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Durchbrechung der Rechtskraft und Relief from Judgment

Die außerordentliche Aufhebung und Abänderung rechtskräftiger Urteile im deutschen und US-amerikanischen Zivilprozessrecht

Title: Durchbrechung der Rechtskraft und Relief from Judgment

Doctoral Thesis / Dissertation , 2011 , 280 Pages

Autor:in: Susanne Grohé (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law

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Summary Excerpt Details

Wichtiges Ziel jeder Verfahrensordnung ist es, eine abschließende Entscheidung des Rechtsstreits für die Parteien herbeizuführen. Die Aufhebung eines letztinstanzlichen Urteils muss daher die Ausnahme bleiben. Gleichzeitig muss ein Urteil, will es nicht seine Legitimität verlieren, den Anspruch haben, gerecht zu sein. Wie lösen die deutsche und die US-amerikanische Zivilprozessordnung dieses Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit auf? Gibt es eine Übereinstimmung darüber, wann ein Urteil oder die Art seines Zustandekommens als so ungerecht empfunden werden, dass die Verfahrensordnung eine Ausnahme vom Prinzip der Rechtskraft zugunsten der Gerechtigkeit zulässt? Dazu werden die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten in dem Verständnis der Rechtskraft, ihrer Funktion und ihrer Aufhebung dargestellt. Es geht insbesondere um die Frage, ob sich ein Kanon an Ausnahmetatbeständen feststellen lässt, der kultur- und rechtsordnungsübergreifend Geltung hat. Die Autorin stellt dabei u.a. die außerordentlichen Rechtsmittel wie Wiederaufnahme und Abänderungsklage dem US-amerikanischen „Relief from Judgment“ gegenüber.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

EINFÜHRUNG

ERSTER TEIL: DIE RECHTSKRAFT UND IHRE DURCHBRECHUNG IM US-AMERIKANISCHEN RECHT

Abschnitt 1: Res judicata im Vergleich mit der deutschen Rechtskraftdogmatik

§ 1 Res judicata

I. Übersicht

1. Terminologie

a. Claim preclusion

aa. Merger

bb. Bar

b. Issue preclusion

2. Abgrenzung zu anderen Bindungswirkungen

a. Stare decisis

b. Law of the case

c. Judicial estoppel

II. Geschichtliche Entwicklung der Rechtskraftwirkungen im amerikanischen Recht

§ 2 Allgemeine Voraussetzungen von res judicata

I. Wirksames Urteil

1. Begriff der jurisdiction

2. Subject matter jurisdiction

3. Territorial jurisdiction

a. action in personam

b. action in rem

c. action quasi in rem

4. Adequate notice

II. Endgültige Entscheidung

III. on the merits

IV. Res judicata als Einrede

§ 3 Objektive Grenzen von res judicata

I. Claim preclusion

1. Same transaction test

2. Folge: Verfahrenskonzentration

3. Zeitliche Grenzen der claim preclusion

4. Ausnahme Feststellungsurteile

II. issue preclusion

1. Voraussetzungen

2. Bindung nur bei denselben Streitfragen

3. Bindungswirkung trotz beschränktem Streitgegenstand

4. Vergleich mit dem deutschen Recht

§ 4 Subjektive Grenzen der Rechtskraft

I. Rechtskrafterstreckung aufgrund gemeinsamer Interessen- oder Rechtsbeziehung

1. Personen, die durch eine Partei repräsentiert werden.

a. Parteien kraft Amtes

b. class action

2. Personen, die in materiellrechtlicher Beziehung zur Partei stehen.

a. Schadensrecht

b. Gesamtgläubiger

c. Rechtsnachfolge

3. Personen, welche die Streitführung einer Partei kontrollieren

II. Bindungswirkung und Präklusion durch issue preclusion zugunsten Dritter, die in keiner Beziehung zu den Parteien stehen.

