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Umfang und Rechtfertigung des Freihaltebedürfnisses im (europäischen) Markenrecht

Titel: Umfang und Rechtfertigung des Freihaltebedürfnisses im (europäischen) Markenrecht

Seminararbeit , 2011 , 50 Seiten , Note: 14

Autor:in: Philipp Hoffmann (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Das europäische Recht hat sich das Freihaltebedürfnis, wie es in 100-jähriger Praxis in Deutschland entwickelt wurde, einverleibt, verarbeitet und etwas Neues hervor gebracht. Das „neue“ FHB dient dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs und schützt mittelbar die Mitbewerber, die ihrerseits häufig als Begründung für die Freihaltung eines Zeichens herangezogen werden.

Dem neuen Freihaltebedürfnis wird durch die große Anzahl von Markenformen auf unterschiedlichsten Ebenen Rechnung getragen, während es kaum beschränkt ist. Die Europäisierung des Markenrechts hat die deutsche Entwicklung finalisiert und das Freihaltebedürfnis endlich konkretisiert. Die Rechtsprechung des EuGH entwickelt die dazu gehörige deutliche Linie im praktischen Umgang.

Somit ist die Problematik von 1874 endlich gelöst und die beschreibenden Zeichen werden anhand nachprüfbarer Kriterien hinsichtlich Begründung, Rechtfertigung und Umfang freigehalten.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einführung und Problematik

1. Entstehung des FHB

a) 101 Jahre FHB nach WBG und WZG

aa) Der Polyestra-Entscheidung vorangehend

bb) Die Polymar-/Polyestra-Entscheidungsfolge

cc) Der Polyestra-Entscheidung nachfolgend

b) Entwicklung des FHB ab 1995

2. Bestimmung und Abgrenzung des Begriffs des FHB

a) Verwendung als Synonym

b) Verwendung als Schranke

c) Verwendung zur Bezeichnung eines allgemeinen Rechtsgedankens

d) Festlegung des im Folgenden verwendeten Begriffs

3. Zusammenfassung

II. Rechtfertigung des FHB

1. Funktionen der Marke

2. Schutzzweck des FHB

a) Abgrenzung von § 8 II Nr. 1 MarkenG

b) Abgrenzung von § 3 II MarkenG

3. Aspekte der Rechtfertigung

a) Freie Kommunikation und Schranken des Markenrechts

b) Spezieller: Schutz der beteiligten Verkehrskreise

c) Schutz der Mitbewerber im MarkenG

d) Garantie des unverfälschten Wettbewerbs

4. Zusammenfassung

III. Umfang des FHB

1. Auslegung des § 8 II Nr. 2

a) Eigenschaften und Merkmale iSv. § 8 II Nr. 2

b) Beschreibung der beanspruchten Waren / DL

c) Verkehr

aa) Literaturmeinungen

bb) BGH-Rechtsprechung

cc) EuGH-/EuG-Rechtsprechung

dd) Zusammenfassung und Stellungnahme

d) Zu betrachtendes Zeichen

e) „zur Bezeichnung dienen können“

aa) Subjektiver Tatbestand: das Inverbindungbringen

bb) Objektiver Tatbestand: „zukünftiges FHB“

cc) Bezeichnung nur wesentlicher Merkmale

dd) Erforderlichkeit eines unmittelbaren Warenbezugs

f) Merkmal der Ausschließlichkeit

2. Veranschaulichung anhand einzelner Zeichenarten

a) Wortmarken

aa) Wortmarken, die keine Kombinationen darstellen

bb) Neuschöpfungen / Kombinationen

cc) Buchstaben- und Zahlenmarken

b) Dreidimensionale Warenformen

aa) Vorgabe des EuGH

bb) Nationale Rechtsprechung nach Linde/Winward/Rado

cc) Überblick über die Literaturmeinungen

dd) Zusammenfassung und Stellungnahme

c) Abstrakte Farbmarken

3. Grenzen und Schranken des Umfangs

a) Angelehnte Zeichen

b) Verkehrsdurchsetzung

c) Schranke des § 23 Nr. 2

d) Relevanz von Ausweichmöglichkeiten

4. Zusammenfassung

IV. Endergebnis und Schluss

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Freihaltebedürfnis (FHB) im Kontext des europäischen Markenrechts. Dabei wird analysiert, wie sich das Konzept des FHB von einem historisch gewachsenen, nicht kodifizierten deutschen Rechtsgedanken hin zu einem durch das Ziel des unverfälschten Wettbewerbs legitimierten europäischen Prinzip entwickelt hat, um eine Auslegung von § 8 II Nr. 2 MarkenG zu fundieren.

  • Historische Entwicklung des Freihaltebedürfnisses (WBG/WZG bis MarkenG)
  • Dogmatische Rechtfertigung des FHB durch das Ziel des unverfälschten Wettbewerbs
  • Konkretisierung und Auslegung des Schutzumfangs gemäß § 8 II Nr. 2 MarkenG
  • Rolle des Verkehrsverständnisses bei der Beurteilung beschreibender Angaben
  • Spezifische Anwendung auf Zeichenarten wie dreidimensionale Formen und Farbmarken

Auszug aus dem Buch

1. Funktionen der Marke

Traditionell galt die Herkunftsfunktion als das das Zeichenrecht begründende Prinzip. Die Marke sollte dem Verkehr die Individualisierung der Waren gegenüber den Konkurrenten ermöglichen. Das MarkenG soll zusätzlich der ökonomischen Multifunktionalität der Marke Rechnung tragen; diese war der Rechtswissenschaft zwar bekannt, wurde aber nicht als rechtlich relevant eingeordnet.

