Der Autor untersucht das Konstrukt der ertragsteuerlichen Organschaft gemäß §14 Abs. 1 S. 1 KStG auf seine Unionsrechtskonformität.Nachdem einer Einführung zeigt er zunächst den Inhalt der Niederlassungsfreiheit aus Art. 49 AEUV und dessen Auslegung durch den EuGH auf. Hauptteil der Arbeit bildet die kritische Würdigung des doppelten Inlandsbezuges der Organgesellschaft aus §14 Abs. 1 S. 1 KStG hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit. Dabei wird auf die Rechtsprechung des EuGH in den Fällen Marks&Spencer, Oy AA und X-Holding intensiv eingegangen und die Frage nach Rechtfertigungsmöglichkeiten behandelt. In einem weiteren Schritt untersucht der Autor das Erfordernis des Gewinnabführungsvertrages aus §14 Abs. 1 S. 1 KStG auf seine Unionsrechtskonformität.
Inhaltsverzeichnis
A. Problemdarstellung und Eingrenzung der Untersuchung
B. Inhalt der Niederlassungsfreiheit
C. Die Unionsrechts(in-)konformität des doppelten Inlandsbezugs der Organgesellschaft
I. Die Bildung eines Vergleichspaares
1. Das passende Vergleichspaar
2. Stellungnahme
II. Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit
III. Rechtfertigung des Verstoßes
1. Die Eigenarten der „group relief“ und die Vergleichbarkeit
2. Rechtfertigung des doppelten Inlandsbezuges
a. Territorialitätsprinzip
b. Die Gefahr doppelter Verlustberücksichtigung
c. Steuerfluchtgefahr
d. Die Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse
3. Zwischenergebnis
IV. Verhältnismäßigkeit der Beschränkung
1. Berücksichtigung finaler Verluste
2. Stellungnahme
3. Ergebnis
D. Unionsrechts(in-)konformität des EAV
I. Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit
II. Folgen der Unionsrechtswidrigkeit
III. Ergebnis
E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der deutschen Organschaftsregelungen des § 14 KStG – insbesondere des geforderten doppelten Inlandsbezugs sowie des verpflichtenden Ergebnisabführungsvertrags – mit der europäischen Niederlassungsfreiheit, um zu klären, unter welchen Bedingungen die grenzüberschreitende Verlustverrechnung innerhalb von Konzernen unionsrechtlich geboten ist.
- Die europarechtliche Konformität des „doppelten Inlandsbezugs“ (Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland).
- Die Analyse der Niederlassungsfreiheit im Hinblick auf steuerliche Diskriminierungen.
- Die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Territorialität, Steuerfluchtgefahr und Symmetrie.
- Die Rolle „finaler Verluste“ ausländischer Tochtergesellschaften bei der Verlustverrechnung.
- Die unionsrechtliche Bewertung der Pflicht zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV).
Auszug aus dem Buch
C. Die Unionsrechts(in-)konformität des doppelten Inlandsbezugs der Organgesellschaft
Um eine eventuelle Berührung des Schutzbereiches der Niederlassungsfreiheit durch die Regelung des doppelten Inlandsbezugs feststellen zu können, bedarf es zunächst der Bildung eines geeigneten Vergleichspaares, mit welchem sich eine Ungleichbehandlung aufzeigen lässt. Grundsätzlich zu unterscheiden ist dabei zwischen zwei Arten von Vergleichspaaren, hier sollen nur die Möglichkeiten des Vergleichs der Niederlassungen von (Steuer-)Inländern in In- und Ausland diskutiert werden. Wie dieser Vergleich zu ziehen ist, ist umstritten. In den beiden bisher vor deutschen Gerichten geführten Verfahren vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, eine inländische Mutter mit ausländischer Tochter sei mit einer inländischen Mutter mit inländischer Tochter, welche eine ausländische Betriebsstätte unterhält, zu vergleichen. Der EuGH hat in der Rechtssache Marks & Spencer einen Vergleich zwischen Mutter mit in- und ausländischer Tochter gezogen. Entsprechend wird dieser Vergleich von Teilen der Literatur auch für die Prüfung der deutschen Organschaft als richtig erachtet. Dagegen wird allerdings vorgebracht, die deutsche Organschaftsregelung in §14 Abs. 1 S. 1 KStG lasse einen solchen Vergleich nicht zu. Als Vergleichspaar wird daher einerseits eine inländische Mutter mit inländischer Tochter ohne geschlossenen EAV und andererseits eine inländische Mutter mit ausländischer Tochter ohne EAV vorgeschlagen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Problemdarstellung und Eingrenzung der Untersuchung: Einführung in die deutsche Organschaft und die Problematik des doppelten Inlandsbezugs im Kontext des Unionsrechts.