1. Frühere Rechtslage: Bindung nur bei Gegenseitigkeit

2. Aufgabe der mutuality rule

3. Ausnahme: Der Staat als Beklagter

4. Defensive und offensive nonmutual issue preclusion

§ 5 Vergleichende Zusammenfassung

Abschnitt 2: Die Durchbrechung der Rechtskraft im US-amerikanischen Recht

§ 6 Einführung

I. Begriffliche Bestimmung des Relief from Judgment

II. Funktion des Relief from Judgment

1. Historischer Hintergrund: Law and equity

a. Die Entstehung von equity

aa. Das writ-System des common law

bb. Equity als Ausweg

cc. Heutige Situation: Merger of law and equity

b. Die Prinzipien von equity

2. Funktion des relief from judgment

a. Ausnahme von der Regel

b. Interessenabwägung

c. Korrigierendes Prinzip

§ 7 Die prozessualen Möglichkeiten im Einzelnen

I. FRCP 60(b)-(e)

1. Einordnung in das Rechtsbehelfssystem des amerikanischen Zivilprozessrechts

a. Der Unterschied zwischen “direct attacks” und “collateral attacks”

b. Durchbrechung der Rechtskraft?

2. Abgrenzung gegenüber anderen Angriffsmitteln

a. Das Rechtmittel des appeal

b. Motion for new trial, FRCP 59

c. Abgrenzung zu Rule 60(a)

3. Allgemeines

a. Wortlaut der Rule 60(b)-(e)

b. Geschichte der Norm

aa. Situation vor Inkrafttreten der Federal Rules of Civil Procedure

bb. Vorbild, Grundlagen und Rechtmäßigkeit

cc. Gesetzesänderungen

c. Klarstellungs- und Ordnungsfunktion von FRCP 60(b)-(e)

4. Zulässigkeitsvoraussetzungen

a. Antrag beim zuständigen Gericht

b. Antragsbefugnis (standing)

aa. privies

bb. Rechtsnachfolger

5. Ermessen des Gerichts

a. Rechtssicherheit

b. Ordentliche Rechtsmittel wurden nicht eingelegt

c. Antragsstellung innerhalb angemessener Zeit

d. Behauptung einer günstigeren Entscheidung

e. Präferenz für eine Sachentscheidung

6. Die einzelnen Tatbestände

a. mistake, inadvertence, surprise, or excusable neglect, 60(b)(1)

aa. Grundsatzentscheidung

bb. Betrifft vor allem Versäumnisurteile

cc. Fehler des Gerichts als Aufhebungsgrund?

dd. Frist

b. newly discovered evidence, 60(b)(2)

aa. Neuer Beweis ändert Verfahrensausgang

bb. Beweis wird erst nach Ende des Verfahrens bekannt

cc. Frist

c. fraud, misrepresentation or misconduct, 60(b)(3)

aa. Definition

bb. Antragsbefugnis

cc. Sorgfältige Prozessführung des Antragstellers

dd. Überzeugender Beweis des schädigenden Verhaltens

ee. Frist

ff. Fraud upon the court

d. void judgment, 60(b)(4)

aa. Nichtigkeit wegen fehlender subject matter jurisdiction

bb. Nichtigkeit wegen fehlender territorial jurisdiction

cc. Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen due process

e. judgment satisfied, released or discharged; it is based on an earlier judgment that has been reversed or vacated; or applying it prospectively is no longer equitable, 60(b)(5)

aa. judgment satisfied, released or discharged

bb. earlier judgment reversed or vacated

cc. application prospectively no longer equitable

dd. Frist

f. any other reason, 60(b)(6)

aa. Definition des Tatbestands durch zwei Leitentscheidungen

bb. weitere Fallgruppen

(1) Rechtsänderung nach Erlass des Urteils

(2) Verlängerung der Berufungsfrist?

