Die sog. „Rettungsfolter“ stellt die Androhung oder gar den Einsatz körperlicher Gewalt gegenüber einer festgehaltenen Person zur Erzwingung von Angaben über den Aufenthaltsort eines Entführten oder von sonstigen Informationen zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben dar. Die Folterdurchführung und die Folterandrohung sind dabei zu unterscheiden. Folteranwendung bezeichnet die tatsächliche Anwendung von Gewalt, Folterandrohung lediglich die Drohung hiermit. Bei der sog. „Rettungsfolter“ handelt sich nicht um ein Mittel zur Wahrheitsfindung im Strafprozess, sondern um ein Mittel zur Erlangung von Informationen, um mögliche Opfer zu retten und somit um eine präventiv-polizeiliche Gefahrenabwehr. Kann es Situationen geben, in denen es zulässig ist, Menschen zu quälen, zu erniedrigen oder gar zu töten, um das Leben anderer Menschen zu retten?
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- Julia Frey (Author), 2023, Ethische und strafrechtliche Aspekte der sogenannten Rettungsfolter, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1691787