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Das Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers

Titel: Das Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers

Seminararbeit , 2005 , 15 Seiten , Note: sehr gut

Autor:in: MMag. Dr. Sabine Picout (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In vorliegender Seminararbeit wird das Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers nach öst. Recht behandelt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeines

II. Umfang des Leistungsverweigerungsrechts

(1) Zurückbehaltung des gesamten Teils?

a) Rechtsprechung

b) Schikaneverbot als Grenze - Judikatur

c) Lehre

III. Bedenken Koziols

IV. Lösungsversuche nach Koziol

(1) Das Zurückbehaltungsrecht VOR Übernahme der Sache

(2) Das Zurückbehaltungsrecht wegen des Bestehens von Gewährleistungsansprüchen

(3) Übernahme der Sache unter Vorbehalt der Erfüllungsansprüche und Zurückbehaltungsrecht

(4) Das Zurückbehaltungsrecht bei Erwerb des Werkes ohne Übernahme

V. Exkurs: Vertragliche Regelung des Zurückbehaltungsrechts

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit analysiert das Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers im österreichischen Recht, insbesondere im Kontext von mangelhaften Leistungen. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verweigerung der Gegenleistung zu untersuchen und zu bewerten, inwieweit das bestehende Modell des "totalen" Zurückbehaltungsrechts im Hinblick auf Schikaneverbot und Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist.

  • Grundlagen des synallagmatischen Leistungsverweigerungsrechts
  • Umfang der Zurückbehaltung bei mangelhaften Werken
  • Das Schikaneverbot als Korrektiv in der Rechtsprechung
  • Kritische Würdigung der herrschenden Lehre durch Koziol
  • Vertragliche Gestaltungsspielräume und Haftrücklass

Auszug aus dem Buch

b) Schikaneverbot als Grenze - Judikatur

Sowohl der OGH als auch die Lehre haben festgehalten, dass die Grenze des Zurückbehaltungsrechts bei Verstoß gegen das Schikaneverbot gezogen werden müsse. Anfänglich verneinte der OGH das Zurückbehaltungsrecht nur, wenn der Rechtsmissbrauch nur den Zweck hatte, den Partner zu schädigen, wenn somit die Schädigungsabsicht der einzige Grund für die Rechtsausübung darstellte. (Die Beweislast für das Vorliegen der Schädigungsabsicht trifft den Gegner des die Einrede Erhebenden.) In seinen jüngeren Entscheidungen hat der OGH jedoch vertreten, dass die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts Schikane wäre, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses Missverhältnis bestehen würde bzw. der Schädigungszweck so augenscheinlich im Vordergrund steht, dass andere Ziele der Rechtsausübung völlig in den Hintergrund treten.

Fehlt dem Gläubiger beispielsweise nicht der nötige gute Wille, sondern liegen Hindernisse vor, deren augenblickliche Beseitigung nicht erreicht werden kann, so würde es gegen Treu und Glauben verstoßen und daher unzulässig sein, wenn der Gläubiger hier „mehr zurückbehält, als dem Interesse an dem noch ausständigen Recht der Leistung entspricht.“ Weicht die tatsächliche Erfüllung nur minimal vom Sollzustand ab, so ist das Zurückbehaltungsrecht auch nicht angebracht. Hier schlägt der OGH eine ähnliche Richtung wie auch die deutsche Rechtsprechung ein, welche verlangt, dass, wenn von einer Seite teilweise geleistet wurde, die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden kann, „als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.“

Zusammenfassung der Kapitel

I. Allgemeines: Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 1052 ABGB wird analog auf den Werkvertrag angewandt, um das Zug-um-Zug-Prinzip bei Leistungsstörungen zu sichern.

II. Umfang des Leistungsverweigerungsrechts: Untersucht wird, ob der Werkbesteller berechtigt ist, den gesamten Werklohn zurückzuhalten, und wie sich die Annahme einer mangelhaften Leistung auf dieses Recht auswirkt.

III. Bedenken Koziols: Kritische Auseinandersetzung mit der herrschenden Meinung, insbesondere im Hinblick auf die mangelnde Differenzierung bei geringfügigen Mängeln und ein fehlendes Druckmittelmodell.

IV. Lösungsversuche nach Koziol: Vorschläge zur differenzierten Ausübung des Zurückbehaltungsrechts, je nach Stadium der Übernahme und der Natur der Mangelhaftigkeit.

V. Exkurs: Vertragliche Regelung des Zurückbehaltungsrechts: Analyse der vertraglichen Abdingbarkeit sowie der Schranken durch das Konsumentenschutzgesetz und Ö-Normen.

Schlüsselwörter

Zurückbehaltungsrecht, Werkvertrag, ABGB, Gewährleistung, Leistungsverweigerung, Einrede des nicht erfüllten Vertrages, Schikaneverbot, Verbesserung, Mängel, Werklohn, Vertragspartner, Synallagma, Treu und Glauben, Haftrücklass, Koziol.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das rechtliche Instrumentarium des Werkbestellers, die Bezahlung des Werklohns zu verweigern, wenn das erstellte Werk Mängel aufweist oder nicht ordnungsgemäß geliefert wurde.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Die Schwerpunkte liegen auf den Voraussetzungen für die Leistungsverweigerung, der Abgrenzung zu geringfügigen Mängeln, dem Schikaneverbot sowie der Kritik an der gängigen österreichischen Rechtspraxis durch Experten wie Koziol.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, ob ein unbeschränktes Recht zur Zurückbehaltung des gesamten Werklohns bei jedem Mangel zeitgemäß ist oder ob eine differenziertere Lösung, orientiert an der Schwere des Mangels, erforderlich ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, der herrschenden Lehre und der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert den Umfang des Leistungsverweigerungsrechts in verschiedenen Stadien des Werkvertrags, die Rolle der Verbesserung und verschiedene Lösungsansätze zur Vermeidung schikanöser Rechtsausübung.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?

Kernbegriffe sind das Zurückbehaltungsrecht, das synallagmatische Verhältnis im Werkvertrag, Gewährleistungsansprüche und die dogmatische Abgrenzung zwischen Erfüllungsanspruch und Verbesserung.

Wie bewertet der Autor Koziol die aktuelle österreichische Rechtslage?

Koziol sieht die aktuelle Praxis als unbefriedigend an, da sie oft nicht zwischen der Verweigerung vor und nach Abnahme unterscheidet und dem Besteller bei nur geringfügigen Mängeln unverhältnismäßig starke Druckmittel gewährt.

Welche Rolle spielt die "Haftrücklassgarantie" im Kontext des Zurückbehaltungsrechts?

Die Haftrücklassgarantie tritt als vertragliche Sicherheit an die Stelle der physischen Zurückbehaltung des Entgelts; sie muss bei der Berechnung des Umfanges eines etwaigen verbleibenden Zurückbehaltungsrechts berücksichtigt werden.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck  (Zivilrecht)
Note
sehr gut
Autor
MMag. Dr. Sabine Picout (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
15
Katalognummer
V188964
ISBN (eBook)
9783656127901
ISBN (Buch)
9783656128274
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zurückbehaltungsrecht; Werkbesteller
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
MMag. Dr. Sabine Picout (Autor:in), 2005, Das Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers , München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/188964
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  15  Seiten
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