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§ 108e StGB - Die Abgeordnetenbestechung und der Lobbyismus

Title: § 108e StGB - Die Abgeordnetenbestechung und der Lobbyismus

Seminar Paper , 2007 , 38 Pages , Grade: 17 Punkte

Autor:in: Matthias Schneider (Author)

Law - Penology

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Summary Excerpt Details

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Tatbestand des § 108e StGB. Die in dieser Arbeit angestrebte Auseinandersetzung mit der Norm soll das Spannungsfeld zwischen Abgeordnetenbestechung und Lobbyismus beleuchten. Ziel ist also die Frage zu beantworten, ob die Norm die Möglichkeiten von Lobbygruppen zu weit eingeschränkt hat, oder ob es sich beim § 108e wie vielfach behauptet wird, nur um „symbolisches Strafrecht“ handelt, der Tatbestand also einer Überarbeitung im Sinne einer Ausweitung der Strafbarkeit bedarf.

Zunächst erfolgt ein kurzer einführender Teil, der einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung, und das Rechtsgut des § 108e geben soll. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann der Tatbestand einer genauen Untersuchung unterzogen. Dann sollen die Mängel und Schwachstellen der Norm im Hinblick auf den Lobbyismus dargelegt werden. In diesem Rahmen soll auch die von der Literatur vorgebrachte Kritik sowie die vom BGH jüngst ge-äußerten Handlungsempfehlungen dargelegt werden. Einem weiteren Aspekt widmet sich der vierte Teil der Arbeit, indem auf die internationalen Regelungen bzgl. der Bestechung von Abgeordneten und die sich daraus ergebende Diskrepanz zur deutschen Regelung eingegan-gen wird. In einem letzten Schritt werden alternative Tatbestandsvorschläge dargestellt. In einer abschließenden Zusammenfassung soll auch ein eigener Formulierungsvorschlag vorgestellt werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. ABSCHNITT: EINFÜHRUNG IN DEN TATBESTAND DES § 108E

A) Historische Entwicklung der Abgeordnetenbestechung:

B) Geschütztes Rechtsgut:

2. ABSCHNITT: STRAFBARKEITSVORRAUSSETZUNGEN DES § 108E

A) Tatobjekt: Stimme

B) Anwendungsbereich: Volkvertretungen des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände sowie Europäisches Parlament

I. Sonderfragen zum Anwendungsbereich:

a) Entscheidungen im Europäischen Parlament:

b) Entscheidungen in gemeindlichen Volksvertretungen:

c) Erfassung von Teileinheiten der Volksvertretungen:

aa) Einbeziehung von Ausschüssen:

aaa) Ausschüsse als erfasster Teil von Volksvertretungen:

bbb) Unzulässige Ausdehnung des Anwendungsbereichs:

ccc) Stellungnahme:

bb) Einbeziehung von Fraktionen und Arbeitskreisen

II. Zwischenergebnis bzgl. des Anwendungsbereiches der Norm

C) Die Tathandlung: Kauf bzw. Verkauf

I. Die Unrechtsvereinbarung:

II. Ausgrenzung sozial adäquater und politisch üblicher Verhaltensweisen aus dem Tatbestand:

III Altruistische Käuflichkeit:

D) Subjektiver Tatbestand:

E) Unternehmensdelikt i.S.d. § 11 I Nr. 6:

F) Täterschaft und Teilnahme:

G) Strafe und Konkurrenzen:

3. ABSCHNITT: KRITISCHE BEWERTUNG DES § 108E

A) Nichterfassung strafwürdiger Handlungen

B) Mangelnde Abgrenzung zu sozial-adäquaten Verhaltensweisen:

C) Teilweise Nichterfassung von Teileinheiten der Volkvertretungen

D) § 108e und nachträgliche Zuwendungen

E) Kritik des BGH

F) Eigene Beurteilung

4. ABSCHNITT: § 108 E UND INTERNATIONALES RECHT

A) Regelungsgehalt des EuBestG

B) Regelungsgehalt des IntBestG

C § 108e und die UNCAC

D) Bewertung

5. ABSCHNITT: LÖSUNGSANSÄTZE ZUR PROBLEMATIK DER ABGEORDNETENBESTECHUNG

I. Reformbejahende Ansichten

a) Auffassung von Dölling und Schaupensteiner:

b) Ansatz von Vahlenkamp und Knauß

c) Reformansatz von Epp

d) Vorschläge von Becker, Schaller und Heisz

aa) Der Ansatz von Becker:

bb) Reformansatz von Schaller:

cc) Vorschlag von Heisz

e) Außerstrafrechtliche Reformansätze

II. Eine Strafbarkeitsausdehnung ablehnende Ansichten:

a) Ansichten von Geerds, Kerner, Rixen und Ransiek

b) Ansicht von Richter:

6. ABSCHNITT: ZUSAMMENFASSUNG UND EIGENER VORSCHLAG

A) Käuflichkeit eines Volksvertreters

B) Erfassung nachträglicher Zuwendungen

C) Abgrenzung politisch üblicher Verhaltensweisen

D) Erweiterung des Anwendungsbereichs

I. Fraktionen

II. Andere Organe

E) Zusammenfassung

F) Eigener Formulierungsvorschlag:

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) und dem Lobbyismus. Ziel ist es zu analysieren, ob der Tatbestand die Möglichkeiten von Lobbygruppen zu stark einschränkt oder ob die Norm lediglich als symbolisches Strafrecht fungiert und einer Überarbeitung im Sinne einer Ausweitung der Strafbarkeit bedarf.

