Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind nunmehr seit 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne in Deutschland verpflichtender Standard zur Veröffentlichung ihrer Abschlüsse. Dies erforderte zunächst parallele Buchführungen in den betroffenen Unternehmen, da auch nach den IFRS vergleichende Zahlen aus dem Vorjahr zwingend im Geschäftsbericht anzugeben sind und erleichternde Vorschriften nach IFRS 1.22 fehlten. Untersuchungen aus der Zeit bis 2005, wie sich die daraus entstehenden Unterschiede quantitativ äußerten, konnten daher präzise Ergebnisse liefern. Das Ergebnis war eine Erhöhung der Aktiva und der Bilanzsumme, sowie einer damit einhergehenden Erhöhung des Konzernergebnisses.
Das, für Geschäftsjahre ab 2010 beginnend, umgesetzte Bilanzrechtsmodernisie-rungsgesetz (BilMoG) sollte zu einer Annäherung deutscher Rechnungslegungsstandards an die IFRS führen. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Größen einzelner Bilanzpositionen und Bilanzkennzahlen hat. Gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise gab es zum Regierungsentwurf des BilMoG durchaus kritische Stimmen aus der Wissenschaft.
In dieser Arbeit sollen die Unterschiede zwischen dem HGB nach BilMoG und den IFRS dargestellt werden. Grundlage ist die Konzernbilanz der Deutschen Post AG zum 31.12.2010. Sie ist erstellt nach den IFRS und wird in die Maßstäbe transferiert, die ihr auf Konzernebene nach Handelsrecht zugrunde liegen würde. Hierbei werden ausgewählte aktive Bilanzpositionen hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden dargestellt und –sofern eine verlässliche Annahme erstellt werden kann- korrigiert. Abschließend werden die sich daraus resultierenden Bewegungen in der Bilanz, der GuV-Rechnung, sowie einzelner Bilanzkennzahlen bewertet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffsbestimmung HGB und IFRS
2.1 Handelsgesetzbuch (HGB)
2.2 International Financial Reporting Standard (IFRS)
3 Umwandlung der IFRS-Bilanz in die Maßstäbe nach deutschem Handelsrecht
3.1 Grundlagen
3.2 Posten Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte unter den Immateriellen Vermögenswerten
3.3 Posten Firmenwerte unter den Immateriellen Vermögenswerten
3.4 Posten Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
3.5 Posten Langfristige finanzielle Vermögenswerte, Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
3.6 Posten Aktive latente Steuern, Passive latente Steuern
3.7 Posten Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
4 Darstellung ausgesuchter Kennzahlen
4.1 Grundlagen
4.2 Kennzahlenermittlung
4.3 Kennzahlenbewertung
5 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit untersucht die quantitativen Auswirkungen der Rechnungslegung nach IFRS im Vergleich zum deutschen Handelsrecht (HGB nach BilMoG) am Beispiel der Konzernbilanz der Deutschen Post AG zum 31.12.2010. Ziel ist es, durch eine hypothetische Überführung der IFRS-Zahlen in HGB-Maßstäbe die Unterschiede in Bilanzpositionen und Kennzahlen sowie deren Einfluss auf das Konzernergebnis sichtbar zu machen.
- Vergleich der theoretischen Grundlagen von HGB und IFRS
- Analyse der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und Firmenwerten
- Untersuchung von Finanzinstrumenten und latenten Steuern
- Korrekturrechnung der Konzernbilanz und GuV-Rechnung
- Bewertung der Auswirkungen auf zentrale Bilanzkennzahlen
Auszug aus dem Buch
3.3 Posten Firmenwerte unter den Immateriellen Vermögenswerten
Die Folgebewertung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwertes (Goodwill) wird in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten geregelt. Dies ergibt sich aus IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, in dem der Begriff Geschäfts- oder Firmenwert definiert (IFRS 3.32) und für die Folgebewertung auf IAS 36 verwiesen wird (IFRS 3.B63[a]). Demnach hat ein Unternehmen den Goodwill jährlich (IAS 36.10) und zusätzlich bei Anzeichen einer Wertminderung (IAS 36.12) einem Wertminderungstest (Impairment Test) zu unterziehen (IAS 36.80). Liegt eine Wertminderung vor, wird der Geschäfts- oder Firmenwert erfolgswirksam abgeschrieben, ansonsten ist eine planmäßige Abschreibung nicht vorgesehen (IAS 38.107). Eine Wertaufholung ist untersagt, da dies der nicht zulässigen Aktivierung eines selbstgeschaffenem Geschäfts oder Firmenwertes gleichstehen würde.
