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Machen wir es uns schwer? - Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Art. 6 Abs. 1 GG

Title: Machen wir es uns schwer? - Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Art. 6 Abs. 1 GG

Scientific Essay , 2011 , 24 Pages

Autor:in: Dagmar Bierbrauer (Author)

Law - Civil / Private / Family Law / Law of Succession

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Summary Excerpt Details

Die vorliegende Arbeit behandelt die Frage, warum sich die Deutschen mit Art. 6 Abs. 1 GG so schwer tun, insbesondere ob Art. 6 Abs. 1 GG eine Schlechterstellung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Ehe erfordert.

Hierzu wird das staatliche Leitbild und der Schutzauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG untersucht.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht Schutzgut des Art. 6 Abs. 1 GG ist. Art. 6 Abs. 1 GG erfordert aber keine Schlechterstellung der nichtehelichen Lebensgmeinschaft, sondern verbietet eine völlige Gleichstellung oder Besserstellung der nichtehelichen Lebensgmeinschaft. Die Ehe darf nicht benachteiligt werden.

Die staatstragende Bedeutung von Ehe und Familie sowie die historisch gewachsene Sensibilität, die Privatshäre vor staatlichen Anordnungen zu schützen, führen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zu einem behutsamen, in der Rechtspraxis zu einem schwerfällig erscheinenden Umgang mit Art. 6 Abs. 1 GG.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Machen wir es uns schwer?

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Art. 6 Abs. 1 GG

I. Schutzauftrag und staatliches Leitbild

II. Art. 6 Abs. 1 GG und die nichteheliche Lebensgemeinschaft

1. Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG

a. Die Ehe und die nichteheliche Lebensgemeinschaft

b. Die Familie und die nichteheliche Lebensgemeinschaft

c. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft als unbenanntes Schutzgut des Art. 6 Abs. 1 GG

2. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft = Schutzgut des Art. 2 Abs. 1 GG

III. Mögliche Antwort auf die Frage, warum sich die Deutschen mit Art. 6 GG schwer tun:

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Einordnung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Kontext von Art. 6 Abs. 1 GG und erörtert, warum diese Lebensform in Deutschland rechtlich anders behandelt wird als die Ehe.

  • Verfassungsrechtlicher Schutzauftrag der Ehe und Familie
  • Abgrenzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft vom Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG
  • Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 GG für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Diskussion über Verfassungswandel und moderne Lebensmodelle
  • Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Auszug aus dem Buch

I. Schutzauftrag und staatliches Leitbild

Art. 6 Abs. 1 GG stellt „Ehe und Familie“ unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Nach der Liste der Vereinten Nationen führen von 140 Staaten 73 weder Ehe noch Familie in ihrer Verfassung auf.

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Die Väter des Grundgesetzes haben sie nicht vergessen. Bereits während der Beratungen im Parlamentarischen Rat wurde erörtert, dass allein die Ehe verfassungsrechtlich geschützt werden soll und nicht das „Konkubinat“.

Diese bewusste Entscheidung für den Schutz der Ehe – trotz der Vielfältigkeit der Lebensmodelle - verschafft ihr eine „exklusive Stellung“. Es ist das Ziel des Verfassungsgebers Ehe und Familie zu hofieren und ihnen einen Vorrang zukommen zu lassen. Der besondere Schutzauftrag setzt die Exklusivität des Schutzes voraus.

Zusammenfassung der Kapitel

Machen wir es uns schwer?: Einleitende Problemstellung, warum die deutsche verfassungsrechtliche Haltung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft international häufig auf Unverständnis stößt.

I. Schutzauftrag und staatliches Leitbild: Analyse der historischen Absicht des Verfassungsgebers, der Ehe eine exklusive Stellung zur Sicherung des Gemeinwohls einzuräumen.

II. Art. 6 Abs. 1 GG und die nichteheliche Lebensgemeinschaft: Untersuchung, ob die nichteheliche Lebensgemeinschaft unter den Schutz von Ehe oder Familie subsumiert werden kann oder als eigenständiges Schutzgut des Art. 2 Abs. 1 GG zu betrachten ist.

III. Mögliche Antwort auf die Frage, warum sich die Deutschen mit Art. 6 GG schwer tun:: Zusammenfassende Betrachtung der staatstragenden Rolle der Ehe und die Entwicklung der Rechtsprechung angesichts moderner Lebensformen.

Schlüsselwörter

Art. 6 Abs. 1 GG, Grundgesetz, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Ehe, Familie, Verfassungswandel, Schutzauftrag, Exklusivität, Art. 2 Abs. 1 GG, Handlungsfreiheit, Rechtsprechung, Bundesverfassungsgericht, Lebensmodell, Rechtliche Gleichstellung, Konkubinat.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Stellung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland und deren Verhältnis zum besonderen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Fokus stehen das staatliche Leitbild von Ehe und Familie, der Schutzbereich des Art. 6 GG, die Bedeutung der persönlichen Freiheit sowie die Einordnung nichtehelicher Gemeinschaften durch das Bundesverfassungsgericht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, warum der Gesetzgeber und die Rechtsprechung in Deutschland bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften zurückhaltender agieren als bei der Ehe und ob eine Gleichstellung verfassungsrechtlich geboten oder zulässig wäre.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Analyse, die sich auf die Auslegung des Grundgesetzes, die Sitzungsprotokolle des Parlamentarischen Rates und die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stützt.

Was ist das zentrale Ergebnis bezüglich des Art. 6 GG?

Die Autorin kommt zu dem Fazit, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft kein Schutzgut des Art. 6 Abs. 1 GG ist, wobei der Staat jedoch angehalten ist, Diskriminierungen zu vermeiden, ohne die Exklusivität der Ehe zu untergraben.

Welche Bedeutung kommt dem Art. 2 Abs. 1 GG in diesem Zusammenhang zu?

Art. 2 Abs. 1 GG schützt die allgemeine Handlungsfreiheit, unter der die nichteheliche Lebensgemeinschaft als gewählte Form der persönlichen Entfaltung grundsätzlich steht.

Wie unterscheidet sich die "hinkende Ehe" von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft laut der Autorin?

Während bei einer "hinkenden Ehe" die Partner von einer formgültigen Ehe ausgehen, wählen die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bewusst den Verzicht auf eine formelle, standesamtliche Beurkundung.

Warum wird die Gleichstellung mit der Ehe kritisch gesehen?

Die Autorin argumentiert, dass eine völlige Gleichstellung den Willen der Partner, keine Ehe einzugehen, missachten und die Exklusivitätsgarantie des Art. 6 GG entwerten würde.

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Details

Title
Machen wir es uns schwer? - Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Art. 6 Abs. 1 GG
Author
Dagmar Bierbrauer (Author)
Publication Year
2011
Pages
24
Catalog Number
V170390
ISBN (eBook)
9783640891733
ISBN (Book)
9783640891740
Language
German
Tags
machen lebensgemeinschaft
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dagmar Bierbrauer (Author), 2011, Machen wir es uns schwer? - Die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Art. 6 Abs. 1 GG, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/170390
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