Eine Analyse der Sätze 12 und 27 des Dictatus Papae in der einerseits die Textform, die Sprache und die Übersetzung betrachtet werden, andererseits aber auch die historische Herkunft geklärt werden soll.
Eine abschließende Beurteilung der Bedeutung, Auswirkung und der Kritik der Zeitgenossen im historischen Kontext soll die Besonderheiten des Dictatus Papae darstellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Analyse der Textform
2. Sprachliche Analyse und Übersetzung
3. Herkunft und Überlieferung, Belege im Kanonischen Recht und Rechtfertigungsversuche
4. Bedeutung, Auswirkung, Kritik der Zeitgenossen
5. Beurteilung
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit analysiert die Sätze XII und XXVII des Dictatus Papae von Gregor VII. mit dem Ziel, deren sprachliche Form, ihre historische Herleitung aus kanonistischen und biblischen Quellen sowie die zeitgenössische Rezeption und Kontroverse zu untersuchen.
- Formale Analyse der Textstruktur des Dictatus Papae
- Sprachliche Untersuchung der päpstlichen Machtansprüche (Quod-Sätze)
- Herkunft und Überlieferung in Bezug auf das Kanonische Recht
- Kritische Auseinandersetzung und zeitgenössische Kontroversen
- Beurteilung der päpstlichen Vorrangstellung gegenüber weltlichen Herrschern
Auszug aus dem Buch
2. Sprachliche Analyse und Übersetzung
„Quod“ – dass –, welches durch die Verbindung mit dem Konjunktiv Präsens „liceat“ – es ist erlaubt – (Satz 12) bzw. mit dem Indikativ Präsens „potest“ – er kann, er ist dazu bemächtigt – (Satz 27) faktisch wird, verstärkt die Aussage, dass es sich um Tatsachen handelt. Das Stilmittel des faktischen quods wird also dazu benutzt den Leitsätzen Gültigkeit in der Realität zu verschaffen und ihnen ein äußerliches Merkmal kirchenrechtlich gültiger Sätze zu geben, die unumstößlich sein sollen.
Weiterhin liegt in der Verwendung des Indikativs „potest“ in Kombination mit dem Infinitiv „absolvere“ – lösen, befreien – und in der Verwendung des Konjunktivs „liceat“ in Kombination mit dem Infinitiv „deponere“ – absetzen, jemanden entfernen – eine ausdrückliche Ermächtigung abzusetzen bzw. zu lösen vor. Besonders in der Verwendung des Verbs „posse“ – können, im Sinn von „mächtig sein“ – zeigt sich der Machtanspruch und die Gewalt zu lösen. Auch durch die Verwendung des Verbs „licere“ – erlaubt sein, dürfen – wird nicht nur die Möglichkeit, sondern die absolute Erlaubnis ausgesprochen, abzusetzen. Durch diese Formulierungen erhalten die Leitsätze eine Art Gebotscharakter, der ihren Inhalt noch absoluter wirken lässt.
Das Personalpronomen „illi“ (Satz 12) steht für den Papst, dem alleine es erlaubt ist „imperatores“ – Herrscher, Kaiser – abzusetzen, was die Besonderheit seiner Vormachtstellung unterstreicht und hervorhebt. „XII. Daß es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen“ impliziert also nicht den Anspruch darauf dieses Recht zukünftig ausüben zu können, sondern vielmehr, dass es tatsächlich bereits gültiges Recht ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Analyse der Textform: Untersucht die formale Struktur der Leitsätze des Dictatus Papae und diskutiert, ob es sich um einen Index, eine Capitulatio oder einen autarken Text handelt.
2. Sprachliche Analyse und Übersetzung: Analysiert die rhetorische und grammatikalische Gestaltung der Sätze XII und XXVII, insbesondere die Funktion der Anapher „Quod“ zur Etablierung päpstlicher Machtansprüche.
3. Herkunft und Überlieferung, Belege im Kanonischen Recht und Rechtfertigungsversuche: Erforscht die kanonistischen und biblischen Grundlagen der Sätze 12 und 27 anhand von Briefen Gregors VII. an Hermann von Metz.
4. Bedeutung, Auswirkung, Kritik der Zeitgenossen: Beleuchtet die wissenschaftliche Debatte um die Datierung und Autorenschaft sowie die zeitgenössische Kritik am päpstlichen Vorranganspruch.
5. Beurteilung: Fasst zusammen, inwieweit der Dictatus Papae als Instrument zur Legitimierung päpstlicher Vormachtstellung und zur Kirchenreform zu verstehen ist.
Schlüsselwörter
Dictatus Papae, Gregor VII., Investiturstreit, päpstliche Macht, Kanonisches Recht, Kaiserabsetzung, Binde- und Lösegewalt, Sacerdotium, Regnum, Kirchenreform, Mittelalter, Papsttum, Machtanspruch, Bibelzitate, historische Quellen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit einer inhaltlichen und formalen Analyse zweier spezifischer Leitsätze aus dem Dictatus Papae des Papstes Gregor VII.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen geistlicher und weltlicher Macht, die Autorenschaft und Datierung des Dictatus Papae sowie die kirchenrechtliche Begründung päpstlicher Eingriffsbefugnisse.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Sätze XII (Kaiserabsetzung) und XXVII (Lösung von Treueiden) sprachlich zu deuten und ihre historische Herleitung sowie die zeitgenössische Wahrnehmung zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine quellenkritische Textanalyse, bei der primär die Korrespondenz Gregors VII. als interpretative Grundlage für die Sätze des Dictatus Papae herangezogen wird.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die formale Textanalyse, die sprachliche Untersuchung, die Herleitung aus zeitgenössischen Belegen und die kritische Würdigung der Bedeutung des Dokuments.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Dictatus Papae, Investiturstreit, Sacerdotium, Regnum und die Binde- und Lösegewalt des Papstes.
Warum spielt der Brief Gregors VII. an Hermann von Metz eine so große Rolle?
Dieser Brief dient als wesentliche Quelle, da Gregor dort seine Argumente für die päpstliche Machtausübung darlegt, die in den Leitsätzen des Dictatus Papae nur stark verkürzt wiedergegeben sind.
Wird die Frage nach der Entstehung des Dictatus Papae abschließend geklärt?
Nein, die Arbeit stellt fest, dass die Entstehung und Funktion des Textes innerhalb der Forschung weiterhin umstritten bleiben und kein eindeutiges Ergebnis vorliegt.
- Quote paper
- Rita Hering (Author), 2010, Analyse der Sätze „XII. Quod illi liceat imperatores deponere.“ und „XXVII. Quod a fidelitate iniquorum subiectos potest absolvere.“ des Dictatus Papae, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/166906