Für die Wahlen in Deutschland gelten strenge Grundsätze. Ihre Einhaltung ist die Basis für unser demokratisches System. Sich an einer Wahl beteiligen darf jedoch nur, wer die Voraussetzungen dafür erfüllt. Für die meisten erwachsenen Deutschen ist dies kein Problem. Was ist jedoch, wenn die Person im Ausland lebt? Und was, wenn der Betreffende auch noch Staatsoberhaupt des Staates ist, in dem es lebt? So verhält es sich nämlich mit einem der prominentesten Deutschen: Papst Benedikt XVI. Die Frage drängt sich auf: Darf ein deutscher Papst im Hinblick auf seine ganze Machtfülle, tatsächlich in Deutschland wählen?
Die Beantwortung wird in meiner Arbeit von zwei Seiten angegangen. Zum einen von der theologischen. Kirchliche Positionen könnten gegen eine Wahlbeteiligung sprechen. Sie tun es jedoch nicht. Wie diese Arbeit zeigt, steht kein christlicher Grundsatz gegen die Teilnahme des Kirchenoberhaupts am demokratischen Prozess. Zum anderen – und das ist der Hauptteil der Arbeit – ist der rechtliche Standpunkt zu beleuchten. Wegen der jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen wird zunächst zwischen Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl unterschieden. Besonders intensiv wird das Recht zur Teilnahme an der Bundestagswahl betrachtet, da geklärt werden muss, ob der Papst noch Deutscher ist. Prof. Dr. Günter Renner, ein Spezialist für Ausländerrecht, hatte dies nämlich in einem Aufsatz verneint. In Reaktion darauf hatte Dr. Wolf-Dieter Barz erklärt, es gebe keinen Grund, warum der Papst nicht noch immer deutscher Staatsbürger sein könnte. Diese beiden Aufsätze sind nicht nur der Ausgangspunkt, sondern auch die Hauptquellen für diese Arbeit.
Nach Abwägung der Argumente des Staats- und Völkerrechts, auch in Bezugnahme auf die besondere Stellung des Vatikan und die Machtfülle des Papstes, lautet das Ergebnis: Benedikt XVI. ist noch Deutscher – er darf wählen. Allerdings nur bei der Bundestagswahl. Diese ist nämlich, anders als die Landtags- und Kommunalwahl, deren Voraussetzungen ebenfalls erläutert werden, nicht an den tatsächlichen Aufenthalt im Wahlgebiet gebunden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 „Der Papst wählt nicht“ – Theologische Diskussion
2.1 Das Verhältnis der katholischen Kirche zur Demokratie
2.2 Das Neutralitätsgebot des Vatikans
2.3 Der Vertreter Jesu Christi als weltlicher Wähler?
3 Rechtliche Diskussion
3.1 Wahlrecht des Papstes bei der Bundestagswahl
3.1.1 Allgemeine Wahlrechtsvoraussetzungen
3.1.2 Benedikt XVI. – noch immer ein Deutscher?
3.1.2.1 Die vatikanische „Leihstaatsbürgerschaft“
3.1.2.1.1 Rechtliche Grundlagen
3.1.2.1.2 Besonderheiten
3.1.2.2 Vom Kardinal zum Papst: Verlust des Wahlrechts?
3.1.2.2.1 Die rechtliche Stellung eines Kardinals
3.1.2.2.2 Die rechtliche Stellung des Papstes
3.1.2.2.3 Darf ein Staatsoberhaupt ein Staatsoberhaupt wählen?
3.1.2.2.3.1 Der Heilige Stuhl und die Vatikanstadt
3.1.2.2.3.2 Ist der Vatikan ein „echter“ Staat?
3.1.2.2.3.3 Politik-philosophische Diskussion
3.1.2.2.4 Automatische Ausbürgerung durch Wahl zum Papst?
3.1.2.3 § 25 Abs. 1 StAG – einschlägig auch für Benedikt XVI.?
3.1.2.3.1 Allgemeine Voraussetzungen
3.1.2.3.2 Ist die Annahme der Wahl ein „Antrag“ zur Ausbürgerung?
3.2 Wahlrecht des Papstes bei der Bayerischen Landtagswahl
3.2.1 Allgemeine Wahlrechtsvoraussetzungen
3.2.2 Benedikt XVI. – noch immer ein Bayer?
3.3 Wahlrecht des Papstes bei der Kommunalwahl
3.3.1 Allgemeine Wahlrechtsvoraussetzungen
3.3.2 Der Papst als „Unionsbürger“?
3.3.3 Das Problem des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen
4 Abschließende Beurteilung
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Klärung der Forschungsfrage, ob der amtierende Papst, namentlich Benedikt XVI., aufgrund seiner besonderen geistlichen und staatlichen Ämter rechtlich zur Teilnahme an Wahlen in Deutschland berechtigt ist, unter Berücksichtigung sowohl theologischer als auch völker- und staatsrechtlicher Aspekte.
