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Streikrecht im kirchlichen Arbeitskontext

Betrachtung der Diskussion zum Sachverhalt

Title: Streikrecht im kirchlichen Arbeitskontext

Term Paper , 2010 , 19 Pages , Grade: 2,7

Autor:in: Alexander Letzian (Author)

Law - Comparative Legal Systems, Comparative Law

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Die Kirchen gelten neben dem Staat als (zweit)größte Arbeitgeber in Deutschland. Dazu zählen nicht nur die Kirchengemeinden und Landeskirchen, sondern auch die jeweiligen diakonischen bzw. karitativen und kirchennahen Einrichtungen.

Im Zuge meines Studiums in Moritzburg begegnete ich auch dem Kirchenrecht, v.a. bekamen wir Einblicke in das kirchliche Arbeitsrecht. Dabei erschien mir neben dem Fakt, dass den Kirchen das Recht zugesprochen wird eine eigene (Arbeits-)Gesetzgebung zu haben, auch der Aspekt als bemerkenswert, dass es anscheinend Uneinigkeit über dessen Auslegung gibt. So war beispielsweise ein kirchlicher Mitarbeiter und Mitglied von ver.di im Seminar, welcher sagte, dass es auch in kirchlichen Einrichtungen das Recht auf Streik gibt, wohingegen ein Vertreter des Landeskirchenamtes dieses kurz danach strikt verneinte. Beide Positionen sind nicht subjektive (Einzel)Meinungen, sondern spiegeln die allgemeine Uneinigkeit in der Auslegung der Gesetze und Verordnungen wider.

Zur Klärung dieser Uneinigkeit, möchte ich in dieser Hausarbeit die beiden Positionen miteinander „diskutieren“ lassen und ihnen (Lehr-)Meinungen zuordnen, um so einen Überblick über die Argumentationsgänge und Begründungen geben, welche den beiden Positionen zugrunde liegen.

Die Schlussgedanken am Ende der Arbeit haben keinesfalls den Anspruch eine abschließende Betrachtung dieses Diskurses darzustellen oder gar eine Bewertung welche Meinung richtiger ist als die andere, sondern zeigen lediglich meine Erkenntnisgewinne aus dieser Betrachtung.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Diskussion zwischen U. Hammer und R. Richardi

1.1 Das Verhältnis von staatlichem und kirchlichem (Arbeits-)Recht

Zwischenresümee I

1.2 Dienstgemeinschaft und Arbeitsverhältnis

Zwischenresümee II

1.3 Streikrecht in der Kirche

1.3.1 Exkurs: Der Dritte Weg

1.3.2 Argumentationen zum Streikrecht in der Kirche

Zwischenresümee III

1.4 Hammers Vorschlag einer Zusammenführung von Tarifrecht und kirchlicher Autonomie: Kirchliche Tarifverträge

2. Schlussgedanken

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die grundlegende Uneinigkeit bezüglich des Streikrechts im kirchlichen Arbeitskontext. Dabei werden zwei gegensätzliche rechtliche und theologische Positionen der Experten Ullrich Hammer und Reinhard Richardi diskutiert, um die Vereinbarkeit von Kirchenautonomie und staatlichem Arbeitsrecht kritisch zu beleuchten.

  • Verhältnis zwischen staatlichem Arbeitsrecht und kirchlicher Selbstbestimmung
  • Bedeutung der „Dienstgemeinschaft“ als kirchliche Unternehmensphilosophie
  • Rechtfertigung und Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen in der Kirche
  • Der „Dritte Weg“ der kirchlichen Mitbestimmung
  • Vorschläge zur Zusammenführung von Tarifrecht und kirchlicher Autonomie

Auszug aus dem Buch

1.2 Dienstgemeinschaft und Arbeitsverhältnis

Sowohl Hammer als auch Richardi sehen in der Dienstgemeinschaft einen Unterschied zum allgemeinen Arbeitsrecht. Sie stellt die spezifisch kirchliche Unternehmensphilosophie dar, hier basierend auf ihrem Selbstverständnis der Nachfolge Jesu heraus.

In der Logik von Hammer ist daran nichts Besonderes zu finden, da jedes Unternehmen eine eigene Identität bzw. Philosophie vertritt. „Arbeitsrechtlich unterscheidet sie [die Dienstgemeinschaft, d.Vf.] sich von ihnen [anderen Unternehmensphilosophien, d.Vf.] indessen nicht.“ Somit bleibt er seiner Auffassung von einem übergeordneten staatlichen Arbeitsrecht, was die Kirchenautonomie achtet, treu. Hinzu kommt der Einwurf von Hirschfeld, der die Dienstgemeinschaft als „Theologumenon“ und nicht als Rechtsbegriffs sieht:

„Der Begriff der Dienstgemeinschaft hat zwar Einzug in Rechtsprechung und Literatur gefunden. Das heißt aber nicht, daß der Begriffsinhalt ebenfalls feststünde. Ist man sich über die theologische Begründung noch weitgehend einig, gehen die Ansichten über das weitere Wesen und die rechtlichen Folgen weitgehend auseinander.“

Zusammenfassung der Kapitel

0. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Uneinigkeit in der Auslegung des kirchlichen Arbeitsrechts und führt in die zentralen Positionen von Hammer und Richardi ein.

