„Wie in allen konstitutionellen Demokratien nimmt die rechtsprechende Gewalt, die Judikative, auch in Deutschland eine zentrale Position in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ein. Doch im Unterschied zu den meisten verfassungsstaatlichen Demokratien ragen die Judikative und vor allem die Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess besonders weit hervor.“ Dieses Zitat impliziert, dass die Judikative in verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgeprägt ist. In Deutschland, Großbritannien und den USA existieren drei grundlegend verschiedene Formen von Verfassungsgerichtsbarkeit. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die Ausgestaltungen der Judikativen in Deutschland, Großbritannien und den USA zu vergleichen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede darzustellen. Anhand dieser Gemeinsamkeiten und Unterschiede soll abschließend geprüft werden, ob die Verfassungsgerichtsbarkeiten in Deutschland, den USA und Großbritannien im politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess eine besondere Rolle einnehmen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Forschungsstand
1.3 Herangehensweise
2. Theoretischer Grundbau
2.1 Grundtypen und ihre idealtypischen Merkmale
2.2 Das disjunktive Kriterium
3. Der Vergleich
3.1 Zentralisierungsgrad und Aufbau der Judikative
3.2 Verfahrensarten – Klagezeitpunkt – Kläger
3.3 Grundlage der Kompetenzen und Maßstab des Gerichts
3.4 Bestellung der Richter, Amtsdauer und Rolle des Gerichtes im jeweiligen politischen System
3.5 Besonderheiten
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht und vergleicht die Ausgestaltungen der Judikativen in Deutschland, Großbritannien und den USA, um deren jeweilige Rolle im politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess zu analysieren.
- Vergleich zentralistischer und dezentralistischer Modelle der Verfassungsgerichtsbarkeit
- Analyse der Kompetenzgrundlagen und des Aufbaus der jeweiligen obersten Gerichte
- Untersuchung der Verfahrensarten, Klägerstrukturen und Klagezeitpunkte
- Evaluierung der politischen Bedeutung der Richterbestellung und Amtsdauer
- Diskussion von Besonderheiten wie der "political question doctrine" oder "judicial self restraint"
Auszug aus dem Buch
3.1 Zentralisierungsgrad und Aufbau der Judikative
In diesem Abschnitt ist das disjunktive Kriterium von Bedeutung, mit dem die drei Fallbeispiele in die Grundtypen eingeordnet werden. In Zusammenhang damit steht der Aufbau der Judikative, da dezentralistische Verfassungsgerichtsbarkeiten ein oberstes Gericht enthalten, dass gleichzeitig die höchste Revisionsinstanz darstellt. Somit besteht das erste Merkmalspaket aus dem Zentralisierungsgrad und dem Aufbau der Judikative.
Der US-amerikanische Supreme Court ist Teil des gerichtlichen Instanzenzuges. Ihm unterstehen erstinstanzliche Gerichte (District Courts, Circuit Courts, Superior Courts). Unterhalb der erstinstanzlichen Gerichte befinden sich weitere Gerichte (Inferior Courts, Minor Courts), jedoch mit beschränkten Zuständigkeiten. „Appellationen gegen Entscheidungen dieser minor courts gehen an die ordentlichen erstinstanzlichen Gerichte. [...] [Dabei gibt es meist] einen Instanzenzug mit zwei Appellationsinstanzen.“ In der Regel werden Gerichte der mittleren Instanz als Courts of Appeal bezeichnet, während oberste Gerichte in den Einzelstaaten Courts of Last Resort genannt werden. Letztgenannte sind als Supreme Court der jeweiligen Einzelstaaten zu betrachten und bilden die letzte Entscheidungsinstanz im Rahmen des state law. Appellationen an den bundesstaatlichen Supreme Court sind darüber hinaus bei Fragen zu bundesstaatlichem Recht zulässig, auch in Straf- und Zivilsachen. Da auch untere Gerichte über die Anwendung von Normen entscheiden können, ist die Judikative der USA als dezentralistisch zu bezeichnen – unabhängig davon, dass allein der bundesstaatliche Supreme Court Normen vernichten kann.