  • Historische Entwicklung und dogmatische Analyse des § 108e StGB.
  • Kritische Untersuchung der Mängel des Tatbestandes in Bezug auf den Lobbyismus.
  • Analyse internationaler Vorgaben und daraus resultierender Diskrepanzen.
  • Diskussion verschiedener Lösungsansätze und Reformvorschläge aus Literatur und Rechtsprechung.
  • Entwurf eines eigenen Formulierungsvorschlags zur Schließung von Regelungslücken.

Auszug aus dem Buch

A) Historische Entwicklung der Abgeordnetenbestechung:

Seinen Vorgängertatbestand hatte § 108e bis zum Jahre 1953 im § 109 RStGB bzw. StGB a.F.. Durch die weite Auslegung des Begriffes der „öffentlichen Angelegenheit“ wurden auch Wahlen und Abstimmungen zu Wahlen innerhalb einer öffentlichen Körperschaft erfasst. Ähnlich wie heute kam es damals jedoch zu keiner einschlägigen Verurteilung. Die Reform der Straftaten im Zusammenhang mit Wahl- und Stimmrecht ließ die Abgeordnetenbestechung dann ungeregelt. Wie oft in der Gesetzgebung folgten nun über Jahrzehnte dauernde Bemühungen die Abgeordnetenbestechung wieder einzuführen. Schon 1956 scheiterte ein Entwurf der FDP an mangelnder Zeit vor Ablauf der Legislaturperiode. Zwei weitere Entwürfe der großen Strafrechtskommission (1959) und der CDU/CSU scheiterten ebenfalls. Unter dem Eindruck der „Berlin-Entscheidung“ des Bundestages, die von Gerüchten um mögliche Abgeordnetenbestechungen begleitet war, kam im Jahr 1991 neue Bewegung in das Reformvorhaben. Nach mehreren Entwürfen wurde dann am 13.01.1994 der heute gültige § 108e eingeführt. Damit wurde eine über 40 Jahre klaffende Gesetzeslücke geschlossen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. ABSCHNITT: EINFÜHRUNG IN DEN TATBESTAND DES § 108E: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung des Tatbestands und definiert das geschützte Rechtsgut.

2. ABSCHNITT: STRAFBARKEITSVORRAUSSETZUNGEN DES § 108E: Hier werden die Voraussetzungen des Tatbestands, einschließlich Anwendungsbereich, Tathandlung und subjektivem Tatbestand, detailliert analysiert.

3. ABSCHNITT: KRITISCHE BEWERTUNG DES § 108E: Dieser Abschnitt beleuchtet Mängel und Schwachstellen des Tatbestands sowie die Kritik aus der Literatur und vom BGH.

4. ABSCHNITT: § 108 E UND INTERNATIONALES RECHT: Die Arbeit untersucht internationale Abkommen und zeigt die Diskrepanz zur deutschen Regelung auf.

5. ABSCHNITT: LÖSUNGSANSÄTZE ZUR PROBLEMATIK DER ABGEORDNETENBESTECHUNG: Hier werden verschiedene reformbejahende und ablehnende Ansichten gegenübergestellt.

6. ABSCHNITT: ZUSAMMENFASSUNG UND EIGENER VORSCHLAG: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und präsentiert einen eigenen Formulierungsvorschlag.

Schlüsselwörter

Abgeordnetenbestechung, § 108e StGB, Lobbyismus, Korruptionsbekämpfung, Mandatsträger, Unrechtsvereinbarung, Parlamentarische Integrität, Strafrecht, Reformbedarf, Volksvertreter, Politische Korruption, Strafbarkeit, Gesetzgebung, Internationale Abkommen, Stimmkauf.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Problematik der Abgeordnetenbestechung in Deutschland und der Wirksamkeit des § 108e StGB in Bezug auf den Lobbyismus.

Welches ist die zentrale Forschungsfrage?

Die zentrale Frage ist, ob der bestehende Tatbestand des § 108e StGB ausreicht, um unzulässigen Lobbyismus zu sanktionieren, oder ob dieser einer weitreichenden Reform bedarf.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Neben der dogmatischen Auslegung des § 108e StGB stehen die Abgrenzung zu sozial adäquatem politischem Handeln sowie internationale Anforderungen an die Korruptionsbekämpfung im Fokus.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die sowohl historische Aspekte als auch aktuelle Rechtsprechung und Literaturmeinungen kritisch analysiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Tatbestandsvoraussetzungen, die Schwächen der geltenden Norm, die Kritik des BGH sowie Lösungsansätze zur Reform des § 108e StGB.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Abgeordnetenbestechung, Korruptionsbekämpfung, Unrechtsvereinbarung, mandatsbezogenes Handeln und Reformbedarf.

Warum wird § 108e StGB oft als symbolisches Strafrecht bezeichnet?

In der Literatur wird kritisiert, dass der Tatbestand durch seine enge Fassung viele korruptionsnahe Verhaltensweisen nicht erfasst und somit eher der öffentlichen Beruhigung dient, als effektiv zu wirken.

Wie unterscheidet sich der eigene Formulierungsvorschlag vom geltenden Recht?

Der Vorschlag erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Organe, erfasst explizit nachträgliche Zuwendungen und ersetzt das strenge Kausalitätsprinzip durch eine allgemeinere Formulierung für die Mandatsausübung.

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Details

Title
§ 108e StGB - Die Abgeordnetenbestechung und der Lobbyismus
College
University of Trier
Grade
17 Punkte
Author
Matthias Schneider (Author)
Publication Year
2007
Pages
38
Catalog Number
V192286
ISBN (eBook)
9783656171980
ISBN (Book)
9783656172079
Language
German
Tags
Abgeordnetenbestechung Lobbyismus § 108e StGB
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Matthias Schneider (Author), 2007, § 108e StGB - Die Abgeordnetenbestechung und der Lobbyismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/192286
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