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Haftung der Vertreter nach §69 AO unter besonderer Würdigung des GmbH-Geschäftsführers

Title: Haftung der Vertreter nach §69 AO unter besonderer Würdigung des GmbH-Geschäftsführers

Term Paper , 2011 , 18 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Thorsten Landsmann (Author)

Law - Tax / Fiscal Law

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Im Rahmen dieser Arbeit wird dargestellt, dass die Bezeichnung der Rechtsform GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung oft zu Irrtümern hinsichtlich Haftungsaspekten führt. Es wird geklärt, unter welchen steuerrechtlichen Voraussetzungen der Geschäftsführer einer GmbH haften kann. Dabei werden verschiedene Geschäftsführertypen unterschieden, wie beispielsweise der Strohmann oder der nominell bestellte Geschäftsführer. Ferner werden im Falle der Haftung die Rechtsfolgen aufgezeigt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1 Einleitung
  • 2 Haftung nach §69 AO.
    • 2.1 Haftender Personenkreis nach §§34 und 35 AO.
      • 2.1.1 Der nominell bestellte Geschäftsführer
      • 2.1.2 Der faktische Geschäftsführer. Der ,,Strohmann-Geschäftsführer“.
      • 2.1.3 Haftungsschaden
    • 2.2 Pflichtverletzung
    • 2.3 Kausalität
    • 2.4 Verschulden
    • 2.5 Rechtsfolge
  • 3 Fazit
  • Literaturverzeichnis
  • Rechtsprechungsverzeichnis

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Diese Ausarbeitung untersucht die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers im steuerrechtlichen Kontext, insbesondere im Hinblick auf §69 AO. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine solche Haftung zu klären und die relevanten Kriterien darzustellen.

  • Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach §69 AO
  • Der haftende Personenkreis nach §§34 und 35 AO
  • Pflichtverletzung und Kausalität im Zusammenhang mit der Steuerhaftung
  • Das Verschulden als Voraussetzung der Haftung
  • Rechtsfolgen der persönlichen Haftung

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Haftung von Geschäftsführern einer GmbH ein, insbesondere im Hinblick auf die steuerrechtliche Haftung. Sie hebt die Problematik hervor, dass trotz des Namens „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ eine persönliche Haftung des Geschäftsführers möglich ist, und fokussiert sich auf die steuerrechtliche Haftung als Untersuchungsgegenstand.

2 Haftung nach §69 AO.: Dieses Kapitel analysiert die Haftung nach §69 AO, untersucht den haftenden Personenkreis (einschließlich nominell und faktisch bestellter Geschäftsführer und des „Strohmann-Geschäftsführers“), die Pflichtverletzung, die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden, das Verschulden des Geschäftsführers, und letztendlich die Rechtsfolgen dieser Haftung. Es beleuchtet die Unterschiede zwischen der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Haftung und betont die Bedeutung des öffentlichen Interesses bei der Steuerzahlung im Gegensatz zu privaten Schuldverhältnissen. Der Fokus liegt auf der persönlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers neben der GmbH als Gesamtschuldner.

Schlüsselwörter

§69 AO, GmbH-Geschäftsführer, Steuerhaftung, persönliche Haftung, Pflichtverletzung, Kausalität, Verschulden, §§34 und 35 AO, Gesamtschuldnerhaftung, Steuerrecht, öffentliches Recht.

FAQ: Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach §69 AO

Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?

Diese Arbeit untersucht die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers im steuerrechtlichen Kontext, insbesondere nach §69 AO. Sie klärt die Voraussetzungen für eine solche Haftung und stellt die relevanten Kriterien dar.

Welche Themen werden behandelt?

Die Arbeit behandelt die Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach §69 AO, den haftenden Personenkreis nach §§ 34 und 35 AO, Pflichtverletzung und Kausalität im Zusammenhang mit der Steuerhaftung, das Verschulden als Voraussetzung der Haftung und die Rechtsfolgen der persönlichen Haftung.

Wer haftet nach §69 AO?

Das Kapitel 2 analysiert den haftenden Personenkreis nach §69 AO. Dies umfasst den nominell bestellten Geschäftsführer, den faktischen Geschäftsführer (auch „Strohmann-Geschäftsführer“) und beleuchtet die Unterschiede zu der zivilrechtlichen Haftung.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Haftung nach §69 AO erfüllt sein?

Für eine Haftung nach §69 AO müssen neben dem Personenkreis (siehe oben) eine Pflichtverletzung, Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden sowie Verschulden des Geschäftsführers vorliegen. Die Arbeit untersucht diese Kriterien detailliert.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer Haftung nach §69 AO?

Die Arbeit beschreibt die Rechtsfolgen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers. Es wird betont, dass der Geschäftsführer neben der GmbH als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden kann.

Wie ist die Arbeit aufgebaut?

Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Hauptkapitel zur Haftung nach §69 AO (mit Unterkapiteln zu den haftenden Personenkreisen, Pflichtverletzung, Kausalität, Verschulden und Rechtsfolgen), ein Fazit, ein Literaturverzeichnis und ein Rechtsprechungsverzeichnis.

Welche Schlüsselwörter sind relevant?

Relevante Schlüsselwörter sind §69 AO, GmbH-Geschäftsführer, Steuerhaftung, persönliche Haftung, Pflichtverletzung, Kausalität, Verschulden, §§ 34 und 35 AO, Gesamtschuldnerhaftung, Steuerrecht und öffentliches Recht.

Was ist das Fazit der Arbeit?

(Der Inhalt des Fazits ist in der bereitgestellten HTML-Struktur nicht enthalten und kann daher hier nicht zusammengefasst werden.)

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Details

Title
Haftung der Vertreter nach §69 AO unter besonderer Würdigung des GmbH-Geschäftsführers
College
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Course
Wirtschaftsprivatrecht, Steuerrecht
Grade
1,7
Author
Thorsten Landsmann (Author)
Publication Year
2011
Pages
18
Catalog Number
V174756
ISBN (eBook)
9783640953875
ISBN (Book)
9783640954094
Language
German
Tags
§69 AO §34 AO §35 AO GmbH Geschäftsführer Vertreterhaftung Durchgriffshaftung Strohmann nomineller Geschäftsführer Kausalität Rechtsfolgen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Thorsten Landsmann (Author), 2011, Haftung der Vertreter nach §69 AO unter besonderer Würdigung des GmbH-Geschäftsführers, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/174756
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