Die Judikative in Großbritannien ist ebenso als dezentralistisch zu bezeichnen. Es ist zwar strittig, ob der britische Supreme Court ein Verfassungsgericht darstellt, da keine geschriebene Verfassung existiert, allerdings ist auch der britische Supreme Court ein Teil des gerichtlichen Instanzenzuges. „Die wichtigste Unterscheidung hinsichtlich des Aufbaus des englischen Gerichtswesens ist diejenige zwischen „oberen“ (superior courts) und „unteren“ (inferior courts) Gerichten.“ Inferior Courts sind in Magistrates’ Courts und Country Courts zu unterteilen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Definiert die Problemstellung sowie den Forschungsstand und erläutert die methodische Herangehensweise der Untersuchung.
2. Theoretischer Grundbau: Etabliert die Unterscheidung zwischen zentralistischen und dezentralistischen Modellen als analytische Basis für den Vergleich.
3. Der Vergleich: Analysiert detailliert Aufbau, Kompetenzen, Verfahrensarten und Richterbestellung der drei untersuchten Judikativen anhand von Merkmalspaketen.
4. Schlussbetrachtung: Führt die Ergebnisse zusammen und bewertet die These zur herausragenden Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeiten im politischen System.
Schlüsselwörter
Judikative, Verfassungsgerichtsbarkeit, Deutschland, USA, Großbritannien, Normenkontrolle, Supreme Court, Bundesverfassungsgericht, Zentralismus, Dezentralismus, Parlamentssouveränität, Rechtsstaat, politische Willensbildung, richterliche Unabhängigkeit, Grundgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit vergleicht die Ausgestaltung der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) in Deutschland, den USA und Großbritannien, um deren spezifische Rolle und Bedeutung im politischen Entscheidungsprozess zu beleuchten.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Fokus stehen der Aufbau der Gerichtssysteme, der Zentralisierungsgrad, die Kompetenzgrundlagen, die Verfahrensarten sowie die Mechanismen der Richterbestellung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll geprüft werden, ob die Verfassungsgerichtsbarkeiten in den untersuchten Ländern eine besonders herausragende Rolle innerhalb ihrer jeweiligen politischen Systeme einnehmen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen vergleichenden Ansatz, bei dem die Judikativen anhand theoretischer Merkmalspakete in Idealtypen (zentralistisch vs. dezentralistisch) eingeordnet und auf ihre Realtypen hin untersucht werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Merkmalspakete, die unter anderem den Aufbau der Gerichte, die Klagearten (konkret/abstrakt), die rechtliche Basis der Kompetenzen und Besonderheiten wie Selbstbeschränkungen der Gerichte analysieren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Judikative, Verfassungsgerichtsbarkeit, Normenkontrolle, Supreme Court, Bundesverfassungsgericht und die politische Willensbildung.
Warum wird der britische Supreme Court oft als „schwach“ bezeichnet?
Aufgrund der Parlamentssouveränität kann der britische Supreme Court Gesetze nicht vernichten, sondern nur ihre Unvereinbarkeit feststellen; er ist somit weniger machtvoll als das deutsche oder US-amerikanische Gegenstück.
Was ist unter „judicial self restraint“ zu verstehen?
Es bezeichnet eine vom Bundesverfassungsgericht selbst auferlegte Selbstbeschränkung, um politischen Aktivismus zu vermeiden und den Vorrang des Gesetzgebers zu wahren.
Welche Rolle spielt die „political question doctrine“ in den USA?
Sie erlaubt es dem Supreme Court, bestimmte als rein politisch eingestufte Sachverhalte von einer Entscheidung auszunehmen und erweitert somit seinen Handlungsspielraum.
- Arbeit zitieren
- Thomas Meißner (Autor:in), 2011, Die Judikative Großbritanniens, Deutschlands und der USA im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/173221