Nicht selten wird der Richter der Herr des Arbeitsrechts bezeichnet. Zumindest aber haben vor Allem auf diesem Rechtsgebiet richterliche Rechtsfortbildung das materielle Recht nachhaltig geprägt. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Disposivität richterlicher Grundsätze im Arbeitsrecht auseinander. Zunächst wird überprüft, auf welche Grundlage die Bindungswirkung dieser vermeintlichen Rechtssätze basiert. Ausgehend von den aus dieser Untersuchung gewonnenden Erkenntnisse wird ihre Abdingbarkeit auf individual- sowie auf kollektivvertraglicher Ebene untersucht.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Abdingbarkeit richterlicher Grundsätze
I. Begriffe/ Grundlagen
1. Abdingbarkeit
2. Richterrecht
3. Rechtsquellenqualität des Richterrechts
a) Richterrecht als Rechtsquelle
b) Faktische Bindungswirkung
c) Fallnormtheorie
d) Lehre Essers
e) Theorie der Präjudizienvermutung
f) Gewohnheitsrecht
g) Konsequenz der einzelnen Ansätze
h) Stellungnahme
i) Zwischenergebnis
II. Verhältnis des Richterrechts zur Tarifautonomie
1. Einzelbetrachtung
a) Haftungsgrundsätze
aa) Rechtsprechung
bb) Literatur
(1) Freie Abdingbarkeit
(2) Weiter Gestaltungsspielraum
(3) Konservierung des Schutzniveaus
(4) Bindung durch verfassungsrechtliche Wertungen
(5) Normative Bindungswirkung des Richterrechts
b) Abdingbarkeit der Arbeitskampfregeln
aa) Freie Abdingbarkeit
bb) Tariffest
c) Rückzahlungsklauseln
aa) Rechtsprechung
bb) Literatur
2. Zusammenfassende Stellungnahme
a) Abstrahierung des Problems
b) Disposivität des Arbeitskampfrechts
c) Disposivität sonstiger richterlicher Grundsätze
aa) Bindungswirkung der Grundrechte als Maßstab der Disposivität
bb) Schutzgebotsrechtsprechung und eingeschränkte Grundrechtsbindung
(1) Disposivität entsprechend der tariflichen Machtverhältnisse
(2) Disposivität entsprechend Repräsentationsquote der Tarifunterworfenen
d) Zwischenergebnis
III. Tarifbindung von Außenseitern (§ 5 IV TVG)
IV. Tarifvertragliche Öffnungsklauseln
V. Individualvertragliche Abweichung
1. Unmittelbares individualvertragliches Abweichen
a) Haftungsgrundsätze
aa) Rechtsprechung
bb) Literatur
b) Rückzahlungsklauseln
c) Zusammenfassende Stellungnahme
2. Günstigkeitsprinzip
3. Umgehung richterlicher Grundsätze durch Bezugnahmeklauseln
VI. Abweichung über Betriebsvereinbarung
VII. Grundrechtsverzicht
C. Zusammenfassende Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Abdingbarkeit richterlicher Grundsätze im Arbeitsrecht. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit Tarifvertragsparteien und Vertragsparteien auf individualvertraglicher Ebene von durch die Rechtsprechung etablierten Schutzstandards abweichen können, insbesondere unter Berücksichtigung von Krisenzeiten und der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie.
- Verhältnis zwischen Richterrecht und gesetzlichen Normen
- Bindungswirkung richterlicher Grundsätze für die Tarifautonomie
- Einfluss der strukturellen Ungleichheit auf die Disposivität von Arbeitnehmerschutz
- Rolle von Grundrechten und Schutzgebotsrechtsprechung bei Vertragsabweichungen
- Bedeutung von Repräsentationsquoten und Machtverhältnissen bei kollektiven Vereinbarungen
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Die Richter agieren in den Bereichen des überwiegend nicht normierten Arbeitsrechts nicht nur als „Ersatzgesetzgeber“. Darüber hinaus nehmen die Arbeitsrichter auch die Rolle des „Schutzpatrons“ der auf dem Arbeitsmarkt strukturell verhandlungsunterlegenen Arbeitnehmer (AN) ein. Diese den AN schützende Tendenz findet daher auch in richterlichen Grundsätzen seinen Niederschlag. Aber ist dieser Schutz immer und in jeder Beziehung unumstößlich?