(3) Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs

(4) Aufhebung des Urteils eines befangenen Richters

cc. Kritik

II. Statutory relief

1. 28 U.S.C. § 1655

2. Servicemembers Civil Relief Act § 201 (g) (früher: 50 U.S.C § 520 (4))

3. 28 U.S.C. § 2202

III. Independent action

1. Subsidiarität gegenüber FRCP 60(b)

2. Ausnahmefälle: Klagebefugnis auch für Dritte

3. Zuständiges Gericht

4. Gründe, auf die eine independent action gestützt werden kann

a. Extrinsic fraud

b. andere Gründe

IV. In the course of a subsequent action

1. Aufhebung des gesamten Urteils

2. Inzidente Anfechtung von issue preclusion

V. Sua sponte

ZWEITER TEIL: DIE DURCHBRECHUNG DER RECHTSKRAFT IM DEUTSCHEN RECHT

§ 8 Rechtskraft, Nichturteil, wirkungsloses Urteil

I. Materielle und formelle Rechtskraft im deutschen Recht

II. Nichturteil, wirkungsloses Urteil

§ 9 Die einzelnen prozessualen Möglichkeiten zur Durchbrechung der Rechtskraft

I. Die Wiederaufnahme

1. Aufteilung in Nichtigkeits- und Restitutionsklage

2. Eigenständige Klage zur Wiederaufnahme

3. Zulässigkeit und Verfahren der Wiederaufnahme

a. Zuständiges Gericht

aa. Grundsatz: iudex a quo

bb. Zuständigkeit des Berufungsgerichts

cc. Zuständigkeit des Revisionsgerichts

b. Die Parteien des Wiederaufnahmeverfahrens

c. Statthaftigkeit

aa. Endurteile

bb. In Ausnahmefällen Vorbehalts- und Zwischenurteile

cc. Beschlüsse

dd. Unstatthaft bei Vergleichen

d. Frist

e. Dreiteiliges Verfahren der Wiederaufnahme

aa. Erster Verfahrensabschnitt: Zulässigkeit

(1) Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

(2) Subsidiarität der Wiederaufnahme

bb. Zweiter Verfahrensabschnitt: Feststellung des Wiederaufnahmegrundes (judicium rescindens)

cc. Dritter Verfahrensabschnitt: Neuverhandlung der Hauptsache (judicium recissorium)

4. Die Nichtigkeitsgründe

a. Mängel auf Seiten des Gerichts, § 579 Nr. 1-3 ZPO

aa. nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

bb. Mitwirkung eines abgelehnten oder befangenen Richters

cc. Subsidiarität

b. Mangelhafte Vertretung, § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

c. Analoge Anwendung von § 579 Abs. 1 Nr. 4 bei Verletzung des rechtlichen Gehörs?

d. Analoge Anwendung bei fehlerhaft unterbliebener Beteiligung Dritter?

5. Der Streit um die Grundlage der Restitutionsklage

a. Erschütterung der Urteilsgrundlage durch das Beweismittel Urkunde

b. Die Ansicht Brauns: Unterscheidung zwischen Verfahrensfehler- und Ergebnisfehlerrestitution

c. Stellungnahme zum Meinungsstreit

d. Konsequenzen des Meinungsstreits

6. Die Restitutionsgründe

a. Strafbare Handlungen, § 580 Nr. 1-5 ZPO

b. Aufhebung eines präjudiziellen Urteils, § 580 Nr. 6 ZPO

c. Auffinden eines früheren Urteils, § 580 Nr. 7a ZPO

d. Auffinden einer Urkunde, § 580 Nr. 7b ZPO

aa. Anforderungen an die Urkunde

bb. Ausnahme: § 641 i ZPO

cc. Kritik Brauns an der Urkundenrestitution

e. Verletzung von Menschenrechten, § 580 Nr.8 ZPO

aa. Tatbestand

bb. Kausalität

cc. Frist

dd. Kritik

II. Die Anhörungsrüge

1. Zulässigkeit

a. Statthaftigkeit

b. Rügeberechtigung

c. Frist

d. Zuständigkeit

e. Subsidiarität

2. Rügegrund

a. Entscheidungserhebliche Gehörsverletzung

b. Drei Verfahrensabschnitte

c. Analoge Anwendung auf weitere Justizgrundrechte?

