Die Tötung aus Zorn über das Opfer wurde nicht seit jeher mit einem Strafmaß von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Vielmehr hat sich die Sanktionierung der Tötung eines Menschen, wie auch die Tötungshandlung an sich, im Laufe der Jahrhunderte gewandelt.
Dieser Aufsetz beschäftigt sich mit dieser historischen Entwicklung.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Differenzierung zwischen Mord und Totschlag
2. Verbindung mit dem französischen Recht: Der „Code pénal“
3. § 177 PreußStGB
4. Gesetzesentwurf zum RStGB
5. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung des Tatbestandes des Affekttotschlags vom Mittelalter bis zum Jahr 1998, um die gesellschaftlichen Wertvorstellungen und deren Einfluss auf die Strafgesetzgebung nachzuvollziehen. Dabei wird insbesondere analysiert, wie sich der Unwert der Tötung gewandelt hat und warum bestimmte gesetzliche Strafmaße über lange Zeiträume beibehalten wurden.
- Historische Wandlung der Tötungsdelikte und deren Sanktionierung
- Einfluss des römischen und französischen Rechts auf das deutsche Strafrecht
- Bedeutung der Ehre und gesellschaftlicher Wertvorstellungen für das Strafmaß
- Entwicklung und Fortwirkung des § 177 PreußStGB
- Analyse der gesetzlichen Bewertung von Affekttaten
Auszug aus dem Buch
1. Differenzierung zwischen Mord und Totschlag
Im Laufe der Zeit wurden Tötungsdelikte differenzierter geahndet, um der Veränderung der Gestalt des Totschlags und seiner verschiedenartigen Erscheinungsformen gerecht zu werden. War Mord bis dahin die verheimlichte Tötung, so wurde nun die heimliche, mit Hinterlist und Heimtücke durchgeführte Tat als Mord bezeichnet. Der Gesetzgeber wertete erstmals verschiedenartige Verwerflichkeitsstufen der Tat.
Am Ende des Mittelalters veränderte sich diese Entwicklung weiterhin unter dem Einfluss des römischen Rechts.
Tatmodalitäten wurden abstrakter formuliert und die „vorbedachte“ Handlung, oder das „Ränkeschmieden“ wurden strafschärfend berücksichtigt. Diese Tatbestandsmerkmale stellten den Gegensatz zu plötzlicher Handlung aus Jähheit und Zorn dar, und repräsentierten die Überlegungskomponente.
Die eingeführten Verwerflichkeitsstufen ließen den Wert des Lebens – der mittlerweile nicht mehr nur materieller Natur war - ansteigen.
Demzufolge unterschied die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 zwischen Mord und Totschlag. Dies zeigte sich nicht nur in einer begrifflichen Unterscheidung, sondern auch im Strafmaß.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Dieses Kapitel skizziert den Wandel der Tötungssanktionierung vom germanischen Stammesrecht, in dem Tötung eine private Rechtsverletzung darstellte, hin zur staatlichen Pönalisierung.
1. Differenzierung zwischen Mord und Totschlag: Der Abschnitt erläutert die zunehmende Differenzierung der Tötungsdelikte unter dem Einfluss des römischen Rechts und die Einführung von Verwerflichkeitsstufen.
2. Verbindung mit dem französischen Recht: Der „Code pénal“: Hier wird der maßgebliche Einfluss des französischen Rechts auf die Entwicklung der Strafmilderung bei Affekttaten im europäischen Raum beschrieben.
3. § 177 PreußStGB: Das Kapitel behandelt die Übernahme der französischen Regelungen in das preußische Recht und die Widerstände gegen diese Milderungsmöglichkeiten.
4. Gesetzesentwurf zum RStGB: Dieser Teil beleuchtet die Beibehaltung alter Wertvorstellungen bei der Gesetzgebung des Reichsstrafgesetzbuches trotz veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
5. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass die Strafrahmenänderungen von 1998 die logische Konsequenz einer langen historischen und gesellschaftlichen Entwicklung darstellen.
Schlüsselwörter
Affekttotschlag, Strafrecht, Mord, Totschlag, Rechtsgeschichte, Code pénal, PreußStGB, RStGB, Provokation, Wertewandel, Strafmaß, Tötungsdelikte, Gesetzgebung, Rechtsphilosophie, Ehre
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Evolution des Affekttotschlags im deutschen Strafrecht vom Mittelalter bis zum Jahr 1998.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zu den Schwerpunkten zählen die Entwicklung der Tötungsdelikte, der Einfluss ausländischer Rechtsordnungen sowie die Rolle gesellschaftlicher Wertvorstellungen bei der Strafzumessung.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Es wird untersucht, inwiefern der Tatbestand des Affekttotschlags und dessen Strafmaß die sich wandelnden gesellschaftlichen Vorstellungen über den Wert menschlichen Lebens widerspiegeln.
Welche wissenschaftliche Methode findet Anwendung?
Der Autor nutzt eine rechtsgeschichtliche Analyse, um die historische Genese der Straftatbestände durch die Auswertung zeitgenössischer Gesetzgebungsdokumente und juristischer Literatur nachzuvollziehen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Differenzierung zwischen Mord und Totschlag, den Einfluss des französischen Rechts, die Entwicklung über das PreußStGB bis hin zum RStGB.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Affekttotschlag, Strafmaß, historische Entwicklung, Rechtsgeschichte und gesellschaftlicher Wertewandel.
Welche Bedeutung hatte das französische Recht für die deutsche Entwicklung?
Das französische Recht, insbesondere der Code pénal, diente als Vorbild für die erstmalige gesetzliche Strafmilderung bei Tötungen im Affekt bzw. unter Provokation.
Warum blieb der Strafrahmen laut Autor bis 1998 relativ stabil?
Der Autor argumentiert, dass der Gesetzgeber an traditionellen, teils überholten Wertvorstellungen festhielt, da diese sich tief im gesellschaftlichen Bewusstsein verfestigt hatten.
Wie bewertet der Autor die Änderung des Strafrahmens 1998?
Die Anhebung des Strafrahmens im Jahr 1998 wird als notwendige und logische Konsequenz der langen historischen Entwicklung der rechtlichen Wertung von Tötungsdelikten eingestuft.
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- Mark-Oliver Scholz (Author), 2008, Zur historischen Entwicklung des Tatbestandes des Affekttotschlags vom Mittelalter bis 1998, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/168368