Im Netzwerk Familie kann es oft zu Problemen kommen, die verschiedene Familienmitglieder betreffen. Gerade hier lassen sich Fallmanagement und Zielgruppenarbeit gut verbinden.
In dem vorliegenden Fall geht es um eine Familie mit zwei Kindern. Die Mutter leidet an Depressionen und hat deshalb große Probleme, ihren Alltag zu bewältigen und zu organisieren. Z.B. schafft sie es mehrere Tage in der Woche nicht, ihren 4-jährigen Sohn in die Kindertagesstätte zu bringen. Sie ist sehr hilflos und deshalb auf eine Begleitung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes angewiesen. Auch der Vater hat große Probleme, sein Leben verantwortungsvoll und selbstständig zu führen, denn er ist spielsüchtig. Er gibt sein Geld, welches er durch seine Arbeit als Mitarbeiter in einem Handwerksbetrieb verdient, regelmäßig für das Spielen an Automaten in verschiedenen Spielsalons aus. Die Mutter kann auf Grund ihrer Depressionen gar nicht arbeiten, sodass die Familie inzwischen hoch verschuldet ist. Der Vater hat Kredite aufgenommen, die er nicht zurückzahlen kann. Dazu kommt noch die Problematik der 16-jährigen Tochter, die regelmäßig die Schule schwänzt und schon oft Ladendiebstahl begangen hat, sodass sie bereits bei der Polizei registriert ist.
Bei diesem Fall bieten sich verschiedene Fragestellungen an, die in der Studie bearbeitet werden sollen. Es gibt z.B die Fragestellung, die sich auf die Tochter bezieht, nämlich, wie diese motiviert werden könnte, regelmäßig die Schule zu besuchen und auch den Ladendiebstahl zu unterlassen. Eine weitere Fragestellung betrifft den jüngeren Bruder, der möglichst regelmäßig die Kindertagesstätte besuchen sollte. Die beiden Betroffenen können im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen werden, damit sich ihre Situation verbessert. Die Mutter und der Vater gehören in den Bereich anderer Zielgruppen bzw. Handlungsfelder. Es besteht also die Notwendigkeit, Fallmanagment und weitere Zielgruppenarbeit zu verknüpfen. Die beiden Erwachsenen müssen unbedingt in die Arbeit miteinbezogen werden, weil sich sonst die Situation der Kinder in keiner Wei-se verbessern könnte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Case Management in Multiproblemfamilie
2.1. Definition und Allgemeines
2.2. Serviceplanung
2.3. Linking
2.4. Weitere Zielgruppenangebote
2.5. Monitoring
3. Schluss
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Im Netzwerk Familie kann es oft zu Problemen kommen, die verschiedene Familienmitglieder betreffen. Gerade hier lässt sich Fallmanagement und Zielgruppenarbeit gut verbinden.
In dem vorliegenden Fall geht es um eine Familie mit zwei Kindern. Die Mutter leidet an Depressionen und hat deshalb große Probleme, ihren Alltag zu bewältigen und zu organisieren. Z.B. schafft sie es mehrere Tage in der Woche nicht, ihren 4- jährigen Sohn in die Kindertagesstätte zu bringen. Sie ist sehr hilflos und deshalb auf eine Begleitung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes angewiesen. Auch der Vater hat große Probleme, sein Leben verantwortungsvoll und selbstständig zu führen, denn er ist spielsüchtig. Er gibt sein Geld, welches er durch seine Arbeit als Mitarbeiter in einem Handwerksbetrieb verdient, regelmäßig für das Spielen an Automaten in verschiedenen Spielsalons aus. Die Mutter kann auf Grund ihrer Depressionen gar nicht arbeiten, sodass die Familie inzwischen hoch verschuldet ist. Der Vater hat Kredite aufgenommen, die er nicht zurückzahlen kann. Dazu kommt noch die Problematik der 16- jährigen Tochter, die regelmäßig die Schule schwänzt und schon oft Ladendiebstahl begangen hat, sodass sie bereits bei der Polizei registriert ist.
Bei diesem Fall bieten sich verschiedene Fragestellungen an, die in der Studie bearbeitet werden sollen. Es gibt z.B die Fragestellung, die sich auf die Tochter bezieht, nämlich, wie diese motiviert werden könnte, regelmäßig die Schule zu besuchen und auch den Ladendiebstahl zu unterlassen. Eine weitere Fragestellung betrifft den jüngeren Bruder, der möglichst regelmäßig die Kindertagesstätte besuchen sollte. Die beiden Betroffenen können im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen werden, damit sich ihre Situation verbessert. Die Mutter und der Vater gehören in den Bereich anderer Zielgruppen bzw. Handlungsfelder. Es besteht also die Notwendigkeit, Fall- managment und weitere Zielgruppenarbeit zu verknüpfen. Die beiden Erwachsenen müssen unbedingt in die Arbeit miteinbezogen werden, weil sich sonst die Situation der Kinder in keiner Weise verbessern könnte.