III. Die Abänderungsklage

1. Rechtsnatur, Grundlagen

a. Billigkeitstheorie

b. Bestätigungstheorie

2. Zulässigkeit

a. Zuständigkeit

b. Abzuändernde Entscheidung

3. Begründetheit

IV. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumnis von Rechtsmittelfristen

1. Grundlagen

2. Verfahren

a. Zweiteiliges Verfahren

b. Auf Antrag oder von Amts wegen

c. Zuständigkeit und Frist

3. Unverschuldete Fristversäumnis

V. § 826 BGB

1. Die Durchbrechung der Rechtskraft mittels § 826 BGB

a. Richterliche Rechtsfortbildung

b. Kritik an der Rechtsprechung

2. Tatbestandliche Voraussetzungen der Arglistklage

a. Unrichtigkeit des Titels

b. Kenntnis der Unrichtigkeit

c. „Besondere Umstände“

aa. Urteilserschleichung

bb. Sittenwidrige Ausnutzung eines unrichtigen Urteils

cc. Besonderheiten beim Vollstreckungsbescheid

3. Prozessuale Ausgestaltung der Klage aus § 826 BGB

4. Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen zur Durchbrechung der Rechtskraft

DRITTER TEIL: VERGLEICH

§ 10 Verfahrensfehler, die eine Aufhebung des Urteils rechtfertigen

I. Schwerste Fehler: Nichtigkeitsgründe

1. Nichtigkeit ipso iure und Anfechtungsprinzip

a. Nichtigkeit ipso iure im amerikanischen Recht

b. Anfechtung, Nichturteil und wirkungsloses Urteil im deutschen Recht

2. Vergleich der Nichtigkeitsgründe von Urteilen

a. Lack of jurisdiction, Fehlen der Zuständigkeit und Gerichtsbarkeit

aa. subject matter jurisdiction und Gerichtsbarkeit

bb. territorial jurisdiction und internationale Zuständigkeit

b. Fehlerhafte Besetzung des Gerichts

c. Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder befangenen Richters

aa. Ausschluss eines Richters vom Verfahren

bb. Besorgnis der Befangenheit

cc. Kein normierter Aufhebungsgrund, sondern Einzelfallentscheidung

dd. Parallelen zum deutschen Recht

ee. Unterschiede zum deutschen Recht

3. Erklärungsansätze

II. Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

1. Verfassungsrechtlicher Ursprung

2. Fehlerhafte Zustellung

3. Keine ordnungsgemäße Vertretung

4. Unverschuldete Versäumnisse

III. Korrumpierung des Verfahrens

1. Vergleich einzelner Fallgruppen

a. Verfahrensverstoß durch eine Partei oder deren Vertreter

aa. Prozessbetrug

bb. Fälschung von Beweismitteln

cc. Falschaussage der Partei

b. Verfahrensverstoß durch das Gericht

c. Verfahrensverstoß durch Dritte

2. Beschränkungen bei der Geltendmachung

a. Kausalität

b. Schutz der Rechtskraft durch besondere Beweisanforderungen

3. Parallelen und Unterschiede: § 826 BGB und die independent action

a. Umgehung der Beschränkungen des Wiederaufnahmeverfahrens

b. Unterschiede

IV. Widersprüchliche Urteile

1. Widersprüchliche Urteile über denselben Streitgegenstand

2. Widerspruch zu einem vorgreiflichen Urteil

§ 11 Ergebnisfehler, die eine Durchbrechung der Rechtskraft rechtfertigen

I. Aufhebung eines Urteils, auf das das Zweiturteil gegründet ist

II. Neu aufgefundene Beweise

1. Beschränkung der Aufhebung wegen neuer Beweise

a. Zeitliche Beschränkungen

b. Ausschluss bei mangelhafter Prozessführung

c. Beschränkung der Beweismittel

2. Einbettung im Rechtsmittelsystem

III. Änderung der Verhältnisse

1. Einwendungen, die nach Erlass des Urteils entstehen

2. Vorausentscheidungen

a. Unterhaltsurteile

