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Die Sächsische Verfassung von 1831 - Zwischen Konstituierung der monarchischen Herrschaft und Öffnung des politischen Systems

Titel: Die Sächsische Verfassung von 1831 - Zwischen Konstituierung der monarchischen Herrschaft und Öffnung des politischen Systems

Seminararbeit , 2011 , 19 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Tobias Döring (Autor:in)

Geschichte Deutschlands - 1848, Kaiserreich, Imperialismus

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Mit der Verfassungsgebung von 1831 wurde in Sachsen der Grundstein für einen umfangreichen
Reformprozess gelegt, der in der Geschichte Sachsens bis dato wohl die größten Veränderungen
brachte. Dieser Prozess fand nach Karlheinz Blaschke seinen Abschluss mit der Abschaffung der
Patrimonialgerichtsbarkeit im Jahr 1856 und der Gewerbefreiheit 1861. Die Bewertung dieser von
oben gegebenen Reform sieht bei Blaschke wie folgt aus:
„In diesem Schriftstück lief wie in einer Sammellinse alles das zusammen, was sich an Wünschen
Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten in Richtung auf die Neuordnung der öffentlichen
Verhältnisse aufgestaut hatte, und es ermöglichte von nun an die Durchführung aller jenen
Maßnahmen, die für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt notwendig waren.“
Der Euphemismus mit dem Blaschke die Vollständigkeit der Reformmaßnahmen beschreibt, muss
unweigerlich die eigene Skepsis wecken. Als wäre das gegebene Verfassungswerk das Beste, was
jemals für diese Situation hätte geschrieben werden können. Verstärkt durch die Tatsache, dass
von anderen Autoren diese Verfassung vielmehr als Kompromiss oder eine „Verständigung
zwischen der Krone und den Ständen“3 bewertet wird. Ein Kompromiss zwischen den
Herrschenden, in dem alle „Wünsche, Hoffnungen, Forderungen und Notwendigkeiten“
Berücksichtigung fanden? Was in einer zurückschauenden Perspektive vielleicht wie „Fortschritt“
aussieht, besonders dann wenn man mit dem Fortschritts-Begriff ein bestimmtes gesellschaftliches
Bild vor Augen führt, kann zu der vorschnellen Annahme von Kontinuität verleiten. Alles was dann
nicht auf dieses Kontinuum des „Fortschritts“ passt, fällt an den Seiten ab und droht vergessen zu
werden. Damit wäre der ordentlichen Geschichtsschreibung wenig Gutes getan.
An dieser Stelle soll uns die politische Teilhabe näher interessieren, denn sie gehörte zu einer der
fundamentalsten und gleichzeitig innovativsten Forderungen, welche die Verfassungsgebung
begleiteten. Der Wunsch nach politischer Partizipation ging besonders von denen aus, die vorher
nicht an der Politik teilhaben konnten. [...]

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung – Stände, Volksrepräsentation und Volkssouveränität

2 Staatsreform von „oben“? - Sachsen auf dem Weg zur Konstitutionellen Monarchie

3 Elemente der politischen Teilhabe in der Sächsischen Verfassung von 1831

3.1 Die Ständeversammlung als Organ der ständischen „Volksrepräsentation“

3.2 Die Städteordnung von 1832 und das Recht der kommunalen Selbstverwaltung

4. Ein Exklusives Wahlrecht

5. Resümee

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Sächsische Verfassung von 1831 als zentrales Reformwerk, das zwischen dem Erhalt monarchischer Herrschaftsstrukturen und der notwendigen Öffnung des politischen Systems gegenüber gesellschaftlichen Partizipationsforderungen vermittelte.

  • Politische Partizipation und ihre theoretischen Grundlagen (Volksrepräsentation vs. Volkssouveränität)
  • Reformprozess der sächsischen Staatsverwaltung und der Übergang zur Konstitutionellen Monarchie
  • Struktur und Funktionsweise der Ständeversammlung nach 1831
  • Kommunale Selbstverwaltung und die Einführung der Städteordnung von 1832
  • Einschränkungen und Exklusionskriterien des damaligen Wahlrechts

Auszug aus dem Buch

3.1 Die Ständeversammlung als Organ der ständischen „Volksrepräsentation“

Im Jahr 1833 trat zum ersten mal nach der Verfassungsgebung der Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die nun aus zwei Kammern bestehende Ständeversammlung sollte alle drei Jahre tagen, wobei außerordentliche Sitzungen lediglich vom König einberufen werden konnten. Ein eigenmächtiges zusammentreffen der Stände war untersagt (§115 SäVerf). Der Ersten Kammer gehörten jene an, die nicht gewählt, sondern qua Geburt, qua Amt oder qua Besitz zur Teilnahme berechtigt waren.

Dazu gehörte der königliche Prinz, die Besitzer der Standesherrschaften durch fünf Vertreter, drei Vertreter geistlicher Stifte, der evangelische Oberhofprediger, der Superintendant von Leipzig, die Bürgermeister von Leipzig, Dresden und sechs Bürgermeister anderer Städte, die vom König ausgewählt wurden. Dazu kamen 22 Rittergutsbesitzer, davon wurden zwölf auf Lebenszeit als Abgeordnete gewählt und zehn vom König auf Lebenszeit ernannt (§63). Die Zweite Kammer, die 75 gewählte Abgeordnete der jeweiligen Stände umfasste, war in ihren Rechten der Ersten Kammer gleichgestellt (§62). Sie setzte sich aus 20 Rittergutsbesitzern, 25 Vertretern der Städte, 25 Vertreteren der Bauernschaft und 5 Vertretern des Handels und Fabrikwesens zusammen (§ 68).

