1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Aufgrund zunehmender Internationalisierung der Wirtschaft und dem damit einher gehenden
Anstieg grenzüberschreitender Mobilität der Menschen, gewinnt das internationale
Steuerrecht stetig an Bedeutung. Bei ausländischen Einkünften von unbeschränkt
Steuerpflichtigen sieht das deutsche Steuerrecht vor, diese grundsätzlich im
Inland zu besteuern. In der Regel erhebt aber der auch als Quellenstaat bezeichnete
Staat, aus welchem die Einkünfte stammen, auf diese Einkünfte ebenfalls einen Besteuerungsanspruch.
Daraus resultiert, dass die Einkünfte einer Person von zwei verschiedenen
Staaten besteuert werden. Somit entsteht eine Doppelbesteuerung, die
weder für den Steuerpflichtigen noch für die jeweiligen Staaten erstrebenswert ist.
Eine solche Doppelbesteuerung kann in zweierlei Fällen auftreten. Eine mögliche Ursache
kann sein, dass die steuerpflichtige Person in mehreren Staaten unbeschränkt
steuerpflichtig ist und jeder dieser Staaten Anspruch auf die Besteuerung der Welteinkünfte
erhebt. Der andere Grund kann darin liegen, dass die Person lediglich in einem
Staat unbeschränkt steuerpflichtig ist, allerdings in einem anderen Staat Einkünfte erzielt,
welche dort der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.
Gegenwärtig sieht das deutsche Einkommensteuergesetz nicht vor, ausländische Einkünfte
von der Besteuerung freizustellen. Generell besteht jedoch die Möglichkeit, eine
Doppelbesteuerung zum einen auf bilateraler Ebene durch Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens
zu vermeiden. Dabei wird die Doppelbesteuerung durch den
Abschluss internationaler Verträge zwischen einzelnen Staaten verhindert, indem die
Vertragspartner durch Verteilungs- bzw. Verzichtsnormen Regelungen treffen, wie die
Besteuerung durchzuführen ist, wenn sich die Steueransprüche der beteiligten Staaten
überschneiden. Zum anderen kann sie durch unilaterale Maßnahmen, die in Deutschland
in § 34c EStG geregelt sind, ermäßigt werden. Diese Vorschrift regelt die Steuerermäßigung,
wenn ein unbeschränkt Steuerpflichtiger mit ausländischen Einkünften
der DB unterliegt und mit dem Staat, aus welchem die ausländischen Einkünfte stammen,
kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung besteht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Struktur
2. Begriffsbestimmung
2.1 Steuerpflicht
2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
2.1.2 Beschränkte Steuerpflicht
2.2 Wohnsitz
2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt
2.4 Ausländische Einkünfte
2.5 Doppelbesteuerung
2.6 Doppelbesteuerungsabkommen
3. Anrechnungsverfahren i. S. d. § 34c Abs. 1 EStG
3.1 Prämissen des Anrechnungsverfahrens
3.2 Funktionsweise des Anrechnungsverfahrens
4. Abzugsverfahren i. S. d. § 34c Abs. 2 und 3 EStG
4.1 Prämissen des Abzugsverfahrens
4.2 Funktionsweise des Abzugsverfahrens
5. Sonstige Maßnahmen i. S. d. § 34c EStG
5.1 Erlass oder Pauschalierung der Besteuerung
5.2 Anrechnungsverfahren als Regelung im DBA
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Seminararbeit analysiert die unilateralen Maßnahmen des deutschen Einkommensteuergesetzes (§ 34c EStG) zur Vermeidung bzw. Milderung der internationalen Doppelbesteuerung, wobei der Fokus auf dem Vergleich von Anrechnungs- und Abzugsverfahren liegt.
- Grundlagen der internationalen Doppelbesteuerung und Steuerpflicht.
- Detaillierte Analyse des Anrechnungsverfahrens nach § 34c Abs. 1 EStG.
- Untersuchung des Abzugsverfahrens gemäß § 34c Abs. 2 und 3 EStG.
- Rechnerischer Vergleich beider Methoden anhand eines fiktiven Fallbeispiels.
- Diskussion ergänzender Maßnahmen wie Erlass oder Pauschalierung.
Auszug aus dem Buch
3.1 Prämissen des Anrechnungsverfahrens
Das Anrechnungsverfahren i. S. d. § 34c Abs. 1 EStG stellt eine Methode zur Prävention internationaler Doppelbesteuerung dar, indem die Möglichkeit der Anrechnung ausländischer Einkommensteuer auf die deutsche Einkommensteuer eingeräumt wird. Zur Anwendung des Anrechnungsverfahrens müssen diverse Prämissen erfüllt werden.
