Die Vorstellung von Sexpuppen oder Sexrobotern mit kindlichem Erscheinungsbild (childlike sexbots [CSBs]) ruft bei vielen Menschen Abneigung hervor. Aber was, wenn CSBs Pädophilen die Möglichkeit geben, ihre Sexualität auszuleben, ohne anderen Schaden zuzufügen – und so möglicherweise dazu führen, dass weniger Kinder missbraucht werden?
Die Debatte um CSBs gehört zu den kontroversesten Auseinandersetzungen in der Sexualforschung. Da so gut wie keine empirischen Studien vorliegen, die untersuchen, welche Auswirkungen CSBs wirklich haben, wird der Diskurs von zwei ethischen Perspektiven dominiert. Vertreter:innen einer liberalen Rechtsphilosophie sind der Ansicht, dass CSBs nur dann verboten gehören, wenn sie Schaden verursachen, also zu mehr Kindesmissbrauch führen (harm principle). Ihnen gegenüber stehen Autor:innen, die der Auffassung sind, angesichts fehlender Empirie reiche die (vermeintliche) moralische Verwerflichkeit von CSBs als Grund für eine Kriminalisierung aus (legal moralism). In Deutschland sind CSBs seit 2021 verboten. Für den Gesetzgeber waren dabei v. a. moralische Gründe entscheidend. Diese Arbeit widmet sich daher der Frage, ob die Argumentation des legal moralism überzeugend ist. Sie gelangt zu dem begründeten Schluss, dass dem nicht so ist.
- Arbeit zitieren
- Jens Fröhlich (Autor:in), 2025, Sollten Sexroboter mit kindlichem Erscheinungsbild verboten sein?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1759513