„Der Ausnahmezustand offenbart das Wesen der staatlichen Macht am klarsten. Hier sondert sich die Entscheidung von der Rechtsnorm, und(um es paradox zu formulieren) die Autorität beweist, dass sie, um Recht zu schaffen, nicht Recht zu haben braucht.“
Carl Schmitt (1888-1985) gilt als einer der bekanntesten, jedoch auch umstrittensten Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts, der die staatsrechtlichen Auseinandersetzungen der Weimarer Republik und des „Dritten Reichs“ entscheidend prägte und auch nach 1945 einen bedeutenden Einfluss auf die deutsche und europäische Staatsrechtslehre ausübte, wie es die zahlreichen Auseinandersetzungen gerade in den ersten Jahrzehnten der jungen Bundesrepublik bezeugen.
Die Faszination an Carl Schmitt dürfte sich insbesondere durch sein Denken im Extremen erklären: Er denkt den Grenzfall, den Ausnahmefall. Die Ausnahme ist für ihn interessanter als der Normalfall: „Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles; sie bestätigt nicht nur die Regel, die Regel lebt überhaupt nur von der Ausnahme.“ Seine berühmte, formelartige Zuspitzung, mit der er seine Politische Theologie einleitet: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“ verweist auf die Diktatur, die geradezu für den Ausnahmefall erfunden zu sein scheint. Dementsprechend heißt es bei Carl Schmitt, dass die „Diktatur notwendig Ausnahmezustand“ ist , was jedoch nicht bedeutet, dass die Diktatur den Ausnahmezustand begründet. Sie ist vielmehr selbst Resultat der Entscheidung über den Ausnahmezustand. Deshalb zeigt sich das „Wesen der staatlichen Souveränität“ nicht, wie Max Weber meint, „als Zwangs- oder Herrschaftsmonopol, sondern als Entscheidungsmonopol.“
Ziel dieser Arbeit ist es, Carl Schmitts „Ausnahmedenken“ in seiner Konsequenz auf die Gewaltenteilung hin zu untersuchen. Zunächst soll kurz der historisch gewachsene, verfassungsrechtliche Anspruch der Gewaltenteilung als einer „Grundidee der bürgerlichen Freiheit“ nachgezeichnet und seine Verankerung innerhalb der bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassung wie der Weimarer Reichsverfassung (WRV) geklärt werden, um diesen sodann an der Wirklichkeit existentieller Staatskrisen zu messen. Hierzu wird es erforderlich sein, die Begriffe „Gewalt“ und „Recht“ sowie ihr Verhältnis zueinander zu klären, um danach für die Zeiten des Notstands aufzeigen zu können, wie Carl Schmitt den Weg in die Diktatur rechtlich zu begründen versucht, beginnend mit der „kommissarischen Diktatur“...
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der historisch gewachsene Anspruch der Gewaltenteilung als konstitutives Element der bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassung
2.1. Die Gewaltenteilung als eine Grundidee der staatsbürgerlichen Freiheit
2.1.1. Die Unterscheidung und Balancierung der Gewalten
2.1.2. Vom politischen Programm zum Synonym der „Verfassung“
2.2. Die Gewaltenteilung als Organisationsprinzip der bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassung
2.2.1. Bürgerlich-rechtsstaatlicher und politischer Bestandteil der Verfassung
2.2.2. Die Dialektik von Recht und Gewalt
2.2.3. Zwischenbilanz
3. Das Schicksal der Gewaltenteilung in Zeiten existentieller Staatskrisen
3.1. Die „kommissarische Diktatur“ des Reichspräsidenten nach Art. 48 Abs. 2 und 3 der Weimarer Reichsverfassung
3.1.1. Die erweiterte Auslegung des „Diktaturartikels“ durch Carl Schmitt
3.1.2. Dezision versus Öffentlichkeit und Diskussion
3.2. Das gemeinsame Schicksal von individueller Freiheit und Gewaltenteilung
3.2.1. Einheitspathos statt Freiheitsideal
3.2.2. Kontrolle ohne Kontrolleur
4. Die „souveräne Diktatur“ mit der Suspension der gesamten Rechtsordnung
4.1. Der Dreiklang aus Souveränität, Ausnahmezustand und Entscheidung
4.1.1. Gewaltenteilung versus Souveränität
4.1.2. Der Staat überlebt das Recht
4.2. Die Paradoxie der Souveränität
4.2.1. Der Dualismus von Recht und Rechtsverwirklichung
4.2.2. Recht schaffen ohne Recht zu haben
5. Zusammenfassung und kritische Anmerkungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht Carl Schmitts „Ausnahmedenken“ im Hinblick auf dessen Konsequenzen für das Prinzip der Gewaltenteilung, insbesondere in Zeiten existenzieller Staatskrisen, und hinterfragt dabei die These, dass bürgerliche Freiheit ohne Gewaltenteilung nicht realisierbar ist.