1. Diskussion zwischen U. Hammer und R. Richardi: Dieses Kapitel stellt die gegensätzlichen Rechtsauffassungen zum kirchlichen Arbeitsrecht und der Rolle der Kirchenautonomie gegenüber.

1.1 Das Verhältnis von staatlichem und kirchlichem (Arbeits-)Recht: Hier wird das Spannungsfeld zwischen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmung der Kirchen und dem Schutzanspruch des Staates analysiert.

1.2 Dienstgemeinschaft und Arbeitsverhältnis: Das Kapitel untersucht, inwieweit die Dienstgemeinschaft eine Besonderheit darstellt, die vom allgemeinen staatlichen Arbeitsrecht abweichen darf.

1.3 Streikrecht in der Kirche: Hier steht die Mitbestimmung der Mitarbeiter sowie die Frage der Zulässigkeit von Streiks im kirchlichen Dienst im Fokus.

1.3.1 Exkurs: Der Dritte Weg: Dieses Unterkapitel erläutert das spezifisch kirchliche Modell der Mitarbeitervertretung als Alternative zum gewerkschaftlichen Arbeitskampf.

1.3.2 Argumentationen zum Streikrecht in der Kirche: Das Kapitel präsentiert die konkreten gegensätzlichen Argumente zur Legitimität von Arbeitskampfmaßnahmen.

1.4 Hammers Vorschlag einer Zusammenführung von Tarifrecht und kirchlicher Autonomie: Kirchliche Tarifverträge: Es wird diskutiert, ob Kirchentarifverträge eine tragfähige Brücke zwischen Tarifrecht und kirchlicher Autonomie schlagen können.

2. Schlussgedanken: Die Schlussbetrachtung fasst die Erkenntnisgewinne zusammen und verdeutlicht die unterschiedlichen Denkansätze der beiden Experten.

Schlüsselwörter

Streikrecht, Kirche, Arbeitsrecht, Dienstgemeinschaft, Kirchenautonomie, Selbstbestimmungsrecht, Arbeitskampf, Tarifverträge, Mitbestimmung, Mitarbeitervertretung, Dritter Weg, Kirchenrecht, Grundgesetz, Religionsgemeinschaften, Arbeitsphilosophie

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der kontroversen Diskussion über das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Auslegungen von Kirchenautonomie und staatlichem Arbeitsrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den Kernbereichen gehören das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, das Konzept der Dienstgemeinschaft, die Rolle von Gewerkschaften im kirchlichen Kontext sowie die Möglichkeiten zur Mitbestimmung der Mitarbeiter.

Was ist die zentrale Forschungsfrage der Arbeit?

Die Arbeit hinterfragt, ob und wie Arbeitskampfmaßnahmen in einem kirchlichen Arbeitskontext mit dem kirchlichen Selbstverständnis und der rechtlichen Autonomie vereinbar sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor führt eine diskursive Analyse durch, bei der die Positionen der Rechtswissenschaftler Ullrich Hammer und Reinhard Richardi einander gegenübergestellt und anhand von Rechtsprechung und Fachliteratur bewertet werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Verhältnisses von staatlichem zu kirchlichem Recht, die kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff der Dienstgemeinschaft sowie die Diskussion um das Streikrecht und alternative Lösungsmodelle wie Kirchentarifverträge.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Streikrecht, Dienstgemeinschaft, Kirchenautonomie, Mitarbeitervertretung, Dritter Weg und das Verhältnis von Staat und Kirche im Arbeitsrecht.

Wie unterscheidet sich die Position von Hammer von der von Richardi?

Hammer plädiert für die Geltung staatlicher Arbeitsrechtsnormen auch in der Kirche, während Richardi die Auffassung vertritt, dass das kirchliche Selbstverständnis eine eigene, vom staatlichen Konfliktmodell abweichende Ordnung verlangt.

Was genau versteht man in diesem Kontext unter dem „Dritten Weg“?

Der „Dritte Weg“ bezeichnet das spezifische Modell der kirchlichen Arbeitsrechtsgestaltung, welches auf ein vertrauensvolles Miteinander und paritätische Schlichtungsverfahren statt auf konfrontative Arbeitskämpfe setzt.

Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht in dieser Diskussion?

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt den Kirchen einen weiten Gestaltungsspielraum im Rahmen ihrer Selbstbestimmung, fordert jedoch die Beachtung des kirchlichen Auftrags bei der Auslegung der Arbeitsverhältnisse.

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Details

Title
Streikrecht im kirchlichen Arbeitskontext
Subtitle
Betrachtung der Diskussion zum Sachverhalt
College
Protestant University of Applied Sciences Dresden
Course
MAS 8: Gestaltung der Strukturen in Sozialen Organisationen
Grade
2,7
Author
Alexander Letzian (Author)
Publication Year
2010
Pages
19
Catalog Number
V169944
ISBN (Book)
9783640884292
ISBN (eBook)
9783640884681
Language
German
Tags
Streik Kirche Arbeitsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexander Letzian (Author), 2010, Streikrecht im kirchlichen Arbeitskontext, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/169944
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