Hausarbeiten logo
Shop
Shop
Tutorials
De En
Shop
Tutorials
  • How to find your topic
  • How to research effectively
  • How to structure an academic paper
  • How to cite correctly
  • How to format in Word
Trends
FAQ
Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht

Die außerordentliche Kündigung bei Bagatelldelikten

Titel: Die außerordentliche Kündigung bei Bagatelldelikten

Projektarbeit , 2010 , 45 Seiten , Note: 1,2

Autor:in: Nadine Hammele (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In den letzten Jahren ist in der Öffentlichkeit eine Debatte über fristlose Kündigungen bei Bagatelldelikten entbrannt. In den Medien häufen sich die Fälle, in denen Arbeitnehmer wegen des Diebstahls geringwertiger Güter entlassen werden. Diese und ähnliche Entscheidungen widersprechen dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger. Schwere sozialrechtlichen Folgen stehen dem geringen finanziellen Schaden gegenüber. Obwohl die Öffentlichkeit mit Unverständnis reagiert , führt das BAG eine strenge Linie, wenn es um Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers geht. Es hat den Eindruck, dass zwei Welten, „die juristische Fachwelt“ und die Welt „der empörten Laien“, aufeinanderprallen.

Während den Juristen der Vorwurf gemacht wird, es fehle ihnen an menschlicher Urteilskraft, wird den „Laien“ vorgeworfen, sie sollen die Urteilsgründe genauer lesen. Es stellt sich daher die Frage, welche Urteilsgründe die arbeitsgerichtliche „Höchststrafe“ rechtfertigen und seit wann diese Prinzipien angewendet werden. Außerdem ist zu erläutern, welche außerordentlichen Kündigungsgründe darüber hinaus im Arbeitsrecht gelten und ab wann ein Arbeitgeber auf eine Abmahnung verzichten kann. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Diebstahl von Gütern unter 50 Euro im Strafrecht meist ohne Konsequenzen bleibt, während die gleiche Tat einem Arbeitnehmer seine existenzielle Grundlage entzieht, stellt sich folgende Frage: Sollen Vermögensdelikte bis zu einem bestimmten Wert zu keiner Kündigung führen?

Diese und weitere Fragen sollen im Folgenden beantwortet werden. Die Aufzählung außerordentlicher Kündigungsgründe erfolgt auf Grund des begrenzten Umfangs der Arbeit nicht abschließend. Es soll lediglich ein Überblick über außerordentliche Kündigungsgründe gegeben werden, um die Tendenz und Grundsätze der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung herauszuarbeiten. Entscheidungsgrundlagen und Entscheidungspraktiken zu Bagatellkündigungen sollen vor allem kritisch betrachtet werden, sodass Widersprüche in der Rechtsprechung aufgedeckt werden.

Der öffentliche Aufschrei ist ein Warnzeichen, dass es momentan an der Akzeptanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Gesellschaft fehlt . Es besteht daher das Bedürfnis die Frage zu klären, ob der rechtssuchenden Öffentlichkeit nur die Grundsätze der Arbeitsgerichtsbarkeit besser vermittelt werden müssen oder ob ein konkreter Änderungsbedarf besteht.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Entwicklung der Rechtsprechung zu Bagatelldelikten

