Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Phasen der französischen Strafverfolgungspolitik deutscher Kriegs- und NS-Verbrecher nach dem Zweiten Weltkrieg. Zu Beginn wird zunächst die Ausgangssituation Frankreichs nach dem deutsch- französischen Waffenstillstandsabkommen von 1940 geschildert. Die Herausbildung der französischen Widerstandsbewegung als Reaktion auf dieses Abkommen und die darauf folgende Partisanenbekämpfung der deutschen Besatzer forderte zwischen 1940 und 1945 unter der französischen Zivilbevölkerung zahlreiche Todesopfer. Nur durch die Erläuterung dieser vorangegangenen Ereignisse lässt sich das starke Bedürfnis der Franzosen nach einer strafrechtlichen Ahndung deutscher Kriegsverbrechen, die ab 1944 einsetzte und um die es im weiteren Verlauf der Arbeit gehen soll, begreifen. In ihrer Studie „Frankreich und die deutschen Kriegsverbrecher“ von 2004 untersucht Claudia Moisel die französische Strafverfolgung nach dem Zweiten Weltkrieg und unterteilt dabei die französische Strafpraxis zur Ahndung von deutschen Kriegsverbrechen zeitlich in zwei Phasen. Auf die Unterschiede im Bereich der französischen Strafpraxis während dieser beiden Phasen, deren Zäsur Moisel auf den anglo- amerikanischen Auslieferungsstopp von 1947 zurückführt, wird im Hauptteil der vorliegenden Arbeit eingegangen. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt und auf deren Beantwortung die vorliegende Arbeit abzielt, lautet: Warum veränderte sich die Strafverfolgungspolitik Frankreichs im Verlauf dieser beiden Phasen? Was waren die Gründe und welche politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Faktoren spielten dabei eine Rolle?Unabhängig von der Untersuchung der von deutschen Besatzern begangenen Verbrechen, die in der Forschung bereits ausreichend untersucht worden sind (wie z. B. in Eberhard Jäckels Studie „Frankreich in Hitlers Europa“), soll herausgestellt werden, wie unterschiedlich die Reaktionen der Deutschen und Franzosen auf die Strafverfolgungspolitik Frankreichs ausfielen und was dies letztendlich für die strafrechtliche Ahndung und das deutsch-französische Verhältnis bedeutete.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung:
2. Historische Einordnung
2.1 Das Waffenstillstandsabkommen von 1940 und die Folgen für Frankreich
2.2 Der Beginn des Widerstandes
2.3 Die Organisation der Résistance und erste Maßnahmen
2.4 Deutsche Reaktionen- Die „Partisanenbekämpfungsmaßnahmen“
3. Der Weg zur französischen Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrechen
3.1 Die Libération und die Wiederherstellung der französischen „Ordnung“
3.2 Die Augustverordnung von 1944
4. Die französische Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrechen
4.1 Die erste Jahre der Strafverfolgung von 1946 bis 1949
4.2 Probleme für die französische Strafverfolgung- Der anglo- amerikanische Auslieferungsstopp
4.3 Die Reaktion der Franzosen nach dem Auslieferungsstopp: Die französische Strafverfolgung von 1949 bis 1955
4.4 Die Reaktionen der französischen Öffentlichkeit:
5. Die deutsch- französische Annäherung und die Forderungen nach einer Beendigung der französischen Strafverfolgungspolitik
5.1 Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland:
5.2 Die Forderungen nach Generalamnestie:
6. Die Reaktionen auf die politischen Maßnahmen einer deutsch- französischen Annäherung
6.1 Der Generalvertrag und die Gegenstimmen aus Frankreich:
6.2 Kein Ende der französischen Strafverfolgung: Der Oradour- Prozess
6.3 Amnestie und die Interpretationen der Schuldigen
6.4 Die Wiedereingliederung der Täter und das deutsch- französische Zusatzabkommen
7. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die Phasen der französischen Strafverfolgungspolitik gegenüber deutschen Kriegs- und NS-Verbrechern nach 1945. Ziel ist es, die politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Gründe für die Veränderung der Strafverfolgungspraxis zu identifizieren, wobei insbesondere die Zäsur durch den anglo-amerikanischen Auslieferungsstopp von 1947 und das sich wandelnde deutsch-französische Verhältnis untersucht werden.
- Phasen der französischen Strafverfolgung nach 1945
- Einfluss des anglo-amerikanischen Auslieferungsstopps auf die Strafpraxis
- Spannungsfeld zwischen Vergeltungswünschen und politischer Annäherung
- Rolle des deutsch-französischen Zusatzabkommens
Auszug aus dem Buch
3.2 Die Augustverordnung von 1944:
Konkrete Vorschläge für eine französische Strafverfolgung deutscher NS- und Kriegsverbrechen gab es bereits vor der endgültigen Kapitulation der Dritten Republik am 8. Mai 1945. Schon seit 1944 setzten sich französische Delegierte in der United Nations War Crimes Commission (UNWCC) für einen internationalen Gerichtshof ein. Jedoch gab es seitens des französischen Delegierten André Gros einige Kritikpunkte an dem zuvor von dem belgischen UNWCC-Delegierten Marcel de Baer vorgelegten Entwurf für ein Abkommen über ein internationales Strafgericht. Gros kritisierte, dass in dem Entwurf zwar bereits die Statuten eines internationalen Gerichts festgelegt seien, man sich aber noch nicht darüber im Klaren wäre, welche Verbrechen überhaupt nach welchen Gesetzen geahndet werden sollten. Auch gab es noch keine Regelung darüber, welche Verbrecher sich nun vor nationalen und welche sich vor internationalen Gerichten zu verantworten hatten.