Auch hier ergibt sich die Fragestellung, welchen Einfluss die Krankheit der Mutter, die Spielsucht des Vaters, die ebenso als Krankheit eingestuft werden muss, und auch die die Familie belastenden Schulden als Bedingungen oder sogar als schwerwiegende Gründe für die Probleme der Tochter gesehen werden müssen. In diesem Sinne müssen die Probleme der Tochter in dem Zusammenhang der ganzen Familie bearbeitet werden, weil sonst die Symptome ihrer Verhaltensweisen vielleicht nur vorübergehend verändert werden, aber nicht gründlich und nachhaltig beseitigt werden könnten.
2. Case Management in Multiproblemfamilie
2.1 Definition und Allgemeines
Case Management wurde als Methode in den 1970er Jahren in den USA entwickelt. Die Soziale Arbeit sollte nach Kriterien der Effektivität und der Effizienz orientiert werden. In Deutschland wurde das Case Management seit Ende der 1980er Jahre eingeführt. Ein wichtiger Grund dafür war, dass die Dienstleistungen immer differenzierter und spezialisierter wurden, sodass eine Kooperation der Angebote notwendig wurde (Schönhoff et.al, 2012,S.11).
Dadurch entstand eine neue Orientierung in der Sozialen Arbeit. Die Aufgabe besteht darin, dass die Mitarbeitenden ein System von Zusammenarbeit organisieren, schließlich auch kontrollieren und auswerten, welches an den Personen ausgerichtet ist, die unterstützt werden sollen. Die jeweils betroffenen Personen sind in der Herstellung dieses Systems zu beteiligen (dgcc.de).
Die offizielle Definition zum CM der Deutschen Gesellschaft für Care und Case (DGCC) heißt:
Case Management bezeichnet eine bedarfsorientierte Steuerung ( „Management“) einer Fallsituation („Case“) zur Bewältigung einer personenbezogenen Problematik. Es erfolgt innerhalb einer Organisation und im regionalen Versorgungsgefüge. Damit ist Case Management ein das organisierte Verfahren und das regionale Versorgungsgefüge veränderndes Handlungskonzept, an dem unterschiedliche Professionen und Organisationen sektorenübergreifend beteiligt sein können (DGCC,2020,S.2).
Aus der Definition lässt sich ableiten, dass das Case Management immer den sozialen Raum mit einbezieht, z.B. die Familie, die Freunde, den Beruf, sogar die Nachbarn und den Bezirk oder Stadtteil, in dem der sogenannte Fall lebt. Hier wird deutlich, dass bei der bestehenden Problematik die ganze Familie als Zielgruppe gesehen werden muss.
Die DGCC unterscheidet beim Case Management bestimmte Qualitätsstandards zu folgenden Inhaltsbereichen: 1. Klärungsphase, die bedeutet, dass eine Kontaktaufnahme stattfindet, um die Angemessenheit des Case Managements herzustellen. 2. das Assessment, welches die Beschreibung der Lebenssituation und der Bedarfslage enthält; 3. die sogenannte Serviceplanung, in welcher die Ziele und Unterstüzungsleistungen im Einzelfall festgelegt werden; 4. das Linking, d.h. die Vermittlung passender Unterstützungsangebote; 5. das Monitoring , welches die Sicherung, Prüfung und Bewertung der Unterstützungsangebote sowie Fallsteuerung meint; 6.die Evaluation, d.h. Bewertung und Abschluss des Case Management; und schließlich 7. das Case Management auf der intentionellen Netzwerkebene, was Netzwerkaufbau und Netzwerkpflege bedeutet (DGCC,2020,S.7-8).
Andere Autoren*innen haben eine sehr ähnliche Einteilung, obwohl manche Phasen zusammengefasst werden. Darüber hinaus kann aber die konkrete Fallstudie nur in diesem großen Zusammenhang betrachtet werden, sodass die besondere Ausführung der drei Phasen Serviceplanung, Lin- king und Monitoring einen kleinen Teil der Sozialen Arbeit mit der speziellen Familie darstellen kann.
2.2 Serviceplanung
Im Folgenden wird anstatt von „ich“ vom „Mitarbeitenden“ und Case Manager*in gesprochen.
Vor der Serviceplanung muss der Mitarbeitende aus dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe die Familie kennenlernen, um den sogenannten Klientenkreis nach der bestehenden Problematik zu definieren und anschließend die Berechtigung der Leistungen festzustellen. Damit in dem konkreten Fall Hilfe angeboten werden kann, muss der Mitarbeitende alle Familienmitglieder kennenlernen, in dem er auch konkret mit jeder einzelnen Person spricht. Nur so kann ein Handlungsbedarf festgestellt werden. Im Assessment geht es um eine mehrperspektivische Situationanaylse, an der nicht nur der Mitarbeitende, sondern auch die Klienten*innen aktiv beteiligt sind (Stimmer, 2012, S.167168).