1.1 Grundlegende Entscheidungen des BAG zu Bagatelldelikten

1.2 Katalog außerordentlicher Kündigungsgründe bei Bagatelldelikten

1.2.1 Strafrechtlich relevantes Fehlverhalten

1.2.1.1 Diebstahl (§ 242 StGB) und Unterschlagung (§ 246 StGB)

1.2.1.2 Grobe Beleidigungen (§ 185 StGB)

1.2.1.3 Betrug (§ 263 StGB)

1.2.2 Nicht strafrechtlich relevantes Fehlverhalten

1.2.2.1 Sexuelle Belästigung

1.2.2.2 Anderes nicht strafrechtlich relevantes Verhalten

2. Das Zweistufenprinzip zur Beurteilung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

2.1 „An sich“ wichtiger Grund

2.2 Interessenabwägung verhaltensbedingter Kündigungen

2.2.1 Das Prognoseprinzip und der Verzicht auf vorherige Abmahnung

2.2.2 Relevante Faktoren im Rahmen der Gesamtwürdigung

3. Auslegungsprinzipien für Bagatelldelikte in anderen Rechtsbereichen

3.1 Geringwertigkeitsgrenze im Strafrecht

3.2 Beurteilung von Bagatelldelikten bei Beamten

3.3 Beurteilung von Bagatelldelikten bei Soldaten

4. Kritik an der bisherigen Rechtsprechung

4.1 Die Argumentationsfigur des Zweistufenprinzips

4.2 Die Argumentationsfigur des Vertrauensverlustes

4.3 Neue Entwicklung in der Rechtsprechung: das „Vertrauenskapital“

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur außerordentlichen Kündigung bei Bagatelldelikten, insbesondere vor dem Hintergrund von Vermögensdelikten geringer Werte. Ziel ist es, die systematischen Widersprüche in der Rechtsprechung aufzuzeigen, das umstrittene „Null-Toleranz-Prinzip“ kritisch zu hinterfragen und die Übertragbarkeit von Geringwertigkeitsgrenzen aus anderen Rechtsbereichen auf das Arbeitsrecht zu prüfen.

  • Entwicklung und Grundsätze der BAG-Rechtsprechung zu Bagatellkündigungen
  • Anwendung des Zweistufenprinzips und des Prognoseprinzips
  • Kritische Analyse des Begriffs „Vertrauenskapital“ im „Fall Emmely“
  • Vergleich der Behandlung von Bagatelldelikten bei Arbeitnehmern, Beamten und Soldaten
  • Diskussion über die Notwendigkeit einer Bagatellgrenze im Arbeitsrecht

Auszug aus dem Buch

1.1 Grundlegende Entscheidungen des BAG zu Bagatelldelikten

Wesentlicher Ausgangspunkt unserer heutigen Rechtsprechung zu Bagatelldelikten ist der „Bienenstichfall“ aus dem Jahre 1984. Das BAG stellte in dieser Entscheidung klar, dass die Entwendung von geringwertigem Arbeitgebereigentum „an sich“ einen wichtigen Grund einer außerordentlichen Kündigung darstellt. Dabei bezog es sich auf eine 30 Jahre zurückliegende Entscheidung der gleichen Instanz, in der eine Kassiererin einen Bon zu ihren Gunsten um 1 DM manipuliert hatte. Zusätzlich wurde das Urteil anhand mehrer Entscheidungen des LAG Düsseldorf untermauert. Nach diesen galt eine außerordentliche Kündigung in folgenden Fällen als gerechtfertigt: Ein Auszubildender entwendete 1 DM in einer Werkstatt, eine Kassenverwalterin entnahm 20 DM aus der Geschäftskasse, trotz glaubhafter Absicht diese zurückzuzahlen, und ein Lastwagenfahrer entwendete zwei kleine Sektflaschen zum Preis von je 4,98 DM aus einer Lieferung. Das BAG verwies die Klage, ohne eine abschließende Interessenabwägung vorzunehmen, an das LAG Düsseldorf zurück. Dieses ließ den Verzehr eines Stück Kuchens ausreichen, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.

Das BAG urteilte viele Jahre nicht selbst über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Stattdessen verwies es die Fälle immer wieder an die Vorinstanzen zurück. Dadurch wurde den Landesarbeitsgerichten ein Beurteilungsspielraum eingeräumt. Erst im Jahr 1999 machte das BAG seine eigene Meinung deutlich. In diesem Fall hat ein ICE-Steward drei Kaffeebecher, zwei Packungen Schinken und eine Dose Pflanzenöl aus dem Bordbestand gestohlen. Laut BAG hat der ICE-Steward seine Vertrauensstellung erheblich verletzt. Sein Verhalten wiegt besonders schwer, da sein Arbeitgeber nur geringe Überwachungsmöglichkeiten hat. Seine Betriebszugehörigkeit von 17 Jahren und sein für den Arbeitsmarkt unvorteilhaftes Lebensalter von 47 Jahren wurden vom BAG im Rahmen der Interessenabwägung zwar erwähnt, fielen aber nicht ins Gewicht.

Zusammenfassung der Kapitel

Entwicklung der Rechtsprechung zu Bagatelldelikten: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung der BAG-Rechtsprechung nach und analysiert, wie kleine Diebstähle zu einer „Null-Toleranz-Politik“ führten.

