Am 30. April 2011 endeten die Übergangsfristen des EU- Beitrittsvertrages vom 16. April 2003, welche im Rahmen der ersten Phase der EU-Osterweiterung zwischen der Europäischen Union und den zehn Ländern Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei und der Republik Zypern mit Wirkung zum 01. Mai 2005 vereinbart worden sind. Die zweite Phase erfolgte am 01. Januar 2007 mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien in die EU. Der Beitritt der zehn Länder im Jahre 2003 und der zwei Länder 2007 stellte die größte Erweiterungsrunde in der Geschichte der europäischen Integration dar und erhöhte die Mitgliederzahl von 15 auf 27. Sowohl die Beitrittsstaaten als auch die Altmitgliedstaaten setzten hohe Erwartungen in die EU- Erweiterung, in wirtschaftlicher und politscher, als auch in stabilitäts-, friedens-, verteidigungs-, sicherheits- und umweltpolitscher Hinsicht.
Zum Schutz des heimischen Marktes und der Stabilitätssicherung der nationalen Sozialversicherungssysteme nutzten die Altmitgliedstaaten eine Übergangsfrist, welche sich auf maximal 7 Jahre erstreckte. Die Mitgliedstaaten Malta und Zypern waren von dieser Regelung nicht betroffen. Das sog. „2+3+2“-Modell bildete den Rahmen dieser Übergangsfristen, welches sich im Beitrittsvertrag , als auch in der Beitrittsakte wiederfindet. Mit Ablauf dieser Frist am 30. April 2011 wurden ökonomische, juristische und rechtspolitische Debatten in Deutschland hervorgerufen und Fragen, wie hoch das Migrationspotenzial sein wird und welche Auswirkungen die „neue“ uneingeschränkte Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes mit sich bringt, gestellt.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem Grundrecht der Gewerbefreiheit im Zuge der Osterweiterung und den rechtlichen Aspekten der EU- Erweiterung in Deutschland seit dem ersten Beitrittsjahr 2004.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU
1. Grundfreiheiten
a) Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 ff. AEUV
b) Arbeitnehmerbegriff im Gemeinschaftsrecht
c) Arbeitnehmerfreizügigkeit im sekundären Gemeinschaftsrecht
2. Die Übergangsfristen und das „2 + 3 + 2-Modell“
a) Beschäftigung von Drittstaatsbürgern
b) Beschäftigung von Unionsbürger
c) Beschäftigung von Neu-Unionsbürger
C. Sozialrechtliche Flankierung des Art.45 durch Art.48 AEUV
Lösung zur Bewahrung der Stabilität?
D. Stellung der Neu-Unionsbürger im Arbeitsrecht
Exkurs: Arbeitnehmerüberlassung
E. Gewerbefreiheit
1. Berufsfreiheit für Ausländer
2. Berufsfreiheit für Staatsangehörige der EU- Staaten
3. Gewerbefreiheit für Unionsbürger
F. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie das Grundrecht der Gewerbefreiheit im Kontext der EU-Osterweiterung und analysiert die rechtlichen Aspekte der Integration von Arbeitskräften aus den mittel- und osteuropäischen Staaten in den deutschen Arbeitsmarkt seit 2004.
- Analyse der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 ff. AEUV
- Bewertung der Übergangsfristen („2 + 3 + 2-Modell“) zum Schutz der Sozialsysteme
- Untersuchung der sozialrechtlichen Flankierung durch Art. 48 AEUV
- Stellung der Neu-Unionsbürger im deutschen Arbeits- und Gewerberecht
- Rechtliche Einordnung der Arbeitnehmerüberlassung in diesem Kontext
Auszug aus dem Buch
Exkurs: Arbeitnehmerüberlassung
Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt ergeben sich ebenso aus der Arbeitnehmerüberlassung, welche seit dem 01. Mai 2011 möglich ist. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung mit besonderem Charakter, da diese die Arbeitnehmerfreizügigkeit in solch einer Art und Weise streift, dass sie dem heimischen Arbeitsmarkt Arbeitnehmer zuführt. Der Befürchtung, dass deutsche Personaldienstleister von Personaldienstleisterns aus den MOE-Staaten in Deutschland durch Niedriglöhne verdrängt werden, konnte durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes für die Zeitarbeitsbranche ein Riegel vorgeschoben werden. Hinzukommt, dass das Zeitarbeitsgewerbe in Deutschland größtenteils Tarifverträgen unterliegt, welche einen noch höheren Lohn vorschreiben als die Vorgabe des gesetzlichen Mindestlohnes. Diese Mindestlöhne gelten für Leiharbeitnehmer aus den MOE-Staaten genauso wie für deutsche Leiharbeitnehmer von Personaldienstleistern.
