Der deutsch-französische Fernsehkulturkanal ARTE ging im Mai 1992 als erster und bisher einziger binationaler Sender Europas auf Sendung. Bei seiner rechtlichen Gestaltung wurden unter dem Dach einer gemeinsamen europäischen Trägergesellschaft das französische zentralistische und das deutsche föderale Rundfunksystem miteinander verbunden.
Ziel dieser Masterarbeit ist es, die komplizierte Rechtsgestalt von ARTE mit Blick auf die Neuordnung des französischen Medienrechts im Jahr 2000 aufzuzeigen. Im Zuge dieser Reform sollte der französische Teil von ARTE nach dem Willen der französischen Regierung in eine Holding eingegliedert und dem französischen Staat unterstellt werden, was aufgrund des Widerstands der deutschen Seite und der Straßburger ARTE-Zentrale letztlich nicht gelang. Die Arbeit zeigt, dass dies der vertraglich garantierten Unabhängigkeit des Senders widersprochen hätte.
Im ersten Teil der Arbeit werden die Unterschiede zwischen dem französischen und dem deutschen Rundfunksystem untersucht, soweit sie sich in der rechtlichen Gestalt des Senders niedergeschlagen haben. Im zweiten Teil geht es um die Entstehungsgeschichte des Senders. Im dritten Teil wird die komplizierte Rechtsgestalt von ARTE aufgezeigt.
Der Europäische Kulturkanal fußt auf einem völkerrechtlichen Rahmenvertrag, der einen Tag vor der offiziellen deutschen Wiedervereinigung, am 2.10.1990, zwischen den elf „alten“ deutschen Bundesländern und Frankreich geschlossen wurde. Der Abschluss dieses völkerrechtlichen Rahmenvertrags war ungewöhnlich. Damit wurde die spätere Gründung von ARTE in groben Zügen von politischer Seite abgesichert. Weil schon früh politischer Konsens über Straßburg als dem Sitz des Senders herrschte, war dies notwendig, da ansonsten ausschließlich französisches Recht für den Sender gegolten hätte, das in personeller, finanzieller und inhaltlich-redaktioneller Hinsicht einen erheblich weiteren Einfluss des Staates auf den Rundfunk zulässt als das deutsche Rundfunkrecht.
Die Bestrebungen des französischen Gesetzgebers, den französischen Teil von ARTE anlässlich der Neuordnung des französischen Medienrechts im Jahr 2000 in die Staatsholding "France Télévision" einzugliedern, werden analysiert. Die Arbeit endet mit einer Bewertung dieses turbulenten, bisher erfolglosen Versuchs. Im Anhang der Arbeit finden sich die Verträge, auf denen der Fernsehsender ARTE fußt, sowie ein Organigramm zu seiner komplexen Rechtsgestalt.
Inhaltsverzeichnis
A. Hintergrund
I. Das deutsche und das französische Rundfunksystem
1. Verfassungsrechtliche Unterschiede
2. Institutionelle Unterschiede
3. Französischer Staatseinfluß versus deutscher Parteieneinfluß
4. Finanzierung
II. Die Entstehungsgeschichte des Europäischen Kulturkanals ARTE
1. Die Gründungsphase
2. Die politische Bedeutung des Projekts
3. Die technologische Bedeutung des Projekts
a) Das deutsch-französische Satellitensystem
b) Die europäische Fernsehnorm D2-MAC
4. Die medienpolitische Bedeutung des Projekts
a) Interessenlage in Frankreich
b) Interessenlage in Deutschland
III. Die Rechtsgestalt von ARTE
1. Der völkerrechtliche Rahmenvertrag zwischen den deutschen Bundesländern und Frankreich
a) Kontroverse in Deutschland um die Abschlußkompetenz von Bund oder Ländern
aa) Föderalistische Interpretation des Art. 32 GG
bb) Zentralistische Interpretation des Art. 32 GG
cc) Diskussion
dd) Das Lindauer Abkommen
ee) Verzichtserklärung des Bundes
b) Überblick über den Inhalt des völkerrechtlichen Rahmenvertrags
c) Formale Funktion des völkerrechtlichen Rahmenvertrags
d) Unwirksamkeit des Vertrags wegen unzureichender Ratifizierung?
