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Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Acting in Concert nach dem Risikobegrenzungsgesetz

Titel: Acting in Concert nach dem Risikobegrenzungsgesetz

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2008 , 24 Seiten , Note: 13 (gut)

Autor:in: Andreas Wöller (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Am 19. August 2008 ist das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) in Kraft getreten. Gemäß des ursprünglichen Entwurfs der Bundesregierung ist es Ziel dieses Gesetzes, die „Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass gesamtwirtschaftlich unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren erschwert oder möglicherweise sogar verhindert werden, ohne zugleich Finanz- und Unternehmenstransaktionen, die effizienzfördernd wirken, zu beeinträchtigen.“ Im Mittelpunkt stehen dabei die in der Öffentlichkeit oft pauschal angegriffenen Aktivitäten von Private Equity und Hedge Fonds. Die in dieser Arbeit behandelte Neuregelung des Tatbestands des „Acting in Concert“ der §§ 22 Abs. 2 WpHG und 30 Abs. 2 WpÜG ist laut dem Bericht des für die endgültige Fassung verantwortlichen Finanzausschusses dabei eine
von sieben Maßnahmen im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes. Mit dieser Änderung sollen die auf Grund des ursprünglichen Tatbestands zahlreichen Auslegungs- und Nachweisprobleme in der Praxis behoben und so eine größere Rechtssicherheit erreicht werden. Nach einer kurzen Darstellung der bisherigen Rechtslage (unter I.) und der
ursprünglich im Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Neufassung (unter II.), soll die jetzt in Kraft getretene Fassung mit Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte ausführlich untersucht und die Notwendigkeit des vom Gesetzgeber beabsichtigten Gleichlaufs der §§ 22 Abs. 2 WpHG und 30 Abs. 2 WpÜG beurteilt werden (unter B.)
Abschließend wird ein kurzes Fazit zur Neuregelung des Tatbestands des „Acting in Concert“ durch das Risikobegrenzungsgesetz gezogen. Im Mittelpunkt der Arbeit soll dabei weniger eine wirtschaftliche oder politische Wertung, sondern vielmehr die gesetzgeberische Ausgestaltung in § 30 Abs. 2 WpÜG stehen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Bisherige Rechtslage

II. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung

B. „Acting in Concert“ nach dem Risikobegrenzungsgesetz

I. Überblick

II. Der Zurechnungstatbestand des § 30 Abs. 2 S. 1, Hs. 1 WpÜG

III. Die Einzelfallausnahme in § 30 Abs. 2 S. 2, Hs. 2 WpÜG

IV. Der neue Satz 2

1. Abstimmung in der Hauptversammlung

2. Zusammenwirken in sonstiger Weise

a) Ziel des abgestimmten Verhaltens

b) Änderung

c) Dauerhafte und erhebliche Wirkung

3. Bewertung der Legaldefinition

V. Einheitlicher Tatbestand von § 30 Abs. 2 WpÜG und § 22 Abs. 2 WpHG?

C. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Neuregelung des Tatbestands des „Acting in Concert“ im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes, insbesondere in Bezug auf die §§ 22 Abs. 2 WpHG und 30 Abs. 2 WpÜG, und untersucht, inwieweit der Gesetzgeber damit das Ziel einer größeren Rechtssicherheit erreicht hat.

  • Rechtliche Bewertung des Tatbestands „Acting in Concert“
  • Auslegung der neuen Legaldefinition in § 30 Abs. 2 Satz 2 WpÜG
  • Untersuchung des Zusammenwirkens in sonstiger Weise
  • Vergleich und Verhältnis von § 30 Abs. 2 WpÜG und § 22 Abs. 2 WpHG
  • Kritische Analyse der gesetzgeberischen Ausgestaltung und Zielerreichung

