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Brandstiftung zur Erlangung der Versicherungssumme: Ist der Betrug zu Lasten des Feuerversicherers eine zu ermöglichende Tat im Sinne des § 306b II Nr. 2 StGB?

Titel: Brandstiftung zur Erlangung der Versicherungssumme: Ist der Betrug zu Lasten des Feuerversicherers eine zu ermöglichende Tat im Sinne des § 306b II Nr. 2 StGB?

Seminararbeit , 2008 , 35 Seiten , Note: 16 Punkte

Autor:in: Johannes Dellit (Autor:in)

Jura - Strafrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Aus der Fülle von Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem im Jahre 1998 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) im Bezug auf die Brandstiftungsdelikte insgesamt stellen, soll im Rahmen der vorliegenden Ausarbeitung vor allem auf die Frage eingegangen werden, inwieweit der Betrug bzw. der Versicherungsmissbrauch zu Lasten des Feuerversicherers eine zu ermöglichende Tat im Sinne des § 306b II Nr. 2 Alt. 1 StGB darstellen kann.
Dabei sollen dem Leser zunächst in kompakter Form die Änderungen im Bereich der Brandstiftungsdelikte durch das 6. StrRG vor Augen geführt werden. Dies scheint nötig, um die im Anschluss zu erörternde Argumentation des BGH zur Auslegung der Vorschrift verständlich zu machen und den Ansatz, den einige Stimmen in der Literatur, die eine Auslegung der Absichtsmerkmale bzw. eine Einschränkung der Auslegung der Vorschriften insgesamt fordern, nachvollziehbar zu gestalten.
Im Anschluss hieran soll eine ebenfalls kurze, übersichtliche Darstellung des Regelungsinhalts des § 306b II Nr. 2 Alt. 1 insgesamt folgen, die vor allem die subjektiven Voraussetzungen der Norm aufzeigt. Da die Anforderungen, die hinsichtlich der Bestimmung des subjektiven Tatbestandes der besonders schweren Brandstiftung in Ermöglichungs- bzw. Verdeckungsabsicht gestellt werden, vielfach in der Hauptproblematik der Ausarbeitung (Versicherungsbetrug bzw. -missbrauch als Ermöglichungstat) aufgehen dürften, sollen an dieser Stelle nur schematisch die verschiedenen Lösungsansätze aufgezeigt werden.
Im Weiteren wird dann speziell auf die Probleme einzugehen sein, die der Versicherungsbetrug (§ 263 I, III S.2 Nr. 5) bzw. der Versicherungsmissbrauch (§ 265) im Rahmen des § 306b II Nr. 2 Alt. 1 aufwirft.
Im Bezug auf den Versicherungsbetrug stellt sich dabei vor allem die Frage des Verhältnisses zwischen besonders schwerer Brandstiftung in Ermöglichungsabsicht einerseits, und der Strafrahmenbestimmungsregel des besonders schweren Falls des Betruges andererseits. Auf Seiten des Versicherungsmissbrauches soll die Frage im Mittelpunkt stehen, ob auch dieser, als regelmäßig gleichzeitig mit der Brandstiftung vollendeter Tatbestand, eine zu ermöglichende Tat i.S.d. § 306b II Nr. 2 Alt. 1 sein kann. Dabei soll in die jeweilige Diskussion stets mit einfließen, worin die Unrechtssteigerung zu sehen ist, die das enorme Strafmaß rechtfertigen soll. Hier wird in Rechtsprechung und Literatur sehr unterschiedlich argumentiert.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Kurzer Überblick über das 6. StrRG von 1998 und die Änderungen im Bereich der Brandstiftungsdelikte

Insbesondere: Die Veränderung des Wortlauts des Tatbestands der Brandstiftung in Ermöglichungsabsicht

