Titel: Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht - eine eingriffsrechtliche Betrachtung
Verfasser: Jens Stieler
Disposition
Abkürzungsverzeichnis
I. Vorbemerkungen
Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Sozialen Marktwirtschaft Begriffserläuterung Gewinn Abschöpfung
Gewinnabschöpfung präventive Gewinnabschöpfung Vermögensabschöpfung
II. Notwendigkeit und Ziele der Vermögensabschöpfung
Eingriffe in Grundrechte
Folgen einer fehlenden Sanktionierung
Möglichkeiten des Ordnungswidrigkeitenrechts und deren Folgen
III. Vermögensabschöpfung im Verhältnis zur Geldbuße und Gewinnabschöpfung
Geldbuße nach § 17 OwiG
Ordnungswidrige Handlung
Adressat
Zumessung der Geldbuße Problemfelder der Geldbuße
Gewinnabschöpfung nach § 17 IV OwiG
Ermittlung des wirtschaftlichen Vorteils
Vorläufige Sicherung
Verfall nach § 29a OwiG
Zwingende Voraussetzung
Rechtswidrige Handlung Adressat
Unmittelbarkeit des Erlangten
Ermittlung des Verfallbetrages
Wegstrecke bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Bruttoprinzip
Drittverfall
Selbstständiges Verfallverfahren
Vorläufige Sicherung
IV. Darstellung beider Verfahren
Allgemeines
Zuständigkeit
Verjährung
Verfolgungsverjährung
Bußgeldbescheid
Vollstreckung
Vollstreckungsverjährung
Zahlungserleichterungen
Verfallsverfahren
V. Abgrenzung zwischen Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Strafrecht
Allgemeines
Vermögensabschöpfung im Strafrecht
Unterschiede
Anordnung
Härtefallregelung
Verfall von Gegenständen
Mittelbare Vorteile
Erweiterter Verfall
VI.Fazit
Literaturverzeichnis
Auszug:
I. Vorbemerkungen
In dieser Ausarbeitung soll unter eingriffsrechtlichen Aspekten insbesondere die Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht betrachtet werden. Dabei wird nachfolgend speziell auf die gewinnorientierten Ordnungswidrigkeiten im Transportgewerbe eingegangen.
Um den Zweck der Vorschriften der Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht zu verdeutlichen, steht dieser Ausarbeitung ein kurzer Einblick in den marktwirtschaftlichen Hintergrund und die vom Gesetzgeber zu erreichenden Ziele voran.
Inhaltsverzeichnis
I. Vorbemerkungen
Das Ordnungswidrigkeitenrecht in der Sozialen Marktwirtschaft
Begriffserläuterungen
Gewinn
Abschöpfung
Gewinnabschöpfung
Präventive Gewinnabschöpfung
Vermögensabschöpfung
II. Notwendigkeit und Ziele der Vermögensabschöpfung
Eingriffe in Grundrechte
Folgen einer fehlenden Sanktionierung
Möglichkeiten des Ordnungswidrigkeitenrechts und deren Folgen
III. Vermögensabschöpfung im Verhältnis zur Geldbuße und Gewinnabschöpfung
Geldbuße nach § 17 OwiG
Ordnungswidrige Handlung
Adressat
Zumessung der Geldbuße
Problemfelder der Geldbuße
Gewinnabschöpfung nach § 17 IV OwiG
Ermittlung des wirtschaftlichen Vorteils
Vorläufige Sicherung
Verfall nach § 29a OwiG
Zwingende Voraussetzung
Rechtswidrige Handlung
Adressat
Unmittelbarkeit des Erlangten
Ermittlung des Verfallbetrages
Wegstrecke bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Bruttoprinzip
Drittverfall
Selbstständiges Verfallverfahren
Vorläufige Sicherung
IV. Darstellung beider Verfahren
Allgemeines
Zuständigkeit
Verjährung
Verfolgungsverjährung
Bußgeldbescheid
Vollstreckung
Vollstreckungsverjährung
Zahlungserleichterungen
Verfallsverfahren
V. Abgrenzung zwischen Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Strafrecht
Allgemeines
Vermögensabschöpfung im Strafrecht
Unterschiede
Anordnung
Härtefallregelung
Verfall von Gegenständen
Mittelbare Vorteile
Erweiterter Verfall
VI. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die eingriffsrechtlichen Aspekte der Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht mit einem besonderen Fokus auf gewinnorientierte Ordnungswidrigkeiten im Transportgewerbe, um die Notwendigkeit und Wirksamkeit dieser Sanktionsmechanismen zur Wahrung der marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung zu erörtern.