Auch das von de Gaulle gegründete Comité Français de Libération Nationale (CFLN) diskutierte über das internationale Strafgericht. Der Vorsitzende René Cassin befürwortete aber im Gegensatz zu Gros die Aufteilung der Hauptschuldigen unter den vier Siegermächten. Cassin entwickelte Vorschläge für die Ahndung deutscher Kriegsverbrechen und legte diese dem CFLN im Mai 1944 vor. Seine Vorschläge beantworteten die von de Gros aufgeworfenen Fragen: 1. Vor welchen Gerichten würden sich die deutschen Kriegsverbrecher zu verantworten haben? 2. Nach welchen Gesetzen waren sie zu richten?
In seinen Vorschlägen stand die Selbstständigkeit der französischen Justiz im Vordergrund, denn Cassin wollte ein Ergebnis wie bei den Leipziger Prozessen zwischen 1921 und 1927 dringend vermeiden. Die Leipziger Prozesse nach dem Ersten Weltkrieg resultierten aus einer Einigung der Siegermächte darüber, die deutschen Kriegsverbrecher vor ein internationales Strafgericht zu stellen. Von den insgesamt 900 Personen, die auf den Listen der Alliierten zur Anklage standen, wurde aber letztendlich nur zwölf in Leipzig der Prozess gemacht, da sich die deutsche Regierung erfolgreich gegen die Auslieferungen wehrte. Es kam bei diesen zwölf Prozessen zu drei Freisprüchen, was vor allem in Frankreich eine große Empörung auslöste.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Zusammenfassung der Fragestellung und der Zielsetzung der Untersuchung hinsichtlich der französischen Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrecher.
2. Historische Einordnung: Analyse der Ausgangssituation durch das Waffenstillstandsabkommen von 1940 und die Entstehung des organisierten Widerstands in Frankreich.
3. Der Weg zur französischen Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrechen: Darstellung der Bemühungen zur rechtlichen Neuordnung in Frankreich unter Charles de Gaulle und der Augustverordnung von 1944.
4. Die französische Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrechen: Untersuchung der Strafpraxis in zwei Phasen unter besonderer Berücksichtigung des anglo-amerikanischen Auslieferungsstopps und dessen Folgen.
5. Die deutsch- französische Annäherung und die Forderungen nach einer Beendigung der französischen Strafverfolgungspolitik: Erörterung des politischen Drucks nach der Gründung der Bundesrepublik und der Forderung nach Generalamnestie.
6. Die Reaktionen auf die politischen Maßnahmen einer deutsch- französischen Annäherung: Darstellung der rechtlichen und politischen Konflikte, wie des Oradour-Prozesses und der deutsch-französischen Zusatzabkommen.
7. Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse über die politischen Faktoren und die unterschiedlichen nationalen Haltungen zur Ahndung der Kriegsverbrechen.
Schlüsselwörter
Strafverfolgung, Kriegsverbrechen, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland, Auslieferungsstopp, Widerstand, Résistance, Oradour-Prozess, deutsch-französische Annäherung, Generalamnestie, NS-Verbrechen, Besatzungspolitik, Siegerjustiz, Überleitungsvertrag, Kriegsgefangene.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Phasen und politischen Einflussfaktoren der französischen Strafverfolgung von deutschen Kriegs- und NS-Verbrechern nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Studie?
Im Zentrum stehen die Entwicklung des französischen Strafrechts gegenüber Besatzern, die Auswirkungen des anglo-amerikanischen Auslieferungsstopps sowie der politische Prozess der deutsch-französischen Annäherung und der damit einhergehenden Amnestiedebatten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit fragt danach, warum sich die französische Strafverfolgungspolitik im Zeitverlauf veränderte und welche politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Faktoren dabei die entscheidende Rolle spielten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Studie basiert auf einer historischen Analyse von Quellen und vorhandener Literatur, um die Phasen der Strafverfolgung und die wechselseitigen Reaktionen von Deutschland und Frankreich zu rekonstruieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der französischen Justizmaßnahmen, die Zäsur durch den Auslieferungsstopp der Westmächte sowie die darauffolgenden politischen Reaktionen und juristischen Auseinandersetzungen im Kontext der deutsch-französischen Integration.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Strafverfolgung, Auslieferungsstopp, Résistance, Siegerjustiz und deutsch-französische Annäherung maßgeblich bestimmt.
Warum war der Oradour-Prozess für die französische Öffentlichkeit so bedeutend?
Der Prozess machte die Schuld der Täter erneut präsent und konfrontierte die Öffentlichkeit mit der schwierigen rechtlichen Frage, ob elsässische Täter nach denselben Maßstäben wie deutsche Angehörige der SS gerichtet werden konnten.
Welche Rolle spielte das deutsch-französische Zusatzabkommen für spätere Prozesse?
Das Zusatzabkommen von 1975 ermöglichte es deutschen Gerichten, Verfahren gegen Personen zu führen, die bereits zuvor in französischen Abwesenheitsprozessen verurteilt worden waren, was erst Prozesse wie den gegen Kurt Lischka ermöglichte.
Wie veränderte der Ost-West-Konflikt die Strafverfolgungspolitik?
Der aufkommende Systemkonflikt führte dazu, dass die USA und Großbritannien ein größeres Interesse an der Integration Westdeutschlands als Verbündeten hatten, anstatt die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern weiterhin zu priorisieren.
- Arbeit zitieren
- Jenna Wegener (Autor:in), 2009, NS-Verbrechen in Frankreich, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/174518