Insolvenznahes Handeln ist mit dem Begriff des „wrongful-trading“ aus dem UK-Limited-Recht vergleichbar. Demzufolge umfasst es die Insolvenzverschleppungshaftung aus § 823 II iVm § 15a InsO, die Haftung wegen Masseschmälerung aus § 64 S. 1 GmbHG und die neu eingeführte Insolvenzverursachungshaftung aus § 64 S. 3 GmbHG. Die dazu ergangene Rechtsprechung steht seit jeher unter starker Kritik und wird im folgenden Beitrag nochmals aufgeworfen, zusammengefasst und analysiert. Die dazu gewonnenen Ergebnisse sollen danach im Lichte des MoMiG nochmals untersucht werden, um die Bestandskraft des bisherigen Meinungsstands zu überprüfen. Abschließend soll der neue § 64 S. 3 erläutert und untersucht werden, inwiefern er sich in das System des insolvenznahen Handels einfügt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Insolvenzreife
I. Die Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO
a) Der Wortlaut des § 17 InsO
b) Die Anforderungen des § 15a InsO
c) Die Anforderungen der InsO
II. Die Überschuldung, § 19 InsO
a) Der alte und zukünftige Tatbestand
b) Der momentane Tatbestand
c) Rangrücktrittsvereinbarungen
C. Die Insolvenzantragspflicht, § 15a InsO
I. Der Tatbestand
a) Der Wortlaut des § 15a InsO
b) Der Zweck des Transfers in die InsO
c) Der Schutzgesetzcharakter
d) Die Unterscheidung zw. Alt- und Neugläubigern
1) Die Position des BGH 1994
aa) Die Unterscheidung zw. Alt- und Neugläubigern
bb) Das Fernhalten vom Markt als Schutzzweck
cc) Das negative Interesse als haftungsausfüllende Kausalität
dd) Zusammenfassung
2) Die Position des BGH 1998
aa) Kritische Würdigung
bb) Anforderungen durch MoMiG
3) Die Position des BGH 2003
e) Der Zeitpunkt des Neugläubigerstatus
1) Neugläubiger ab Begründung einer Verbindlichkeit
2) Neugläubiger ab Vorleistung
3) Stellungnahme
II. Alternative Haftungsnormen
a) § 43 II GmbHG
b) § 311 III BGB
c) § 823 II BGB iVm § 263 StGB
d) § 826 BGB
1) Sittenwidrigkeit
2) Unterlassen
3) Vorsatz
4) Schaden
III. Ergebnis
D. Die Massesicherungspflicht, § 64 S. 1 GmbHG
I. Das System des BGH
II. Das System von Holger Altmeppen
III. Kritische Würdigung
a) Der Zahlungsbegriff
1) Schadensersatzanspruch
2) Erstattungsanspruch
3) Stellungnahme
b) Der Erstattungsanspruch eigener Art
c) Die Feststellung der Überschuldung
d) Die Zahlung auf debitorische Konten
e) Die Weiterleitung von Geldern
f) Der Sorgfaltsmaßstab
E. Die Insolvenzverursachungshaftung
a) Der Wortlaut des § 64 S. 3 GmbHG
b) Das Kausalitätserfordernis
c) Die Verknüpfung mit dem Sorgfaltsmaßstab
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die dogmatische Bestandskraft und die praktische Anwendung der Haftungsnormen für GmbH-Geschäftsführer bei insolvenznahem Handeln, insbesondere unter Berücksichtigung der Änderungen durch das MoMiG und die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
- Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
- Massesicherungspflichten gemäß § 64 GmbHG
- Differenzierung zwischen Alt- und Neugläubigern
- Anwendung deliktischer Haftungsnormen wie § 826 BGB in der Krise
- Dogmatische Analyse der Insolvenzverursachungshaftung (§ 64 S. 3 GmbHG)
Auszug aus dem Buch
Die Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO
Gemäß § 17 II S. 1 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn die GmbH nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dessen Satz 2 lässt diese Voraussetzung vermuten, wenn Zahlungen eingestellt wurden.
