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Die außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern nach geringwertigen Vermögensdelikten

Title: Die außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern nach geringwertigen Vermögensdelikten

Bachelor Thesis , 2011 , 60 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Sebastian Pleick (Author)

Business economics - Law

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Summary Excerpt Details

In den Jahren 2008 und 2009 häuften sich Berichte in den Medien über Kündigungen von Arbeitnehmern wegen scheinbarer Kleinigkeiten. Deutschlandweit wurde die Kassiererin Barbara Emme unter dem Synonym „Emmely“ bekannt, nachdem ihr gekündigt wurde, weil sie angeblich Leergutbons im Wert von 1,30 € unterschlug. In den ersten beiden Instanzen wurde zugunsten des Arbeitgebers entschieden. Der Bundestagsvizepräsident Dr. h.c. Wolfgang Thierse empörte sich öffentlich und bezeichnete das Urteil als „barbarisch und mit asozialer Qualität“.

Zur gleichen Zeit wurden ähnliche Fälle veröffentlicht. Eine Sekretärin wurde beispielsweise entlassen, nachdem sie eine Frikadelle entwendet und verzehrt hatte. In Oberhausen wurde ein Arbeiter entlassen, weil er am Arbeitsplatz sein Mobiltelefon auflud. Laut eines Sachverständigen betrug der Schaden 0,014 €. Ein Pflegeheim entließ eine Angestellte, weil sie Essensreste (Maultaschen) mitnahm. Erstinstanzlich verlor die Pflegerin, jedoch erstritt sie im Verlauf des Berufungsverfahrens durch einen Vergleich eine Abfindung i. H. v. 42.500 €.

Dies ist nur ein kleiner Überblick der so genannten Bagatellkündigungen, die in den vergangenen beiden Jahren bekannt wurden. Die ARD-Moderatorin Anne Will widmete diesem Thema am 11. Oktober 2009 eine eigene Sendung in der sie unter anderem mit der Bundesjustizministerin a. D. Frau Dr. Däubler-Gmelin und Bundesarbeitsminister a. D. Herrn Dr. Blüm diskutierte.

Bagatellkündigungen sind jedoch kein neues Phänomen. Bereits im Jahr 1973 befassten sich die Richter des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit einer außerordentlichen Kündigung gegen einen Auszubildenden zum Kfz-Mechaniker nachdem dieser ein Einmarkstück aus dem Fahrzeug eines Kunden stahl. Als Leiturteil wird oftmals ein Spruch des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1984 zitiert, welches als „Bienenstich Urteil“ bekannt geworden ist. Damals entwendete eine Buffetkraft unmittelbar vor Ladenschluss ein Stück Bienenstichkuchen. Obwohl das Stück Kuchen am nächsten Tag nicht mehr verkauft werden durfte und für den Arbeitgeber demnach völlig wertlos geworden war, sahen die Bundesrichter in der Geringwertigkeit keinen Ausschluss des wichtigen Kündigungsgrundes.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

1.1 Ausgangslage / Einführung

1.2. Problemstellung / Fragestellung:

1.3. Gang der Untersuchung

1.3. Abgrenzung der Arbeit

1.4. Methodischer Ansatz

2. Die außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern nach geringwertigen Vermögensdelikten

2.1. Die Systematik der Kündigungsarten

2.2. Das wechselseitige Verhältnis der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung

2.2.1. Verhaltensbedingte Kündigung

2.2.2. Die außerordentliche Kündigung

2.3. Der „wichtige Grund“ und die „Abwägung der beiderseitigen Interessen“ im Arbeitsrecht

2.3.1 Der wichtige Kündigungsgrund

2.3.2. Der „wichtige Grund“ im Arbeitsrecht

2.3.3. Vermögensdelikte als wichtiger Kündigungsgrund

2.3.4. Die Möglichkeit einer Geringfügigkeitsgrenze

2.4. Das Vertrauen in den Arbeitnehmer

2.4.1. Die Erschütterung des Vertrauens

2.4.2. Die Verdachtskündigung

2.5. Die Bagatellkündigung

2.5.1. Die Interessenabwägung der außerordentlichen Kündigung

2.5.2. Die Abwägung von Geringwertigkeiten

2.5.3. Sachenrechtliche Besonderheiten

2.5.4. Die Heilung des zerstörten Vertrauens

2.5.5. Unzumutbarkeit der Fristsetzung

3. Fazit

3.1. English Summary

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die juristische Zulässigkeit außerordentlicher Kündigungen bei sogenannten Bagatellverstößen gegen das Vermögen oder Eigentum des Arbeitgebers. Dabei wird untersucht, wie die Arbeitsgerichte den „wichtigen Grund“ gemäß § 626 BGB unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien auslegen und bewerten.

