Die Untersuchung beschäftigt sich mit folgenden Fragen:
1. Welche KWK-Anlagen können nach § 11 Abs. 1 EEG 2009 geregelt werden? Sind auch nicht mehr zuschlagsberechtigte KWK-Anlagen erfasst? Was ist KWK-Strom im Sinne des § 11 Abs. 1 EEG 2009?
2. Müssen Betreiber von KWK-Anlagen die technischen und betrieblichen Vorgaben des § 6 Nr. 1 EEG 2009 einhalten, um den Netzbetreibern die fernsteuerbare Reduzierung der Einspeiseleistung sowie die Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung zu ermöglichen?
3. Können KWK-Anlagenbetreiber im Falle einer Abregelung nach § 11 Abs. 1 EEG 2009 den Entschädigungsanspruch aus der Härtefallregelung § 12 Abs. 1 EEG 2009 geltend machen?
Gliederung
§ 1 Einführung
§ 2 Überblick über die Regelungen zum Einspeisemanagement des EEG 2009
§ 3 Die Anwendbarkeit des § 11 Abs. 1 EEG 2009 auf KWK-Anlagen
A. Denkbare Auslegungen des KWK-Anlagenbegriffs
B. Die Legaldefinition in § 3 Nr. 10 EEG 2009
I. Implikationen für den KWK-Anlagenbegriff des § 11 Abs. 1 EEG 2009
1. Anlage im Anwendungsbereich des KWKG
2. Anlage im Sinne des § 3 Abs. 2 KWKG
3. Anlage im Sinne des § 5 KWKG
4. Offene Fragen
II. Dynamischer oder Statischer Verweis in § 3 Nr. 10 EEG 2009
1. Wortlautauslegung
2. Systematische Auslegung
a) Vergleich mit § 3 Nr. 12 EEG 2009
b) Weitere Verweisungsnormen im EEG 2009
c) Vergütungen und Boni für KWK-Strom nach dem EEG 2009
aa) Vergütungs- und Bonusvorschriften im EEG 2009 mit KWK-Bezug
bb) KWK-Bonus als Argument für eine dynamische Verweisung
cc) Stellungnahme
d) Zwei verschiedene Definitionen für KWK-Strom im EEG 2009
e) Verfassungskonforme Auslegung
f) Zwischenergebnis
3. Historische Auslegung
4. Teleologische Auslegung
a) Systematischer Zusammenhang zwischen dem EEG-Einspeisemanagement und den KWKG-Vorschriften
b) Rechtsfolgenbetrachtung
c) Rechtssicherheit bei dynamischer Verweisung
d) Zwischenergebnis
5. Ergebnis
III. KWK-Anlagen nach Ende der Zuschlagszahlungen
IV. Auslegung des Begriffs „KWK-Strom“ im Sinne des § 11 Abs. 1 EEG 2009
1. Abnahmepflichtiger KWK-Strom im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 KWKG
2. Kondensationsstrom
D. Ergebnis
§ 4 Die Anwendbarkeit des § 6 Nr. 1 EEG 2009 auf KWK-Anlagen
A. Direkte Anwendung
B. Analoge Anwendung
C. Ergebnis
§ 5 Die Anwendbarkeit der Härtefallregelung § 12 Abs. 1 EEG 2009 auf KWK-Anlagenbetreiber
A. Meinungsstand
B. Auslegung
I. Wortlautauslegung
II. Systematische Auslegung
1. Systematischer Kontext zwischen § 12 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 und § 11 Abs. 1 EEG 2009
2. Ersatz von Wärmeerlösen
III. Historische Auslegung
IV. Teleologische Auslegung
1. Effizienter Einsatz des Einspeisemanagements
2. Sicherstellung der Finanzierbarkeit neuer Projekte
3. Anreizwirkung zur Einhaltung der Vorgaben des § 6 Nr. 1 EEG 2009
4. Gleichstellung von EEG- und KWK-Anlagen
5. Zwischenergebnis
V. Ergebnis
C. Ergebnis
§ 6 Ergebnisse der Arbeit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die juristische Anwendbarkeit der Regelungen des Einspeisemanagements gemäß EEG 2009 auf Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen). Ziel ist es, die unklare Rechtslage hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der technischen Anforderungen und der Entschädigungsansprüche für KWK-Anlagenbetreiber bei Netzengpässen zu klären und eine rechtskonforme Auslegung zu erarbeiten.
- Anwendbarkeit des Einspeisemanagements (§ 11 Abs. 1 EEG 2009) auf KWK-Anlagen.
- Frage der statischen oder dynamischen Verweisung auf das KWKG.
- Pflicht zur Vorhaltung technischer Einrichtungen (§ 6 Nr. 1 EEG 2009).
- Anspruchsberechtigung für Entschädigungen bei Abregelung (§ 12 Abs. 1 EEG 2009).
Auszug aus dem Buch
A. Denkbare Auslegungen des KWK-Anlagenbegriffs
Die Bedeutung des Begriffs „KWK-Anlage“ im Sinne des § 11 Abs. 1 EEG 2009 erschließt sich nicht aus sich heraus, sondern kann in verschiedener Weise verstanden werden. In seiner weitesten Auslegung könnte mit „KWK-Anlage“ jede Anlage gemeint sein, welche Strom und Nutzwärme in einem gekoppelten Prozess erzeugt. Nach engem Verständnis könnten im Hinblick auf den Anwendungsbereich des EEG 2009 auch nur die KWK-Anlagen gemeint sein, welche mit erneuerbaren Energien und Grubengas operieren. Einem solch engen Verständnis würde aber bereits entgegenstehen, dass diese Anlagen ohne weiteres auch als Erneuerbare-Energien- bzw. Grubengasanlagen zu qualifizieren sind, so dass die gesonderte Aufführung von KWK-Anlagen in § 11 Abs. 1 EEG 2009 ohne eigenständigen Anwendungsbereich wäre.