Verleiher aus den MOE-Staaten unterliegen ihren nationalen Sozialversicherungssystemen. Dadurch entstehen für die Verleiher in den MOE Staaten im Vergleich zu Deutschland niedrigere Lohnnebenkosten. Im Ergebnis können die Verleihunternehmen ihre Arbeitnehmer günstig in Deutschland einsetzen, da diese Arbeitnehmer weiterhin ihrem heimischen Sozialversicherungssystem unterliegen. Die VO zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sieht lediglich zwei Einschränkungen vor. Bei einer Beschäftigung des ausländischen Arbeitnehmers von mehr als 24 Monaten kommt es zu einem Wechsel vom ausländischen Recht zum deutschen Recht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Das Kapitel bietet einen historischen Überblick über die EU-Osterweiterung und beschreibt die damit verbundenen Erwartungen sowie Ängste hinsichtlich der Stabilität nationaler Sozialsysteme.
B. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU: Es werden die Grundfreiheiten, der gemeinschaftsrechtliche Arbeitnehmerbegriff sowie die Ausgestaltung der Übergangsfristen und das dazugehörige „2 + 3 + 2-Modell“ detailliert erläutert.
C. Sozialrechtliche Flankierung des Art.45 durch Art.48 AEUV: Dieser Teil behandelt die sozialrechtliche Absicherung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit innerhalb der EU.
Lösung zur Bewahrung der Stabilität?: Hier wird die Problematik der Stabilitätssicherung der deutschen Sozialsysteme im Hinblick auf den Zugang von Unionsbürgern diskutiert.
D. Stellung der Neu-Unionsbürger im Arbeitsrecht: Das Kapitel analysiert die konkreten arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer aus den MOE-Staaten und beinhaltet einen Exkurs zur Arbeitnehmerüberlassung.
E. Gewerbefreiheit: Es erfolgt eine Gegenüberstellung der Berufs- und Gewerbefreiheit für Ausländer und Unionsbürger unter Berücksichtigung der Inländergleichbehandlung.
F. Schlussbetrachtung: Das Fazit zieht eine Bilanz zur Wirksamkeit der getroffenen Regelungen und bewertet die Befürchtungen bezüglich einer Überschusswanderung von Billiglöhnern.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerfreizügigkeit, EU-Osterweiterung, AEUV, Sozialversicherungssysteme, Neu-Unionsbürger, Arbeitsrecht, Gewerbefreiheit, Übergangsfristen, 2+3+2-Modell, Arbeitnehmerüberlassung, Niederlassungsfreiheit, Inländergleichbehandlung, Koordinierung, Arbeitsmarkt, Europäisches Integrationsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Auswirkungen der EU-Osterweiterung (2004 und 2007) auf den deutschen Arbeitsmarkt und die Gewerbefreiheit, insbesondere in Bezug auf Arbeitnehmer aus mittel- und osteuropäischen EU-Staaten.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Schutz der nationalen Sozialversicherungssysteme durch Übergangsfristen, die rechtliche Einordnung des Arbeitnehmerbegriffs sowie gewerberechtliche Aspekte für Unionsbürger.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu untersuchen, ob die Befürchtungen hinsichtlich einer Destabilisierung der Sozialsysteme und eines Lohndumpings durch Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten juristisch begründet sind oder durch geltendes Recht entkräftet werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin verwendet eine dogmatische und rechtswissenschaftliche Analyse von EU-Primär- und Sekundärrecht (Verträge, Verordnungen, Richtlinien) sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und nationaler Gerichte.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Freizügigkeitsgrundrechte, die Analyse der sozialen Sicherungssysteme, die spezifische arbeitsrechtliche Stellung der Neu-Unionsbürger sowie die Gewerbefreiheit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Arbeitnehmerfreizügigkeit, EU-Osterweiterung, Übergangsfristen, Sozialversicherungssysteme, Neu-Unionsbürger und Inländergleichbehandlung.
Wie unterscheidet sich die Rechtslage für Neu-Unionsbürger von der für Drittstaatsangehörige?
Während Drittstaatsangehörige für eine Beschäftigung in Deutschland einen Aufenthaltstitel und oft eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigen, genießen Neu-Unionsbürger aufgrund ihrer EU-Staatsangehörigkeit weitreichende Privilegierungen und Freizügigkeitsrechte.
Welche Rolle spielt die Arbeitnehmerüberlassung in dieser Untersuchung?
Der Exkurs zeigt, dass auch im Bereich der Leiharbeit durch den gesetzlichen Mindestlohn und tarifliche Regelungen ein Schutz vor Verdrängungseffekten durch Personaldienstleister aus den MOE-Staaten besteht.
- Quote paper
- Sophie Tschorr (Author), 2011, Die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit und Gewerbefreiheit für Arbeitnehmer aus den neuen mittel- und osteuropäischen EU-Staaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/191103