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Haftung der Vertreter nach §69 AO unter besonderer Würdigung des GmbH-Geschäftsführers

Titel: Haftung der Vertreter nach §69 AO unter besonderer Würdigung des GmbH-Geschäftsführers

Hausarbeit , 2011 , 18 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Thorsten Landsmann (Autor:in)

Jura - Steuerrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Rahmen dieser Arbeit wird dargestellt, dass die Bezeichnung der Rechtsform GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung oft zu Irrtümern hinsichtlich Haftungsaspekten führt. Es wird geklärt, unter welchen steuerrechtlichen Voraussetzungen der Geschäftsführer einer GmbH haften kann. Dabei werden verschiedene Geschäftsführertypen unterschieden, wie beispielsweise der Strohmann oder der nominell bestellte Geschäftsführer. Ferner werden im Falle der Haftung die Rechtsfolgen aufgezeigt.

Leseprobe


Struktur der Arbeit

1 Einleitung

2 Haftung nach §69 AO

2.1 Haftender Personenkreis nach §§34 und 35 AO

2.1.1 Der nominell bestellte Geschäftsführer

2.1.2 Der faktische Geschäftsführer

2.1.3 Der „Strohmann-Geschäftsführer“

2.2 Haftungsschaden

2.3 Pflichtverletzung

2.4 Kausalität

2.5 Verschulden

2.6 Rechtsfolge

3 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Voraussetzungen und den Umfang der persönlichen Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem Fiskus gemäß § 69 Abgabenordnung (AO). Dabei soll analysiert werden, inwieweit und unter welchen Bedingungen ein Geschäftsführer bei steuerlichen Pflichtverletzungen mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann.

  • Persönlicher Haftungskreis (nominelle, faktische und Strohmann-Geschäftsführer)
  • Definition und Voraussetzungen des Haftungsschadens
  • Anforderungen an eine steuerliche Pflichtverletzung
  • Bedeutung von Kausalität und Verschulden im Haftungskontext
  • Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung und das Prinzip der anteiligen Tilgung

Auszug aus dem Buch

2.1.3 Der „Strohmann-Geschäftsführer“

Als Strohmann gilt derjenige, der im Rahmen einer ordentlichen Gesellschafterversammlung zum Geschäftsführer bestellt wird und der Bestellung auch nachkommt. Der Strohmann lässt sich dadurch charakterisieren, dass er zwar mittels Eintragung in das Handelsregister den formalen Vorsitz in einer GmbH führt, jedoch keinerlei Mitspracherecht genießt. Auch für den „Strohmann“ resultiert, wie auch für den nominell bestellten Geschäftsführer die Haftung allein aus seiner nominellen Bestellung und deren Annahme. Ferner stellt der BFH in seiner Entscheidung vom11.03.2004 fest, dass der Einsatz als Strohmann, der von der ordnungsmäßen Führung der Geschäfte ferngehalten wird, nicht als Entschuldigung zu werten sei. Sollte es ihm unmöglich sein, sich innerhalb der Gesellschaft durchzusetzen und entsprechend seiner Rechtsstellung zu handeln, so ist er gezwungen, von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der persönlichen Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden ein und grenzt das Thema auf den Bereich des Steuerrechts ein.

2 Haftung nach §69 AO: Dieses Kapitel erläutert detailliert die gesetzlichen Voraussetzungen des § 69 AO, einschließlich der verschiedenen Geschäftsführer-Typen, des Haftungsschadens, der Pflichtverletzung sowie der Anforderungen an Kausalität, Verschulden und die resultierenden Rechtsfolgen.

3 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass § 69 AO eine verschuldensabhängige Schadensersatznorm darstellt, die den Geschäftsführer zur sorgfältigen Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten anhalten soll.

Schlüsselwörter

GmbH-Geschäftsführer, § 69 AO, persönliche Haftung, Steuerrecht, Abgabenordnung, Pflichtverletzung, Verschulden, Kausalität, Haftungsschaden, Geschäftsführung, Steuerschuld, anteilige Tilgung, Finanzbehörden, faktischer Geschäftsführer, Strohmann

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die persönliche steuerrechtliche Haftung von Geschäftsführern einer GmbH gemäß § 69 der Abgabenordnung (AO).

Was sind die zentralen Themenfelder der Ausarbeitung?

Im Fokus stehen die Voraussetzungen für eine persönliche Inanspruchnahme, die Abgrenzung verschiedener Geschäftsführer-Typen und die Bedingungen für eine schuldhafte Pflichtverletzung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, darzulegen, unter welchen Kriterien ein Geschäftsführer für Steuerausfälle der GmbH mit seinem Privatvermögen gesamtschuldnerisch haftet.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der Abgabenordnung unter Einbeziehung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung des haftenden Personenkreises, die Definition des Schadens, die Art der Pflichtverletzung sowie die Prüfung von Kausalität und Verschulden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie GmbH-Geschäftsführer, Haftung, § 69 AO, Steuerschuld und Pflichtverletzung charakterisiert.

Kann ein faktischer Geschäftsführer ebenfalls für Steuerschulden haften?

Ja, laut Rechtsprechung des BFH wird ein faktischer Geschäftsführer steuerrechtlich dem nominellen Geschäftsführer gleichgestellt, sofern er als tatsächlich Verfügungsberechtigter auftritt.

Was passiert, wenn ein Geschäftsführer nur als „Strohmann“ eingesetzt wurde?

Der Einsatz als Strohmann entbindet den Geschäftsführer nicht von seiner Haftung. Er ist rechtlich verpflichtet, von seinem Amt zurückzutreten, wenn er die steuerlichen Pflichten nicht erfüllen kann.

Welche Bedeutung hat der Grundsatz der anteiligen Tilgung?

Wenn nicht genügend Mittel zur Tilgung aller Schulden vorhanden sind, muss der Geschäftsführer die verfügbaren Mittel anteilig an den Fiskus und andere Gläubiger verteilen, um einer persönlichen Haftung zu entgehen.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Haftung der Vertreter nach §69 AO unter besonderer Würdigung des GmbH-Geschäftsführers
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Veranstaltung
Wirtschaftsprivatrecht, Steuerrecht
Note
1,7
Autor
Thorsten Landsmann (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
18
Katalognummer
V174756
ISBN (eBook)
9783640953875
ISBN (Buch)
9783640954094
Sprache
Deutsch
Schlagworte
§69 AO §34 AO §35 AO GmbH Geschäftsführer Vertreterhaftung Durchgriffshaftung Strohmann nomineller Geschäftsführer Kausalität Rechtsfolgen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Thorsten Landsmann (Autor:in), 2011, Haftung der Vertreter nach §69 AO unter besonderer Würdigung des GmbH-Geschäftsführers, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/174756
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Leseprobe aus  18  Seiten
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