Die Seminararbeit wurde im Rahmen des Seminars "Grundfragen und aktuelle Entwicklungen im Recht der direkten und indirekten
Steuern" bei Prof. Dr. Englisch im SoSe 2010 erstellt. Sie setzt sich mit der Personeneigenschaft und Ansässigkeit von Investmentfonds i.S.d. InvG im Abkommensrecht am Beispiel des OECD-Musterabkommens auseinander. Daneben wird der im Februar 2010 veröffentlichte Entwurf zur Änderung des OECD-Mustrerkommentars hinsichtlich Investmentfonds und deren steuerliche Behandlung kritisch gewürdigt.
Inhaltsverzeichnis
A. Grundlagen und Begriffe
I. INVESTMENTFONDS IM ZIVILRECHT
II. DIE BESTEUERUNG DES INVESTMENTFONDS UND DES ANLEGERS
1. Die Besteuerung des Investmentfonds
2. Die Besteuerung des Anlegers
B. Handhabung des Investmentfonds im Abkommensrecht einschließlich Besonderheiten
I. DIE BEDEUTUNG DER ABKOMMENSBERECHTIGUNG
II. DER INVESTMENTFONDS ALS PERSON I.S.D. ART. 3 I OECD-MA
1. Begriff der Person
2. Der Investmentfonds als Person
3. Bindungswirkung der Qualifikation
4. Qualifikationskonflikte
III. DIE ANSÄSSIGKEIT DES INVESTMENTFONDS I.S.D. ART. 4 OECD-MA
1. Begriff der Ansässigkeit
2. Die Steuerpflicht als Merkmal der Ansässigkeit
3. Problem der Steuerbefreiung
IV. DER INVESTMENTFONDS ALS NUTZUNGSBERECHTIGTER I.S.D. ART. 10 II OECD-MA
1. Bedeutung und Begriff der Nutzungsberechtigung
2. Wahl der Betrachtungsweise
3. Der Investmentfonds als Nutzungsberechtigter
V. BESONDERHEITEN EINZELNER DBA
1. Frankreich
2. USA
C. Vorschlag der OECD und dessen Würdigung
I. VORSCHLAG DER OECD
II. KRITISCHE WÜRDIGUNG
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die abkommensrechtliche Stellung deutscher Investmentfonds gemäß dem InvG im Kontext von Art. 4 (1) und Art. 10 (2) des OECD-Musterabkommens, insbesondere hinsichtlich ihrer Berechtigung zur Inanspruchnahme von Quellensteuerentlastungen.
- Zivilrechtliche Einordnung von Investmentfonds (Investmentkapitalgesellschaft vs. Sondervermögen).
- Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und Anlegern nach deutschem Investmentsteuerrecht.
- Qualifikation des Investmentfonds als Person und deren Ansässigkeit im Sinne des OECD-MA.
- Analyse der Nutzungsberechtigung von Investmentfonds zur Vermeidung von Treaty-Shopping.
- Bewertung der OECD-Vorschläge zur Harmonisierung der Abkommensberechtigung.
Auszug aus dem Buch
II. Der Investmentfonds als Person i.S.d. Art. 3 I OECD-MA
Voraussetzung der Abkommensberechtigung ist, dass der persönliche Anwendungsbereich des Abkommens eröffnet ist. Dafür muss es sich um in einem der Vertragsstaaten ansässige Person handeln (Art. 1 OECD-MA).
Es wird vertreten, dass der Begriff Person für die Abkommensberechtigung keine Bedeutung hat, sondern immer im Zusammenhange mit der Ansässigkeit i.S.d. Art. 4 OECD-MA gesehen werden muss und dass erst die Ansässigkeit die Abkommensberechtigung herbeiführt. Hiergegen spricht zum einen die Systematik des OECD-MA, da beide Begriffe schon in verschiedenen Artikeln definiert werden. Zwar sind beide Begriffe Bestandteile der persönlichen Abkommensberechtigung, jedoch regeln sie unterschiedliche Voraussetzungen der persönlichen Abkommensberechtigung. Neben der Abkommensberechtigung regelt die Ansässigkeit auch die Verteilung des Steuersubstrates. Schließlich ist auch die Prüfung der Ansässigkeit sinnlos, wenn keine Person i.S.d. Abkommens vorliegt.
