In vorliegendem Artikel wird erörtert, ob Art. 6 Abs. 1 GG einer rechtlichen Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft entgegensteht, oder ob nicht sogar aufgund ihres grundgesetzlichen Schutzes eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Kodifizierung besteht.
Inhaltsverzeichnis
I. Die Situation
II. Vereinbarkeit einer gesetzlichen Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Art. 6 Abs. 1 GG
III. Vereinbarkeit einer gesetzlichen Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Art. 2 Abs. 1 GG
1. Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG durch eine gesetzliche Regelung
2. Verpflichtung zur gesetzlichen Regelung?!
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer gesetzlichen Regelung für nichteheliche Lebensgemeinschaften im deutschen Rechtssystem unter Berücksichtigung des Schutzes von Ehe und Familie sowie der individuellen Freiheitsrechte.
- Verhältnis der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie).
- Möglichkeiten und Grenzen einer gesetzlichen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber.
- Konflikt zwischen Selbstbestimmung der Partner und dem Schutzbedürfnis Schwächerer.
- Vergleich der Rechtsstellung mit dem Institut der Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Auszug aus dem Buch
II. Vereinbarkeit einer gesetzlichen Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Art. 6 Abs. 1 GG
Zum Teil wird im Hinblick auf den Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG eine gesetzliche Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft als unzulässige Konkurrenz zur Ehe grundsätzlich abgelehnt. Es sei nicht die Aufgabe der Rechtsprechung und der Gesetzgebung die „Gedanken- und Sorglosigkeit“ der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu schützen, wenn es „Rechtsschutz durch Selbstschutz“ gäbe. Im Übrigen eigne sich die nichteheliche Lebensgemeinschaft als „enge, intime persönliche Lebensform“ für eine Kodifizierung nicht und sei „rechtlich nicht zu erfassen“.
Der 57. Deutsche Juristentag kam dagegen zu dem Ergebnis, dass Art. 6 Abs. 1 GG zwar eine gesetzliche Gesamtregelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft verbiete. Denn es widerspreche dem zu respektierenden Willen der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ihnen „ein rechtliches Korsett von Regeln überzustülpen mit der Folge, dass die Betroffenen gezwungen werden, nach Notlösungen zu suchen, um den Rechtsfolgen einer Ehe zweiten Grades auszuweichen“. Die Neuinstallation einer „kleinen Ehe“ wurde abgelehnt. Allerdings stehe der Schutz der Ehe einer punktuellen Regelung „einzelner Sachbereiche aus Sachgründen“ nicht entgegen, soweit weder eine Gleichstellung mit der Ehe noch eine weitgehende Annäherung an die Ehe erfolge. Mehrheitlich wurde eine Kodifizierung des Vermögensausgleiches nach Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft angeraten.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Die Situation: Dieses Kapitel skizziert die bisherige politische und juristische Zurückhaltung des Gesetzgebers bei der gesetzlichen Verankerung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
II. Vereinbarkeit einer gesetzlichen Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Art. 6 Abs. 1 GG: Hier wird diskutiert, inwiefern der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe einer eigenständigen Regelung entgegensteht oder ob punktuelle Anpassungen zulässig sind.
III. Vereinbarkeit einer gesetzlichen Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Art. 2 Abs. 1 GG: Dieses Kapitel prüft, ob eine gesetzliche Regelung die Privatautonomie der Partner verletzen könnte oder ob umgekehrt ein Anspruch auf staatlichen Schutz besteht.
1. Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG durch eine gesetzliche Regelung: Erläuterung der Argumentation, dass Partner bewusst ein Zusammenleben außerhalb gesetzlicher Bindungen wählen, und der Gegenposition basierend auf der Notwendigkeit von Rechtsschutz.
2. Verpflichtung zur gesetzlichen Regelung?!: Untersuchung der Frage, ob sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz oder anderen Grundrechten eine direkte Pflicht zur gesetzlichen Förderung dieser Lebensform ableiten lässt.
Schlüsselwörter
nichteheliche Lebensgemeinschaft, Verfassungsrecht, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Gesetzgeber, Familiengerichtstag, Rechtsverhältnis, Kodifizierung, Rechtsschutz, Selbstbestimmung, Ehe, Lebenspartnerschaft, Vermögensausgleich, Gleichheitssatz, Grundgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang der deutsche Gesetzgeber befugt oder verpflichtet ist, nichteheliche Lebensgemeinschaften gesetzlich zu regeln, ohne dabei verfassungsrechtliche Vorgaben zu verletzen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentral sind die Abgrenzung zur Ehe, das Recht auf Selbstbestimmung der Partner sowie die Frage nach dem staatlichen Schutzauftrag für wirtschaftlich Schwächere in nichtehelichen Partnerschaften.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Ist eine gesetzliche Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Schutzgarantie von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) zulässig?
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Analyse, die einschlägige Literatur, Rechtsprechung (insb. BGH) und die Beschlüsse des Deutschen Juristentages auswertet.
Was behandelt der Hauptteil?
Der Hauptteil analysiert die Vereinbarkeit möglicher gesetzlicher Regelungen mit verschiedenen Grundgesetzartikeln und diskutiert, ob eine Gesamtregelung oder nur punktuelle Lösungen verfassungsrechtlich vertretbar sind.
Welche Keywords prägen die Arbeit?
Besonders relevant sind die Begriffe nichteheliche Lebensgemeinschaft, Art. 6 GG, Art. 2 GG, Kodifizierung und staatlicher Schutzauftrag.
Wie steht die Autorin zur Kodifizierung des Vermögensausgleiches?
Sie schließt sich der überwiegenden Meinung an, dass das verfassungsrechtliche Abstandsgebot einer Regelung der rechtlichen Folgen nicht entgegensteht, sofern die Selbstbestimmung der Partner dabei gewahrt bleibt.
Warum wird eine "kleine Ehe" abgelehnt?
Eine umfassende Gleichstellung wird als verfassungsrechtlich problematisch angesehen, da sie den Willen der Partner ignorieren würde, die sich bewusst gegen das rechtliche Korsett der Ehe entschieden haben.
- Arbeit zitieren
- Dagmar Bierbrauer (Autor:in), 2011, Ist eine gesetzliche Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft verfassungsrechtlich zulässig?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/184708