Da geschäftliche Praktiken im Voranschreiten der Zeit an Komplexität gewinnen, ist es unerlässlich sich genauer mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.
Deshalb soll es das Hauptziel dieser Hausarbeit sein, Handlungen im Wettbewerb hinsichtlich ihrer Unlauterkeit zu den Fallgruppen Kundenfang und Behinderung zuordnen zu können. Unlautere Handlungen, sind Handlungen, die im Sinne des UWG unzulässig sind.
So vielschichtig wie geschäftliche Handlungen sind, so umfangreich könnte auch die Bearbeitung dieses Themas ausfallen. Diese Hausarbeit soll in gewissem Maße einen Einblick in diese Materie geben. Besonderes Augenmerk in der Ausarbeitung lege ich auf den Kundenfang durch die Ausübung von Druck in menschenverachtender Weise . Um das theoretische Wissen umzusetzen, bediene ich mich eines in den Medien brisant diskutierten Falls.
Bei der Behinderung beschäftige ich mich etwas intensiver mit der gezielten Behinderung durch den Preiskampf . Auch hier arbeite ich mit einer BGH- Entscheidung aus dem Jahre 2006.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Einordnung der Fallgruppen in das UWG
I. Entwicklung des UWG
II. Kodifikation der Fallgruppen
III. § 3 UWG als Generalklausel
C. Fallgruppe „Kundenfang“
I. Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen Einfluss
1. Allgemeines
2. Druckausübung
3. Menschenverachtende und gefühlsbetonte Werbung anhand der Entscheidung „H.I.V. POSITIVE II“
4. Sonstiger unangemessener unsachlicher Einfluss
II. Ausnutzen bestimmter Situationen der Verbraucher
III. Schleichwerbung und getarnte Werbung
IV. Bedingungen bei Verkaufsfördermaßnahmen
1. Preisnachlässe, Zugaben und Werbegeschenke
2. Kopplungsangebote
V. Preisausschreiben und Gewinnspiele
VI. Kopplung von Geschäften bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen
D. Fallgruppe „Behinderung“
I. Geschäftsehrverletzungen
II. Unwahre Tatsachenbehauptungen
III. Gezielte Behinderung
E. Zusammenfassung / Bewertung
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, geschäftliche Handlungen im Wettbewerb anhand der gesetzlichen Vorgaben den Fallgruppen „Kundenfang“ und „Behinderung“ zuzuordnen und deren Unlauterkeit zu bewerten.
- Rechtliche Einordnung der Fallgruppen im UWG.
- Analyse von Kundenfang durch unzulässige Druckausübung und Ausnutzung von Verbrauchersituationen.
- Untersuchung von Schleichwerbung, Verkaufsfördermaßnahmen und Gewinnspielen als Instrumente des Kundenfangs.
- Prüfung von Geschäftsehrverletzungen und gezielter Behinderung von Mitbewerbern.
- Fallstudien zu menschenverachtender Werbung (H.I.V. POSITIVE) und Preiskampf.
Auszug aus dem Buch
3. Menschenverachtende und gefühlsbetonte Werbung anhand der Entscheidung „H.I.V. POSITIVE II“
Menschenverachtende Werbung verletzt die in Art. 1 GG geschützte Würde des Menschen. Wie auch bei dem Tatbestandsmerkmal der Druckausübung, muss auch diese Werbung geeignet sein, die Entscheidungsfreiheit des Marktteilnehmers zu beeinflussen. Menschenverachtend in diesem Kontext bedeutet, dass dem Mensch der Achtungsanspruch als Mensch abgesprochen wird durch Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und anderer Verhaltensweisen. Nicht gemeint ist die bloße geschmacklose Werbung, denn durch das Wettbewerbsrecht darf keine Geschmackszensur ausgeübt werden.
