Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterliegt im täglichen
Geschäftsverkehr mehreren rechtlichen Risiken, die es zu beachten gilt. Angefangen
bei zivilrechtlichen Haftungsfragen, entweder gegenüber der Gesellschaft selbst, oder sogar
gegenüber Gesellschaftsgläubigern. Aber auch strafrechtlich relevante Tatbeständen existieren
und erlegen dem Geschäftsführer bestimmte Handlungsmuster in der Krise der Gesellschaft
auf. Die große Bedeutung dieser Problematik ergibt sich in erster Linie aus der weiten
Verbreitung der GmbH als die Kapitalgesellschaft im deutschen Gesellschaftsrecht. Per
Stichtag 31.12.2008 waren 586.364 Kapitalgesellschaften in Deutschland im Handelsregister
eingetragen1, ein Großteil hiervon Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Diese Hausarbeit
befasst sich mit wichtigen Normen des Straf- und Insolvenzrechts, deren Existenz sich
ein Geschäftsführer gerade in der Krise der Gesellschaft ständig vor Augen führen muss.
Allgemein kann an dieser Stelle auch von Insolvenzdelikten im engeren Sinne gesprochen
werden.2
Zu diesem Zweck werden zu Beginn die Begriffe des Geschäftsführers und der Krise der
Gesellschaft eingehend ihrer gesetzlichen Normierung folgend definiert und erklärt. Ferner
werden die relevanten Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB3) und der Insolvenzordnung
(InsO4) im Kontext der Fragestellung dieser Arbeit beleuchtet. Eine Beschränkung existiert
dahingehend, dass die Normen im Einzelnen beschrieben werden, ihr Verhältnis zueinander
bleibt dabei teils außerhalb der Betrachtung. Begriffe wie Tateinheit und Tatmehrheit
sind zwar für den Strafjuristen von Belang, für den Geschäftsführer in der Krise stehen diese
aber zunächst nicht im Vordergrund.
Die vorliegende Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung. Diese beantwortet auch die
Frage, inwiefern ein Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen zu seinem persönlichen
Wohl darauf verzichten muss alle nur erdenklichen Maßnahmen zur Sanierung einer
Unternehmung zu veranlassen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definitionen
2.1. Geschäftsführer
2.2. Krise der Gesellschaft
3. Strafrechtliche Haftung beim Handeln für Unternehmen
4. Strafrechtliche Tatbestände in der Krise
4.1. Insolvenzverschleppung gem. § 15a InsO
4.2. Bankrott gem. § 283 StGB
4.3. Gläubigerbegünstigung gem. § 283c StGB
4.4. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die strafrechtlichen Haftungsrisiken, denen sich der Geschäftsführer einer GmbH in einer Unternehmenskrise ausgesetzt sieht. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, unter welchen Voraussetzungen das unternehmerische Handeln in der Krise als Straftatbestand gewertet wird und wie persönliche Haftung vermieden werden kann.
- Strafrechtliche Zurechnung bei juristischen Personen
- Insolvenzstraftaten wie Insolvenzverschleppung und Bankrott
- Gläubigerbegünstigung und ihre Konsequenzen
- Strafbarkeit durch Vorenthalten von Arbeitsentgelt
- Handlungsspielräume für Geschäftsführer in der Sanierungsphase
Auszug aus dem Buch
4.1. Insolvenzverschleppung gem. § 15a InsO
Im Falle der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haben die Mitglieder der Vertretungsorgane einer juristischen Person ohne schuldhaftes Zögern, aber spätestens drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife einen Insolvenzantrag für die Gesellschaft zu stellen. Es handelt sich in diesem Fall somit um ein Unterlassungsdelikt. Der Gesetzgeber knüpft die Insolvenzantragspflicht materiell-rechtlich an die bereits zuvor erläuterten Krisenmerkmale Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags wird den Vertretungsorganen der juristischen Personen auferlegt, im Falle der GmbH erfasst diese Norm somit eindeutig den Geschäftsführer als alleinigen gerichtlichen und außergerichtlichen Vertreter der Gesellschaft.