C. Allgemeine Darstellung des § 306b II Nr. 2 Alt. 1 - Die Besonders schwere Brandstiftung in Ermöglichungsabsicht

D. Versicherungsbetrug (§ 263 I, III S. 2 Nr. 5) als zu ermöglichende Straftat i.S.d. § 306b II Nr. 2 Alt. 1

1. Die Ansicht der Rechtsprechung

2. Ansichten im Schrifttum

a) Die Einschätzung des BGH im Ergebnis teilende Auffassungen

b) Die der Einschätzung des BGH im Ergebnis widersprechende Stimmen

3. Lösungsmöglichkeiten und Wertung der Argumentation

4. Ergebnis

E. Versicherungsmissbrauch (§ 265) als zu ermöglichende Straftat i.S.d. § 306b II Nr. 2 Alt. 1

1. Die Rechtsprechung des BGH seit In-Kraft-Treten des 6. StrRG bis ins Jahre 2007

2. BGHSt 51, 236

3. Ansichten im Schrifttum

4. Lösungsmöglichkeiten und Wertung der Argumentationen

5. Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die dogmatische Einordnung und die strafrechtlichen Konsequenzen des Versicherungsbetrugs sowie des Versicherungsmissbrauchs im Kontext der besonders schweren Brandstiftung nach § 306b II Nr. 2 Alt. 1 StGB. Zentrale Forschungsfrage ist, ob diese Tatbestände als "zu ermöglichende Straftaten" im Sinne der Qualifikationsvorschrift gelten können und welche Anforderungen an die subjektive Tatseite (Ermöglichungsabsicht) zu stellen sind.

  • Strukturänderungen durch das 6. StrRG von 1998
  • Dogmatik der besonders schweren Brandstiftung in Ermöglichungsabsicht
  • Qualifikationsmerkmal Versicherungsbetrug (§ 263 StGB)
  • Qualifikationsmerkmal Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
  • Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgrundsatz und der Verhältnismäßigkeit

Auszug aus dem Buch

D. Versicherungsbetrug (§ 263 I, III S.2 Nr. 5) als zu ermöglichende Straftat i.S.d. § 306b II Nr. 2 Alt. 1

Im Folgenden ist nun einer der Kernfragen der Ausarbeitung nachzugehen und darzustellen, ob auch und inwieweit der Versicherungsbetrug (§ 263 I, III S. 2 Nr. 5) als zu ermöglichende Straftat einer schweren Brandstiftung in Frage kommt. Hierbei wird zunächst die Ansicht des BGH dargestellt, bevor anschließend, analysierend und kritisierend, auf vertretene Auffassungen im Schrifttum eingegangen wird. Am Schluss des Abschnitts soll dann ein eigenes Votum erfolgen.

1. Die Ansicht der Rechtsprechung

Sowohl der 4., als auch der 3. BGH-Strafsenat gehen in insgesamt drei grundlegenden Urteilen davon aus, dass eine zu ermöglichende Tat i.S.d. § 306b II Nr. 2 Alt. 1 auch die eines Betruges zum Nachteil einer Versicherung sein kann.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Beschreibt die Aufgabenstellung, die Zielsetzung der Untersuchung sowie die methodische Vorgehensweise hinsichtlich der Analyse von § 306b II Nr. 2 Alt. 1 StGB.

B. Kurzer Überblick über das 6. StrRG von 1998 und die Änderungen im Bereich der Brandstiftungsdelikte: Erläutert die Reform der Brandstiftungsdelikte, insbesondere die Anpassung der Tatobjekte und die Veränderung der Strafrahmen.

C. Allgemeine Darstellung des § 306b II Nr. 2 Alt. 1 - Die Besonders schwere Brandstiftung in Ermöglichungsabsicht: Skizziert die dogmatischen Grundlagen der Qualifikation und die subjektiven Voraussetzungen, insbesondere die Ermöglichungsabsicht.

