Aus der Einleitung: In einem Konzernabschluss sollen rechtlich selbständige Unternehmen zu einer wirtschaftlichen
Einheit zusammengefasst werden, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des gesamten Konzerns beurteilen zu können und der Informationsfunktion des
Konzernabschlusses gerecht zu werden.
Dies erfolgt durch Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und
Ertragskonsolidierung sowie Kapitalkonsolidierung.
Die Kapitalkonsolidierung entspricht der Verrechnung der, im Einzelabschluss eines
Mutterunternehmens, ausgewiesenen Anteile an einem Tochterunternehmen mit dem
anteiligen Eigenkapital des Mutterunternehmens an diesem Tochterunternehmen.
Die Kapitalkonsolidierung ist in die Vollkonsolidierung, bei Bestehen einer Beteiligung
zwischen 50 und 100 Prozent, die Quoten-Konsolidierung, sofern die Beteiligung 50
Prozent beträgt und die Equity-Konsolidierung bei Beteiligungen zwischen 20 und unter
50 Prozent zu unterscheiden. Es ist anzumerken, dass bei einer Beteiligung zu 50 Prozent
gemäß § 310 Abs. 1 HGB das Wahlrecht besteht eine Quoten-Konsolidierung oder eines
Equity-Konsolidierung vorzunehmen. Im Rahmen dieser Arbeit wird nur auf die Vollkonsolidierung
und die Equity-Konsolidierung eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Kapitalkonsolidierung
1. Definition
2. Entstehung eines Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung
II. Kapitalkonsolidierung nach HGB a.F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS
B. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach dem HGB a. F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS
I. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach dem HGB a. F.
1. Gesetzliche Regelung
2. Ausweis und Behandlung eines aktiven Unterschiedsbetrags
3. Ausweis und Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrags
4. Beispiel
II. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
1. Gesetzliche Regelung
2. Ausweis und Behandlung eines aktiven Unterschiedsbetrags
3. Ausweis und Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrags
4. Beispiel
III. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach IFRS
1. Gesetzliche Regelung
2. Ausweis und Behandlung eines aktiven Unterschiedsbetrags
3. Ausweis und Behandlung eines passiven Unterschiedsbetrags
C. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die bilanzielle Behandlung von Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung unter Berücksichtigung des HGB a. F., des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) gegenüberzustellen und deren Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu analysieren.
- Grundlagen der Kapitalkonsolidierung und Entstehung von Unterschiedsbeträgen (Goodwill/Badwill).
- Analyse der gesetzlichen Regelungen und Wahlrechte im HGB a. F.
- Untersuchung der Änderungen durch das BilMoG und die damit verbundene Annäherung an internationale Standards.
- Vergleich der Behandlung aktiver und passiver Unterschiedsbeträge nach IFRS.
- Beispielhafte Darstellung der Konsolidierungsbuchungen zur Verdeutlichung der Methodeneffekte.
Auszug aus dem Buch
2. Entstehung eines Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung kann entweder ein aktiver, ein passiver oder auch kein Unterschiedsbetrag entstehen.
Kein Unterschiedsbetrag entsteht, sofern der Buchwert der Anteile des Mutterunternehmens am Tochterunternehmen dem Eigenkapital des Tochterunternehmens entspricht. Dies kann der Fall sein, wenn das Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen gegründet wurde und kein käuflicher Erwerb der Anteile stattfand. 4
Sofern die Anschaffungskosten der Beteiligung bei dem Mutterunternehmen höher sind als das anteilige Eigenkapital am Tochterunternehmen entsteht ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. 5 Dies ist möglich, wenn beispielsweise in Zukunft mit Gewinnen des Tochterunternehmens gerechnet wurde und somit bei Erwerb durch das Mutterunternehmen mehr als nur das anteilige Eigenkapital bezahlt wurde. 6 Der aktive Unterschiedsbetrag, der nach Zuordnung der stillen Reserven und stillen Lasten des Tochterunternehmens verbleibt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert bzw. „Goodwill“ bezeichnet.
