Aufgrund der Globalisierung und des technischen Fortschritts verändern die Unternehmen die Vorgehensweise bei der Personalbeschaffung zunehmend. Die Märkte rücken immer weiter zusammen, der Konkurrenzdruck nimmt zu und Flexibilität spielt eine immer größere Rolle, um auf dem Arbeitsmarkt mithalten zu können1. Unternehmen werden gezwungen Ihre Kosten zu senken, was durch Personalreduzierungen folglich zu einer steigenden Arbeitslosigkeit führt2. Um auf Umsatzschwankungen reagieren zu können, bietet die Beschäftigungsform des Personalleasings eine Möglichkeit konkurrenzfähig zu bleiben. Die Zeitarbeit erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Die Anzahl der Personalverleihbetriebe ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. Auch der Zuwachs der Zeitarbeiter zeigt einen deutlichen Anstieg. Zurückzuführen ist dies vor allem auf Deregulierungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und der von Unternehmen geforderten Flexibilität im Einsatz von Personal. Nicht nur die gesamtwirtschaftlichen Aspekte sind zu betrachten, sondern auch die mikroökonomische Seite, wobei auch die Arbeitslosigkeit und der kurzfristige Personalbedarf für Unternehmen von Bedeutung ist3.
Auch die zukünftigen Aussichten für diese Form der Arbeitsvermittlung stehen gut. Arbeitnehmer sowie Unternehmen profitieren von der Zunahme des Personalleasings gleichermaßen.
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
Aufgrund der Globalisierung und des technischen Fortschritts verändern die Unternehmen die Vorgehensweise bei der Personalbeschaffung zunehmend. Die Märkte rücken immer weiter zusammen, der Konkurrenzdruck nimmt zu und Flexibilität spielt eine immer größere Rolle, um auf dem Arbeitsmarkt mithalten zu können1. Unternehmen werden gezwungen Ihre Kosten zu senken, was durch Personalreduzierungen folglich zu einer steigenden Arbeitslosigkeit führt2. Um auf Umsatzschwankungen reagieren zu können, bietet die Beschäftigungsform des Personalleasings eine Möglichkeit konkurrenzfähig zu bleiben. Die Zeitarbeit erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Die Anzahl der Personalverleihbetriebe ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. Auch der Zuwachs der Zeitarbeiter zeigt einen deutlichen Anstieg. Zurückzuführen ist dies vor allem auf Deregulierungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und der von Unternehmen geforderten Flexibilität im Einsatz von Personal. Nicht nur die gesamtwirtschaftlichen Aspekte sind zu betrachten, sondern auch die mikroökonomische Seite, wobei auch die Arbeitslosigkeit und der kurzfristige Personalbedarf für Unternehmen von Bedeutung ist3.
Auch die zukünftigen Aussichten für diese Form der Arbeitsvermittlung stehen gut. Arbeitnehmer sowie Unternehmen profitieren von der Zunahme des Personalleasings gleichermaßen.
1.2 Ziele der Arbeit und Vorgehensweise
Ziel des Assignments ist es, Personalleasing als eine Beschäftigungsform auf dem Arbeitsmarkt vorzustellen, die Bedeutung und historische Entwicklung zu beschreiben sowie Erfahrungen in der Praxis zu sammeln.
Im Anschluss an die Einleitung werden die Begrifflichkeiten zum Thema Personalleasing definiert sowie die Arbeitsverhältnisse zwischen den einzelnen Parteien beschrieben und die gesetzliche Regelungen erläutert, insbesondere das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Zudem soll die Bedeutung der Zeitarbeit für den Arbeitsmarkt untersucht werden. Hierbei werden bestimmte Branchen und Berufsgruppen durchleuchtet, und dabei recherchiert in welchen Bereichen Personalleasing besonders häufig vorkommt. Hierbei fließt der Bildungsstand der Personalleasingnehmer als Kriterium mit ein. Auch das Thema Personalleasing im mittleren und oberen Top-Management wird als unternehmensbezogene Dienstleistung näher betrachtet. Der Abschnitt über Vorteile und Nachteile des Personalleasings gibt Aufschluss über die Gründe für oder gegen die Zeitarbeit aus Sicht der Personalleasingnehmer sowie der Entleihunternehmen. Daran folgt eine kritische Beurteilung des Themas sowie einen Ausblick über die zukünftige Entwicklung.
Ein abschließendes Fazit fasst die wichtigen Aspekte nochmals zusammen.
2 GRUNDSÄTZLICHE BEGRIFFSBESTIMMUNG UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN
2.1 Begriffserklärung
Anstelle Personalleasings werden häufig auch Synonyme wie Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeitsverhältnis verwendet.
Das Personalleasing, zumeist als Zeitarbeit bezeichnet, besteht aus drei Parteien: dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), dem Entleihunternehmen (Entleiher) und dem Leiharbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hat dann einen Arbeitsvertrag mit dem Verleihunternehmen, erbringt seine Arbeitsleistung gegenüber dem Entleiher und erhält vom Zeitarbeitsunternehmen seinen Lohn. Zwischen dem Verleiher und dem Entleiher besteht ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Der Verleiher stellt die bei ihm angestellten Leiharbeitnehmer einem Drittunternehmen zur Verfügung. Der Arbeitnehmer ist weisungsgebunden gegenüber dem Entleiher, bei welchem er seine Arbeitsleistung erbringt.
Mit dem Ausdruck „Zeitarbeit“ wird auf den vorübergehenden zeitlich begrenzten Einsatz des Arbeitnehmers im Entleihunternehmen hingewiesen.
In der neueren Literatur wird hauptsächlich der Begriff „Personalleasing“ verwendet. Im Nachfolgenden sollen die Begriffe Personalleasing und Zeitarbeit verwendet werden1.
Hat ein Unternehmen durch saisonale Schwankungen, Krankheitsausfällen oder Zusatzaufträgen einen Personalengpass, kann es sich an ein Personalleasing-unternehmen wenden, welches zeitweise Arbeitnehmer anderen Unternehmen vermittelt. Das Zeitarbeitsunternehmen hat Aufgaben wie Bewerberauswahl, Einstellung und Betreuung sowie Kundenunternehmen zu gewinnen und natürlich der richtige Einsatz des Personals auf die zu besetzenden Stellen. Ist der vorübergehende Einsatz beendet, wird der Zeitarbeiter an ein anderes Unternehmen entliehen. Kann der Arbeitnehmer nicht sofort weitervermittelt werden, bekommt er trotzdem seinen vertraglichen Lohn.
2.2 Gesetzliche Regelungen und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Seit 1972 ist die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland gesetzlich geregelt. Ursprünglich war Zeitarbeit nur mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag möglich, mittlerweile gibt es fast ausschließlich befristete Verträge. Ein Wiedereinstellungsverbot sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht gekündigt und dann erneut eingestellt werden2. Die Arbeitnehmerüberlassung ist an gesetzliche Regelungen gebunden, um die Arbeitnehmer vor Missbrach zu schützen.
[...]
1 Vgl. www.doku.iab.de/kurzber/2006/kb1406.pdf, 10.02.2009
2 Vgl. Doris Peipp, Einsatz firmenfremder Arbeitskräfte im Unternehmen, 1996, S. 1
3 Vgl. http://www.bza.de/fileadmin/bilder/2007/11/0611/SocialConsult, 23.03.2009
1 Vgl. Matin Krellmann, Personalleasing, 1987, S. 8
2 Vgl. Doris Peipp, Einsatz firmenfremder Arbeitskräfte im Unternehmen, 1996, S. 1