Das Zweistufenprinzip zur Beurteilung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung: Hier werden die methodischen Schritte erläutert, nach denen Arbeitsgerichte die Wirksamkeit einer Kündigung prüfen, insbesondere unter Einbeziehung von Interessenabwägungen und Prognoseentscheidungen.

Auslegungsprinzipien für Bagatelldelikte in anderen Rechtsbereichen: Dieses Kapitel stellt die abweichende Rechtsprechung für Beamte und Soldaten dar, bei denen Bagatellgrenzen und Milderungsgründe stärker Berücksichtigung finden.

Kritik an der bisherigen Rechtsprechung: Das Kapitel analysiert die methodischen Schwächen der BAG-Rechtsprechung, insbesondere die Anwendung der Argumentationsfiguren des „Vertrauensverlustes“ und des neuen „Vertrauenskapitals“.

Schlüsselwörter

Außerordentliche Kündigung, Bagatelldelikt, Diebstahl, BAG, Interessenabwägung, Vertrauensverlust, Null-Toleranz-Prinzip, Vertrauenskapital, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Verhaltensbedingte Kündigung, Abmahnung, Geringwertigkeit, Vermögensdelikte, Fall Emmely

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu fristlosen Kündigungen bei sogenannten Bagatelldelikten, also bei Diebstählen von geringwertigen Gütern durch Arbeitnehmer.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Themen gehören die Entwicklung der „Null-Toleranz“-Rechtsprechung des BAG, das Zweistufenprinzip bei Kündigungen, der Vertrauensschutz sowie Vergleiche zu disziplinarrechtlichen Regelungen im öffentlichen Dienst.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage ist, ob die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu Bagatellkündigungen bei Arbeitnehmern im Vergleich zu anderen Rechtsbereichen angemessen ist und ob ein Änderungsbedarf hinsichtlich der Einführung von Bagatellgrenzen besteht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts und anderer Fachgerichte sowie eine Auswertung der einschlägigen Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung, die Erläuterung des Zweistufenprinzips, einen Vergleich mit dem Beamten- und Disziplinarrecht sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Argumentationsfigur des „Vertrauenskapitals“.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Bagatelldelikte, außerordentliche Kündigung, Vertrauenskapital, Interessenabwägung und die Verhältnismäßigkeit arbeitsrechtlicher Sanktionen.

Warum wird im Beamtenrecht anders entschieden als im Arbeitsrecht?

Die Arbeit stellt heraus, dass Verwaltungsgerichte bei Beamten Milderungsgründe wie Geringwertigkeit anwenden, während das BAG bei Arbeitnehmern oft automatisch von einem irreparablen Vertrauensbruch ausgeht.

Was bedeutet das neu eingeführte „Vertrauenskapital“?

Der Begriff beschreibt eine durch langjährige, beanstandungsfreie Betriebszugehörigkeit aufgebaute Vertrauensbasis, die bei der Interessenabwägung als entlastendes Argument gegen eine fristlose Kündigung angeführt werden kann.

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die außerordentliche Kündigung bei Bagatelldelikten
Hochschule
Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart
Note
1,2
Autor
Nadine Hammele (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
45
Katalognummer
V174780
ISBN (eBook)
9783640954360
ISBN (Buch)
9783640954414
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bagatelldelikt außerordentliche Kündigung Arbeitsverhältnis Bienenstich-Entscheidung Maultaschenfall Geringwertigkeitsgrenze Bagatellgrenze Vertrauenskapital Diebstahl Unterschlagung Betrug sexuelle Belästigung Zweistufenprinzip verhaltensbedingt Prognoseprinzip Vertrauensverlust Arbeitnehmer Beamte Soldaten Emmely Strafrecht Null-Toleranz-Prinzip grobe Beleidigung Pflichtverletzung Betriebszugehörigkeit Interessenabwägung Kündigung ordentlich
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Nadine Hammele (Autor:in), 2010, Die außerordentliche Kündigung bei Bagatelldelikten, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/174780
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  45  Seiten
Hausarbeiten logo
  • Facebook
  • Instagram
  • TikTok
  • Shop
  • Tutorials
  • FAQ
  • Zahlung & Versand
  • Über uns
  • Contact
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum