In der nachfolgenden Arbeit werden die verschiedenen Auslegungsmethoden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung dargelegt.
Als Mitinitiator der ,,Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft“ gilt von Savigny nicht nur als maßgeblicher Vertreter der im 19. Jahrhundert dominierenden historischen Rechtsschule, sondern er begründete mit seinem Ansatz zugleich eine Rechtswissenschaft. Von Savigny vertritt die Ansicht, dass der Inhalt des Rechts historisch veranlagt sein muss und mit dem Bewusstsein des Volkes zum Wachsen kommt. Weiter soll es dann nur von den Juristen, mit einem wissenschaftlichen Hintergrund, geformt werden.
Von Savigny sprach sich für eine Vereinheitlichung und Vollständigkeit des Rechts aus. Er war auch der Ansicht, nicht allein der Wille eines historischen Gesetzgebers könne maßgebend sein, sondern der Inhalt und der Sinn einer Rechtsquelle müssten durch den Rechtsentscheider immer wieder neu bestimmt werden. Dazu legte er das Recht mithilfe folgender vier Methoden aus: mit der grammatischen, der systematischen, der teleologischen und der historischen Auslegung. Bei den einzelnen Methoden, hob Savigny hervor, handelt es sich nicht um vier Arten der Auslegung, sondern um verschiedene Tätigkeiten, die vereinigt werden müssten, wenn die Auslegung gelingen sollte.
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- Anonym (Autor:in), 2025, Auslegungsmethoden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1683495