e) Zusammenfassende Bewertung
2. Die Gesellschaftsverträge von ARTE Deutschland und ARTE France
a) ARTE Deutschland TV GmbH
aa) Gründungsgeschichte der ARTE Deutschland TV GmbH
bb) Organe von ARTE Deutschland
cc) Aufgabe von ARTE Deutschland
dd) Finanzabwicklung durch ARTE Deutschland
ee) Zusammenfassende Bewertung
b) ARTE France S.A.
aa) Gründungsgeschichte von ARTE France S.A.
bb) Aufgabe von ARTE France
cc) Tochterunternehmen von ARTE France
dd) Zusammenfassende Bewertung
3. Die Trägergesellschaft ARTE GEIE zwischen der ARTE Deutschland TV GmbH und der ARTE France S.A.
a) Kontroverse um die Rechtsform der Trägergesellschaft
b) EG-Verordnung als Rechtsgrundlage
c) Charakteristika der GEIE
d) Entscheidungs- und Aufsichtsgremien von ARTE GEIE
aa) Mitgliederversammlung
bb) Vorstand
cc) Programmkonferenz
dd) Programmbeirat
e) Aufgabe der ARTE GEIE
f) Programmauflagen
g) Stellung der ARTE GEIE
h) Finanzierung der Straßburger Zentrale
i) Zusammenfassende Bewertung
B. Neuere Entwicklung
I. Teilfusion von La SEPT-ARTE mit dem Bildungskanal La Cinquième
II. Geplante Eingliederung von La SEPT-ARTE in die Staatsholding France Télévision S.A.
III. Verstoß gegen die vertraglich garantierte Unabhängigkeit von ARTE GEIE
1. personelle Unabhängigkeit
2. finanzielle Unabhängigkeit
3. inhaltlich-redaktionelle Unabhängigkeit
4. Zwischenergebnis
IV. Entwicklung bis zum “Kapitulationsschreiben” von Jospin an Schröder
V. Einbringung und Verabschiedung eines Änderungsantrags und Inkrafttreten des neuen französischen Mediengesetzes
C. Ausblick und Bewertung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die komplexe Rechtsgestalt des binationalen Senders ARTE vor dem Hintergrund der Neuordnung des französischen Medienrechts. Dabei wird insbesondere analysiert, ob die geplante Eingliederung des französischen ARTE-Pols in eine staatliche Holding rechtlich mit den völkerrechtlichen Grundlagen des Senders vereinbar war und welche Risiken künftige politische Einflußnahmen für die Unabhängigkeit des Senders bergen.
- Vergleich der unterschiedlichen Rundfunksysteme in Deutschland und Frankreich
- Analyse der Entstehungsgeschichte und der völkerrechtlichen Rahmenverträge
- Untersuchung der gesellschaftsrechtlichen Struktur von ARTE (ARTE GEIE)
- Beurteilung der Unabhängigkeitsgarantien im Spannungsfeld von Staats- und Parteieneinfluß
- Evaluation der rechtlichen Zulässigkeit einer Eingliederung in staatliche Holdingstrukturen
Auszug aus dem Buch
3. Die technologische Bedeutung des Projekts
Mit ARTE sollte – obwohl sich das in der Öffentlichkeit oft so anhörte - nicht nur die kulturelle und politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich gefördert werden, sondern auch die letztlich gescheiterte deutsch-französische Zusammenarbeit im Satellitenbau und in der Sendetechnologie.
a) Das deutsch-französische Satellitensystem
Die Satellitentechnik ging aus einem technologischen Wettlauf zwischen den USA und der Sowjetunion hervor. 1957 positionierten die Russen den ersten Sputnik-Satelliten im All und lösten damit weltweit den sog. Sputnik-Schock aus. In Europa gab es erst in den 70er Jahren erste nationale und europäisch koordinierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Satellitenbereich. Frankreich war das erste europäische Land, das seit 1984 einen Fernmeldesatelliten zur Rundfunkübertragung nutzte. Die deutsch-französische Satellitenkooperation beruhte dann darauf, daß die World Administration Radio Conference (WARC) 1977 Frankreich und Deutschland je fünf Frequenzen auf der gleichen Satellitenposition für Direktsatelliten zuteilte. Um sich nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen, vereinbarten Frankreich und Deutschland daraufhin, beide Länder sollten je zwei im wesentlichen baugleiche Satelliten bauen. Die Nutzung der Satelliten sollte jedoch getrennt erfolgen und der nationalen Medienpolitik überlassen bleiben. Aufgrund von technischen Schwierigkeiten kam es immer wieder zu Verzögerungen und Änderungen der Planung.
