Die Arbeit befasst sich mit dem Vorschlag der Kommission vom 14. Oktober 2009 für eine EU-ErbrechtsVO und soll die wesentlichen Änderungen für Erbfälle mit Auslandsberührung in der EU im Hinblick auf die Nachlassabwicklung aufzeigen und kritisch bewerten.
Ferner wird gezeigt, welche Auswirkungen der Kommissionsvorschlag auf Drittstaaten, namentlich die Schweiz hat, die mit ihrer zentralen geographischen Lage in Europa besondere erbrechtliche Würdigung verdient. Überdies wird der Streit zur Reichweite des Art. 91 Abs.1 schweizerisches IPRG dargestellt und seine Auswirkungen de lege ferenda beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der Kommissionsvorschlag
I. Das Problem
II. Gründe, Ziele und Notwendigkeit
III. Rechtsgrundlage
IV. Veränderungen im Einzelnen
1. Gewöhnlicher Aufenthalt
2. Rechtswahl
3. Europäisches Nachlasszeugnis
4. Ausblick
C. Drittstaatenproblematik
1. De lege lata
a. Erbstatut
aa. Schweizerischer Erblasser verstirbt in der EU
bb. Unionsbürger verstirbt in der Schweiz
cc. Schweizerischer Erblasser hinterlässt Vermögen in der EU
dd. Unionsbürger hinterlässt Vermögen in der Schweiz
b. Anerkennung von Urkunden
c. Zwischenfazit
2. De lege ferenda
a. Erbstatut
aa. Schweizerischer Erblasser verstirbt in der EU
bb. Unionsbürger verstirbt in der Schweiz
cc. Schweizerischer Erblasser hinterlässt Vermögen in der EU
dd. Unionsbürger hinterlässt Vermögen in der Schweiz
ee. Im Vergleich
b. Anerkennung von Urkunden
3. Exkurs: Aktuelle Entwicklung in der Beziehung Schweiz und EU
D. Abschließende Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Das primäre Ziel ist es, die wesentlichen Änderungen für Erbfälle mit Auslandsberührung innerhalb der EU darzulegen und die Auswirkungen dieser geplanten Verordnung auf die Schweiz als Drittstaat kritisch zu hinterfragen.
- Harmonisierung der internationalen Kollisionsnormen im Erbrecht
- Einführung des gewöhnlichen Aufenthalts als einheitlicher Anknüpfungspunkt
- Möglichkeiten der Rechtswahl und das Europäische Nachlasszeugnis
- Rechtliche Analyse der Drittstaatenproblematik mit Fokus auf das schweizerische IPRG
- Beurteilung der Notwendigkeit und der praktischen Folgen der EU-ErbVO
Auszug aus dem Buch
1. Gewöhnlicher Aufenthalt
Die entscheidendste Harmonisierung stellt der einheitliche Anknüpfungspunkt an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers dar, der sowohl für das Erbstatut als auch die Zuständigkeit der Gerichte gilt, um Nachlasskonflikte aber auch positive oder negative Kompetenzkonflikte zu vermeiden. Einheitlich soll auch der Nachlass abgewickelt werden. Gemäß Art. 16 EU-ErbVO wird der gesamte Nachlass einem einzigen Erb-statut unterworfen. Damit gilt das Prinzip der Nachlasseinheit. So soll eine ungewollte Nachlassspaltung aus Praktikabilitätsgründen und aus Gründen der Rechtssicherheit, etwa zur Vermeidung von unlösbaren Widersprüchen, verhindert werden.
Der gewöhnliche Aufenthalt wird im Vorschlag nicht definiert, obwohl dies in den Stellungsnahmen zum Grünbuch gefordert wurde. Teilweise wird zur Begriffsbestimmung auf die Umschreibung des Aufenthalts des Ministerrats aus dem Jahre 1972 verwiesen. Danach komme es beispielsweise nicht auf eine Aufenthaltserlaubnis an. Der Aufenthalt bestimmt sich vielmehr nach tatsächlichen Gründen, die die persönlichen und beruflichen Umstände berücksichtigen. Der Verbleib muss nicht ununterbrochen sein.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in den Kommissionsvorschlag zur EU-ErbVO sowie Zielsetzung der Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der Schweizer Perspektive.
B. Der Kommissionsvorschlag: Analyse der Problemstellung, der Ziele, der Rechtsgrundlagen sowie der zentralen Neuerungen wie gewöhnlicher Aufenthalt, Rechtswahl und Europäisches Nachlasszeugnis.
C. Drittstaatenproblematik: Detaillierte Untersuchung der Auswirkungen der EU-ErbVO auf das schweizerische IPRG, sowohl nach geltendem Recht (de lege lata) als auch unter den geplanten Änderungen (de lege ferenda).
D. Abschließende Würdigung: Kritische Zusammenfassung und Bewertung der durch die EU-ErbVO geschaffenen Rechtssicherheit sowie Empfehlungen für eine vorausschauende Nachlassplanung.
Schlüsselwörter
EU-Erbrechtsverordnung, EU-ErbVO, Internationales Privatrecht, IPRG, Erbstatut, Nachlasseinheit, Gewöhnlicher Aufenthalt, Rechtswahl, Europäisches Nachlasszeugnis, Drittstaatenproblematik, Nachlassabwicklung, Erbfall, Kollisionsrecht, Schweiz, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zum internationalen Erbrecht (EU-ErbVO) und untersucht dessen Auswirkungen auf die Nachlassabwicklung in der EU sowie auf die Schweiz als Drittstaat.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentral sind die Vereinheitlichung der Zuständigkeiten, die Harmonisierung der Kollisionsnormen durch den Anknüpfungspunkt "gewöhnlicher Aufenthalt", die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses und die Analyse der Rechtsbeziehungen zur Schweiz.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die EU-ErbVO Erbfälle mit Auslandsberührung vereinfachen soll und wo für Schweizer Erblasser oder Rechtsanwender neue Herausforderungen oder notwendige Anpassungen entstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung des Verordnungsvorschlags, einschlägiger Fachliteratur, Kommentaren zum IPRG sowie aktueller Rechtsprechung und Stellungnahmen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der EU-ErbVO sowie eine umfassende Gegenüberstellung der Rechtslage zwischen der EU und der Schweiz (Drittstaatenproblematik) unter Anwendung verschiedener Modellkonstellationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem EU-ErbVO, Erbstatut, Nachlasseinheit, gewöhnlicher Aufenthalt, Rechtswahl, Europäisches Nachlasszeugnis und Drittstaatenproblematik.
Wie bewertet der Autor das Europäische Nachlasszeugnis?
Der Autor sieht darin eine "bahnbrechende Erleichterung", mahnt jedoch, dass die Befristung der Ausfertigungen Missbrauch möglicherweise nicht vollständig verhindern kann und die Anerkennung in Drittstaaten wie der Schweiz weiterhin komplex bleibt.
Welche Empfehlung gibt der Autor für Schweizer Erblasser?
Aufgrund der verbleibenden Unsicherheiten bei auseinanderfallenden Wohnsitzen und gewöhnlichen Aufenthaltsorten empfiehlt der Autor Schweizer Erblassern dringend eine vorausschauende Rechtswahl nach Art. 17 EU-ErbVO zu treffen.
- Arbeit zitieren
- Nikita Gontschar (Autor:in), 2011, EU Erbrechtsverordnung und schweizerisches IPRG, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/177199