D. Versicherungsbetrug (§ 263 I, III S. 2 Nr. 5) als zu ermöglichende Straftat i.S.d. § 306b II Nr. 2 Alt. 1: Analysiert die Rechtsprechung des BGH und die kritischen Stimmen in der Literatur zum Versicherungsbetrug als Ermöglichungstat.

E. Versicherungsmissbrauch (§ 265) als zu ermöglichende Straftat i.S.d. § 306b II Nr. 2 Alt. 1: Untersucht die Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsmissbrauch und debattiert, ob dieser mangels Eigenständigkeit gegenüber der Brandstiftung die Qualifikation tragen kann.

Schlüsselwörter

Brandstiftung, § 306b StGB, Ermöglichungsabsicht, Versicherungsbetrug, Versicherungsmissbrauch, 6. StrRG, Strafrechtsreform, BGH-Rechtsprechung, Unrechtssteigerung, Qualifikationstatbestand, Strafzumessung, Dogmatik, Gemeingefahr, Konkurrenzen, § 263 StGB

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die strafrechtliche Einordnung der Brandstiftung in Ermöglichungsabsicht gemäß § 306b II Nr. 2 Alt. 1 StGB und die Frage, ob Versicherungsbetrug oder Versicherungsmissbrauch diese Qualifikation begründen können.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Im Zentrum stehen die Reform des Brandstrafrechts durch das 6. StrRG, die Auslegung der Ermöglichungsabsicht durch den Bundesgerichtshof und die kritische Auseinandersetzung mit der Literatur zu den Deliktskategorien Betrug und Versicherungsmissbrauch.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit hinterfragt, ob der Gesetzgeber mit der weiten Fassung des § 306b II Nr. 2 Alt. 1 und der Einbeziehung des Versicherungsbetrugs/Missbrauchs eine verfassungsrechtlich problematische Strafrahmenerhöhung vorgenommen hat, die einer restriktiven Interpretation bedarf.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor führt eine dogmatische Analyse des geltenden Strafrechts durch, vergleicht verschiedene Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur und bewertet die Konsistenz des gesetzgeberischen Konzepts.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Darstellung des § 306b StGB sowie eine detaillierte Untersuchung der Anwendbarkeit des Tatbestands auf den Versicherungsbetrug (Kapitel D) und den Versicherungsmissbrauch (Kapitel E).

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Brandstiftung, Ermöglichungsabsicht, § 306b StGB, Versicherungsbetrug, Unrechtssteigerung und Strafrahmenharmonisierung geprägt.

Wie bewertet der Autor die Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsbetrug?

Der Autor folgt im Ergebnis der Rechtsprechung des BGH, da diese aus Gründen des Wortlauts zwingend erscheint, mahnt jedoch eine verfassungsrechtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit an.

Warum unterscheidet sich die Bewertung des Versicherungsmissbrauchs vom Versicherungsbetrug?

Der BGH (3. Strafsenat) argumentiert, dass beim Versicherungsmissbrauch keine "andere Straftat" vorliegt, da das Delikt mit der Brandstiftung handlungseinheitlich vollendet wird, was eine Trennung zur Ermöglichung der Tat begrifflich erschwert.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Brandstiftung zur Erlangung der Versicherungssumme: Ist der Betrug zu Lasten des Feuerversicherers eine zu ermöglichende Tat im Sinne des § 306b II Nr. 2 StGB?
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Rechtswissenschaften)
Note
16 Punkte
Autor
Johannes Dellit (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2008
Seiten
35
Katalognummer
V173938
ISBN (eBook)
9783640942602
ISBN (Buch)
9783640942725
Sprache
Deutsch
Schlagworte
brandstiftung erlangung versicherungssumme betrug lasten feuerversicherers sinne stgb punkte
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Johannes Dellit (Autor:in), 2008, Brandstiftung zur Erlangung der Versicherungssumme: Ist der Betrug zu Lasten des Feuerversicherers eine zu ermöglichende Tat im Sinne des § 306b II Nr. 2 StGB?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/173938
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Leseprobe aus  35  Seiten
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