Hier werden sich bei dieser konkreten Problematik viele lebenslagenspezifische Aspekte zeigen, denn jede der betroffenen Personen haben eine sehr prekäre Situation. Ein Depression und eine Spielsucht sind zwei schwerwiegende Voraussetzungen für Probleme der Erwachsenen untereinander und für die spezielle Situation der Kinder. Deshalb muss die Serviceplanung „mit der Lebensplanung der Klienten kompatibel sein, sie kann diese in bestimmten Bereichen ergänzen, aber nicht ersetzen.“ (Stimmer, 2012, S. 168)
Im konkreten Fall haben sich die Eltern nicht nur aufgrund von Erziehungsproblemen beim Jugendamt gemeldet, sondern hoffen auch auf die Bewältigung der eigenen Probleme. Daraus folgt, dass der Serviceplan gemeinsam mit allen Personen erstellt werden sollte, denn er ist die Grundlage für das weitere Vorgehen „Der Serviceplan wird im gegenseitigen Einverständnis dialogisch erstellt und im schriftlicher Form, ggf. softwareunterstützt, festgehalten. Der Charakter des Kontrakts wird durch die Unterschriften der Beteiligten unterstrichen“ (DGCC, 2020, S. 23).
An den festgestellten Bedarf knüpfen die Ziele, die erreicht werden sollen, an. Die Ziele werden in Makro- Mezo- und Mikroziele unterteilt. Das Makroziel formuliert genau das, was am Ende erreicht werden soll (DGCC, 2020, S. 23). Für die verschiedenen Familienmitglieder ergeben sich diese Makroziele aus den augenblicklichen Problemlagen, die verändert werden müssen, um das tägliche Leben überhaupt gut und vernünftig gestalten zu können. Die Mutter müsste eine Hilfe für ihre Depression bekommen, weil sie sich daraus nicht alleine befreien kann, der Vater muss schließlich nach der Beendigung aller Unterstüzungsleistungen von seiner Spielsucht befreit sein. Auch die Schuldenproblematik muss eine positive Lösung erhalten. Die 16-jährige Tochter soll die Schule regelmäßig besuchen und aufgrund eines Bewusstseinswechsels die Ladendiebstähle unterlassen. Der 4-jährige Sohn soll schließlich täglich bzw. regelmäßig die Kindertagesstätte besuchen können.
Die Mezoziele werden auch Teilziele genannt, weil sie mittelfristige Ziele darstellen (DGCC, 2020, S.23). Diese Ziele sollen im konkreten Fall die Probleme der Familienmitglieder genauer bestimmen und dadurch herausbekommen, wo eine Hilfe nötig ist. Das setzt Gespräche mit den Mitgliedern der Familie voraus und sicher auch gemeinsame Gespräche mit allen. Z.B. sollte die Tochter ihre Situation ausführlich schildern können, warum sie nicht regelmäßig die Schule besucht und welche Gründe sie hat, immer wieder Ladendiebstahl zu begehen. Aber auch müssen mit den Eltern intensive Gespräche darüber stattfinden, wie sie selbst aus ihren Problemen herausfinden könnten. Vielleicht haben die Mutter und der Vater selbst das Bedürfnis, eine Therapie zu machen. Um die Schulden abzubauen, muss ein Gespräch mit den Eltern stattfinden, welche Lösungen sie sich vorstellen könnten.
Schließlich ergeben sich aus diesen Mezozielen die Mikroziele, denen „konkrete Maßnahmen, Leistungen oder Angebote zugeordnet werden“ (DGCC, 2020, S.23). Deshalb werden sie auch Handlungsziele und Ergebnisziele genannt. Dabei kann der Case Manager*in einiges selber durchführen, z.B. die Gespräche mit den Familienmitgliedern zu führen. Im Einzelfall wird „ der notwendige Welfare Mix“ angewendet, „d.h. das Ineinandergreifen professioneller und informeller, freiwilliger, nachbarschaftlicher Hilfen“ (DGCC, 2020, S.23). Die professionelle Hilfe könnte darin bestehen, dass der Case Manager*in Kontakte zu Therapeuten*in herstellt, um die Depression der Mutter und die Spielsucht des Vaters zu bearbeiten. In diesem Sinne könnte auch die Tochter an z.B. eine professionelle Nachhilfearbeit vermittelt werden, um die schulischen Leistungen zu verbessern. Damit hätte sie die Möglichkeit, den Schulstoff aufzuholen und nachzuarbeiten, den sie durch das Schwänzen der Schule versäumt hat. Eine weitere Hilfe wäre auch, wenn eine geeignete Mitschülerin gefunden werden könnte, die sie eventuell in speziellen Fächern dabei unterstützt.
