I. Die Richtlinie 2002/14/EG als „ Renault-
Richtlinie“
Spekulative Personalabbaumaßnahmen europäischer Konzerne waren
der Anstoß für den Richtlinienvorschlag der Kommission.
„Die Betriebsschließung in Vilvoorde“
Auf einer Sitzung des belgischen Betriebsrats in Vilvoorde kündigte der
Präsident der Renault-Gruppe am 27. Februar 1997 die Schließung des
Renault-Werks an. Der Europäische Betriebsrat der Renault-Gruppe
war bis dahin jedoch von der geplanten Betriebsschließung nicht
unterrichtet worden. Gerichte beschäftigten sich in mehreren Instanzen
über das Thema und sahen die geplante Werksschließung als Verstoß
gegen die Grundsätze der damaligen RL 94/95/EG an, wobei sie sich
insbesondere auf das Gebot der rechtzeitigen Unterrichtung und
Anhörung bezogen. Betroffen von der Schließung waren ca. 3.100
Arbeitsplätze.
Fälle: „Panasonic“ und „Marks & Spencer“
Am 4. Mai 1998 wurde ein ähnlicher Fall entschieden. Hier wurde der
Panasonic France S.A. im Wege der einstweiligen Verfügung die
Schließung des Panasonic-Werks in Longwy und die damit verbundene
Entlassung von 130 Mitarbeitern untersagt. Der Grund in der
Entscheidung lag auch hier darin, dass vor der Stilllegung des Werkes
keine Beteiligung des Europäischen Betriebsrates stattgefunden hatte.
Ähnliche Entscheidungen ergingen auch bei der geplanten Schließung
von 18 französischen Kaufhäusern der britischen Handelskette Marks &
Spencer.1
1 Vgl. Bauckhage, 2005/2006, Diss., S. 24 ff.
„Sabena“
Die belgische Fluggesellschaft „Sabena“ meldete 2001 Konkurs an und
informierte die Belegschaft per email darüber, dass sie am nächsten
Tag nicht mehr zur Arbeit kommen sollte.2
Inhaltsverzeichnis
A. Die Entstehungsgeschichte der RL 2002/14/EG
I. Die Richtlinie 2002/14/EG als „ Renault-Richtlinie“
1. Das Anknüpfen an bestehendes Europäisches Arbeitsrecht
2. Entwicklung des Richtlinienentwurfs
3. Die Einführung der RL 2002/14/EG
B. Inhalte der Richtlinie 2002/14/EG
I. Gegenstand und Grundsätze gem. Art. 1 RL
1. Begriffsbestimmungen
2. Unterrichtung gem. Art. 2f RL
3. Anhörung gem. Art. 2g RL
4. Anwendungsbereich
II. Die Modalitäten der Unterrichtung und Anhörung gem. Art. 4 RL
1. Unterrichtung und Anhörung aufgrund einer Vereinbarung gem. Art. 5 RL
2. Rahmenbedingungen für die Unterrichtung und Anhörung
C. Rechtslage in der BRD
I. Besteht Handlungsbedarf?
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft und analysiert deren Verhältnis sowie Umsetzungsbedarf im Kontext des deutschen Betriebsverfassungsrechts.
- Historische Entwicklung und Auslöser der Richtlinie (Renault-Fälle).
- Strukturelle Analyse der Informations- und Anhörungsrechte gemäß RL 2002/14/EG.
- Gegenüberstellung der europäischen Vorgaben mit den bestehenden Regelungen des deutschen BetrVG.
- Bewertung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs hinsichtlich des Schwellenwerts für Wirtschaftsausschüsse.
Auszug aus dem Buch
Die Betriebsschließung in Vilvoorde
Auf einer Sitzung des belgischen Betriebsrats in Vilvoorde kündigte der Präsident der Renault-Gruppe am 27. Februar 1997 die Schließung des Renault-Werks an. Der Europäische Betriebsrat der Renault-Gruppe war bis dahin jedoch von der geplanten Betriebsschließung nicht unterrichtet worden. Gerichte beschäftigten sich in mehreren Instanzen über das Thema und sahen die geplante Werksschließung als Verstoß gegen die Grundsätze der damaligen RL 94/95/EG an, wobei sie sich insbesondere auf das Gebot der rechtzeitigen Unterrichtung und Anhörung bezogen. Betroffen von der Schließung waren ca. 3.100 Arbeitsplätze.
