Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis von Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand zum europäischen Vergaberecht. Zunächst wird ein kurzer Überblick über den vergaberechtlichen Anwendungsbereich gegeben, der die Struktur der öffentlichen Auftragsvergabe sowie der Pflicht zur europaweiten Ausschreibung verdeutlichen soll.
Der Hauptteil der Arbeit beinhaltet schließlich die Prüfung der Anwendbarkeit vergaberechtlicher Vorschriften auf nationale Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand. Im Vordergrund steht die Frage, inwieweit bestimmte Konstellationen von Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand europaweit ausschreibungspflichtig sind. Zur Vollständigkeit wird auch jeweils kurz auf die Ausschreibungspflicht öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte eingegangen. Im Rahmen dieser Arbeit findet eine Auseinandersetzung mit verschiedenen städtebaulichen Verträgen über die Erschließung von Grundstücken oder die Durchführung von Bauleistungen statt. Desweiteren erfolgt eine Untersuchung der vergaberechtlichen Relevanz reiner Grundstücksveräußerungen und solcher im Zusammenhang mit dem Abschluss städtebaulicher Verträge. Zudem werden Miet- und Leasingverträge über Immobilien auf die europaweite Ausschreibungspflicht hin geprüft.
Besondere Berücksichtigung finden öffentlich-private Partnerschaften – Public Private Partnership genannt – im Rahmen dieser Arbeit. Auch die Auftragsvergabe innerhalb verschiedener öffentlicher Einrichtungen als In-House-Geschäft wird näher betrachtet. Dabei soll eine differenzierte Darstellung der Vergabe an Eigenbetriebe, 100%ige Eigengesellschaften, gemischt-wirtschaftliche und gemischt-öffentliche Organisationseinheiten erfolgen.
Zur Erarbeitung eines Lösungsweges werden unter Bezugnahme aktueller Rechtsprechung und Auffassungen in der Literatur verschiedene Ansätze dargestellt. Ferner wird die Diskussion durch aktuelle Reformüberlegungen der Bundesregierung bezüglich der Modernisierung des Vergaberechts abgerundet.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Die Zweiteilung im deutschen Vergaberecht
1.) Vergabe unterhalb der Schwellenwerte
2.) Vergabe oberhalb der Schwellenwerte
II. Europarechtliche Vorgaben
1.) Haushaltsrechtliche Lösung
2.) Kartellrechtliche Lösung
III. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des GWB
1.) Persönlicher Anwendungsbereich, § 98 GWB
2.) Sachlicher Anwendungsbereich, §§ 99, 100 GWB
a) Entgeltlicher Vertrag
b) Beschaffung
aa) Bauaufträge, § 99 III GWB
aaa) Verträge über die Ausführung von Bauleistungen (1. Alt.)
bbb) Zusammengefasste Planungs- und Bauleistung (2. Alt.)