Eine Voraussetzung für die Anwendung des Anrechnungsverfahrens ist das Bestehen einer unbeschränkten Steuerpflicht. Zudem müssen im Ausland erzielte Einkünfte i. S. d. § 34d EStG vorliegen. Hinsichtlich dieser ausländischen Einkünfte ist maßgeblich, dass die Quellen im Ausland angefallen sind. Entsprechend Kriterien gemäß § 34d EStG muss bspw. bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§§ 15 und 16 EStG) die Betriebsstätte in einem ausländischen Staat belegen sein oder durch einen dort tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, damit tatsächlich ausländische Einkünfte vorliegen. Ebenfalls ist es von Notwendigkeit, dass die ausländische Steuer in dem Staat erhoben wird, aus dem die Einkünfte stammen.
Ferner muss die ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entsprechen, unabhängig von der Erhebungsform oder Steuerbezeichnung. In der R 34c EStR ist eine nicht abschließende, nicht bindende und nicht anfechtbare Aufstellung der deutschen Einkommensteuer entsprechender ausländischer Steuern aus Nicht-DBA-Staaten einsehbar.
Des Weiteren ist die Anrechnung der ausländischer Steuer lediglich dann zulässig, wenn diese festgesetzt und nach § 68b EStDV nachweisbar entrichtet ist. In diesem Kontext muss der unbeschränkt Steuerpflichtige daher entweder über einen Steuerbescheid verfügen, aus dem sich die Höhe der ausländischen Steuer ergibt oder es muss eine Anmeldung der Steuer durch einen ausländischen Arbeitgeber oder Unternehmer erfolgt sein.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt die zunehmende Bedeutung des internationalen Steuerrechts durch grenzüberschreitende Mobilität und die Problematik der Doppelbesteuerung.
2. Begriffsbestimmung: Definiert zentrale steuerliche Begriffe wie Steuerpflicht, Wohnsitz, ausländische Einkünfte und Doppelbesteuerung als Grundlage für die weiteren Ausführungen.
3. Anrechnungsverfahren i. S. d. § 34c Abs. 1 EStG: Erläutert die Voraussetzungen und die rechnerische Funktionsweise der Anrechnungsmethode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
4. Abzugsverfahren i. S. d. § 34c Abs. 2 und 3 EStG: Analysiert die Alternative des Abzugsverfahrens sowie die Bedingungen, unter denen dieses gewählt werden kann.
5. Sonstige Maßnahmen i. S. d. § 34c EStG: Behandelt Sonderregelungen wie Erlass, Pauschalierung oder die Anwendung der Anrechnung im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen.
6. Fazit: Fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Vor- und Nachteile der untersuchten unilateralen Maßnahmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht.
Schlüsselwörter
Doppelbesteuerung, Einkommensteuergesetz, Anrechnungsverfahren, Abzugsverfahren, unbeschränkte Steuerpflicht, § 34c EStG, ausländische Einkünfte, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerpflicht, Steueranrechnung, Betriebsstätte, Steuerermäßigung, DBA, Steuerbescheid, Außensteuerrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten zur Vermeidung oder Milderung von internationaler Doppelbesteuerung durch unilaterale Maßnahmen im deutschen Einkommensteuerrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Anrechnungsverfahren und das Abzugsverfahren nach § 34c EStG, ergänzt durch betriebswirtschaftliche Kriterien zur Vorteilhaftigkeit der jeweiligen Methode.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, das Anrechnungs- und Abzugsverfahren darzustellen und durch ein fiktives Fallbeispiel die für den Steuerpflichtigen günstigere Alternative zu evaluieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie einer rechnerischen Demonstration der Methoden anhand eines praxisnahen Beispiels eines Berliner Kaufmanns.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmung, die detaillierte Darstellung und Analyse des Anrechnungs- sowie des Abzugsverfahrens inklusive ihrer jeweiligen Voraussetzungen und Funktionsweisen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Doppelbesteuerung, § 34c EStG, Anrechnungsverfahren, Abzugsverfahren und unbeschränkte Steuerpflicht.
Was unterscheidet das Anrechnungsverfahren vom Abzugsverfahren?
Während bei der Anrechnung die ausländische Steuer direkt auf die deutsche Steuerschuld angerechnet wird, wird sie beim Abzugsverfahren wie ein Aufwand (z.B. Werbungskosten) bei der Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt.
Wann ist das Abzugsverfahren vorteilhaft?
Das Abzugsverfahren kann insbesondere bei Verlusten oder bei sehr niedrigen ausländischen Steuern vorteilhaft sein, wenn eine Anrechnung rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Was bedeutet "Per-Country-Limitation" in diesem Kontext?
Dies bezieht sich darauf, dass der Anrechnungshöchstbetrag für jeden Staat, aus dem Einkünfte stammen, gesondert berechnet werden muss, um eine Vermischung der Steuersätze zu verhindern.
- Quote paper
- Linda Nguyen (Author), Laura Wrzalik (Author), 2011, Anrechnungsverfahren und Abzugsverfahren zur Prävention internationaler Doppelbesteuerung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/183362