So gesehen hat die Eigenschaft als Person eine selbständige Bedeutung im Abkommensrecht und kann nicht mit der Ansässigkeit zusammen gefasst werden.
Der Begriff der Person ist in Art. 3 I OECD-MA definiert. Gem. Art. 3 I lit. a) OECD-MA ist Person jede natürliche Person, Gesellschaft und andere Personenvereinigung. Nach dem OECD-MK ist die Definition nicht abschließend und weit zu interpretieren (Nr. 2 S. 1 OECD-MK zu Art. 3). Diese weite Interpretation soll dazu dienen sog. weiße Einkünfte bzw. eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
Bei einem Investmentfonds handelt es sich zweifelsfrei nicht um eine natürliche Person, jedoch kommen die Gesellschaft oder die andere Personenvereinigung in Betracht.
Die Gesellschaft ist in Art. 3 I lit. b) OECD-MA definiert. Nach dieser Definition sind Gesellschaften juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Grundlagen und Begriffe: Dieses Kapitel erläutert die zivilrechtliche Ausgestaltung von Investmentfonds und die steuerliche Systematik für Investmentfonds und Anleger in Deutschland.
B. Handhabung des Investmentfonds im Abkommensrecht einschließlich Besonderheiten: Hier wird detailliert analysiert, ob Investmentfonds als Person und ansässig im Sinne des OECD-MA gelten und ob ihnen die Eigenschaft als Nutzungsberechtigter für Quellensteuervorteile zukommt.
C. Vorschlag der OECD und dessen Würdigung: Dieses Kapitel stellt die aktuellen Bemühungen der OECD zur Lösung von Qualifikationskonflikten bei Investmentfonds vor und bewertet deren Wirksamkeit.
D. Fazit: Die Arbeit schließt mit dem Ergebnis, dass Investmentfonds zwar als Person abkommensberechtigt sind, aber mangels Nutzungsberechtigung keine unmittelbaren Quellensteuerermäßigungen nach Art. 10 II OECD-MA beanspruchen können.
Schlüsselwörter
Investmentfonds, Abkommensberechtigung, OECD-Musterabkommen, Doppelbesteuerungsabkommen, Nutzungsberechtigung, Ansässigkeit, Transparenzprinzip, Quellensteuer, Treaty-Shopping, Investmentsteuergesetz, Zweckvermögen, Person, Qualifikationskonflikt, Steuersubstrat, Dividenden.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Abkommensberechtigung von deutschen Investmentfonds nach dem Investmentgesetz im internationalen Steuerrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Zivilrechtseinordnung, der Qualifikation als Person nach OECD-MA, der Ansässigkeit und der Frage der Nutzungsberechtigung im Sinne von Art. 10 II OECD-MA.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll geklärt werden, ob deutsche Investmentfonds selbst die Vergünstigungen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Anspruch nehmen dürfen, insbesondere bei Dividendenzahlungen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auslegung von Abkommensnormen (OECD-MA, OECD-MK) unter Einbeziehung des nationalen Investmentsteuerrechts und der einschlägigen Literatur sowie Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der Prüfung der Voraussetzungen (Personeneigenschaft, Ansässigkeit, Nutzungsberechtigung) und analysiert spezifische Probleme wie Treaty-Shopping und Ansätze zur Harmonisierung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Investmentfonds, Abkommensberechtigung, Nutzungsberechtigung, OECD-MA und Treaty-Shopping.
Warum wird dem Investmentfonds in der Arbeit die Eigenschaft des Nutzungsberechtigten meist versagt?
Der Autor argumentiert, dass der Fonds aufgrund seiner Treuhand- oder Miteigentumsstruktur nur als Durchleitungsinstanz für die Anleger fungiert und somit die für die Nutzungsberechtigung geforderte Autonomie bei der Ausübung der Rechte fehlt.
Wie bewertet der Autor die Vorschläge der OECD zur Lösung der Problematik?
Die Vorschläge werden als wichtiger erster Schritt begrüßt, jedoch kritisch hinsichtlich des hohen Verwaltungsaufwandes und der teilweise bereits existierenden nationalen Regelungen betrachtet.
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- Stephan H. Schmidt (Author), 2010, Abkommensberechtigung von deutschen Investmentfonds i.S.d. InvG nach Art. 4 (1), 10 (2) OECD-MA, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/174159