Die Erhöhung der Standortattraktivität ist, neben der langfristigen Sicherung des deutschen Steuersubstrats, das Hauptziel des am 17. August 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Unternehmensteuerreformgesetzes 2008. Ob-wohl bereits mit dem Steuersenkungsgesetz 2001 Entlastungen für die im Inland ansässigen Unternehmen vorgenommen wurden, wies Deutschland im Jahr 2007 die höchste nominale Steuerbelastung der Unternehmen in der Euro-päischen Union auf. Diese wurde nun mittels international wettbewerbsfähigerer Steuersätze erneut verringert.
So führt bei Kapitalgesellschaften der im VZ 2008 erstmals anwendbare, um 10 Prozentpunkte herabgesetzte Körperschaftsteuersatz von 25% auf 15% gem. § 23 Abs. 1 KStG, bei einem unterstellten Hebesatz der Gewerbesteuer i.H.v. 400%, zu einer Verringerung der nominalen Steuerbelastung von 38,65% auf 29,83%. Resultat weiterer Maßnahmen wie dem Wegfall des Betriebsausga-benabzugs der Gewerbesteuer i.S.d. § 4 Abs. 5b EStG n.F. und der Ausweitung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen i.S.d. § 8 GewStG ist eine Er-höhung der effektiven Gewerbesteuerbelastung. Das UntStRefG 2008 führte somit geradezu zu einer Renaissance der traditionell stark diskutierten Gewerbesteuer. Demzufolge stieg das relative Gewicht der GewSt als Unterneh-mensteuer bei dem durchschnittlichen Hebesatz der Gewerbesteuer aller deutschen Gemeinden im Jahr 2007 i.H.v. 389% von bisher 42,44% auf 46,24%. Nicht selten hat sich die GewSt in Kommunen mit hohen Hebesätzen sogar zur dominierenden Unternehmensteuer entwickelt.
Um sich weiterhin der angestrebten Rechtsformneutralität anzunähern, mussten aufgrund des neuen Abzugsverbots der Gewerbesteuer auch Maßnahmen bei der Besteuerung von Einzelunternehmern und den transparent besteuerten Personengesellschaften ergriffen werden. Diese wurden speziell durch Verände-rungen der Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer gem. § 35 EStG umzusetzen versucht.
Ziel dieser Seminararbeit ist, den aktuellen Regelungsgehalt des Gewerbesteuerkompensationsverfahrens nach § 35 EStG zu beschreiben. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Anwendbarkeit bei Mitunternehmern von Personengesellschaften gelegt. In Kapitel 2 erfolgt einleitend eine Schilderung der Zielsetzung der Vorschrift sowie deren notwendigen Bedingungen zur Anwendbarkeit in persönlicher, zeitlicher sowie sachlicher Hinsicht. Diese quali-tative Analyse ist notwendig,...
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Gewerbesteuerkompensationsverfahren
2.1 Zielsetzung und Bedeutung
2.2 Anwendungsbereich
2.2.1 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich
2.2.2 Sachlicher Anwendungsbereich
3 Die Höhe der Einkommensteuerermäßigung
3.1 Das Anrechnungsvolumen
3.2 Der Ermäßigungshöchstbetrag
3.3 Der Anrechnungsüberhang
4 Gestaltungsoptionen
5 Beurteilung und Ausblick
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Analyse des Gewerbesteuerkompensationsverfahrens gemäß § 35 EStG im Kontext der Unternehmensteuerreform 2008. Das primäre Ziel ist es, den aktuellen Regelungsgehalt sowie die quantitative Auswirkung der Steuerermäßigung auf Mitunternehmer von Personengesellschaften darzustellen und dabei insbesondere die Problematik des Anrechnungsüberhangs zu untersuchen.
- Regelungen des Gewerbesteuerkompensationsverfahrens nach § 35 EStG
- Anwendbarkeit bei Mitunternehmern von Personengesellschaften
- Berechnung und Ermittlung der Steuerermäßigung
- Ursachen und Auswirkungen von Anrechnungsüberhängen
- Strategische Gestaltungsoptionen zur Steueroptimierung
Auszug aus dem Buch
2.2 Anwendungsbereich
Von der Gewerbesteueranrechnung des § 35 EStG begünstigt sind ausschließlich natürliche Personen, die mit gewerblichen Einkünften entweder unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig sind. In diese Gruppe fallen alle Einzelunternehmer, die mittelbar bzw. unmittelbar beteiligten Mitunternehmer einer Personengesellschaft sowie die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA. Ausgenommen von der Anwendbarkeit des § 35 EStG sind hingegen Körperschaftsteuersubjekte.
