Der bekannteste Nürnberger Prozess ist der gegen die Hauptkriegsverbrecher, aber er war nicht der einzige. Es sollten bis 1949 noch zwölf weitere Folgen. Aber auf welcher völkerrechtlichen Grundlage? Dies ist Leitfrage der vorliegenden Seminararbeit. Dabei soll auf keinen Fall die Legitimität der Prozesse, geschweige den der Urteile in Frage gestellt werden. Eine Verurteilung der Verbrechen ist schon allein aus Respekt gegenüber den Opfern von äußerster Wichtigkeit. Im Laufe der Seminararbeit werden die rechtlichen Grundlagen des Prozesses erläutert.
Die Seminararbeit beginnt mit einer kurzen juristischen Definition des Völkerrechts, im Anschluss dessen folgt die Vorgeschichte des Prozesses. Danach werden die einzelnen rechtlichen Grundlagen erläutert. Begonnen wird dabei mit dem Londoner Abkommen, der wohl wichtigsten Grundlage. Danach folgt die Haager Landkriegsordnung, welche allerdings nur kurz erläutert wird. Ein Problemfall stellt die Rechtsnorm „nulla poena sine lege“ (Keine Strafe ohne Gesetz) dar. Es wird kurz erläutert, in wie weit sie einen Einfluss auf den Prozess hat. Daran folgt eine kurze Ausführung des Alliiertenkontrollratsgesetz Nr. 10, welches für die Nachfolgeprozesse von Bedeutung ist. Der Briand-Kellogg-Pakt und der Vertrag von Locarno beenden die Auflistung der juristischen Grundlagen. Ein kurzer Überblick über den Hauptkriegsverbrecherprozess im fünften Kapitel soll einen kurzen Einblick verschaffen, in wie weit die geschaffenen Rechtsnormen Anwendung fanden. Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit den Nachwirkungen der Prozesse. Im Fazit soll die eingangs gestellte Leitfrage beantwortet werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Prozesse statt fanden. Es soll der Beweis erstellt werden, das die Kriegsverbrecherprozesse eine solide rechtliche Grundlage haben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition Völkerrecht
3. Vorgeschichte
4. Rechtliche Grundlagen
4.1 Das Londoner Viermächte-Abkommen
4.2 Die Haager Landkriegsordnung/Genfer Konvention
4.3 „nulla poena sine lege“
4.4 Das Alliiertenkontrollratsgesetz Nr. 10
4.5 Der Briand-Kellogg Pakt
4.6 Der Vertrag von Locarno
5. Der Haupkriegsverbrecherprozess
6. Nachwirkung
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die völkerrechtlichen Grundlagen, auf denen die Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des nationalsozialistischen Regimes basierten, um die historische Legitimität dieser Verfahren zu belegen.
- Grundlagen des Völkerrechts und dessen Anwendung auf das Deutsche Reich.
- Analyse der juristischen Dokumente, wie das Londoner Viermächte-Abkommen und die Haager Landkriegsordnung.
- Diskussion des Rückwirkungsverbots „nulla poena sine lege“ im Kontext des Völkerstrafrechts.
- Überblick über den Hauptkriegsverbrecherprozess und die anschließenden Nachfolgeprozesse.
- Untersuchung der langfristigen Auswirkungen für das internationale Völkerstrafrecht.
Auszug aus dem Buch
4.2 Die Haager Landkriegsordnung/Genfer Konvention
Die Verteidigung der Angeklagten des Hauptkriegsverbrechertribunals hielt dem Gericht entgegen, dass das Völkerrecht keine individuelle Strafbarkeit von Angriffskriegen kennt. Dem widersprach das Gericht mit der Begründung, dass die Haager Landkriegsordnung zwar diesbezüglich keine Bestimmungen enthält, sie aber dennoch in solchen Sachverhalten herangezogen wird. Insbesondere die Exilregierungen bestanden auf einer Verfolgung der Verstöße gegen die Haager Landkriegsordnung.
Die Anklagepunkte der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit beruhten auf der Haager Landkriegsordnung und sind damit völkerrechtlich älter als der andere Anklagepunkt. Sie umfassten alle strafbaren Handlungen, die während des Krieges an Soldaten, beziehungsweise an Kriegsgefangenen, und Zivilisten vollzogen worden sind, unter anderem Exekutionen, Folter und Zwangsarbeit.
Das Deutsche Reich nahm an beiden Konferenzen (1899 und 1907) teil und unterzeichnete jeweils das Vertragswerk. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges stellten deutsche Völkerrechtler fest, dass das Deutsche Reich auch nach der bedingungslosen Kapitulation und der Besatzung ein Völkerrechtssubjekt geblieben ist. Als solches ist es an die Normen der Völkergemeinschaft gebunden und zur Mitarbeit aufgerufen. Die allgemeinen Grundsätze der Haager Landkriegsordnung gelten daher auch für Deutschland.