Grundsätzlich können die Personen mit Unterstützungsbedarf, Angehörige, der Case Manager*in selbst, aber auch andere Dienste die Durchführenden sein. Im Serviceplan wird festgelegt, wer jeweils für die Kontaktherstellung verantwortlich ist, wobei das oft der Case Manager*in ist. Weiterhin werden eine zeitliche Planung, die Kosten und Kostentäger bestimmt. Im Allgemeinen wird der Service Plan im Büro des Case Managers*, der Case Managerin oder in der Wohnung der Familie erstellt. Wichtig ist, dass der Serviceplan als schriftliches Dokument festgehalten wird, damit er die verbindliche Grundlage der Leistungsdurchführung darstellen kann (DGCC, 2020, S.23-24).
2.3 Linking
Im Anschluss an die Serviceplanung soll das Linking erfolgen. „Linking besteht typischerweise aus vier Schritten, die zum Teil ineinandergreifen“ (DGCC, 2020, S.25). Auch hier geht es um ein System von Zusammenarbeit, das am konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Personen ausgerichtet ist, wobei die betroffenen Personen immer konkret beteiligt werden sollen. Ebenso werden in dieser Phase nicht die Qualitäten als Berater*in wichtig, sondern die als Moderatoren*innen (dgcc.de).
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), und damit auch das Jugendamt, befassen sich vor allem mit den Aufgaben der Jugendhilfe. Diese unterstützt das Recht Jugendlicher auf eine Förderung der Entwicklung, damit eine eigenverantwortliche Persönlichkeit entstehen kann. Benachteiligungen sollen vermieden werden, Erziehungsberechtige sollen beraten, eine familienfreundliche Umwelt soll geschaffen werden (Schönhoff, 2012, S. 143 - 144.
Alle genannten Aspekte können auf den konkreten Fall der Familie angewendet werden. Das Case Management ist grundsätzlich an den Menschenrechten orientiert, wobei besonders das Prinzip der Menschenwürde im Mittelpunkt steht. Die Menschenrechte vereinen Universalität, Unteilbarkeit und Egalität. Sie sind in der Verfassung bei den Grundrechten verortet. Darüber hinaus wird jeder Unterstützungsprozess im Case Management von den Sozialgesetzbüchern bestimmt. An dieser Stelle werden einige dieser Paragraphen genannt, die für den Zusammenhang relevant sind: „Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ (§1 SGB IX), „Förderung seiner Entwicklung und (...) Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit „($ 1 SGB XI)“, „so weit wie möglich zu befähigen, unabhängig (von der Hilfe) zu leben“ (§ 1 SGB XII). (dgcc.de/wp-content).
Das Sozialgesetzbuch bezieht sich besonders im achten Buch auf die Kinder- und Jugendhilfe. Die ersten drei Absätze des § 1 SGB VIII beziehen sich auf das Recht auf Erziehung, die Elternverantwortung und die Jugendhilfe. Auf die Familiensituation des konkreten Falls bezogen, betrifft der Absatz 1 vor allem die 16-jährige Tochter und im nächsten Schritt auch den 4-jährigen Sohn. Hier heißt es: „ Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (SGB.de).
Die Tochter kann sich nur zu einer solchen Persönlichkeit entwickeln, wenn sie die Chancen dazu in einer veränderten Familiensituation bekommt. Wenn die Eltern ihre eigenen Verhaltensweisen und Bedingungen, vor allem ihre psychischen, nicht verändern, wird die Tochter weiterhin große Probleme haben, sich positiv zu entwickeln. Der regelmäßige Schulbesuch ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre Zukunft. Auch die Ladendiebstähle haben mit den ungeordneten Verhältnissen ihrer Eltern zu tun, sodass sie sich als immer weiter verstärkende Kriminalität zeigen würden, wenn sich bei den Eltern eine Stagnation einstellen würde. Im schlimmsten Fall könnte die Tochter ohne Schulabschluss bleiben und sogar in eine kriminelle Laufbahn geraten, die es verunmöglicht, dass sie sich in einen normalen Arbeitsablauf integrieren könnte.
Der Absatz 2 betrifft auch die Familie, nämlich die Eltern, denn es geht um die Erziehung. Hier steht: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (SGB.de). Hier zeigt sich deutlich, dass das Case Management zwar eine Hilfe anbieten kann, aber bei den Eltern das Recht der Erziehung bleibt. „Das heißt sie nehmen den Eltern ihre Erziehungsverantwortung nicht ab, sondern versuchen vielmehr die Eltern zu aktivieren, selbst die Erziehung in die Hand zu nehmen bzw. zu verbessern.“ (Uhlendorff, 2024, S. 53-54). Das bedeutet, dass das Case Management die Eltern nur unterstützen kann, z.B. mit Gesprächen, weiterführenden Maßnahmen und Angeboten.