- Rechtliche Grundlagen der Vermögens- und Gewinnabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht
- Abgrenzung der Vermögensabschöpfung zur Geldbuße und zum Strafrecht
- Praktische Herausforderungen bei der Ermittlung wirtschaftlicher Vorteile (Nettoprinzip)
- Analyse der präventiven Wirkung von Sanktionen gegen Wettbewerbsverzerrungen
Auszug aus dem Buch
Geldbuße nach § 17 OwiG
Die Geldbuße erfüllt als eine „kombinierte Sanktion“ die Funktionen der Repression, Prävention und wenn auch nachrangig die der Gewinnabschöpfung. Grundsätzlich ist jedoch bei der Geldbuße im Unterschied zur Kriminalstrafe zu berücksichtigen, dass das notwendig verbundene Unwerturteil fehlt. Es nicht Zweck der Geldbuße, eine Tat zu „sühnen“, d.h. einen Ausgleich für sozialethische Schuld herbeizuführen. Im Unterschied zum Strafrecht liegen die Verfolgung und die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Insbesondere durch § 47 OwiG zeigt sich, dass der Grundsatz der Opportunität gilt.
Voraussetzung für die Geldbuße nach § 17 OwiG ist ordnungswidriges Handeln gem. § 1 I OwiG. Danach ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Nur vereinzelt steht der Versuch einer ordnungswidrigen Handlung unter Androhung eines Bußgeldes, deswegen wird er im OwiG nur selten geahndet.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Vorbemerkungen: Dieses Kapitel erläutert den marktwirtschaftlichen Kontext der Arbeit und definiert grundlegende Begriffe wie Gewinn, Abschöpfung und Vermögensabschöpfung.
II. Notwendigkeit und Ziele der Vermögensabschöpfung: Hier werden die verfassungsrechtlichen Eingriffe in Grundrechte durch staatliche Sanktionen sowie die negativen Folgen fehlender Abschöpfungsmaßnahmen diskutiert.
III. Vermögensabschöpfung im Verhältnis zur Geldbuße und Gewinnabschöpfung: Das Kapitel analysiert die rechtliche Ausgestaltung von Geldbußen, Gewinnabschöpfung und dem Verfall gemäß OwiG und beleuchtet praktische Ermittlungsprobleme.
IV. Darstellung beider Verfahren: Dieser Abschnitt behandelt die verfahrensrechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten, Verjährungsfristen und Vollstreckungsmechanismen beider Sanktionsformen.
V. Abgrenzung zwischen Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Strafrecht: Hier werden die wesentlichen Unterschiede zwischen den Systemen aufgezeigt, insbesondere im Hinblick auf Anordnungsvoraussetzungen und Härtefallregelungen.
VI. Fazit: Das Fazit fasst die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe zur Wahrung des Wettbewerbs zusammen und fordert eine verbesserte Informationspolitik sowie EDV-gestützte Verfahren.
Schlüsselwörter
Vermögensabschöpfung, Ordnungswidrigkeitenrecht, OwiG, Gewinnabschöpfung, Verfall, Geldbuße, Transportgewerbe, Wettbewerbsordnung, Soziale Marktwirtschaft, Sanktionierung, Ordnungspolitik, Drittverfall, Nettoprinzip, Bruttoprinzip, Prävention
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung und Anwendung der Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere um unrechtmäßige Gewinne aus Ordnungswidrigkeiten effektiv zu sanktionieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den Schwerpunkten zählen die theoretischen Grundlagen der Sozialen Marktwirtschaft, die dogmatische Analyse von Geldbußen und Verfall sowie die praktische Anwendung im Transportsektor.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch Vermögensabschöpfung ein fairer Wettbewerb gewährleistet und Anreize für rechtswidriges Handeln bei Unternehmen minimiert werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf einer umfassenden Analyse gesetzlicher Vorschriften, juristischer Kommentarliteratur und aktueller Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen für Geldbußen, Gewinnabschöpfung und den Verfall sowie eine detaillierte Gegenüberstellung mit strafrechtlichen Regelungen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Vermögensabschöpfung, Ordnungswidrigkeitenrecht, Gewinnabschöpfung, Verfall und Transportgewerbe bestimmt.
Welche Rolle spielt das Bruttoprinzip bei der Vermögensabschöpfung?
Das Bruttoprinzip stellt sicher, dass der Täter keine Aufwendungen von dem abgeschöpften Erlangten abziehen kann, was die abschreckende Wirkung der Maßnahme erhöht.
Warum ist die Ermittlung des wirtschaftlichen Vorteils in der Praxis so schwierig?
Unternehmen halten Kalkulationsdaten oft als Betriebsgeheimnisse zurück und die Abgrenzung von eingesparten Aufwendungen als Teil des Vorteils stellt Behörden vor hohe Anforderungen.
Was versteht man unter dem "Drittverfall" im Ordnungswidrigkeitenrecht?
Der Drittverfall erlaubt es, den wirtschaftlichen Vorteil bei Personen oder Unternehmen abzuschöpfen, die zwar nicht selbst die Handlung begangen haben, aber als Nutznießer aus der Ordnungswidrigkeit hervorgegangen sind.
- Quote paper
- Jens Stieler (Author), 2010, Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/175627