das „Vitaminkartell“ und das „Zementkartell“ sollen die praktische Relevanz des Themas unterstreichen.
In einer letzten Betrachtung schließt sich eine Zusammenfassung der Eckpunkte der 8. GWB-Novelle hinsichtlich des private enforcements an. Die Arbeit endet mit einer kritischen Darstellung der durch die Themenbearbeitung gewonnenen Erkenntnisse.
Der Fokus dieser Arbeit liegt nach der Einführung in die Begrifflichkeiten des private enfocements auf der Durchsetzung von Schadensersatzklagen und im speziellen auf den follow-on-Klagen, da sie ein beliebtes Mittel der privaten Kartellrechtsdurchsetzung sind.
Generell wird die Autorin das Gemeinschaftsrecht der EU bezüglich der Kartellrechtsbe-kämpfung beispielhaft an den Vorschriften des deutschen Rechts darstellen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die private Kartellrechtsdurchsetzung
I. „Stand-alone-“ und „Follow-on-Klagen“
II. Funktion der privaten Kartellrechtsdurchsetzung
III. Grenzüberschreitende Kartellzivilverfahren - Zuständigkeitsproblematik
C. Schadensersatzklagen als Instrument privater Kartellrechtsdurchsetzung
I. Wegweisende Entscheidungen des EuGH
1. Courage
2. Manfredi
II. Grünbuch der Europäischen Kommission
III. Weißbuch Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts
IV. Problemfelder bei der privaten Kartellrechtsdurchsetzung
1. Anspruchsberechtigung
2. Bindungswirkung an kartellbehördliche Entscheidungen
3. Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast
4. Zugang zu den Beweismitteln
V. Ausgewählte Verfahren
1. Das „Vitaminkartell“
a) Verfahrensgegenstand
b) Entscheidungen deutscher Gerichte
2. Das „Zementkartell“
a) Verfahrensgegenstand
b) Entscheidungen deutscher Gerichte
D. Zusammenfassung und Ausblick
I. Eckpunkte einer 8. GWB- Novelle hinsichtlich des private enforcements
II. Kritische Darstellung gewonnener Erkenntnisse
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen der privaten Kartellrechtsdurchsetzung (private enforcement) in der Europäischen Union unter besonderer Berücksichtigung der Schadensersatzklagen. Dabei wird analysiert, wie Geschädigte – insbesondere bei internationalen Kartellverstößen – ihre Ansprüche geltend machen können und welche Rolle dabei die Unterscheidung zwischen stand-alone- und follow-on-Klagen spielt.
- Unterscheidung und Bedeutung von stand-alone- und follow-on-Klagen
- Die Funktion der privaten Kartellrechtsdurchsetzung als zweite Säule neben der behördlichen Verfolgung
- Wegweisende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Courage, Manfredi)
- Prozessuale Hürden: Beweislast, Zugang zu Beweismitteln und internationale Zuständigkeit
- Praktische Fallstudien am Beispiel des Vitamin- und Zementkartells
Auszug aus dem Buch
I. Wegweisende Entscheidungen des EuGH
Im Jahr 2001 hat sich der EuGH erstmals in der „Courage- Entscheidung“ über die Schadensersatzklage als Instrument privater Kartellrechtsdurchsetzung im europäischen Raum geäußert. Fünf Jahre später baute er die Position mit Hilfe der „Manfredi- Entscheidung“ aus. Hierbei hielt er wichtige Aspekte internationaler Kartellzivilverfahren fest und gab somit den Anstoß für Veränderungen in dem alten System der Kartellrechtsverfolgung.