Ist der Wertansatz der Beteiligung bei dem Mutterunternehmen niedriger als das anteilige Eigenkapital am Tochterunternehmen nach Zuordnung der mit den Vermögensgegenständen und Schulden erworbenen stillen Reserven und stillen Lasten, so entsteht ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. 7 Ursächlich dafür kann sein, dass im Kaufpreis bereits künftig erwartete Verluste berücksichtigt wurden bzw. Aktiva über oder Passiva unterbewertet wurden. Der passive Unterschiedsbetrag wird in diesem Fall auch als „Badwill“ bezeichnet.
Es kann aber auch sein, dass die Beteiligung in einer günstigen Marktsituation erworben wurde und deshalb ein unter dem Substanzwert liegender Preis gezahlt wurde. Diesen Sachverhalt bezeichnet man als „Lucky Buy“.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Dieses Kapitel definiert die Kapitalkonsolidierung als wesentlichen Bestandteil des Konzernabschlusses und erläutert die Entstehung von aktiven sowie passiven Unterschiedsbeträgen.
B. Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach dem HGB a. F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS: Der Hauptteil analysiert detailliert die bilanzielle Behandlung von Unterschiedsbeträgen unter den verschiedenen Rechnungslegungsregimen HGB a. F., BilMoG und IFRS, jeweils gegliedert nach aktiven und passiven Posten sowie unterstützenden Rechenbeispielen.
C. Schlussbemerkung: Hier werden die Ergebnisse zusammengefasst und festgestellt, dass das BilMoG das HGB zwar an internationale Standards annähert, jedoch weiterhin spezifische Unterschiede in der Behandlung und Abschreibung von Firmenwerten bestehen bleiben.
Schlüsselwörter
Kapitalkonsolidierung, BilMoG, HGB, IFRS, Geschäfts- oder Firmenwert, Goodwill, Badwill, Vollkonsolidierung, Equity-Methode, Stille Reserven, Stille Lasten, Erstkonsolidierung, Neubewertungsmethode, Buchwertmethode, Konzernabschluss.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die bilanzielle Behandlung und den Ausweis von Unterschiedsbeträgen, die bei der Kapitalkonsolidierung entstehen, wobei die Rechtslage nach HGB a. F., BilMoG und IFRS verglichen wird.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Themen sind die Definition der Kapitalkonsolidierung, die Entstehung von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie die Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsnormen beim Umgang mit Goodwill und Badwill.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist eine gegenüberstellende Darstellung des Ausweises und der Behandlung von Unterschiedsbeträgen, um die Auswirkungen der verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf den Konzernabschluss aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analysierende Methode, indem sie die gesetzlichen Bestimmungen und deren Anwendung in der Praxis sowie in Beispielrechnungen gegenüberstellt.
Was umfasst der inhaltliche Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in drei große Abschnitte, die jeweils die Gesetzeslage, den Ausweis, die Behandlung aktiver und passiver Beträge sowie praktische Beispiele für das HGB a. F., das BilMoG und die IFRS präsentieren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kapitalkonsolidierung, BilMoG, Goodwill, Badwill, Vollkonsolidierung und Erstkonsolidierung.
Wie unterscheidet sich die Bewertung des Firmenwerts nach BilMoG von der nach IFRS?
Nach BilMoG erfolgt eine planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts, während der Goodwill nach IFRS als nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand gilt und stattdessen einem jährlichen Wertminderungstest (Impairment-Test) unterzogen werden muss.
Was wird unter der "Full-Goodwill-Methode" im Kontext der IFRS verstanden?
Die Full-Goodwill-Methode bezieht sich auf die Bewertung von Minderheitenanteilen zum Zeitwert im Konzernabschluss, was zu einer höheren Bilanzsumme durch Erhöhung des Goodwills führt, eine Methode, die im deutschen Handelsrecht so nicht vorgesehen ist.
- Arbeit zitieren
- Diplom-Betriebswirt (FH) Philipp Jahn (Autor:in), 2011, Die Behandlung des Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung nach HGB a. F., Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/177923