Das HGB trennt den Geschäfts- oder Firmenwert in den bei einem Asset Deal im Einzelabschluss (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB) und den im Rahmen der Kapitalkonsolidierung entstehenden Unterschiedsbetrag im Konzernabschluss (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB). Für die Folgebewertung gilt einheitlich die planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer nach § 253 Abs. 3 HGB, da der Geschäfts- oder Firmenwert im Einzelabschluss zum zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenstand deklariert wird und -den Konzernabschluss betreffend- auf die Regelungen für alle Kaufleute verwiesen wird (§ 309 Abs. 1 HGB). Wie lange ein Geschäfts- oder Firmenwert voraussichtlich nutzbar ist, wird im HGB nicht näher bestimmt.
Die unterschiedliche Folgebewertung des Goodwill nach IFRS und HGB wird durch die Buchung einer einfachen planmäßigen Abschreibung korrigiert. Nach § 285 Satz 1 Nr. 13 HGB sind im Anhang Gründe anzugeben, die eine längere Nutzungsdauer als 5 Jahre für den Geschäfts- oder Firmenwert rechtfertigen. Es wird daher als Annahme eine Abschreibung in Höhe von 20% auf den im Geschäftsbericht der Deutschen Post AG angegebenen Firmenwert (10.666 Mio. EUR) gebucht.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Problematik der IFRS-Umstellung und Zielsetzung der Untersuchung unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
2 Begriffsbestimmung HGB und IFRS: Erläuterung der konzeptionellen Unterschiede und der jeweiligen Regelungssysteme zwischen dem deutschen Handelsgesetzbuch und den internationalen Rechnungslegungsstandards.
3 Umwandlung der IFRS-Bilanz in die Maßstäbe nach deutschem Handelsrecht: Detaillierte Analyse und Korrekturrechnung ausgewählter Bilanzposten wie Firmenwerte, Immobilien und latente Steuern für die Deutsche Post AG.
4 Darstellung ausgesuchter Kennzahlen: Gegenüberstellung und Ermittlung von Unternehmenskennzahlen auf Basis der korrigierten HGB-Werte im Vergleich zu den ursprünglichen IFRS-Zahlen.
5 Zusammenfassung: Abschließende Bewertung der Auswirkungen handelsrechtlicher Korrekturen auf Bilanzstruktur und Unternehmenserfolg der Deutschen Post AG.
Schlüsselwörter
IFRS, HGB, BilMoG, Konzernbilanz, Bilanzanalyse, Goodwill, Firmenwert, Eigenkapitalquote, Kennzahlen, Rechnungslegung, Latente Steuern, Finanzinstrumente, Anlagevermögen, Deutsche Post AG, Wertminderung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie sich Konzernabschlussdaten, die nach internationalen Standards (IFRS) erstellt wurden, verändern, wenn man sie auf die Bewertungsmethoden des deutschen Handelsrechts (HGB) unter Anwendung des BilMoG umstellt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Bilanzierung von immateriellen Werten, Firmenwerten (Goodwill), Immobilien, Finanzinstrumenten und die Behandlung von latenten Steuern.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Quantifizierung der Unterschiede in der Bilanz und GuV-Rechnung der Deutschen Post AG für das Jahr 2010, um zu zeigen, wie stark sich das Ergebnis und die Kennzahlen durch unterschiedliche Bewertungsvorschriften unterscheiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine bilanzanalytische Untersuchung, bei der die IFRS-Konzernbilanz als Basis dient, um durch manuelle Korrekturbuchungen eine hypothetische HGB-Bilanz zu erstellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden spezifische Bilanzposten analysiert, Buchungssätze zur Überleitung erarbeitet und die daraus resultierenden Effekte auf Kennzahlen wie die Eigenkapitalrentabilität und Anlageintensität bewertet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind IFRS, HGB, BilMoG, Goodwill, Bilanzanalyse, latente Steuern und Kennzahlenermittlung.
Welchen Einfluss hat die Abschreibung des Firmenwerts auf das Konzernergebnis?
Da nach HGB eine planmäßige Abschreibung des Firmenwerts zwingend ist, während IFRS lediglich jährliche Impairment-Tests vorsieht, führt die HGB-Methodik im Fallbeispiel zu einer deutlichen Senkung des Konzernergebnisses.
Wie unterscheiden sich die Standards bei Finanzinvestitionen in Immobilien?
IFRS erlaubt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, wohingegen das HGB primär auf fortgeführte Anschaffungskosten setzt, was die Bilanzsumme und das ausgewiesene Vermögen beeinflusst.
Beeinflussen die Änderungen der Rechnungslegung den Cash-Flow?
Nein, da der Konzernabschluss in Deutschland keine direkte Besteuerungsgrundlage ist, haben die reinen Umstellungseffekte keinen unmittelbaren Einfluss auf den Cash-Flow, es sei denn, der Abschluss dient als Basis für Dividendenausschüttungen.
- Quote paper
- Timo Rathjens (Author), 2011, Auswirkungen der IFRS auf die Bilanzanalyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/170124