Auszug aus dem Buch

1. Abstimmung in der Hauptversammlung

Die erste Alternative des neuen § 30 Abs. 2, S. 2 WpÜG entspricht gemäß dem Bericht des Finanzausschusses der bisherigen Abstimmung über die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung. Da § 30 Abs. 2, S. 2 WpÜG lediglich das Tatbestandsmerkmal des abgestimmten Verhaltens in § 30 Abs. 2, S. 1 WpÜG konkretisiert, führt eine Verständigung über die Ausübung von Stimmrechten nur dann zur Zurechnung, wenn sie zudem in Bezug auf die Zielgesellschaft und entweder auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise erfolgt. Zudem bleiben Verständigungen über die Ausübung von Stimmrechten in Einzelfällen ausgenommen. Somit erfolgt für die Auslegung von Abstimmungen über die Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung keinerlei Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage. Unklar ist jedoch, warum für das neu eingeführte Kriterium des Zusammenwirkens in sonstiger Weise durch die zusätzlichen Tatbestandsvoraussetzungen in § 30 Abs. 2, S. 2, Alt. 2 WpÜG ein unterschiedlicher Maßstab angelegt wird. Hierdurch werden zusätzliche Auslegungsschwierigkeiten heraufbeschworen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung erläutert den Hintergrund des Risikobegrenzungsgesetzes und die Absicht des Gesetzgebers, durch die Neuregelung des „Acting in Concert“ Rechtssicherheit zu schaffen.

B. „Acting in Concert“ nach dem Risikobegrenzungsgesetz: Dieses Hauptkapitel untersucht die detaillierte Ausgestaltung des neuen Tatbestands, die einzelnen Voraussetzungen der Legaldefinition und deren Implikationen für die Praxis.

C. Fazit: Das Fazit resümiert, dass die Neuregelung zwar eine Korrektur des ursprünglichen Entwurfs darstellt, aber durch Differenzierungen und Wertungswidersprüche neue Unsicherheiten schafft.

Schlüsselwörter

Acting in Concert, Risikobegrenzungsgesetz, WpÜG, WpHG, Zurechnungstatbestand, Stimmrechte, Finanzinvestoren, Unternehmensbeteiligungen, Rechtssicherheit, Hauptversammlung, Einzelfallausnahme, Kapitalmarktrecht, Unternehmensführung, Private Equity, Hedge Fonds

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die regulatorische Neufassung des Tatbestands „Acting in Concert“ durch das Risikobegrenzungsgesetz von 2008 und deren Auswirkungen auf die Zurechnung von Stimmrechten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Änderungen an § 30 Abs. 2 WpÜG sowie § 22 Abs. 2 WpHG, die Auslegung von „abgestimmtem Verhalten“ und das Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage untersucht, ob der Gesetzgeber mit der neuen Fassung einen funktionalen Tatbestand geschaffen hat, der die angestrebte Rechtssicherheit für Finanzinvestoren und Unternehmen tatsächlich bietet.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, die Begründungen des Finanzausschusses sowie die aktuelle Literatur und Rechtsprechung einbezieht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Definitionen des Zusammenwirkens, die Einzelfallausnahme, die Kriterien für eine unternehmerische Neuausrichtung sowie die Vergleichbarkeit der Zurechnungstatbestände.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Acting in Concert, Risikobegrenzungsgesetz, WpÜG-Zurechnung, Rechtssicherheit und Kontrolltatbestand geprägt.

Warum wird die Differenzierung bei der Abstimmung kritisiert?

Die Kritik richtet sich dagegen, dass der Gesetzgeber zwischen Abstimmungen in der Hauptversammlung und sonstigem Zusammenwirken unterscheidet, was dogmatisch inkonsistent wirkt und neue Auslegungsschwierigkeiten schafft.

Welchen Einfluss hat das Fazit auf die Gesamteinschätzung?

Das Fazit schlussfolgert, dass die Neuregelung zwar einen "Schritt zurück" gegenüber einem übermäßig restriktiven Entwurf darstellt, aber die angestrebte Rechtssicherheit durch eine unglückliche gesetzgeberische Formulierung gefährdet.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Acting in Concert nach dem Risikobegrenzungsgesetz
Hochschule
Universität Münster
Veranstaltung
Unternehmensbeteiligungen im Spannungsverhältnis von Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Note
13 (gut)
Autor
Andreas Wöller (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
24
Katalognummer
V174213
ISBN (eBook)
9783640945405
ISBN (Buch)
9783640945580
Sprache
Deutsch
Schlagworte
WpÜG Stimmrecht Zurechnung abgestimmtes Verhalten Zurechnungstatbestand
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Andreas Wöller (Autor:in), 2008, Acting in Concert nach dem Risikobegrenzungsgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/174213
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  24  Seiten
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