Grundsätzlich gilt im Steuerrecht, dass jede natürliche und juristische Person einzeln steuerpflichtig ist. Dieser Grundsatz wird durch die steuerliche Organschaft ausgehebelt, so dass die Unternehmen, die sich als Organschaft zusammenschließen, ein Steuersubjekt darstellen. Eine Organschaft ist eine Verbindung von zwei oder mehreren Unternehmen, die in einem Unterordnungsverhältnis stehen. Das untergeordnete Unternehmen führt sein Jahresergebnis an das herrschende Unternehmen ab. Das Steuerrecht kennt die gewerbesteuerliche, körperschaftsteuerliche und die
umsatzsteuerliche Organschaft. Die wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse von Unternehmen, die sowohl
auf natürlicher als auch rechtlicher Umstände beruhen können waren
für den Gesetzgeber Anlass für betroffene Unternehmen auch eine einheitliche Besteuerung zu schaffen, da die beiden Ergebnisse stark miteinander verbunden sind. Die Vorschriften für die körperschaftsteuerliche Organschaft befinden sich in den §§ 14 ff. KStG. Von der Rechtssprechung wurde sie zwar schon Anfang des 20. Jahrhunderts anerkannt, aber erst mit dem Gesetz vom 15.08.1969 wurden die Vorschriften mit der Wirksamkeit ab dem VZ 1977 gesetzlich festgehalten. Seither unterliegen die Regelungen einigen Änderungen. Ebenso hat das BMF durch seine Verwaltungsanweisungen einige Regeln zur Anwendung der Vorschriften erteilt.[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1 Bedeutung und Entwicklung der Organschaft
1.2 Gründe für eine Organschaft
1.2.1 Wirtschaftliche Gründe
1.2.2 Steuerliche Gründe
1.3 Überblick und Eingrenzung
2. Voraussetzung
2.1 Organträger
2.1.1 Allgemeine Voraussetzungen
2.1.2 Personengesellschaften
2.1.3 Ausländische Unternehmen
2.2 Organgesellschaft
2.2.1 Rechtsform
2.2.2 Doppelter Inlandsbezug und Art der Tätigkeit
2.3 Eingliederung
2.3.1 Finanzielle Eingliederung
2.3.2 Wirtschaftliche/ organisatorische Eingliederung
2.4 Gewinnabführungsvertrag
3. Rechtsfolgen
3.1 Einkommenszurechnung
3.1.1 Einkommensermittlung Organgesellschaft
3.1.1.1 Gewinnrücklagen
3.1.1.2 Einzelne Regelungen nach § 15 KStG
3.1.1.2.1 Verlustabzug
3.1.1.2.2 Umgang mit Einkünften aus Kapitalvermögen
3.1.1.2.3 Zinsschranke
3.1.1.2.4 Behandlung von Dauerverlustgeschäften bei jPöR
3.1.2 Einkommensermittlung Organträger
3.1.2.1 Steuerabzug bei dem OT ( § 19 KStG )
3.1.2.2 Verlustübernahme und Beteiligungsausgaben
3.1.2.3 Verlustverrechnung
3.1.2.4 Teilwertabschreibungen auf OG- Beteiligung
3.2 Mehr- und Minderabführungen
3.2.1 allgemein
3.2.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen
3.2.2.1 Organgesellschaft
3.2.2.2 Organträger
3.2.3 vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen
3.3 Ausgleichszahlungen
4. Sonderprobleme
4.1 verunglückte Organschaft
4.1.1 Gründe
4.1.2 Rechtsfolgen
4.1.2.1 Gewinnabführung
4.1.2.2 Verlustübernahme
4.2 verdeckte Gewinnausschüttung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit befasst sich mit der körperschaftsteuerlichen Organschaft unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Anforderungen. Das primäre Ziel ist die Analyse der Voraussetzungen für die Anerkennung der Organschaft sowie die Untersuchung der steuerlichen Rechtsfolgen bei der Einkommensermittlung für Organträger und Organgesellschaft.
- Voraussetzungen für die Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft
- Einkommenszurechnungs- und Ermittlungsverfahren
- Behandlung von Mehr- und Minderabführungen sowie Ausgleichszahlungen
- Sonderprobleme wie die verunglückte Organschaft und verdeckte Gewinnausschüttungen
Auszug aus dem Buch
1.1 Bedeutung und Entwicklung der Organschaft
Grundsätzlich gilt im Steuerrecht, dass jede natürliche und juristische Per son einzeln steuerpflichtig ist. Dieser Grundsatz wird durch die steuerliche Organschaft ausgehebelt, so dass die Unternehmen, die sich als Organ schaft zusammenschließen, ein Steuersubjekt darstellen.1 Eine Organ schaft ist eine Verbindung von zwei oder mehreren Unternehmen, die in einem Unterordnungsverhältnis stehen. Das untergeordnete Unternehmen führt sein Jahresergebnis an das herrschende Unternehmen ab. Das Steuerrecht kennt die gewerbesteuerliche, körperschaftsteuerliche und die umsatzsteuerliche Organschaft.