ccc) Bauausführung durch Dritte (Alt. 3)
bb) Baukonzessionen
4.) Erreichen des Schwellenwerts, § 100 I GWB
5.) Kein Ausnahmetatbestand, § 100 II GWB
IV. Rechtsfolgen der Anwendbarkeit des GWB
V. Einzelne Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand
1.) Städtebauliche Verträge
a) Frühere Auffassung
b) EuGH „Milano e Lodi“
c) Auswirkungen der „Milano e Lodi-Rechtsprechung“
2.) Erschließungsverträge
a) Echter Erschließungsvertrag
aa) Vergaberecht und echte Erschließungsverträge
aaa) Entgeltlicher Vertrag
(1) 1. Ansicht
(2) 2. Ansicht
(3) Entscheid
bbb) Zwischenergebnis
bb) Erschließungsverträge unterhalb der Schwellenwerte
3.) Unechter Erschließungsvertrag
4.) In-House-Geschäfte
a) EuGH „Teckal“
b) Folgen der „Teckal“-Rechtsprechung
aa) In-House und verschiedene öffentliche Einrichtungen
aaa) Eigenbetrieb der öffentlichen Hand
bbb) 100%ige Eigengesellschaft der öffentlichen Hand
(1) Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle
(2) Tätigkeit für den öffentlichen Auftraggeber
(3) Zwischenergebnis
ccc) Gemischt-wirtschaftliche Unternehmen
(1) 1. Ansicht
(2) 2. Ansicht
(3) Rechtsprechung „Stadt Halle“
(4) Konsequenzen der „Stadt Halle“-Entscheidung
(5) Reformüberlegungen
ddd) Gemischt-öffentliche Einrichtungen
(1) EuGH „Carbotermo und Consortio Alisei“
(2) Zwischenergebnis
eee) Interkommunale Kooperation
(1) Aufgabendelegation
(2) EuGH Kommission/Spanien
(3) Aufgabenmandatierung
(4) OLG Düsseldorf
(5) Reformüberlegungen
(6) Zwischenergebnis
5.) Durchführungsvertrag
a) Vergaberecht und Durchführungsverträge
b) Städtebauliche Verträge unterhalb der Schwellenwerte
6.) Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand
a) Oberhalb der Schwellenwerte
b) Grundstücksveräußerungen unterhalb des Schwellenwerts
7.) Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtung
a) Frühere Auffassung
b) Wandel der Rechtsprechung
aa) EuGH „Roanne“
bb) Ahlhorn-Entscheidung
cc) OLG Düsseldorf „Wuppertal-Vohwinkel“
dd) Oer-Erkenschwick
ee) Zwischenergebnis
c) Kritik an der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf
aa) Beschaffungszweck
bb) Einordnung als Baukonzession
cc) Entgeltlichkeit
dd) Bauverpflichtung
d) VK Darmstadt
e) Vergaberechtsreform
f) Zwischenergebnis
8.) Mietverträge
a) Mietverträge über bestehende Immobilien
b) Mietverträge über zu errichtende Immobilien
9.) Leasingverträge über Immobilien
a) Leasingverträge über bestehende Immobilien
b) Leasingverträge über zu errichtende Immobilien
c) Sale-and-lease-back
10.) Betreibermodell
B. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Verhältnis von Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand zum europäischen Vergaberecht und prüft kritisch, inwieweit bestimmte Konstellationen wie städtebauliche Verträge, Erschließungsmaßnahmen oder Grundstücksverkäufe mit Bauverpflichtung ausschreibungspflichtig sind, wobei ein besonderer Fokus auf der aktuellen Rechtsprechung und den Reformüberlegungen zur Modernisierung des Vergaberechts liegt.
- Vergaberechtliche Einordnung von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsmaßnahmen
- Analyse der In-House-Vergabe bei verschiedenen Organisationsformen öffentlicher Einrichtungen
- Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zu Grundstücksveräußerungen
- Relevanz des Beschaffungscharakters als konstitutives Vergabemerkmal
- Bewertung von Miet- und Leasingmodellen sowie Betreibermodellen im Vergaberecht
Auszug aus dem Buch
b) EuGH „Milano e Lodi“
Die Wendung in der vergaberechtlichen Beurteilung städtebaulicher Verträge stellt das „Milano e Lodi-Urteil“ des EuGH vom 12.07.2001 dar. Auslöser des Vorlageverfahrens waren die Anfechtungsklagen seitens italienischer Architektenkammern gegen Beschlüsse des Mailändischen Stadtrates, die den Plan für das Bauprojekt „Scala 2001“ vorsahen. Vom Projekt umfasst waren sowohl Restaurierungen, Umbau- als auch Neubaumaßnahmen wie die Errichtung eines neuen Theaters. Es kam zu einem Vertragsschluss zwischen der Stadt Mailand und den Bauträgern sowie deren Beauftragten mit Vorgaben dahingehend, dass die Bauträgerin die Kosten für einzelne Planungs-, Restaurations- und Umbaumaßnahmen tragen sollte. Die Errichtung des Theaters als sekundäre Erschließungsanlage oblag der Beauftragten der Planungsträgerin auf einem festgelegten Grundstück, welches der Stadt Mailand von der Bauträgerin kostenlos zu übereignen war.