An dieser Stelle betrifft das Liniking aber besonders die Tochter und im Weiteren auch den Sohn. Der dritte Absatz des § 1 SGB VIII bezieht sich auf die Jugendhilfe: „Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (SGB.de). Die Benachteiligungen, welche die Tochter und der Sohn durch die besondere Situation der Eltern täglich erleben müssen, können durch das Case Management nur abgebaut werden, wenn die Eltern durch Veränderung wieder in der Lage sind, ihre Kinder eigenverantwortlich zu erziehen. Die weiteren Unterpunkte 2. bis 5. beinhalten Aussagen über ein gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft, die Beratung, Unterstützung der Erziehung, den Schutz vor Gefahren und schließlich die Schaffung einer familienfreundlichen Umwelt (SGB.de). Auf die Tochter bezogen, würde der Schutz vor Gefahren z.B. bedeuten, dass sie vor den Gefahren der Kriminalität und sogar vielleicht der Drogen geschützt wird. Der 4- jährige Sohn muss auch in seiner Entwicklung unterstützt werden, damit auch er sich zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit entwickeln kann. Das kann er nicht, wenn er nicht regelmäßig zur Kita gebracht wird, sondern ständig Irritationen ausgesetzt ist.
Der erste Schritt des Linking kann als Vorbereitung bezeichnet werden. Wenn Dritte eingeschaltet werden sollen, muss die Person mit Unterstützungsbedarf vorbereitet werden, damit diese sich mit den Angeboten auseinandersetzen kann. „Dies wird möglichst durch die frühzeitige Einbeziehung der Person mit ihren Erwartungen und Befürchtungen erreicht.“ (DGCC, 2020, S.25) . Im konkreten Fall muss die Tochter auf jede angebotene Hilfe dadurch vorbereitet werden, dass sie z.B. ihre Erwartungen, auf die Schule bezogen, äußern darf und auch Ängste, die sie vielleicht hat, in das Gespräch einbringen kann. Z.B soll sie auch die Aufnahmeformalitäten einer Nachhilfeschule kennenlernen. Wenn die Vermittlungskontakte stattgefunden haben, was z.B. ein Gespräch mit der Schulleitung sein könnte, müssen sie durch den Case Manager*in nachbesprochen werden. (DGCC, 2020, S.25). Diese Form der Vorbereitung im Linking zeigt deutlich, dass die betroffenen Personen von Anfang an einbezogen werden sollen und auch dass der Case Manager*in die Rolle eines Vermittlers hat, der die richtigen Hilfen anbietet und auch, wenn es mehrere sind, diese vernetzt.
Im zweiten Schritt geht es um die Vermittlung an formelle und informelle Unterstützer*innen. Für eine gute Passgenauigkeit sollen die Personen mit Unterstützungsbedarf ihre Bedürfnisse und auch Befürchtungen äußern können, aber auch die möglichen Befürchtungen oder Einstellungen der sogenannten Anbietenden sollen zur Sprache kommen. Im weiteren Verlauf müssen dann Vermittlung und Nutzung der Maßnahmen stabilisiert werden (DGCC, 2020, S.25). Im konkreten Fall muss somit der Case Manager*in mit der Tochter gründlich über ihre Bedürfnisse und Befürchtungen sprechen. Vielleicht möchte sie die Schule wechseln, sodass sie einen Neuanfang erleben könnte. Vielleicht möchte sie mit einer Freundin zusammen eine neue Schule besuchen. Bei der Suche nach einer geeigneten Nachhilfeschule z.B. kann sie ebenso ihre Bedürfnisse äußern, was etwa die Fächer betrifft, für die sie eine besondere Hilfe benötigt. Auch die Haltung einer eventuellen neuen Schule muss ihr bekannt gemacht werden, was diese Schule im Konkreten von ihr verlangt. Eine Stabilisierung würde hier bedeuten, dass die Tochter im weiteren Verlauf immer wieder mithilfe von Gesprächen begleitet wird.
Das Linking muss im dritten Schritt die sogenannte Anpassung leisten. Das bedeutet, dass es „die Zuständigkeit, Qualität und Individualisierung der vermittelten Maßnahmen/Leistungen gewährleisten“ (DGCC, 2020, S.25) muss. Dabei wird es oft eine verhandelnde Position einnehmen, damit die Person mit Unterstützungsbedarf die Ziele erreicht. Im konkreten Fall muss die Tochter immer wieder mit ihren Bedürfnissen begleitet werden, anderseits aber auch lernen, dass veränderte Bedingungen eintreten können, an welche sie sich wiederum anpassen muss. Es könnte z.B. passieren, dass die Freundin eventuell nicht an derselben Schule angenommen wird. Auch die Beziehung zu den Eltern muss in Gesprächen mit der Tochter besprochen werden, ebenso sollten gemeinsame Gespräche mit den Eltern stattfinden. Das „Abstimmen wechselseitiger sozialer Erwartungen“ (Uhlendorff, 2024, S. 57) spielt hier eine große Rolle.