1. Courage
In dem Rechtsstreit Courage Ltd gegen Bernard Crehan ging es um eine Klage auf Schadensersatz eines Pub- Besitzers gegen eine Brauerei. Der Anlass der Klage war ein Pachtvertrag, in welchem eine Alleinbezugsverpflichtung für das Bier der Courage Ltd niedergeschrieben war. Demnach war Bernhard Crehan verpflichtet, eine bestimmte Menge Bier zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Die Alleinbezugsverpflichtung stellte ein Verstoß im Sinne des Art. 81 EGV (jetzt Art. 101 AEUV) dar. Allerdings konnte der Pub- Besitzer entgegen seiner Erwartungen keinen Vorteil aus dem Vertrag ziehen. Im Gegenteil, er zahlte überhöhte Preise im Vergleich zu unabhängigen Pubs. Aus diesem Grund klagte Crehan auf Schadensersatz wegen Verstoßes gegen Art. 81 EGV. In diesem Zusammenhang wurde die Frage gestellt, ob es überhaupt möglich sei, dass Crehan als Partei einer verbotenen Alleinbezugsvereinbarung Schadensersatz verlangen kann. Diese Möglichkeit bestand zu diesem Zeitpunkt im englischen Recht noch nicht. Bei der Beantwortung der Frage stellte der EuGH fest, dass die Wirksamkeit des Art. 81 Abs. 1 EGV beeinträchtigt wäre, „wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist“. Dabei beschränkt sich der EuGH nicht nur auf die Vertragsparteien des Art. 81 EGV, sondern erteilt „jedermann“, der einen Schaden aus einem Wettbewerbsverbot erlitten hat, eine Anspruchszulässigkeit.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Reform des europäischen Wettbewerbsrechts durch die VO 1/2003 ein und stellt die Notwendigkeit der privaten Kartellrechtsdurchsetzung als ergänzende Säule zur behördlichen Verfolgung dar.
B. Die private Kartellrechtsdurchsetzung: Dieses Kapitel definiert die Formen der privaten Durchsetzung, insbesondere die Unterscheidung zwischen stand-alone- und follow-on-Klagen, und beleuchtet deren Funktion sowie die internationale Zuständigkeitsproblematik.
C. Schadensersatzklagen als Instrument privater Kartellrechtsdurchsetzung: Der Hauptteil analysiert die Rolle von Schadensersatzklagen, erörtert wegweisende EuGH-Urteile, die EU-Grün- und Weißbücher sowie zentrale prozessuale Problemfelder wie Beweislast und den Zugang zu Informationen.
D. Zusammenfassung und Ausblick: Hier werden die Ergebnisse zur 8. GWB-Novelle reflektiert und eine kritische Bilanz hinsichtlich der Effektivität privater Klagen im internationalen Kontext gezogen.
Schlüsselwörter
Kartellrecht, private Kartellrechtsdurchsetzung, private enforcement, Schadensersatz, stand-alone-Klagen, follow-on-Klagen, EuGH, Courage-Entscheidung, Manfredi-Entscheidung, Beweislast, Zementkartell, Vitaminkartell, Wettbewerbsverstoß, GWB, Europäische Kommission
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten und Hürden für Unternehmen und Verbraucher, bei Kartellverstößen zivilrechtlichen Schadensersatz einzufordern.
Welche zwei Arten von Kartellklagen werden unterschieden?
Es wird zwischen stand-alone-Klagen, bei denen keine behördliche Entscheidung vorliegt, und follow-on-Klagen, die auf einer bereits ergangenen kartellbehördlichen Entscheidung aufbauen, differenziert.
Was ist das primäre Ziel der privaten Kartellrechtsdurchsetzung?
Das Ziel ist die Kompensation der durch Wettbewerbsverstöße geschädigten Akteure sowie die Stärkung der allgemeinen Durchsetzungskraft europäischer Wettbewerbsregeln.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, bei der sie gesetzliche Regelungen, EU-Richtlinien und Dokumente sowie eine Auswertung einschlägiger EuGH-Urteile und nationaler Gerichtsentscheidungen heranzieht.
Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die prozessualen Schwierigkeiten der Kläger, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und des Zugangs zu Beweismitteln, die sich in den Händen der kartellbeteiligten Unternehmen befinden.
Welche zentralen Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?
Zu den Kernbegriffen gehören Schadensersatz, Kartellrechtsdurchsetzung, follow-on-Klagen, Beweislastverteilung und die europäische Wettbewerbsgesetzgebung.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des Zementkartells?
Das Zementkartell dient als prominentes Beispiel für die praktische Anwendung des "Klagemodells" mittels Abtretung von Ansprüchen an spezialisierte Unternehmen (CDC) und zeigt die Komplexität internationaler Rechtsstreitigkeiten.
Welche kritische Schlussfolgerung zieht die Arbeit?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass trotz der grundsätzlichen Möglichkeit der Schadensersatzklage die faktischen Hürden, wie Prozesskostenrisiken und Beweismittelzugang, weiterhin hoch sind, weshalb eine EU-weite Harmonisierung und Vereinfachung wünschenswert wäre.
- Arbeit zitieren
- LL.B. Jacqueline Stoj (Autor:in), 2012, Internationale Kartellzivilverfahren und ausländische Unternehmen , München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/192827