Trotz der weltweiten Wirtschafskrise ist in Deutschland der Arbeitsmarkt verhältnismäßig ruhig geblieben. Im Vergleich zum vergangenen Frühjahr, als die Rezession begann, sei die Arbeitslosenzahl vergleichsweise gering um etwa 200 000 gestiegen. Die Unternehmen in Deutschland halten bisher an ihren AN fest. Ermöglicht wurde dies auch durch Vereinbarung von Kurzarbeit: Bis zu 60 Prozent des Lohnausfalls werden mindestens bis zum 31.12.2009 durch die Bundesagentur für Arbeit aufgefangen.
Darüber hinaus sind wirtschaftliche Krisen die Zeit der betrieblichen Bündnisse für Arbeit: Gegen eine Verringerung der Arbeitszeit und des Lohns gewähren Arbeitgeber (AG) meist auf firmentariflicher Ebene zeitlich befristete Zusagen, auf Kündigungen oder Outsourcing-Maßnahmen zu verzichten.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle der Arbeitsrichter als Schutzpatrone der Arbeitnehmer und hinterfragt die Unumstößlichkeit dieser Schutzfunktion in Zeiten wirtschaftlicher Krisen.
B. Abdingbarkeit richterlicher Grundsätze: Dieses Hauptkapitel analysiert die theoretischen Grundlagen des Richterrechts, dessen Verhältnis zur Tarifautonomie sowie die spezifische Abdingbarkeit bei Haftungsgrundsätzen, Arbeitskampfregeln und Rückzahlungsklauseln.
C. Zusammenfassende Schlussbetrachtung: Das Fazit stellt fest, dass richterliche Grundsätze keine normative Bindungswirkung besitzen, jedoch faktische Bedeutung haben und deren Abdingbarkeit von den konkreten Machtverhältnissen sowie der grundrechtlichen Schutzbedürftigkeit im Einzelfall abhängt.
Schlüsselwörter
Abdingbarkeit, Richterrecht, Tarifautonomie, Arbeitnehmerschutz, Haftungsgrundsätze, Arbeitskampfrecht, Grundrechtsbindung, Disposivität, Tarifverträge, Individualvertrag, Schutzgebotsrechtsprechung, Richtigkeitsgewähr, Rückzahlungsklauseln, Gewaltenteilung, Rechtsfortbildung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen von richterlich entwickelten Grundsätzen im Arbeitsrecht abgewichen werden darf.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die Rechtsquellenqualität des Richterrechts, das Verhältnis zur Tarifautonomie sowie die Zulässigkeit von Abweichungen in Haftungsfragen und Arbeitskampfregeln.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung der Abdingbarkeit richterlicher Grundsätze durch Tarifverträge und Individualverträge im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und Arbeitnehmerschutz.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit der herrschenden Lehre in der Literatur vergleicht und in den verfassungsrechtlichen Kontext stellt.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Einordnung des Richterrechts und die konkrete Betrachtung von Haftungsgrundsätzen, Arbeitskampfregeln und Rückzahlungsklauseln.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Begriffe wie Abdingbarkeit, Tarifautonomie, Richterrecht, Disposivität und Grundrechtsbindung prägen die Untersuchung.
Warum ist die Tarifautonomie für die Abdingbarkeit von Bedeutung?
Die Tarifautonomie ermöglicht als verfassungsrechtlich geschützte Normsetzungsprärogative unter bestimmten Bedingungen ein Abweichen von richterlichem Schutz, sofern ein Kräftegleichgewicht zwischen den Parteien besteht.
Welchen Einfluss haben wirtschaftliche Krisen auf die Abdingbarkeit?
In Krisenzeiten wächst der Druck auf Arbeitnehmer, zugunsten der Arbeitsplatzsicherung auf Schutzstandards zu verzichten, was die Frage nach der Zulässigkeit solcher Abweichungen verschärft.
Welche Rolle spielt die Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers?
Die Schutzbedürftigkeit wird als Normalfall vermutet, was eine vollumfängliche Grundrechtsbindung zur Folge hat; nur bei widerlegbaren Ausnahmen kann von Schutzstandards abgewichen werden.
Ist ein Grundrechtsverzicht im Arbeitsverhältnis möglich?
Ein genereller Verzicht auf Grundrechte wird als unzulässig angesehen, da Grundrechte auch staatskonstituierende Bedeutung haben und Arbeitnehmer oft unter wirtschaftlichem Druck stehen.
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- Martin Sterling (Author), 2010, Die Abdingbarkeit richterlicher Grundsätze, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/184184