Die in den Konventionen von 1899 und 1907 niedergelegten Vereinbarungen stellten einen Fortschritt in Bereich des Völkerrechts dar. Dabei handelt es sich ausdrücklich um einen Versuch, „ die allgemeinen Gesetzte und Bräuche des Krieges einer Neuordnung zu unterziehen“. 1939 waren die niedergelegten Konventionen von allen zivilisierten Nationen anerkannt, auf welche sich der Artikel 6b der Charta des Internationalen Militärtribunals (Kriegsverbrechen) bezieht. So wurde unter anderem Karl Rosenberg verurteilt, da er die Haager Landkriegsordnung für die besetzten Ostgebiete für ungültig erklärte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Arbeit formuliert die zentrale Leitfrage nach der völkerrechtlichen Basis der Nürnberger Prozesse und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
2. Definition Völkerrecht: Hier wird der Begriff des Völkerrechts sowie die Unterscheidung zwischen universellem und partikularem Völkerrecht dargelegt.
3. Vorgeschichte: Das Kapitel beleuchtet die Entstehung der United Nations Commission for the Investigation of War Crime und die frühen Debatten über die Bestrafung der NS-Hauptkriegsverbrecher.
4. Rechtliche Grundlagen: Dieser Abschnitt analysiert detailliert die verschiedenen vertraglichen Pfeiler, wie das Londoner Abkommen, die Haager Landkriegsordnung, das Alliiertenkontrollratsgesetz, den Briand-Kellogg-Pakt und den Vertrag von Locarno.
5. Der Haupkriegsverbrecherprozess: Eine Zusammenfassung des Prozessverlaufs, der Anklagepunkte und der gefällten Urteile gegen die Hauptkriegsverbrecher.
6. Nachwirkung: Dieses Kapitel erörtert die Bedeutung Nürnbergs als Geburtsort des modernen Völkerstrafrechts und diskutiert die Schwierigkeiten bei dessen konsequenter Anwendung nach dem Zweiten Weltkrieg.
7. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Feststellung, dass die Kriegsverbrecherprozesse eine solide völkerrechtliche Grundlage besaßen, die auf Gewohnheitsrecht und anerkannten Rechtsnormen beruhte.
Schlüsselwörter
Nürnberger Prozesse, Völkerrecht, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkerstrafrecht, Londoner Abkommen, Haager Landkriegsordnung, Briand-Kellogg-Pakt, Alliierte, NS-Regime, Strafverfolgung, internationale Gerichtsbarkeit, Gewohnheitsrecht, Rechtsprechung, Angriffskrieg.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der juristischen und völkerrechtlichen Begründung der Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes in Nürnberg nach dem Zweiten Weltkrieg.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Arbeit konzentriert sich auf die historischen Völkerrechtsverträge, die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Herausforderungen bei der Etablierung eines internationalen Militärtribunals.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Hauptziel ist es, die Leitfrage zu beantworten, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage die Prozesse stattfanden, um zu belegen, dass diese keine bloße Siegerwillkür waren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Seminararbeit nutzt eine juristisch-historische Analyse der relevanten Rechtsdokumente und ordnet diese in den Kontext der völkerrechtlichen Entwicklung des frühen 20. Jahrhunderts ein.
Welche Aspekte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Untersuchung von Abkommen wie dem Londoner Viermächte-Abkommen, der Haager Landkriegsordnung und dem Briand-Kellogg-Pakt sowie der strafrechtlichen Einordnung von Angriffskriegen.
Was sind die charakteristischen Schlüsselwörter dieser Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Nürnberger Prozesse, Völkerstrafrecht, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Prinzip der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit.
Warum wird in der Arbeit das Rückwirkungsverbot („nulla poena sine lege“) thematisiert?
Dies geschieht, weil die Verteidigung in Nürnberg anführte, dass die Prozesse rückwirkende Strafen verhängten; die Arbeit entkräftet dies durch Verweise auf Gewohnheitsrecht und die besondere Natur des Völkerstrafrechts.
Welchen Einfluss hatten die Nachfolgeprozesse für das Völkerstrafrecht?
Die Arbeit betont, dass Nürnberg zwar als Geburtsort des modernen Völkerstrafrechts gilt, die Anwendung dieser Standards jedoch in der Folgezeit durch machtpolitische Interessen der Großmächte und den Kalten Krieg stark gehemmt wurde.
- Arbeit zitieren
- Martin Kirchner (Autor:in), 2010, Völkerrechtliche Grundlage der Nürnberger Prozesse, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/172675