Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon zur Reformierung der Europäischen Union war eine schwierige Geburt. Von allen Seiten gab es Kritik und Widerstand – manchmal berechtigt, manchmal weniger. In diesem Essay wird der Lissabon-Vertrag unter dem Gesichtspunkt der strukturellen Veränderung der EU betrachtet. Die zentrale Frage lautet: Wird Montesquieus Gewaltenteilung bei den zentralen Organen der Europäischen Union nach dem Vertrag von Lissabon eingehalten? Hierzu wird zuerst die von Montesquieu entwickelte Gewaltenteilungslehre näher erläutert, als nächstes die zentralen Organe der EU nach dem Lissabon-Vertrag sowie ihre Zuständigkeiten beschrieben. In den letzten Kapiteln werden die effektiven Strukturen der Europäischen Union dem Idealbild Montesquieus gegenüber gestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gewaltenteilung nach Montesquieu
3. Der Vertrag von Lissabon
4. Die Gewaltenteilung im Vertrag
5. Sonstige strukturelle Idealvorstellungen Montesquieus
6. Spielraum für Despotie
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die strukturellen Veränderungen der Europäischen Union durch den Vertrag von Lissabon vor dem Hintergrund der klassischen Gewaltenteilungslehre von Montesquieu, um zu prüfen, ob die EU-Organe dessen Idealvorstellungen entsprechen.
- Montesquieus Lehre der Gewaltenteilung
- Struktur und Kompetenzen der EU-Organe nach Lissabon
- Analyse der Gewaltenteilung innerhalb der EU-Institutionen
- Vergleich der tatsächlichen EU-Struktur mit dem Idealbild
- Bewertung potenzieller Risiken hinsichtlich der politischen Freiheit
Auszug aus dem Buch
Gewaltenteilung nach Montesquieu
„Es gibt in jedem Staat drei Arten von Vollmachten: die legislative Befugnis, die exekutive Befugnis in Sachen die vom Völkerrecht abhängen, und die exekutive Befugnis in Sachen, die vom Zivilrecht abhängen.
Auf Grund der ersten schafft der Herrscher oder Magistrat Gesetze auf Zeit oder für die Dauer, ändert geltende Gesetze oder schafft sie ab. Auf Grund der zweiten stiftet er Frieden oder Krieg, sendet oder empfängt Botschaften, stellt die Sicherheit her, sorgt gegen Einfälle vor. Auf Grund der dritten bestraft er Verbrechen oder sitzt zu Gericht über die Streitfälle der Einzelpersonen. Diese letztere soll richterliche Befugnis heißen, und die andere schlechtweg exekutive Befugnis des Staates.‟
Montesquieu nennt also die legislative Gewalt als Gesetzgeber, weiter unterteilt er die Exekutive in eine außenpolitische Exekutive, die für Krieg, Frieden, Diplomatie und Verteidigung zuständig ist, und eine innenpolitische Exekutive. Letztere nennt er Judikative, sie ist sowohl für die Rechtsprechung im Privat- und Staatsrecht, als auch für den Vollzug von Gesetzen und Urteilen zuständig.
Entscheidend für die politische Freiheit des Einzelnen ist, dass es keine personellen Überschneidungen zwischen diesen Einheiten gibt:
„Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit [...] Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird.‟
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Hier wird der Untersuchungsgegenstand, der Vertrag von Lissabon, sowie die zentrale Fragestellung der Anwendung von Montesquieus Gewaltenteilungsmodell auf die EU-Organe eingeführt.
2. Gewaltenteilung nach Montesquieu: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen des Gewaltenteilungskonzepts, insbesondere die Trennung von legislativer, exekutiver und richterlicher Befugnis.
3. Der Vertrag von Lissabon: Es erfolgt eine Übersicht der zentralen Organe der EU, wie dem Europäischen Rat, dem Rat, dem Parlament, der Kommission und dem EuGH, im Kontext des Reformvertrags.
4. Die Gewaltenteilung im Vertrag: In diesem Kapitel werden die EU-Organe in das Montesquieu-Schema eingeordnet, wobei die Schwierigkeiten bei der klaren Zuweisung von Kompetenzen diskutiert werden.
5. Sonstige strukturelle Idealvorstellungen Montesquieus: Die Analyse vergleicht weitere Aspekte des EU-Systems, wie die Kammerstruktur und die Exekutivgestaltung, mit den spezifischen Idealvorstellungen des Autors.
6. Spielraum für Despotie: Das Fazit bewertet das Versagen der EU in Bezug auf klassische Gewaltenteilungskriterien und schätzt das Risiko einer despotischen Entwicklung ein.
Schlüsselwörter
Montesquieu, Gewaltenteilung, Vertrag von Lissabon, Europäische Union, Legislative, Exekutive, Judikative, Europäischer Rat, Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof, politische Freiheit, Institutionelle Reform, Staatslehre, EU-Organe
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die institutionelle Struktur der Europäischen Union nach dem Vertrag von Lissabon im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den Gewaltenteilungsidealen von Montesquieu.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentral sind die Definition der Gewaltenteilung nach Montesquieu, die Zuständigkeiten der EU-Organe und die kritische Überprüfung personeller oder funktionaler Überschneidungen zwischen den Gewalten.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es zu klären, ob die zentralen Organe der Europäischen Union nach dem Vertrag von Lissabon die von Montesquieu geforderte Gewaltenteilung einhalten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine vergleichende Analyse, bei der theoretische Konzepte der klassischen Staatslehre auf die aktuelle institutionelle Architektur der EU angewendet werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Montesquieusche Lehre und die EU-Organe detailliert vorgestellt, anschließend findet eine Zuordnung der Organe zu den drei Staatsgewalten statt, inklusive einer Prüfung ihrer strukturellen Konformität.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Gewaltenteilung, Montesquieu, Vertrag von Lissabon, EU-Organe und politische Freiheit definiert.
Warum wird der Europäische Rat im Kontext der Gewaltenteilung als beunruhigend eingestuft?
Der Europäische Rat ist problematisch, da er sowohl gesetzgeberische Aufgaben wahrnimmt als auch exekutive Funktionen ausübt, was zu den von Montesquieu abgelehnten Machtkonzentrationen führen kann.
Inwiefern beeinflusst das Europäische Parlament die Exekutive?
Obwohl das Parlament primär legislativ tätig ist, übt es durch die Bestätigung der Kommissionsmitglieder und die Wahl des Kommissionspräsidenten einen direkten Einfluss auf die Exekutive aus.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2010, Der Vertrag von Lissabon und Montesquieus Gewaltenteilung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/181982