- Analyse des Verhältnisses von katholischer Kirche, Demokratie und Neutralitätsgebot
- Untersuchung der Staatsangehörigkeit des Papstes im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG
- Bewertung der Auswirkung des Papstamtes auf den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- Vergleich der spezifischen Anforderungen für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen
- Diskussion des Kriteriums des „Schwerpunkts der Lebensbeziehungen“
Auszug aus dem Buch
3.1 Wahlrecht des Papstes bei der Bundestagswahl
Bei der Frage, ob der Papst sein Kreuz auf dem Wahlzettel zur Bundestagswahl machen dürfte, ist mehreren Problemen nachzugehen. Im Zentrum steht die Behandlung der Thematik, ob Benedikt XVI. noch immer ein Deutscher im Sinne des Art. 116 GG ist. Im November 2005 hatte der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele bereits schriftlich die Bundesregierung um die Klärung dieser Frage gebeten, worauf diese antwortete der Papst sei ein „Sonderfall“ und habe die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren.30 Im Folgenden wird dies näher erläutert, wobei deutlich gemacht werden soll, dass diese Feststellung keineswegs unumstritten ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit führt in die Fragestellung ein, ob Papst Benedikt XVI. angesichts seines Wohnsitzes in der Vatikanstadt und seines Amtes an Wahlen in Deutschland teilnehmen darf, ausgehend von einem Pressebericht über die anstehende Kommunalwahl 2008.
2 „Der Papst wählt nicht“ – Theologische Diskussion: Hier wird untersucht, ob theologische Gründe oder das Neutralitätsgebot des Vatikans einer Beteiligung des Kirchenoberhaupts an demokratischen Wahlen entgegenstehen.
3 Rechtliche Diskussion: Dieser Hauptteil analysiert differenziert die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie die Frage nach dem Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Papst.
4 Abschließende Beurteilung: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen: Der Papst ist weiterhin wahlberechtigt für Bundestagswahlen, erfüllt jedoch aufgrund des fehlenden tatsächlichen Aufenthalts im Inland die Voraussetzungen für Kommunal- und Landtagswahlen nicht.
Schlüsselwörter
Wahlrecht, Völkerrecht, Papst, Vatikan, Staatsbürgerschaft, Kirche, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl, Staatsangehörigkeit, Benedikt XVI., Demokratie, Neutralitätsgebot, Grundgesetz, StAG
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit?
Die Diplomarbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Teilnahme von Papst Benedikt XVI. an verschiedenen Wahlen in Deutschland.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen Kirche und Demokratie, das völkerrechtliche Neutralitätsgebot sowie das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Darf Papst Benedikt XVI. trotz seiner herausragenden Stellung als Kirchenoberhaupt und Staatsoberhaupt des Vatikans sein Wahlrecht in Deutschland ausüben?
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltende Gesetze (u.a. BWG, StAG, Grundgesetz) auf den Einzelfall des Papstes anwendet und durch eine Analyse der Fachliteratur ergänzt wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theologische Reflexion sowie eine detaillierte rechtliche Prüfung, unterteilt in die Wahlarten Bundestag, Landtag und Kommunalwahl.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind unter anderem Wahlrecht, Völkerrecht, Papst, Vatikan, Staatsangehörigkeit und Demokratie.
Ist der Papst nach Ansicht des Autors noch Deutscher?
Ja, der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Papst durch die Annahme seines Amtes nicht automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat.
Darf der Papst nun bei der Bundestagswahl wählen?
Ja, laut der abschließenden Beurteilung der Arbeit steht rechtlich nichts gegen eine Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl.
Warum darf er nicht an Kommunalwahlen teilnehmen?
Dies scheitert an der Voraussetzung des tatsächlichen Schwerpunkts der Lebensbeziehungen, da dieser aufgrund des Amtsantritts in Rom nicht mehr in der Gemeinde Pentling liegt.
- Arbeit zitieren
- Manuel März (Autor:in), 2009, Das Kreuz mit dem Kreuz, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/166877