Schließlich wird das Linking mit der fallbezogenen Vernetzung abgeschlossen. Dabei geht um die Optimierung der Kooperation der Maßnahmen. „Werden mehrere Hilfen vermittelt, die parallel laufen, müssen diese im Linking aufeinander abgestimmt“ (DGCC, 2020, S. 26) werden. Die Anbietenden müssen, was die Ziele betrifft, übereinstimmen und auch zu einer gegenseitigen Kommunikation bereit sein. Die Angebotsentwicklung muss sich immer auf die Möglichkeiten von passenden Angeboten ausrichten (DGCC, 2020, S. 26). Im konkreten Fall sollten die angestrebten Ziele in einer neuen Schule mit den Zielen bei der Nachhilfeinstitution übereinstimmen. Z.B. sollte in Gesprächen geklärt werden, wie viel Stunden die Tochter täglich mindestens aufwenden sollte, um am Nachmittag den versäumten Stoff nachzuarbeiten. Hier müssen auch die Eltern miteinbezogen werden, damit sie die Tochter unterstützen können. Die Tochter selbst sollte „Autonomieansprüche geltend machen können und mit sozialen Verbindlichkeiten in Einklang bringen“ (Uhlendorff, 2024, S.58). Sie könnte z.B gegenüber ihren Eltern den Anspruch erheben, eine gewisse regelmäßige freie Zeit für sich zu haben, um ihre gewünschten Freizeitaktivitäten, z.B. Sport, und ihre Kontakte mit Freunden*innen pflegen zu können. Wenn eine gute Vernetzung stattfindet, kann die Tochter sogar allmählich eine „Berufsperspektive entwickeln, in der eigene Interessen berücksichtigt werden (Uhlendorff, 2024, S.58). Das Linking muss dokumentiert werden, und am Ende sollten die Kosten „in einem vertretbaren Verhältnis zum Erreichten stehen“ (DGCC, 2020, S. 27).
Da der Sohn erst vier Jahre alt ist, kann das Linking in der Form mit ihm nicht stattfinden, sondern seine Situation muss im Zusammenhang mit der Veränderung der elterlichen Bedingungen gesehen werden. Seine Wünsche sollen in kurzen Gesprächen herausgefunden werden, z.B. ob er gerne zu seiner Kindertagesstätte geht.
2.4 Weitere Zielgruppenangebote
Wenn das Linking für die Tochter gelingen soll, müssen sich die Bedingungen und Voraussetzungen für die Eltern verändern, damit sich die gesamte aktuelle Situation der Familie verbessert, sodass die Tochter überhaupt Hilfe und Unterstützung von ihren Eltern erwarten kann. Wenn die Mutter weiterhin depressiv bleiben und der Vater seine Spielsucht nicht aufgeben würde, hätte die Tochter kaum Chancen, regelmäßig die Schule zu besuchen und ihre Ladendiebstähle einzustellen. Sie ist sozusagen von der gesamten Familiensituation abhängig.
Bei der Familie handelt es sich um eine sogenannte „Multiproblemfamilie“, da viele Mitglieder der Familie von Problemen betroffen sind. „Der ASD ist generell zuständig, und er kann daher auch ein ganzheitliches Unterstützungsmanagement in die Wege leiten und fallbezogen die verschiedenen Hilfen vernetzen (Wendt, 2018, S.239). Der Case Manager*in muss sich mit der Ökologie des Familienlebens im Binnenbereich und im Außenbereich beschäftigen, damit er die Lage einschätzen kann (Wendt, 2018, S. 241). Im konkreten Fall kann eine Hilfe für die Mutter darin bestehen, dass eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt wird, damit sie ihre Depression bearbeiten kann. Im zweiten Schritt kann dann gemeinsam eine geeignete Therapieeinrichtung gesucht werden. Der Mutter wird „als Stütze eine ständige Aussprachemöglichkeit“ (Wendt, 2018, S.241) bei dem Case Manager*in angeboten. Auch der Vater bekommt eine Hilfe, denn auch er benötigt eine Therapie gegen seine Spielsucht. Auf die Eltern bezogen, geht „das Case Management in die direkte Gestaltung von Lebensverhältnissen“ (Wendt, 2018. S.241) über.