Letztlich scheiterte das deutsch-französische Satellitensystem an der technisch überlegenen Konkurrenz durch den seit Januar 1989 privatwirtschaftlich aus Luxemburg betriebenen und in den USA hergestellten Hybridsatelliten Astra. Wegen seiner günstigeren Mietpreise konnte Astra unter anderem auch ARD und ZDF abwerben. Damit war die zuvor mit Milliardenbeträgen subventionierte deutsch-französische Satellitenpolitik noch vor dem Sendestart von ARTE am Ende.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Hintergrund: Dieses Kapitel beleuchtet die Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen Rundfunksystem sowie die Entstehungsgeschichte von ARTE unter Berücksichtigung politischer und technologischer Motive.
B. Neuere Entwicklung: Hier werden die Fusionspläne mit anderen Sendern sowie der daraus resultierende rechtliche Konflikt um die Unabhängigkeit des Senders detailliert nachgezeichnet.
C. Ausblick und Bewertung: Das abschließende Kapitel resümiert die Rechtsgestalt des Senders und bewertet die Risiken für die langfristige Unabhängigkeit im Kontext politischer Interessen.
Schlüsselwörter
ARTE, Rundfunkrecht, Völkerrecht, Staatsfreiheit, Programmautonomie, Satellitentechnik, D2-MAC, La Sept, Rundfunkgesetz, Medienpolitik, deutsch-französische Beziehungen, Rechtsgestalt, GEIE, France Télévision, Unabhängigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den rechtlichen Status des europäischen Kulturkanals ARTE und untersucht, wie sich die unterschiedlichen Mediensysteme Deutschlands und Frankreichs in dessen Struktur vereinen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen umfassen das Rundfunkverfassungsrecht, die Entstehungsgeschichte des Senders, völkerrechtliche Rahmenverträge sowie die gesellschaftsrechtliche Organisationsform der ARTE GEIE.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die komplizierte Rechtsgestalt von ARTE im Licht der Neuordnung des französischen Medienrechts zu beleuchten und zu klären, ob Eingliederungsversuche des französischen Staates rechtlich zulässig waren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen rechtsvergleichenden Ansatz und analysiert sowohl nationales Recht, europäisches Recht als auch völkerrechtliche Verträge, um die organisatorische Struktur des Senders zu dekonstruieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rundfunksysteme, die Geschichte und Bedeutung des Projekts, die detaillierte Analyse der Verträge sowie eine Untersuchung aktueller Entwicklungen und politischer Konflikte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Staatsferne, Anstaltsautonomie, binationale Organisation, völkerrechtlicher Rahmenvertrag und medienpolitische Unabhängigkeit geprägt.
Welche Rolle spielt das Lindauer Abkommen für ARTE?
Das Lindauer Abkommen diente als Grundlage, um die Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern in Deutschland beizulegen und den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages durch die Bundesländer zu ermöglichen.
Wie unterscheidet sich die Finanzierung von ARTE in beiden Ländern?
Während in Deutschland eine gesicherte Finanzierung über Rundfunkgebühren besteht, ist die Finanzierung in Frankreich stärker von jährlichen staatlichen Zuweisungen und Haushaltsentscheidungen abhängig.
Welche Bedeutung hat der „Umweg“ über einen völkerrechtlichen Vertrag?
Der Vertrag bietet einen rechtlichen Sonderstatus, der über dem einfachen nationalen Recht steht und somit die Unabhängigkeit des Senders stärker absichert, als es durch ein nationales Gesetz möglich wäre.
Warum wird ARTE im Buch als „ARD hoch zehn“ bezeichnet?
Diese Metapher unterstreicht die enorme rechtliche Komplexität und die verschachtelten, gegenseitigen Abhängigkeiten des Senders in seinem organisatorischen Aufbau.
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- Anna Keller (Autor:in), 2002, Rechtlicher Status von ARTE im Blick auf die Neuordnung des französischen Medienrechts, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/173432