Unter gefühlsbetonter Werbung versteht die Rechtsprechung vor allem Werbung, die an das Mitleid, die Hilfsbereitschaft oder die soziale Verantwortung appelliert. Der gesundheitsbezogenen und umweltbezogenen Werbung kommt in Zeiten des Klimawandels auch immer größere Bedeutung zu.
Als Paradefall der menschenverachtenden und gefühlsbetonten Werbung gelten verschiedene Werbeplakate der Textilmarke „United Colors of Benetton“. Bei der Darstellung einer ölverschmutzten Ente begründete der BGH die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit damit, dass durch dieses Bild Gefühle des Mitleides und der Ohnmacht auftreten, die zu einer Solidarisierung mit dem werbenden Unternehmen führen sollen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Komplexität geschäftlicher Praktiken und die Zielsetzung der Arbeit, Handlungen hinsichtlich ihrer Unlauterkeit zu klassifizieren.
B. Einordnung der Fallgruppen in das UWG: Erläuterung der historischen Entwicklung des UWG sowie der Bedeutung der Kodifikation der Fallgruppen und der Generalklausel des § 3 UWG.
C. Fallgruppe „Kundenfang“: Detaillierte Untersuchung unzulässiger Praktiken zur Kundenbeeinflussung, von Druckausübung über Gewinnspiele bis hin zu Kopplungsangeboten.
D. Fallgruppe „Behinderung“: Analyse wettbewerbswidriger Behinderung von Mitbewerbern durch Ehrverletzungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder gezielte Marktverdrängung.
E. Zusammenfassung / Bewertung: Resümee der Arbeit mit einer kritischen Reflexion über die Auslegungsspielräume unbestimmter Rechtsbegriffe im UWG.
Schlüsselwörter
Unlauterer Wettbewerb, UWG, Kundenfang, Behinderung, Generalklausel, Entscheidungsfreiheit, Druckausübung, Menschenverachtende Werbung, Schleichwerbung, Gewinnspiele, Preiskampf, Geschäftsehrverletzung, Tatsachenbehauptung, Wettbewerb, Lauterkeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit dem deutschen Wettbewerbsrecht, speziell mit den gesetzlich kodifizierten Fallgruppen des Kundenfangs und der Behinderung gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentral sind die Voraussetzungen für unlautere geschäftliche Handlungen, insbesondere wie Unternehmen Kunden beeinflussen oder Mitbewerber gezielt behindern können.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, in der Praxis auftretende Wettbewerbshandlungen korrekt in die rechtlichen Fallgruppen einzuordnen und deren Zulässigkeit anhand des UWG zu prüfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, basierend auf Gesetzesanalyse, Literaturrecherche und der Auswertung relevanter höchstrichterlicher Entscheidungen (BGH, BVerfG).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung des Kundenfangs (u.a. Druckausübung, Gewinnspiele, Laienwerbung) sowie der Behinderung (u.a. Geschäftsehrverletzungen, Preiskampf).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Unlauterer Wettbewerb, UWG, Kundenfang, Behinderung und Entscheidungsfreiheit charakterisiert.
Warum ist die „H.I.V. POSITIVE“-Entscheidung für die Arbeit relevant?
Der Fall dient als Paradebeispiel für die Diskussion um menschenverachtende und gefühlsbetonte Werbung und zeigt den Konflikt zwischen Wettbewerbsrecht sowie Meinungs- und Pressefreiheit auf.
Welche Rolle spielt der Preiskampf bei der „gezielten Behinderung“?
Der Preiskampf wird als Beispiel für eine gezielte Behinderung analysiert, wobei anhand eines Baumarkt-Falles aufgezeigt wird, dass eine Behinderung nur bei einer gezielten Verdrängungsabsicht und erheblicher Beeinträchtigung vorliegt.
- Arbeit zitieren
- Jacqueline Stoj (Autor:in), 2011, Unlautere Werbung (§§ 3,4 UWG) Fallgruppe „Kundenfang und Behinderung“, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/170229