- Historische Herleitung des Gewaltenteilungsanspruchs als Grundidee bürgerlicher Freiheit.
- Analyse der „kommissarischen Diktatur“ nach Art. 48 WRV unter Schmitts „Hüter der Verfassung“-Interpretation.
- Untersuchung der „souveränen Diktatur“ und der Suspension der Rechtsordnung.
- Diskussion des Verhältnisses von Souveränität, Ausnahmeentscheidung und staatlicher Autorität.
- Kritische Würdigung der parlamentarischen Handlungsunfähigkeit versus präsidialer Dezision.
Auszug aus dem Buch
4.1.1. Gewaltenteilung versus Souveränität
Carl Schmitt sieht sich der Aufgabe gestellt, eine „juristische Definition“ der Souveränität zu liefern, die er als einen „Grenzbegriff“ und „Begriff der äußersten Sphäre“ versteht. Dementsprechend könne die Definition der Souveränität nicht an den Normalfall, sondern an einen Grenzfall anknüpfen. Die seine Politische Theologie eröffnende Formel mit dem Dreiklang aus Souveränität, Ausnahmezustand und Entscheidung untermauert er mit einem systematischen, rechtslogischen Grund: Die Entscheidung über die Ausnahme sei nämlich im eminenten Sinne Entscheidung. Denn eine generelle Norm, wie sie der normal geltende Rechtssatz darstelle, könne eine absolute Ausnahme niemals erfassen und daher auch die Entscheidung, dass ein echter Ausnahmefall gegeben ist, nicht restlos begründen. Die Verfassung könne höchstens angeben – wie im Fall des Art. 48 Abs. 2 WRV – wer in einem solchen Falle handeln darf. Ist dieses Handeln keiner Kontrolle unterworfen, wird es nicht, wie in der Praxis der rechtsstaatlichen Verfassung, in irgendeiner Weise auf verschiedene, sich gegenseitig hemmende und balancierende Instanzen verteilt, so sei ohne weiteres klar, wer der Souverän ist. Bereits damit schließen sich begriffsnotwendig „Souveränität“ und „Gewaltenteilung“ aus. Aber was ist der „Ausnahmezustand“, wann liegt er vor? Dazu Carl Schmitt: „Es kann weder mit subsumierbarer Klarheit angegeben werden, wann ein Notfall vorliegt, noch kann inhaltlich aufgezählt werden, was in einem solchen Fall geschehen darf, wenn es sich wirklich um den extremen Notfall und um seine Beseitigung handelt.“
Normrechtliche Zuständigkeiten nach dem Prinzip einer Gewaltenteilung schwinden somit im Ausnahmefall, wie schon die normativen Bestimmungsgründe und die gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen, denn im Ausnahmefall frage es sich „wer für den Fall zuständig sein sollte, für den keine Zuständigkeit vorgesehen war.“ Diese Entscheidung über den Ausnahmezustand hat für Carl Schmitt somit auch eine personale Bedeutung, indem sie Zuständigkeitsfragen realisiert. Selbst in dem Fall, in dem das Gesetz nicht sage, wem es Autorität gebe, werde die Zuständigkeit erst mit der Dezision über den Ausnahmezustand abschließend geklärt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in das Thema Carl Schmitt, sein Ausnahmedenken und die Zielsetzung der Arbeit bezüglich der Gewaltenteilung.