Die wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse von Unternehmen, die so wohl auf natürlicher als auch rechtlicher Umstände beruhen können waren für den Gesetzgeber Anlass für betroffene Unternehmen auch eine ein heitliche Besteuerung zu schaffen, da die beiden Ergebnisse stark mitei nander verbunden sind.2 Die Vorschriften für die körperschaftsteuerliche Organschaft befinden sich in den §§ 14 ff. KStG. Von der Rechtsspre chung wurde sie zwar schon Anfang des 20. Jahrhunderts3 anerkannt, aber erst mit dem Gesetz vom 15.08.19694 wurden die Vorschriften mit der Wirksamkeit ab dem VZ 1977 gesetzlich festgehalten.5 Seither unter liegen die Regelungen einigen Änderungen. Ebenso hat das BMF durch seine Verwaltungsanweisungen einige Regeln zur Anwendung der Vor schriften erteilt.
Zivilrechtlich bleiben die Unternehmen selbständige Rechtssubjekte. Be griffserklärung und Regelungen zu den verbundenen Unternehmen befin den sich in dem § 271 und den §§ 290 ff. HGB und in den §§ 15 ff. AktG.6 Diese Regelungen werden nicht vertieft, da sie keinen Einfluss auf die körperschaftsteuerliche Organschaft haben. Lediglich die §§ 291 ff. AktG sind für den Abschluss und Durchführung des GAV wichtig.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Erläutert die Grundlagen, die historische Entwicklung und die wirtschaftlichen sowie steuerlichen Motive hinter der Bildung einer Organschaft.
2. Voraussetzung: Detaillierte Darstellung der Anforderungen an Organträger, Organgesellschaft, Eingliederung und den notwendigen Gewinnabführungsvertrag.
3. Rechtsfolgen: Analyse der steuerlichen Auswirkungen der Einkommenszurechnung, Verlustverrechnung sowie der Behandlung von Mehr- und Minderabführungen.
4. Sonderprobleme: Untersuchung spezieller Konstellationen wie verunglückte Organschaften und die steuerliche Behandlung verdeckter Gewinnausschüttungen.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Vor- und Nachteile sowie ein Ausblick auf geplante Änderungen durch die geplante Gruppenbesteuerung.
Schlüsselwörter
Organschaft, Körperschaftsteuer, Organträger, Organgesellschaft, Gewinnabführungsvertrag, Einkommenszurechnung, Mehrabführung, Minderabführung, Verlustübernahme, Zinsschranke, Dauerverlustgeschäft, Steuerrecht, Konzern, Betriebsstätte, Finanzeingliederung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die körperschaftsteuerliche Organschaft als Instrument des Steuerrechts, welches es ermöglicht, die Ergebnisse mehrerer Unternehmen zusammenzufassen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung, die spezifischen Einkommensermittlungsregeln und die Behandlung von Sonderfällen wie Verlusten und Mehrabführungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Komplexität der körperschaftsteuerlichen Organschaft zu analysieren und aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen sie steuerlich anerkannt wird und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlich-analytischen Methode unter Auswertung relevanter Steuergesetze (KStG, EStG), BMF-Schreiben und der einschlägigen Rechtsprechung des BFH.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Voraussetzungen (Organträger, Eingliederung), die Rechtsfolgen (Einkommensermittlung, Mehr-/Minderabführungen) und die steuerliche Einordnung von Sonderproblemen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Gewinnabführungsvertrag, Einkommenszurechnung, Mehrabführung, Minderabführung und Steuerermittlung.
Warum spielt der Gewinnabführungsvertrag eine zentrale Rolle?
Er ist das konstitutive Merkmal der körperschaftsteuerlichen Organschaft, da er die Verpflichtung zur Ergebnisabführung sowie zur Verlustübernahme festlegt und maßgeblich für die steuerliche Anerkennung ist.
Was passiert bei einer „verunglückten Organschaft“?
Bei einer verunglückten Organschaft werden die Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt, was dazu führt, dass die steuerliche Anerkennung versagt wird und die Unternehmen einzeln steuerpflichtig bleiben.
Wie werden Mehr- und Minderabführungen bilanziell behandelt?
Diese führen beim Organträger zu entsprechenden Ausgleichsposten und bei der Organgesellschaft zu Anpassungen im Einlagekonto, um eine Doppel- oder Nichtbesteuerung zu verhindern.
- Arbeit zitieren
- Lisa Landerer (Autor:in), 2011, Die körperschaftsteuerliche Organschaft, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/181942