Dieser Tatbestand wurde mit der InsO am 1.1.1999 eingeführt. Gegenüber der alten Regelung des § 102 KO wurde allerdings auf den Begriff einer „dauerhaften“ Illiquidität verzichtet. Ebenso verlangt § 17 II S. 1 InsO gegenüber § 102 KO auch nicht mehr, dass die Fähigkeit eingeschränkt sein muss, seine Zahlungsverpflichtungen im „Wesentlichen“ nicht mehr erfüllen zu können. Der neu eingeführte § 17 II S. 1 InsO stellt damit auf eine kurzfristigere Phase der Zahlungsunfähigkeit ab und nimmt keine Unterscheidung hinsichtlich „wesentlicher“ Verpflichtungen vor. Eine absolute Antragspflicht daraus zu folgern, würde allerdings bedeuten, dass auch kurzfristige Vermögensverschiebungen zur Insolvenz führen könnten, obwohl deren Befriedigung nicht ausgeschlossen ist. Auch die Gesetzesbegründung verweist darauf, dass nicht jede temporäre Zahlungsunfähigkeit die Antragspflicht auslösen soll. Bei bloßen Zahlungsstockungen soll demzufolge noch keine Insolvenzantragspflicht ausgelöst werden. Daraus ergibt sich allerdings das Erfordernis den notwendigen Zeitraum der Zahlungsunfähigkeit zu umreißen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des insolvenznahen Handelns ein und definiert den Vergleich zum britischen "wrongful trading", während der methodische Fokus auf der Analyse der Rechtsprechung im Lichte des MoMiG liegt.
B. Insolvenzreife: Dieses Kapitel erörtert die Voraussetzungen der Insolvenzreife, wobei schwerpunktmäßig die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO) unter Berücksichtigung aktueller Prognosemodelle behandelt werden.
C. Die Insolvenzantragspflicht, § 15a InsO: Hier erfolgt eine kritische Untersuchung der insolvenzrechtlichen Antragspflicht, insbesondere im Hinblick auf den Schutzgesetzcharakter, die Gläubigerstellung und die Anwendbarkeit alternativer Haftungsnormen wie § 826 BGB.
D. Die Massesicherungspflicht, § 64 S. 1 GmbHG: In diesem Kapitel werden das strikte Zahlungsverbot des BGH und der Gegenentwurf von Holger Altmeppen gegenübergestellt und dogmatisch auf ihre Anwendbarkeit bei verschiedenen Zahlungsarten geprüft.
E. Die Insolvenzverursachungshaftung: Dieser Abschnitt widmet sich der neu eingeführten Haftungsnorm des § 64 S. 3 GmbHG, analysiert das Kausalitätserfordernis und die Verknüpfung mit dem Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers.
F. Fazit: Das Fazit stellt zusammenfassend die dogmatischen Defizite der aktuellen BGH-Rechtsprechung dar und plädiert für ein konsistentes, durch § 826 BGB ergänztes System zur flankierenden Massesicherung.
Schlüsselwörter
GmbH-Geschäftsführer, Insolvenznahes Handeln, Insolvenzverschleppung, § 15a InsO, Massesicherungspflicht, § 64 GmbHG, MoMiG, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Altgläubiger, Neugläubiger, § 826 BGB, Insolvenzverursachungshaftung, BGH-Rechtsprechung, Gläubigerschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die zivilrechtliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers, wenn dieser in einer finanziellen Krise der Gesellschaft handelt, die kurz vor der Insolvenz steht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Insolvenzreife, die Pflichten zur Insolvenzantragstellung sowie die Massesicherungspflichten, die den Geschäftsführer bei verbotenen Zahlungen in der Krise in die persönliche Haftung nehmen können.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist die kritische Untersuchung der dogmatischen Bestandskraft der BGH-Rechtsprechung hinsichtlich der Haftung bei insolvenznahem Handeln, insbesondere wie sich diese nach Einführung des MoMiG bewertet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf einer Auswertung von Gesetzesbegründungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Insolvenzreife, die detaillierte Analyse der Antragspflicht (§ 15a InsO), die Massesicherungspflichten (§ 64 GmbHG) sowie die neu eingeführte Insolvenzverursachungshaftung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind Insolvenzverschleppung, Massesicherung, Geschäftsführerhaftung, § 64 GmbHG, § 15a InsO, Alt- und Neugläubiger sowie die dogmatische Einordnung der Haftung.
Welche Rolle spielt das MoMiG in der Argumentation?
Das MoMiG dient als gesetzlicher Referenzpunkt, anhand dessen die Autorin untersucht, ob die bisherige Rechtsprechung des BGH noch aktuell ist oder ob durch den Transfer der Regelungen in die InsO eine neue dogmatische Begründung erforderlich wird.
Warum wird die Rechtsprechung des BGH im Fazit als "dogmatisch nicht akzeptabel" bezeichnet?
Die Arbeit kritisiert, dass der BGH in der Vergangenheit dogmatische Mängel (etwa bei der Unterscheidung von Alt- und Neugläubigern oder bei der Kausalität) durch "effizienzorientierte" Argumentation zu kompensieren versuchte, was jedoch systematisch nicht mit dem Deliktsrecht (z.B. § 823 II BGB) vereinbar ist.
- Arbeit zitieren
- Holger Lehnen (Autor:in), 2009, Die Haftung des Geschäftsfühers für insolvenznahes Handeln - nach MoMiG, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/168724