2. Der historisch gewachsene Anspruch der Gewaltenteilung als konstitutives Element der bürgerlich-rechtsstaatlichen Verfassung: Darstellung der theoretischen Grundlagen der Gewaltenteilung bei Locke und Montesquieu als Garant für bürgerliche Freiheit.
3. Das Schicksal der Gewaltenteilung in Zeiten existentieller Staatskrisen: Analyse der Notverordnungspraxis nach Art. 48 WRV und Schmitts Interpretation des Reichspräsidenten als Hüter der Verfassung.
4. Die „souveräne Diktatur“ mit der Suspension der gesamten Rechtsordnung: Untersuchung des Souveränitätsbegriffs und der Aufhebung der Rechtsordnung im absoluten Ausnahmezustand.
5. Zusammenfassung und kritische Anmerkungen: Abschließende Reflexion über die Rettung der Gewaltenteilung in Krisenzeiten und eine kritische Würdigung von Carl Schmitts Denken.
Schlüsselwörter
Carl Schmitt, Ausnahmezustand, Gewaltenteilung, Souveränität, Weimarer Reichsverfassung, Art. 48 WRV, Rechtsstaat, kommissarische Diktatur, souveräne Diktatur, Entscheidung, Dezisionismus, politische Einheit, Verfassungsschutz, Parlamentarismus, Notverordnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen von Carl Schmitts Konzept des „Ausnahmezustands“ auf das verfassungsrechtliche Prinzip der Gewaltenteilung, insbesondere unter den Krisenbedingungen der Weimarer Republik.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die Konzepte der Gewaltenteilung, der Souveränität, die Unterscheidung zwischen „kommissarischer“ und „souveräner“ Diktatur sowie das Verhältnis von Recht und staatlicher Gewalt.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit geht der Frage nach, ob bürgerliche Freiheit ohne Gewaltenteilung realisierbar ist und wie Carl Schmitt den rechtlichen Weg in eine Diktatur während existenzieller Staatskrisen begründet.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine rechts- und staatsphilosophische Analyse, die maßgebliche Schriften von Carl Schmitt interpretiert und in den Kontext der liberalen Verfassungstradition (Locke, Montesquieu) stellt.
Welche Inhalte prägen den Hauptteil?
Der Hauptteil analysiert detailliert die historische Entwicklung der Gewaltenteilung, die Notverordnungspraxis nach Art. 48 WRV und die juristische Konstruktion der Souveränität als letzte Entscheidungsgewalt.
Welche Schlüsselbegriffe sind charakteristisch?
Wesentliche Begriffe sind die Souveränität, die „kommissarische Diktatur“, die Gewaltenteilung, der Ausnahmezustand sowie die dezisionistische Rechtsauffassung.
Wie bewertet der Autor die Rolle des Reichspräsidenten in der Weimarer Zeit?
Der Autor arbeitet heraus, dass Carl Schmitt den Reichspräsidenten nicht primär als Diktator, sondern als neutralen „Hüter der Verfassung“ betrachtete, der in Krisenzeiten die staatliche Einheit bewahren sollte.
Warum wird im Buch ein Vergleich zur heutigen Zeit gezogen?
Der Vergleich dient dazu, die Resilienz gewaltenteilender Strukturen (wie im deutschen Grundgesetz) gegenüber Notstandssituationen zu prüfen und das „Paradoxon des normalisierten Notstands“ zu beleuchten.
- Arbeit zitieren
- Michael Fetik (Autor:in), 2012, Carl Schmitt und der Ausnahmezustand: Anspruch und Wirklichkeit der Gewaltenteilung in Zeiten existentieller Staatskrisen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/191280