  • Rechtliche Einordnung der außerordentlichen Kündigung bei Vermögensdelikten
  • Analyse der Rolle des Vertrauensverhältnisses und der Verdachtskündigung
  • Diskussion über die Einführung und Ablehnung einer starren Geringfügigkeitsgrenze
  • Untersuchung der Bedeutung der Interessenabwägung und Einzelfallwürdigung
  • Rechtliche Bewertung von Bagatelldelikten im Lichte der BAG-Rechtsprechung

Auszug aus dem Buch

2.3.4. Die Möglichkeit einer Geringfügigkeitsgrenze

Wie im vorherigen Abschnitt bereits dargelegt, sind sämtliche Eigentums- und Vermögensdelikte regelmäßig geeignet eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Das BAG stellte beispielsweise in seinem Urteil vom 11.12.2003 klar, dass bei der Beurteilung des wichtigen Grundes „an sich“ der Wert der gestohlenen Sache nicht berücksichtigt werden dürfe. Diese Anwendung wird zum Teil als „Null-Toleranz-Prinzip“ bezeichnet.

Es finden sich hinreichend Gründe, diese Praxis des Bundesarbeitsgerichtes zu kritisieren. Vielfach wird bei Delikten eine Geringfügigkeitsgrenze gefordert. Mit dieser Zielsetzung brachte die Bundestagsfraktion der SPD im Frühjahr 2010 einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag ein. Wie unter der einleitenden Problemstellung beschrieben, sollte sich diese Geringfügigkeitsgrenze an § 248a StGB orientieren. Der Wert der entwendeten Sache dürfe nicht länger bedeutungslos sein. Die Rechtsordnung könne nicht einerseits die Entwendung geringwertiger Sachen strafrechtlich praktisch ungeahndet lassen und andererseits in arbeitsrechtlicher Hinsicht sofort mit der denkbar schwersten Sanktion reagieren.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Vorwort: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Bagatellkündigungen ein, beleuchtet bekannte mediale Fälle und umreißt die wissenschaftliche Fragestellung sowie den methodischen Ansatz der Arbeit.

2. Die außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern nach geringwertigen Vermögensdelikten: Dieser Hauptteil analysiert die rechtlichen Grundlagen der Kündigung, die Bedeutung des „wichtigen Grundes“ bei Vermögensdelikten, die Rolle des Vertrauens sowie die kontroverse Debatte um Bagatellgrenzen und die Interessenabwägung im Einzelfall.

3. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die aktuelle Rechtsprechung keine absoluten Kündigungsgründe kennt, sondern eine differenzierte Einzelfallprüfung vornimmt, bei der Sozialparameter das Ergebnis entscheidend beeinflussen.

Schlüsselwörter

Außerordentliche Kündigung, Arbeitsrecht, Vermögensdelikte, Bagatellkündigung, § 626 BGB, Interessenabwägung, Vertrauensverlust, Verdachtskündigung, Geringfügigkeitsgrenze, Eigentumsdelikte, Kündigungsschutz, arbeitsvertragliche Pflichten, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Prognosegedanke.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit von außerordentlichen Kündigungen durch Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer geringwertige Vermögens- oder Eigentumsdelikte begehen.

Welches ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, unter welchen Umständen eine solche Kündigung gerechtfertigt ist und welche Rolle die Geringfügigkeit des Schadens in der rechtlichen Abwägung spielt.

Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?

Zentrale Themen sind der wichtige Kündigungsgrund nach § 626 BGB, die zweistufige Prüfung der Kündigung durch die Arbeitsgerichte sowie die Bedeutung von Vertrauen und Sozialparametern im Arbeitsverhältnis.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Fachliteratur, aktueller Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie einer dogmatischen Einordnung der Kündigungsrechtsprechung.

Wird im Hauptteil auch auf die sogenannte Verdachtskündigung eingegangen?

Ja, der Hauptteil widmet sich intensiv der Verdachtskündigung als Ausfluss eines erschütterten Vertrauensverhältnisses und der damit verbundenen Problematik der Beweislast und Unschuldsvermutung.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie außerordentliche Kündigung, § 626 BGB, Bagatellkündigung, Interessenabwägung und Vertrauensverlust beschreiben.

Warum wird im Dokument das "Bienenstich-Urteil" des BAG erwähnt?

Es dient als prominentes Leiturteil, das den Grundsatz festlegte, dass auch geringwertige Vermögensdelikte grundsätzlich einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen können, was die heutige Rechtsprechungspraxis maßgeblich geprägt hat.

Wie bewertet die Arbeit die Forderung nach einer starren Bagatellgrenze?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass starre Grenzen der dogmatischen Prüfung des Einzelfalls widersprechen und die flexible Interessenabwägung, die das BAG fordert, einschränken würden.

Welche Rolle spielt die Betriebszugehörigkeit bei der Entscheidung der Gerichte?

Eine lange Betriebszugehörigkeit wirkt grundsätzlich vertrauensbildend, kann aber je nach Vertrauensstellung des Arbeitnehmers im Einzelfall unterschiedlich in die Interessenabwägung einfließen.

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Details

Title
Die außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern nach geringwertigen Vermögensdelikten
College
Leuphana Universität Lüneburg  (Wirtschaftsrecht)
Grade
1,7
Author
Sebastian Pleick (Author)
Publication Year
2011
Pages
60
Catalog Number
V172105
ISBN (Book)
9783640920082
ISBN (eBook)
9783640920167
Language
German
Tags
Bagatellkündigung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sebastian Pleick (Author), 2011, Die außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern nach geringwertigen Vermögensdelikten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/172105
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