Diese Gestaltung schließt eine regelmäßige Gesprächssituation ein, um die Eltern auch während ihrer Therapien zu unterstützen. Die Eltern sollen darin bestärkt werden, dass sie ihre psychischen Probleme allmählich bearbeiten können, damit sich die gesamten Familienbedingungen verbessern. Dafür muss auch eine Schuldenregulierung stattfinden, denn die Schulden belasten die Eltern noch einmal über ihre eigene psychische Ausgangslage hinaus. Gemeinsame Kontakte zu einer Bank und einer Schuldenberatung könnten unternommen werden, um die Schulden abzubauen. Auch hier müssen immer die konkreten Bedürfnisse der Eltern zu Sprache kommen, sodass der Case Manager*in auch hier nicht alleine die Schuldenregulierung unternehmen darf.
Der Case Manager*in beginnt mit der Familie schließlich eine realistische Zukunftsplanung. Die zu entwickelnde Perspektive soll sich auf die nächste Zukunft beziehen. Dabei soll aber das Vorgehen den Beteiligten immer transparent bleiben. Die gesamte Arbeit für die Familie hat das Ziel, „das Selbstmanagement der Familie zu stärken“ (Wendt, 2018, S. 242). Für alle Familienmitglieder, so auch für die Eltern, werden Arrangements getroffen, in diesem Fall auch für die Mutter und den Vater, da diese eine wesentliche Problematik für die gesamte Familie darstellen. Wenn die Depression der Mutter und die Spielsucht des Vaters nicht therapiert werden, hat die Familie keine Chance, mit ihren Kindern ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
2.5 Monitoring
Im anschließenden Monitoring geht es um „die Absicherung, Prüfung sowie die kontinuierliche quantitative und qualitative Bewertung der vermittelten bzw. organisierten Angebote und Unterstützungen bzgl. der möglichen Zielerreichung“ (DGCC, 2020, S.27). Der Case Manager*in greift nicht in die Kompetenzen der Personen ein, die am Hilfeprozess beteiligt sind. Dagegen sind aber verbindliche Absprachen und Vereinbarungen möglich. Damit soll die Vermeidung von Abbrüchen und Krisen vermieden werden. Die Daten der vereinbarten Angebote werden dabei gesammelt, überprüft und bewertet (DGCC, 2020, S. 28).
Bei einem normalen Fallverlauf würde der Case Manager*in die Bedürfnisse aller Familienmitglieder und die daraus entstehenden Bewertungen gegenüber den Leistungserbringern in den Vordergrund stellen. Die Mutter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre Therapie in einem für sie befriedigenden Ablauf stattfindet. Auch der Vater soll sich über seine Therapie regelmäßig äußern können, sodass der Case Manager*in, wenn nötig, die Interessen der Eltern unterstützen kann. Die Tochter könnte die Unterstützungen selbst prüfen, indem sie sich mit ihren Erfolgen in der Schule und in der Nachilfeinstitution auseinandersetzt. Z.B. könnte die Tochter die Fächer oder Schwerpunkte bei der Nachhilfe verändern. Das Case Management wird sich „im Verlauf verstärkt auf diese Entwicklung konzentrieren (DGCC, 2020, S. 28). Das bedeutet, dass es versucht, positive Ergebnisse zu erzielen.
Dazu gehört, dass der Case Manager*in einen drohenden Abbruch durch die einzelnen Familienmitglieder erkennen sollte. Z.B. könnte der Vater in der Gefahr stehen, vielleicht die Rückzahlung der Schulden abzubrechen, damit er doch wieder in seine Spielsucht zurückfallen kann. Es ist möglich, dass er versucht, das zu verheimlichen. Es kann sogar passieren, dass er gar nicht zur Therapie geht. Das alles muss von dem Case Manager*in kontrolliert werden, damit überhaupt eine Veränderung eintreten kann. Z.B. könnte auch die Tochter ihre Schule wieder vernachlässigen, indem sie heimlich nicht zur Schule geht. Diese Probleme müssen beachtet werden, sodass gemeinsame Gespräche stattfinden können, um eventuell neue Planungen zu beschließen. Bei der Tochter könnte dann über einen neuen Schulwechsel nachgedacht werden. Auch der Mutter muss geholfen werden, falls sie ihre Therapie abbrechen möchte, indem mit ihr zusammen darüber gesprochen wird, was ihr an der bisherigen Therapie missfällt. Der Case Manager*in könnte dann versuchen, eine andere Therapie zu finden.