Durch das L’Oréal-Urteil des EuGH werden die „neuen“ Funktionen, die der Marke unter europäischem Recht zugedacht worden waren, deutlich gemacht. Dazu zählen neben der wichtigen Herkunftsfunktion unter anderem eine „Qualitätsfunktion“, eine „Kommunikationsfunktion“, eine „Investitions- und Werbefunktion“.

Die grundlegende Idee im Markenrecht ist es also Zeichen zu schützen mit denen der Verkehr eine bestimmte Ware oder Dienstleistung verbindet, zugleich den Zeicheninhaber zu schützen, der in genau diese Rezeption des Verkehrs investiert, indem es ihm ein Recht gibt, das geschützte Zeichen uneingeschränkt zu monopolisieren. Das FHB ist daher konzeptionell die Antithese zum Markenrecht, weil es bestimmte Begriffe von dem Markenschutz ausschließt um bestimmten Interessen dritter Personen Rechnung zu tragen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einführung und Problematik: Dieses Kapitel erläutert die geschichtliche Entwicklung und die begriffliche Unsicherheit des Freihaltebedürfnisses (FHB) im deutschen Markenrecht seit 1874.

II. Rechtfertigung des FHB: Hier wird das FHB als Instrument zur Sicherung des unverfälschten Wettbewerbs definiert, das als Antithese zum Monopolcharakter des Markenrechts fungiert.

III. Umfang des FHB: Dieses Kapitel widmet sich der konkreten Auslegung von § 8 II Nr. 2 MarkenG, insbesondere anhand des Verkehrsverständnisses und der Anwendung auf verschiedene Zeichenarten.

IV. Endergebnis und Schluss: Der Autor resümiert, dass das FHB durch die Europäisierung des Rechts konkretisiert wurde und nunmehr auf nachprüfbaren Kriterien basiert.

Schlüsselwörter

Freihaltebedürfnis, FHB, Markengesetz, Markenrecht, § 8 II Nr. 2 MarkenG, Allgemeininteresse, unverfälschter Wettbewerb, beschreibende Angaben, Herkunftsfunktion, Verkehrsverständnis, dreidimensionale Warenformen, Farbmarken, Markenformen, Verkehrsdurchsetzung, Monopolisierung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Seminararbeit befasst sich mit dem Freihaltebedürfnis (FHB) und dessen Rolle bei der Eintragung von Marken, insbesondere unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsprechung und des Markengesetzes.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die historische Herleitung des FHB, dessen Rechtfertigung im Rahmen des unverfälschten Wettbewerbs sowie die praktische Auslegung und den Umfang von Schutzhindernissen für beschreibende Begriffe.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, das FHB nachzuvollziehen, einen präzisen Begriff zu definieren, diesen in den Kontext des (europäischen) Markenrechts einzuordnen und die Rechtfertigung sowie den Umfang des FHB zu erörtern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtshistorischen und dogmatischen Analyse, die Literaturmeinungen, die Rechtsprechung des BGH und des EuGH sowie europäische Gesetzestexte auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Entstehung des Konzepts, die verschiedenen Ansätze zur Rechtfertigung (z.B. Schutz der Mitbewerber, Garantie des unverfälschten Wettbewerbs) und die detaillierte Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen für Schutzhindernisse.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselwörter sind u.a. Freihaltebedürfnis, Allgemeininteresse, § 8 II Nr. 2 MarkenG, Markenfähigkeit, Wettbewerb und Verkehrsverständnis.

Warum gilt das deutsche FHB nach Ansicht des Autors als „tot“?

Der Autor argumentiert, dass das traditionelle, über 100 Jahre in Deutschland gewachsene Verständnis des FHB durch die moderne EuGH-Rechtsprechung (insbesondere seit der Chiemsee-Entscheidung) abgelöst wurde und nun in einem neuen, europäisierten Kontext steht.

Welche Rolle spielen „Ausweichmöglichkeiten“ bei der Beurteilung?

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine Berücksichtigung von Ausweichmöglichkeiten (also ob es andere beschreibende Begriffe gibt) abzulehnen ist, da sich die Prüfung nur auf die Beschreibungsbedürftigkeit des angemeldeten Zeichens selbst beziehen sollte.

Ende der Leseprobe aus 50 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Umfang und Rechtfertigung des Freihaltebedürfnisses im (europäischen) Markenrecht
Hochschule
Universität Mannheim
Note
14
Autor
Philipp Hoffmann (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
50
Katalognummer
V189580
ISBN (eBook)
9783656137689
ISBN (Buch)
9783656139232
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Jura Rechtswissenschaft Markenrecht Freihaltebedürfnis § 8 II Nr. 2 MarkenG Geistiges Eigentum Immaterialgüterrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Philipp Hoffmann (Autor:in), 2011, Umfang und Rechtfertigung des Freihaltebedürfnisses im (europäischen) Markenrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/189580
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