Gem. § 52 Abs. 50 Buchst. a EStG in der Fassung durch das StÄndG 2001 war § 35 EStG in seiner ursprünglichen Form erstmals für den VZ 2001 anzuwenden. Der durch das UntStRefG und JStG 2008 neu gefasste § 35 EStG ist i.S.d. § 52 Abs. 1 EStG erstmals für den VZ 2008 anzuwenden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Zielsetzung der Unternehmensteuerreform 2008 zur Stärkung der Standortattraktivität dar und erläutert die Notwendigkeit der Anpassung von § 35 EStG zur Wahrung der Rechtsformneutralität.
2 Das Gewerbesteuerkompensationsverfahren: Dieses Kapitel erläutert die Zielsetzung und die Bedingungen für die Anwendung der Gewerbesteueranrechnung, wobei insbesondere die Definition gewerblicher Einkünfte im Fokus steht.
3 Die Höhe der Einkommensteuerermäßigung: Hier erfolgt eine detaillierte Analyse der quantitativen Steuerermäßigung, einschließlich der Berechnung des Anrechnungsvolumens, des Ermäßigungshöchstbetrags sowie der Problematik von Anrechnungsüberhängen.
4 Gestaltungsoptionen: Das Kapitel beleuchtet Möglichkeiten zur Steueroptimierung, insbesondere im Hinblick auf bilanzpolitische Maßnahmen und die Vermeidung von Anrechnungsüberhängen.
5 Beurteilung und Ausblick: Es wird ein Resümee über die Auswirkungen der Reform gezogen, wobei festgestellt wird, dass das neue System zwar die Belastung für Personengesellschaften mindert, das Ziel der Steuervereinfachung jedoch verfehlt wurde.
Schlüsselwörter
Gewerbesteuer, Einkommensteuerermäßigung, § 35 EStG, Personengesellschaften, Mitunternehmer, Unternehmensteuerreform 2008, Anrechnungsüberhang, Gewerbesteuer-Messbetrag, Steuerbelastung, Rechtsformneutralität, Gewerbeertrag, Abfärberegelung, Thesaurierungsbegünstigung, Steueroptimierung, Standortattraktivität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert das Gewerbesteuerkompensationsverfahren gemäß § 35 EStG, welches natürlichen Personen die Anrechnung der Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer ermöglicht.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Anwendbarkeit bei Personengesellschaften, die Berechnung der Steuerermäßigung, die Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags und die Vermeidung von Anrechnungsüberhängen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Darstellung des aktuellen Regelungsgehalts von § 35 EStG nach der Unternehmensteuerreform 2008 und die qualitative sowie quantitative Analyse der Auswirkungen auf Mitunternehmer.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine betriebswirtschaftlich-steuerliche Analyse, die den Gesetzestext und die fachliche Literatur sowie Verwaltungsanweisungen auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition des Anwendungsbereichs, die Berechnungsgrundlagen der Steuerermäßigung sowie die Untersuchung von Gestaltungsoptionen und deren Wirksamkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Gewerbesteueranrechnung, § 35 EStG, Personengesellschaften, Mitunternehmer und die Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008.
Was ist ein Anrechnungsüberhang im Sinne der Arbeit?
Ein Anrechnungsüberhang entsteht, wenn das Anrechnungsvolumen die anteilige tarifliche Einkommensteuer übersteigt, wodurch eine vollständige Entlastung nicht erreicht wird.
Warum haben Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschiedliche steuerliche Folgen?
Während Kapitalgesellschaften von Steuersatzsenkungen profitieren, erleben Personengesellschaften durch die Gewerbesteuer eine Belastung, die mittels § 35 EStG kompensiert werden soll.
- Quote paper
- Philipp Adam (Author), 2008, Die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG bei Personengesellschaften , Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/176097