Es kann auch eintreten, dass eine fehlende Umsetzung der vereinbarten Leistung durch einen Leistungserbringer geschieht. Der Case Manager*in ist verpflichtet, die „Absicherung der notwendigen Kooperationen und der zu erbringenden Leistungen“ (DGCC, 2020, S.29) im Monitoring zu gewährleisten. Z.B. könnte es sein, dass die Tochter keine Erfolge bei dem Nachhilfeunterricht hat, was an den jeweiligen Noten im Unterricht und auf dem Zeugnis zu erkennen wäre. Im Zusammenhang mit diesem Problem sollte der Case Manager*in begleitend mit der Tochter Gespräche über eventuelle Begründungen führen. Falls es nicht an ihrer eigenen Untätigkeit liegt, besteht die Möglichkeit, eine andere Nachhilfeinstitution zu suchen und auszuprobieren. Vielleicht hat die Tochter auch Interesse daran, als Ausgleich zur Schule einen bestimmten Sport auszuüben. Gerade in ihrem Alter könnte das eine gute Idee sein, sie zu mehr Aktivität anzuleiten. Die Leistungserbringer sollten immer wieder im Blick des Case Managers*in bleiben, um die Maßnahmen und Unterstützungen für alle Familienmitglieder positiv zu gestalten. Nur so kann das Ziel erreicht werden, dass sich die Familiensituation grundlegend verbessert.
3. Schluss
Da es sich bei der Familie um eine „Mulitproblemfamilie“ handelt, hat das Case Management viele Aufgaben, um die Situation aller Familienmitglieder und damit insgesamt der Familie zu verbessern. Die Fallstudie hat gezeigt, dass die Probleme der Kinder nur gelöst werden können, wenn der Vater und die Mutter ihre offensichtlichen Krankheiten therapieren lassen. Wenn die Mutter depressiv bleiben würde, hätte die Tochter zu wenig positive Voraussetzungen in der Familiensituation, um ihre Probleme zu bewältigen. Ebenso könnte der 4-jährige Sohn keinen positiven Verlauf einer selbstständigen Entwicklung erleben, da er auf die Hilfe der Eltern angewiesen ist.
Aber auch das Verhältnis der Eltern untereinander kann, bei Beibehaltung der Krankheiten, zu keiner befriedigenden Kommunikation führen. Die Depression und die Spielsucht verhindern jeweils eine Abstraktion von der eigenen negativen Disposition, sodass eine Zuwendung zum jeweils anderen Partner*in verunmöglicht wird. Der Case Manager*in hat die Aufgabe, das alles zu vernetzen, was eine große Anstrengung bedeutet, weil es sich um zahlreiche Fragen und Orte des Unterstützungsbedarfs handelt.
Gerade in einer sogenannten „Multiproblemfamilie“ stellt sich die Frage, ob das Case Management gelingen kann, was auch auf diesen konkreten Fall bezogen werden muss. Es ist offensichtlich, dass es hierbei um eine sehr gute Planung von Unterstützungsmaßnahmen und Leistungserbringern geht. Von einer einzelnen Person, etwa einem Sozialarbeiter* oder einer Sozialarbeiterin* wäre diese Arbeit kaum zu bewältigen, woran zu erkennen ist, dass sich in diesem Fall ein Case Management anbietet.
Dennoch wäre die Frage zu diskutieren, ob das Case Management in der Gefahr steht, die Soziale Arbeit zu dequalifizieren, weil Effektivität und Effizienz im Vordergrund stehen. Es wird vorausgesetzt, dass die Kosten vertretbar sein sollen. Die Leistungserbringer geraten somit in eine Konkurrenzsituation, was auf eine Verschlechterung der Unterstützung hinweisen könnte. Die Gradwanderung zwischen Moral und Finanzierung wäre damit ein neues Thema, was das Case Management betrifft, aber an dieser Stelle nur angedeutet werden kann.
Literaturverzeichnis
Case Management CM, Definition,Grundlagen,Qualifikation. https://www.dgcc.de/case-management/
Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management e.V.(Hrsg.).(2020).Case Management Leitlinien.Rahmenempfehlungen, Standards und ethische Grundlagen Case Management in der Praxis. (2.Auflage).medhochzwei Verlag GmbH.
Schönhoff,F. in.,Steins,G.(Hrsg.).(2012).Psychologie und Case Management in der sozialen Arbeit.Pabst Science Publishers.
Sozialgesetzbuch (SGB VIII).Achtes Buch.Kinder-und
Jugendhilfe.§2 SGB VII Aufgaben der Jugendhilfe. https://www.sozialgetzbuch-sgb.de/sgbvii/2.html
Stimmer,F.(2012).Grundlagen des Methodischen Handelns in der Sozialen Arbeit.(3.Auflage).W.Kohlhammer GmbH.
Studienskript Zielgruppenarbeit und Fallmanagement.(2022).IU Internationale Hochschule GmbH IU Internationale University of Applied Sciences.(Hrsg.)
Uhlendorff,U.(2024).Theorie und Praxis Sozialpädagogischer Fallarbeit. Ein Lehrbuch.Beltz Juventa Verlag.
Wendt,W.R.(2018).Case Management im Sozial-und Gesundheitswe- sen.Eine Einführung.(7.Auflage).Lambertus-Verlag.
[...]
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- Gämär Amikishiyeva (Autor:in), 2024, Case Management in einer Multiproblemfamilie in der Kinder- und Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1691611