Die Kosten der Errichtung sollten von den der Stadt Mailand – nach nationalem Recht - geschuldeten Erschließungsbeiträgen abgezogen werden. Nach Ansicht der Kläger hätte ein europaweites Ausschreibungsverfahren stattfinden müssen, da es sich bei der Errichtung des Theaters um einen unter die Baukoordinierungsrichtlinie fallenden öffentlichen Bauauftrag handele.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet das Verhältnis zwischen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand und dem europäischen Vergaberecht sowie die Notwendigkeit einer europaweiten Ausschreibung.
I. Die Zweiteilung im deutschen Vergaberecht: Es wird die Unterscheidung zwischen Vergaben unterhalb der Schwellenwerte (nationales Haushaltsrecht) und oberhalb der Schwellenwerte (kartellrechtliche Regelungen) erläutert.
II. Europarechtliche Vorgaben: Das Kapitel behandelt die Entwicklung von der haushaltsrechtlichen zur kartellrechtlichen Lösung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
III. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des GWB: Hier werden der persönliche und sachliche Anwendungsbereich des GWB sowie die Kriterien für öffentliche Bauaufträge und Konzessionen definiert.
IV. Rechtsfolgen der Anwendbarkeit des GWB: Dieses Kapitel erläutert das offene Verfahren als Grundsatz und die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung.
V. Einzelne Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand: Dieser Hauptteil analysiert detailliert städtebauliche Verträge, Erschließungsmodelle, In-House-Vergaben, Grundstücksverkäufe mit Bauverpflichtung sowie Miet-, Leasing- und Betreibermodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Reformen.
B. Fazit: Die Arbeit stellt fest, dass die vergaberechtliche Relevanz von Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand weiterhin dynamisch ist und eine endgültige Klärung durch den EuGH zur Sicherung der Rechtssicherheit notwendig wäre.
Schlüsselwörter
Grundstücksgeschäfte, öffentliches Vergaberecht, GWB, städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge, In-House-Geschäft, Baukonzession, Bauauftrag, Ausschreibungspflicht, Rechtsprechung, EuGH, OLG Düsseldorf, Beschaffungscharakter, Entgeltlichkeit, Bauverpflichtung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die vergaberechtliche Einordnung von verschiedenen Grundstücksgeschäften, die von der öffentlichen Hand getätigt werden, und analysiert deren Pflicht zur europaweiten Ausschreibung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Abgrenzung von städtebaulichen Verträgen, Erschließungs- und Durchführungsverträgen, Grundstücksverkäufen mit Bauverpflichtung sowie die vergaberechtlichen Anforderungen an In-House-Geschäfte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand als öffentliche Bauaufträge zu qualifizieren sind und damit unter das europäische Vergaberegime fallen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verfolgt eine juristische Analysemethode, die auf einer tiefgehenden Prüfung von Gesetzen (insbesondere GWB, VgV, BauGB), aktueller nationaler Rechtsprechung und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf unterschiedliche Vertragstypen (z.B. Erschließungsverträge, In-House-Vergaben, Miet- und Leasingverträge) und diskutiert kritisch die aktuelle Rechtsprechung und geplante Reformen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie "Beschaffungscharakter", "Entgeltlichkeit", "Baukonzession", "In-House-Vergabe" und "europaweite Ausschreibungspflicht".
Welche Bedeutung hat die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf für die Arbeit?
Die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zu Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtung wird intensiv analysiert und kritisiert, da sie von der bisherigen herrschenden Meinung abweicht und eine weite Auslegung des Vergaberechtsbegriffs vertritt.
Wie bewertet der Autor die aktuellen Reformüberlegungen?
Der Autor sieht in den Reformüberlegungen zur Modernisierung des Vergaberechts einen Versuch des Gesetzgebers, sich von der weitgehenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zu distanzieren und den Beschaffungscharakter als konstitutives Merkmal wieder stärker zu betonen.
- Quote paper
- Ann-Kristin Schneider (Author), 2008, Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand und Vergaberecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/183463