Schließlich könnte KWK-Anlage in § 11 Abs. 1 EEG 2009 auch Anlagen im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes meinen. Allerdings ist auch diese naheliegende Deutung nicht abschließend zielführend, da im KWKG wiederum drei Anlagengruppen juristisch zu unterscheidenden sind. Zunächst gibt es KWK-Anlagen, welche ausschließlich die Begriffsdefinition des § 3 Abs. 2 KWKG erfüllen, ohne aber zuschlagsberechtigt im Sinne des § 5 KWKG zu sein. Dann gibt es Anlagen, welche zusätzlich die Voraussetzungen des § 5 KWKG erfüllen und gegenwärtig Zuschläge vom Netzbetreiber erhalten. Letztlich kennt das KWKG 2009 noch Anlagen, welche zwar die Voraussetzungen des § 5 KWKG erfüllen, die Dauer der Zuschlagszahlungen nach § 7 KWKG 2009 allerdings bereits beendet ist.
Es kommen also insgesamt fünf verschiedene Auslegungen des Begriffs „Anlage zur Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung“ in § 11 Abs. 1 EEG 2009 in Betracht.
Zusammenfassung der Kapitel
§ 1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Problematik der Netzengpässe und die gesetzgeberische Absicht, KWK-Anlagen in das EEG-Einspeisemanagement einzubeziehen.
§ 2 Überblick über die Regelungen zum Einspeisemanagement des EEG 2009: Dieser Abschnitt bietet eine kompakte Darstellung der Pflichten zur technischen Ausstattung und des Entschädigungsprinzips bei Netzüberlastungen.
§ 3 Die Anwendbarkeit des § 11 Abs. 1 EEG 2009 auf KWK-Anlagen: Der Hauptteil analysiert intensiv die Definitionen für KWK-Anlagen und KWK-Strom sowie die Art der Verweisung auf das KWKG.
§ 4 Die Anwendbarkeit des § 6 Nr. 1 EEG 2009 auf KWK-Anlagen: Hier wird untersucht, ob KWK-Anlagenbetreiber verpflichtet sind, technische Einrichtungen zur Fernsteuerung und Datenerfassung vorzuhalten.
§ 5 Die Anwendbarkeit der Härtefallregelung § 12 Abs. 1 EEG 2009 auf KWK-Anlagenbetreiber: In diesem Kapitel wird geklärt, ob KWK-Anlagenbetreiber bei einer Abregelung Anspruch auf Entschädigung für entgangene Vergütungen und Wärmeerlöse haben.
§ 6 Ergebnisse der Arbeit: Das Fazit fasst die gewonnenen Erkenntnisse zu den einzelnen Fragestellungen prägnant zusammen.
Schlüsselwörter
EEG 2009, Kraft-Wärme-Kopplung, KWK-Anlagen, Einspeisemanagement, Netzengpass, Härtefallregelung, Entschädigung, Zuschlagsberechtigung, Dynamische Verweisung, Netzbetreiber, Netzausbau, Investitionssicherheit, KWK-Strom, Fernsteuerung, Energieeinspeisung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Integration von KWK-Anlagen in das System des EEG-Einspeisemanagements des Jahres 2009, um deren Einbezug bei Netzengpässen zu bewerten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der Auslegung der relevanten EEG-Begrifflichkeiten, der Klärung von Verweisungstechniken auf das KWKG sowie der Prüfung von Entschädigungsansprüchen bei Anlagenabregelungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die zentrale Forschungsfrage ist, ob und unter welchen Bedingungen KWK-Anlagenbetreiber in das EEG-Einspeisemanagement einbezogen sind und ob sie die gleichen Rechte und Pflichten wie Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen besitzen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor wendet klassische juristische Auslegungsmethoden an: Wortlautauslegung, systematische Auslegung, historische Auslegung sowie teleologische Auslegung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Auslegung des KWK-Anlagenbegriffs, der Verpflichtung zur technischen Aufrüstung nach § 6 EEG und der Berechtigung für Härtefallentschädigungen nach § 12 EEG.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören Einspeisemanagement, KWK-Anlagen, EEG 2009, Härtefallregelung, Zuschlagsberechtigung und dynamische Verweisung.
Wie bewertet der Autor die Frage der statischen gegenüber der dynamischen Verweisung?
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Verweisung auf das KWKG teleologisch als dynamische Verweisung auszulegen ist, um den notwendigen Gleichlauf zwischen EEG und KWKG zu sichern.
Können KWK-Anlagenbetreiber nach der Arbeit eine Entschädigung verlangen?
Ja, der Autor argumentiert, dass KWK-Anlagenbetreiber bei einer Abregelung nach § 11 EEG 2009 Anspruch auf eine Entschädigung gemäß § 12 Abs. 1 EEG 2009 haben.
- Arbeit zitieren
- Alexander Beck (Autor:in), 2011, Die Anwendbarkeit der Regeln des Einspeisemanagements des EEG 2009 auf KWK-Anlagen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/174558