Bedeutsam vor dem Hintergrund dieser Arbeit ist § 15a Abs. 4 InsO, welcher den Verstoß gegen Abs. 1 S. 1 mit einer Strafandrohung von Freiheits- oder Geldstrafe ahndet. Gem. § 15a Abs. 5 wird die Strafandrohung bei Feststellung einer als fahrlässig einzustufenden Handlung durch den Geschäftsführer (erheblich) reduziert. Unbeachtlich für das Auslösen der Haftung bleibt hierbei, ob der Insolvenzantrag „nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig“ gestellt wird. Von dieser Formulierung umfasst wird auch die Problematik des Unterscheidens einer bloßen „Zahlungsstockung“ von einer wirklichen Zahlungsunfähigkeit. Ein Geschäftsführer, der nicht in der Lage ist eine Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO oder eine Überschuldung i.S.d. § 19 InsO zu prüfen bzw. zu identifizieren, erfüllt bei Versäumen der gesetzlichen Insolvenzantragspflicht aus § 15a Abs. 1 InsO den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung. In der Praxis wird dieses Vergehen in aller Regel durch Geldstrafen geahndet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die rechtlichen Risiken des Geschäftsführers einer GmbH und führt in die Thematik der Insolvenzdelikte ein.
2. Definitionen: In diesem Kapitel werden die zentralen Begriffe Geschäftsführer und Krise der Gesellschaft juristisch und betriebswirtschaftlich abgegrenzt.
3. Strafrechtliche Haftung beim Handeln für Unternehmen: Hier werden die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer natürlichen Person für das Handeln einer juristischen Person erläutert.
4. Strafrechtliche Tatbestände in der Krise: Dieses Kapitel analysiert spezifische Straftatbestände, darunter Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung sowie das Vorenthalten von Arbeitsentgelt.
5. Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einem Fazit zur Abwägung zwischen unternehmerischer Sanierung und persönlichem Haftungsrisiko.
Schlüsselwörter
GmbH, Geschäftsführer, Insolvenzrecht, Strafgesetzbuch, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Arbeitsentgelt, Sanierung, Haftung, Krise, Insolvenzreife, Strafbarkeit, Zahlungsunfähigkeit, Wirtschaftsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die strafrechtlichen Haftungsrisiken, denen Geschäftsführer einer GmbH bei einer Unternehmenskrise gegenüberstehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind Insolvenzdelikte, die persönliche strafrechtliche Haftung von Organvertretern und die gesetzlichen Pflichten in der Krisensituation.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, bei welchen Handlungen in der Krise ein Geschäftsführer mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss und welche Normen dabei relevant sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, Kommentaren und einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortung sowie eine detaillierte Betrachtung einzelner Straftatbestände wie § 15a InsO und § 283 StGB.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind GmbH-Geschäftsführer, Insolvenzstraftaten, Haftungsrisiken, Sanierungsberatung und Wirtschafts-Strafrecht.
Wie wirkt sich die Mehrheitsentscheidung auf die Haftung aus?
Grundsätzlich haften nur jene Geschäftsführer strafrechtlich, die die Mehrheitsentscheidung mittragen; wer nicht zustimmt, muss sich durch zumutbare Gegenmaßnahmen distanzieren.
Welche Bedeutung hat das Vorenthalten von Arbeitsentgelt in der Krise?
Dies ist ein hochrelevantes Delikt, da die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen auch bei Sanierungsversuchen strafbar bleibt und zu zivilrechtlichen Regressen führen kann.
Kann die Bilanzierungspflicht bei fehlenden Mitteln entfallen?
Eine Entlastung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Gesellschaft keine Mittel für einen Steuerberater aufbringen kann und der Geschäftsführer nicht persönlich in der Lage ist, die Bilanz zu erstellen.
- Arbeit zitieren
- Master of Laws (LL.M) Marc Schröder (Autor:in), 2010, Typische Straftatbestände des Geschäftsführers der GmbH in der Krise, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/177432