Alle Sitzungen des Landtags waren öffentlich, was den Abgeordneten eine gewisse Zeit der Eingewöhnung abverlangte. Besonders konservativen Abgeordneten missfiel die Beteiligung der Öffentlichkeit. Durch diese Maßnahme konnte der politische Zirkus zum ersten mal eine Transparenz erreichen, die doch den ein oder anderen Bürger für Stunden fesselte. Des weiteren wurden alle Verhandlungen protokolliert und die Protokolle gedruckt und veröffentlicht. Die beratende Arbeit der Stände fand in vier Ausschüssen statt: der Verfassungsdeputation, der Finanzdeputation, der Deputation für ständische Beschwerden und Petitionen und der Deputation für Petitionen und Beschwerden aus der Bevölkerung.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung – Stände, Volksrepräsentation und Volkssouveränität: Einführung in die Bedeutung der Verfassungsgebung von 1831 und theoretische Klärung der Begriffe Volksrepräsentation, Volkssouveränität und Stände.

2 Staatsreform von „oben“? - Sachsen auf dem Weg zur Konstitutionellen Monarchie: Darstellung der historischen Entwicklung und der Reformbestrebungen in Sachsen vor 1831, insbesondere unter dem Einfluss von wirtschaftlichem Wandel und politischer Stagnation.

3 Elemente der politischen Teilhabe in der Sächsischen Verfassung von 1831: Untersuchung der parlamentarischen und kommunalen Mitbestimmungsstrukturen durch die Ständeversammlung und die Städteordnung.

4. Ein Exklusives Wahlrecht: Kritische Analyse der Wahlrechtsbeschränkungen, des Zensus und der ständischen Bindungen, die eine allgemeine politische Teilhabe verhinderten.

5. Resümee: Fazit zur historischen Einordnung der Reformen als vorsichtigen Demokratisierungsprozess, der stets zwischen Tradition und Innovation oszillierte.

Schlüsselwörter

Sächsische Verfassung 1831, Konstitutionelle Monarchie, Ständeversammlung, Volksrepräsentation, Volkssouveränität, Politische Teilhabe, Städteordnung 1832, Wahlrecht, Zensus, Partizipation, Reformprozess, Politische Führungselite, Sächsische Geschichte, Kommunale Selbstverwaltung, Ständewesen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die sächsische Verfassung von 1831 als wesentliches Dokument für den Reformprozess im Königreich Sachsen und analysiert die daraus resultierenden neuen politischen Strukturen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Im Zentrum stehen die politischen Teilhaberechte, die Funktionsweise der Ständeversammlung, kommunale Reformen durch die Städteordnung sowie die exklusiven Wahlrechtsregelungen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit zielt darauf ab, den Prozess der Staatsreform als Spannungsfeld zwischen dem Erhalt der monarchischen Herrschaft und der Öffnung des Systems für bürgerliche Partizipation zu bewerten.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?

Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf der Auswertung von zeitgenössischen Verfassungstexten, Denkschriften und der Einbeziehung fachwissenschaftlicher Sekundärliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Ständeversammlung als Organ der Repräsentation, die Reform der städtischen Verwaltung sowie die restriktiven Bedingungen des Wahlrechts für die männliche Bevölkerung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Verfassungsgeschichte, Ständegesellschaft, Parlamentarismus, Zensuswahlrecht und die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in Sachsen.

Welche Rolle spielten die "alten Stände" bei den Reformberatungen?

Sie agierten primär als bewahrendes Element und versuchten, ihre traditionellen Machtpositionen auch im neuen verfassungsrechtlichen Rahmen zu sichern.

Warum wird das Wahlrecht als "exklusiv" bezeichnet?

Es war an ständische Zugehörigkeit, Grundbesitz oder Mindesteinkommen gekoppelt, wodurch große Teile der Bevölkerung, wie Tagelöhner, Arbeiter und die meisten Frauen, von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen waren.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Sächsische Verfassung von 1831 - Zwischen Konstituierung der monarchischen Herrschaft und Öffnung des politischen Systems
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Geschichte)
Veranstaltung
Reform und Restauration. Sachsen 1763 bis 1831
Note
1,3
Autor
Tobias Döring (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
19
Katalognummer
V181158
ISBN (Buch)
9783656041764
ISBN (eBook)
9783656041993
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sächsische verfassung zwischen konstituierung herrschaft öffnung Reform 1831 Restauration Sachsen politische system Stände Ständegesellschaft Konstitutionelle Monarchie Ständeversammlung Städteordnung Volksrepräsentation Volkssouveränität Wahlrecht Landtag Rheinbund Napoleon Graf von Einsiedel Friedrich August I Anton Die Biene Karl Ernst Richter Carlowitz Watzdorf volksvertretung Lindenau Moßdorf Bürgerverein Meißner Schaarschmidt Verwaltung verwaltungsreform
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Tobias Döring (Autor:in), 2011, Die Sächsische Verfassung von 1831 - Zwischen Konstituierung der monarchischen Herrschaft und Öffnung des politischen Systems, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/181158
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Leseprobe aus  19  Seiten
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