b. Urteile mit fortgesetzter Wirkung in der Zukunft

§ 12 Zusammenfassung

I. Der amerikanische Rechtskraftbegriff - Res judicata

II. Relief from Judgment

III. Durchbrechung der Rechtskraft im deutschen Recht

IV. Vergleich

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der endgültigen Rechtskraft eines gerichtlichen Urteils und dem Gebot der materiellen Gerechtigkeit. Ziel ist es, die außerordentlichen Möglichkeiten zur Aufhebung oder Abänderung rechtskräftiger Urteile im deutschen und US-amerikanischen Zivilprozessrecht zu vergleichen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Systematik und den Ausnahmetatbeständen herauszuarbeiten.

  • Verständnis und Funktion von Rechtskraft (Res judicata) im US-amerikanischen Recht
  • Methoden der Durchbrechung der Rechtskraft durch "Relief from Judgment" (FRCP 60)
  • Strukturen und Tatbestände der Wiederaufnahme im deutschen Zivilprozessrecht
  • Vergleich der Nichtigkeitsgründe und der Behandlung von Verfahrensfehlern
  • Analyse der Interessenabwägung zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit

Auszug aus dem Buch

Die Funktion des Relief from Judgment

Relief from judgment wird im amerikanischen Recht ansatzweise auch als eine Ausnahme zur Rechtskraft angesehen. So weist das Restatement auf die Verbindung zwischen relief from judgment und res judicata hin: (…) there is a close analytical and practical relationship between the rules as to scope of preclusion and those concerning relief from preclusion. Indeed, in many respects they are simply two sides of the same coin. Eine klare Einordnung des relief from judgment als Ausnahme zur Rechtskraft gibt es jedoch nicht. Dies mag vor allem an der geringeren Theoriebildung der amerikanischen Rechtswissenschaft liegen. Jedenfalls kann relief from judgment nicht durch eine dogmatische Einordnung, sondern besser durch die Funktionen, die es im Rechtssystem übernimmt, definiert werden. Dabei wird auch die Herkunft des relief from judgment aus der equity-Rechtsprechung noch einmal deutlich.

Zusammenfassung der Kapitel

EINFÜHRUNG: Diese Einleitung legt dar, dass der Zivilprozess auf ein endgültiges, rechtskräftiges Urteil abzielt, welches Rechtssicherheit schafft, aber durch menschliche Fehlbarkeit auch ungerechte Ergebnisse zulassen kann, was außerordentliche Korrekturmöglichkeiten erforderlich macht.

ERSTER TEIL: DIE RECHTSKRAFT UND IHRE DURCHBRECHUNG IM US-AMERIKANISCHEN RECHT: Dieser Teil analysiert das US-amerikanische Rechtskraftsystem (Res judicata), welches in "Claim preclusion" und "Issue preclusion" unterteilt ist, sowie die außerordentlichen prozessualen Wege zu dessen Durchbrechung, insbesondere durch "Relief from Judgment" gemäß FRCP 60.

ZWEITER TEIL: DIE DURCHBRECHUNG DER RECHTSKRAFT IM DEUTSCHEN RECHT: Hier werden die deutschen Institute zur Überwindung rechtskräftiger Urteile, namentlich die Wiederaufnahme (Nichtigkeits- und Restitutionsklage), die Anhörungsrüge, die Abänderungsklage, die Wiedereinsetzung und die Arglistklage gemäß § 826 BGB, detailliert erörtert.

DRITTER TEIL: VERGLEICH: Das abschließende Kapitel stellt die beiden Rechtsordnungen gegenüber, bewertet die unterschiedlichen Verfahrensfehler, die eine Aufhebung rechtfertigen, und zieht ein Fazit zur Balance zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit.