B. Inhalt der Niederlassungsfreiheit: Darstellung der Grundlagen und des Beschränkungsverbots der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV.
C. Die Unionsrechts(in-)konformität des doppelten Inlandsbezugs der Organgesellschaft: Detaillierte Prüfung, ob die Anforderungen an eine Organschaft unionsrechtlich zulässig sind oder eine unzulässige Diskriminierung darstellen.
D. Unionsrechts(in-)konformität des EAV: Kritische Analyse, ob der verpflichtende Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags als Tatbestandsmerkmal mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
E. Fazit: Zusammenfassung der Ergebnisse mit dem Appell, die deutsche Regelung hinsichtlich finaler Auslandsverluste an das Europarecht anzupassen.
Schlüsselwörter
Organschaft, Niederlassungsfreiheit, KStG, doppelter Inlandsbezug, Ergebnisabführungsvertrag, Konzernbesteuerung, Unionsrecht, Verlustverrechnung, finale Verluste, Symmetrieprinzip, Besteuerungsbefugnis, Steuerfluchtgefahr, Diskriminierung, Europäischer Binnenmarkt, Tochtergesellschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Vereinbarkeit der deutschen steuerlichen Organschaftsregeln (speziell § 14 KStG) mit dem europäischen Unionsrecht, insbesondere der Niederlassungsfreiheit.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind der doppelte Inlandsbezug, die Zwingendheit eines Ergebnisabführungsvertrags sowie die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten grenzüberschreitender Konzerne.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist zu klären, ob die Beschränkung der Organschaft auf Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland europarechtswidrig ist und unter welchen Voraussetzungen Verluste ausländischer Töchter steuerlich geltend gemacht werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Literatur zur steuerlichen Organschaft.
Was steht im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil befasst sich mit der Bildung von Vergleichspaaren, der Prüfung potenzieller Rechtfertigungsgründe und der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Organschaft, Niederlassungsfreiheit, doppelter Inlandsbezug, Symmetrieprinzip und finale Verluste.
Was besagt das Symmetrieprinzip im Kontext der Arbeit?
Es dient der Rechtfertigung der Nichtberücksichtigung von Auslandsverlusten, sofern der jeweilige Staat auch nicht die korrespondierenden Gewinne besteuert.
Ist der Ergebnisabführungsvertrag (EAV) unionsrechtlich haltbar?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Pflicht zum EAV als unüberwindbares Hindernis für ausländische Gesellschaften gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt und auf ihn verzichtet werden sollte.
Was sind finale Verluste?
Hierbei handelt es sich um Verluste ausländischer Töchter, die in deren Sitzstaat steuerlich nicht mehr verwertet werden können.
Wie lautet die Schlussfolgerung des Autors zur Reform?
Der Autor fordert eine Vorlage an den EuGH durch den BFH, da der Gesetzgeber aus eigener Initiative keine Anpassung der Regelungen an das Europarecht vornehmen dürfte.
- Arbeit zitieren
- Tim Würstlin (Autor:in), 2011, Ist der doppelte Inlandsbezug der Organgesellschaft gemäß §14 Abs. 1 S. 1 KStG unionsrechtswidrig?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/188885