Fälle: „Panasonic“ und „Marks & Spencer“
Am 4. Mai 1998 wurde ein ähnlicher Fall entschieden. Hier wurde der Panasonic France S.A. im Wege der einstweiligen Verfügung die Schließung des Panasonic-Werks in Longwy und die damit verbundene Entlassung von 130 Mitarbeitern untersagt. Der Grund in der Entscheidung lag auch hier darin, dass vor der Stilllegung des Werkes keine Beteiligung des Europäischen Betriebsrates stattgefunden hatte. Ähnliche Entscheidungen ergingen auch bei der geplanten Schließung von 18 französischen Kaufhäusern der britischen Handelskette Marks & Spencer.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Die Entstehungsgeschichte der RL 2002/14/EG: Beschreibt die Hintergründe der Richtlinie, insbesondere ausgelöst durch kontroverse Betriebsschließungen europäischer Konzerne, und bettet diese in die Entwicklung des europäischen Arbeitsrechts ein.
B. Inhalte der Richtlinie 2002/14/EG: Analysiert detailliert die Kernbegriffe, Anwendungsbereiche und die spezifischen Modalitäten der Unterrichtung und Anhörung gemäß der Richtlinienvorgaben.
C. Rechtslage in der BRD: Prüft die Kompatibilität des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes mit der Richtlinie und identifiziert den punktuellen Handlungsbedarf bei der Schwellenwertregelung für Wirtschaftsausschüsse.
Schlüsselwörter
Richtlinie 2002/14/EG, Unterrichtung, Anhörung, Arbeitnehmer, Europäischer Betriebsrat, Betriebsverfassungsgesetz, Wirtschaftsausschuss, Renault-Richtlinie, Betriebsschließung, Sozialer Dialog, Mitbestimmung, Arbeitsrecht, Europäische Gemeinschaft, Unternehmensrisiken, Tendenzschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die europäische Richtlinie 2002/14/EG, die Mindeststandards für die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern in Unternehmen der EU festlegt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die Entstehungsgeschichte der Richtlinie, die Definition ihrer Kerninhalte sowie die Überprüfung ihrer Umsetzung im deutschen Rechtssystem.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Gegenüberstellung der europäischen Anforderungen mit den bestehenden Beteiligungsrechten im deutschen Betriebsverfassungsgesetz, um eventuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, bei der Richtlinientexte und nationale Gesetzesnormen (BetrVG) vergleichend gegenübergestellt und bewertet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die inhaltliche Aufarbeitung der RL 2002/14/EG (Begriffe, Anwendungsbereich, Modalitäten) und die detaillierte Untersuchung der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist zentral durch Begriffe wie "Unterrichtung", "Anhörung", "Betriebsverfassungsgesetz", "Sozialer Dialog" und "Europäische Richtlinie" geprägt.
Warum wird die RL 2002/14/EG oft als „Renault-Richtlinie“ bezeichnet?
Diese Bezeichnung rührt von den kontroversen Betriebsschließungen der Renault-Gruppe in Vilvoorde her, deren mangelhafte Arbeitnehmerbeteiligung der entscheidende Anstoß für das Gesetzgebungsverfahren war.
Welchen Handlungsbedarf identifiziert die Autorin für Deutschland?
Die Autorin sieht einen Handlungsbedarf bei der Schwellenwertregelung für die Bildung von Wirtschaftsausschüssen, da diese nach deutschem Recht erst ab 101 Arbeitnehmern gebildet werden müssen, was in kleineren Betrieben (50-100 Mitarbeiter) eine Lücke lässt.
- Arbeit zitieren
- Maria Patricio (Autor:in), 2009, Die Richtlinie 2002/14/EG „Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer“ und die derzeitige Rechtslage in der BRD, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/172414