Schlüsselwörter

Rechtskraft, Res judicata, Durchbrechung, Relief from Judgment, Wiederaufnahme, Zivilprozessrecht, Rechtssicherheit, Gerechtigkeit, Nichtigkeitsklage, Restitutionsklage, Arglistklage, Claim preclusion, Issue preclusion, Rechtsvergleichung, Prozessbetrug

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Dissertation befasst sich mit der Frage, wie rechtskräftige Urteile in Ausnahmefällen aufgehoben oder abgeändert werden können, um ein dem Gebot der Gerechtigkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen, ohne die Rechtssicherheit unangemessen zu gefährden.

Welche zentralen Themenfelder behandelt die Autorin?

Zentrale Themen sind die Dogmatik der Rechtskraft im deutschen und amerikanischen Prozessrecht, die Systematik der außerordentlichen Rechtsbehelfe sowie der Vergleich der prozessualen Fehlerquellen, die eine Urteilsaufhebung rechtfertigen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist ein rechtsvergleichender Einblick in das Spannungsfeld zwischen Rechtskraft und Gerechtigkeit, um aufzuzeigen, wie unterschiedliche Verfahrensordnungen versuchen, mit der menschlichen Fehlbarkeit von Urteilen umzugehen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Autorin wählt einen rechtsvergleichenden Ansatz, bei dem sie deutsche und US-amerikanische Rechtsgrundsätze gegenüberstellt, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Verständnis von Rechtskraft und deren Durchbrechung aufzuzeigen.

Welche Inhalte werden im Hauptteil fokussiert?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Darstellung des US-amerikanischen "Relief from Judgment" einerseits und der deutschen Wiederaufnahmeinstrumente sowie der Arglistklage andererseits, gefolgt von einem systematischen Vergleich.

Was charakterisiert die in der Arbeit verwendeten Schlüsselwörter?

Die Begriffe wie "Rechtskraft", "Durchbrechung", "Wiederaufnahme" und "Res judicata" stehen im Zentrum, da sie die prozessualen Mechanismen beschreiben, die den Bestand von Urteilen einerseits sichern und andererseits unter spezifischen Voraussetzungen wieder in Frage stellen können.

Wie unterscheidet sich die "Claim preclusion" im amerikanischen Recht von der deutschen Rechtskraft?

Während im deutschen Recht zwischen materieller und formeller Rechtskraft unterschieden wird, kennt das amerikanische Recht nur den Begriff der materiellen Rechtskraft (Res judicata), der unmittelbar nach Urteilserlass eintritt.

Welche Rolle spielt der "fraud upon the court" im US-amerikanischen Prozess?

Er beschreibt eine schwerwiegende Form des betrügerischen Verhaltens, die nicht nur eine einzelne Partei schädigt, sondern die Integrität der Justiz selbst angreift und daher dem Gericht sogar die Möglichkeit gibt, von Amts wegen (sua sponte) ein Aufhebungsverfahren einzuleiten.

Warum wird die Arglistklage gemäß § 826 BGB im deutschen Recht als "Notventil" bezeichnet?

Die Arglistklage wurde durch richterliche Rechtsfortbildung entwickelt, um Fälle zu erfassen, in denen gesetzliche Wiederaufnahmegründe nicht greifen, aber ein Urteil aufgrund sittenwidrigen Verhaltens als unerträglich empfunden wird.

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Details

Title
Durchbrechung der Rechtskraft und Relief from Judgment
Subtitle
Die außerordentliche Aufhebung und Abänderung rechtskräftiger Urteile im deutschen und US-amerikanischen Zivilprozessrecht
College
University of Göttingen
Author
Susanne Grohé (Author)
Publication Year
2011
Pages
280
Catalog Number
V175456
ISBN (eBook)
9783640964994
ISBN (Book)
9783640965007
Language
German
Tags
Rechtskraft Rechtsvergleichung USA Wiederaufnahme Relief from Judgment Zivilprozess Rechtssicherheit res judicata Abänderungsklage FRCP 60
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Susanne Grohé (Author), 2011, Durchbrechung der Rechtskraft und Relief from Judgment, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/175456
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