Krisen bedeuten Veränderung. Die globale Wirtschafts- und Finanzkrise hat uns gezeigt, dass zukünftig sowohl mikro- als auch makroprudenzielle Maßnahmen zur Sicherung der gesamten Finanzmarktstabilität einzuleiten sind. Mikro-fokussiert, weil Stabilität und Solvenz einer einzelnen Bank gesichert werden müssen. Und makroprudentiell, weil ergriffene Maß-nahmen – wenn sie auf das Ziel hin richtig justiert – Domino- und Informationseffekte als Form von systemischen Risiken verhindern sollen. Der Maßnahmenkatalog zeichnet einen weitreichenden Rahmen, in dem sich die Finanzmarktakteure zukünftig bewegen sollen. Mit der Eigenkapitalregulierung wurde ein globales (langfristiges) Ziel definiert, das den Effekt der hohen Verschuldung eindämmen- und zugleich einen Sicherheitspuffer gegen Liquiditätsengpässe bilden soll. Gleichzeitig müssen aber weitere (mikroprudenzielle) Maßnahmen ergriffen werden, die den systemischen Zusammenbruch verhindern. Was aber tun, wenn sich ein Institut in der Schieflage befindet? Der Rückblick zeigt uns eine Vielzahl von erschreckenden Beispielen, die zu einem weltweiten Einbruch des Vertrauens geführt haben. Dabei seien die Insolvenzverschleppung von Lehman Brothers und die dramatische Rettungsaktion um Bear Stearns an den vordersten Stellen zu nennen. Dringend erforderlich ist dabei eine Ergänzung und Neuauflage des Insolvenzrechts für Finanzmarktinstitute. Sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, als auch das Bundesjustizministerium haben zwei unterschiedliche Konzepte vorgelegt, von denen insbesondere ersteres beleuchtet und zur Diskussion gestellt werden soll. Dabei sollen nicht nur der juris-tische und gesamtvolkswirtschaftliche Aspekt, sondern vor allem die betriebswirtschaftliche Realisation in den Vordergrund gestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Vorschlag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
II. Vorschlag des Bundesministerium der Justiz
III. Das neue Bankeninsolvenzrecht als makroprudenzielle Maßnahme?
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht und bewertet verschiedene Konzepte zur Neugestaltung des Bankeninsolvenzrechts als Instrument der makroprudenziellen Regulierung, um systemische Risiken im Finanzsektor effektiver zu bewältigen. Dabei steht die Frage im Zentrum, wie eine geordnete Restrukturierung oder Abwicklung systemrelevanter Institute unter Abwägung betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Interessen realisiert werden kann.
- Vergleich der Restrukturierungskonzepte von BMWi und BMJ
- Analyse der Rolle von Restrukturierungsverwaltungen und Reorganisationsverfahren
- Diskussion über die effiziente Krisenintervention und Vermeidung systemischer Ansteckungseffekte
- Bewertung der politischen Einflussnahme und der Notwendigkeit unabhängiger Gremien
- Bedarf an Frühwarnsystemen zur präventiven Risikominimierung
Auszug aus dem Buch
III. Das neue Bankeninsolvenzrecht als makroprudenzielle Maßnahme?
Können die vorgelegten Konzepte als makroprudenzielle Maßnahme begriffen werden? Sind sie effizient genug, um systemische Risiken nicht erst in der Insolvenz zu verhindern, sondern bereits frühzeitig zu erkennen? Das Bundesfinanzministerium hat im Frühjahr diesen Jahres ein Eckpunktepapier zur Finanzmarktregulierung vorgelegt, aus dem Vorschläge für „neue aufsichtsrechtliche Instrumente und (die) Restrukturierung systemrelevanter Banken“ sowie ein „Reorganisationsverfahren für systemrelevante Banken“ hervorgehen. Das Eckpunktepapier orientiert sich näher am Vorschlag des Bundesjustizministeriums, bereits im Vorfeld einer Insolvenz einzugreifen und nach vorheriger Sanierung überlebensfähige Teile auf eine „Bridge Bank“ zu übertragen. Die vorgestellten Konzepte zeigen Stärken und Schwächen. Die Restrukturierungsverwaltung greift zwar erst im Falle einer deutlichen Liquiditätsverknappung, steuert aber rasch und effizient die Kapitalversorgung durch ein zentrales Kontrollorgan. Der interministerielle Ausschuss kann somit in kürzester Zeit beschließen, welches Institut durch staatliche Subventionen weitergeführt – und welches Institut liquidiert werden soll. Durch die Besetzung dieses Ausschusses stellt sich die Frage nach einer gezielten Politisierung. „Denn ob eine Restrukturierung gefährdeter Institute überhaupt durchführbar ist, hängt maßgeblich davon ab, ob die politische Bereitschaft besteht, das Institut mit öffentlichen Mitteln zu stabilisieren.“ Empfehlenswert sei an dieser Stelle ein unabhängiges Gremium, das nicht aus medienpräsenten Vertretern der Politik besteht, sondern mit Experten aus den Bereichen Wirtschaft und Finanzen besetzt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Vorschlag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Dieses Kapitel erläutert das Konzept der Restrukturierungsverwaltung, bei der systemrelevante Institute unter staatliche Aufsicht gestellt werden können, um eine Insolvenz abzuwenden.
II. Vorschlag des Bundesministerium der Justiz: Hier wird der Fokus auf die Eigenverantwortung der Institute gelegt, wobei durch ein zweistufiges Reorganisationsverfahren und den Einsatz einer „tool box“ frühzeitig auf Krisen reagiert werden soll.
III. Das neue Bankeninsolvenzrecht als makroprudenzielle Maßnahme?: Dieses Fazit hinterfragt die Effektivität der vorgestellten Modelle und plädiert für die Ergänzung durch ein präventives Frühwarnsystem nach dem Vorbild eines „Ampel-Systems“.
Schlüsselwörter
Bankeninsolvenzrecht, makroprudenzielle Regulierung, Restrukturierung, Finanzmarktstabilität, Systemrelevanz, BaFin, Krisenbewältigung, Reorganisationsverfahren, Liquiditätsengpässe, Finanzmarktakteure, Eigenkapitalregulierung, Frühwarnsystem, Sanierungsverwaltung, Bridge Bank, Interbankenmarkt
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert aktuelle Reformansätze im deutschen Bankeninsolvenzrecht und deren Eignung als makroprudenzielle Instrumente zur Bewältigung von Finanzkrisen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Restrukturierung systemrelevanter Banken, staatliche Interventionsmöglichkeiten, Insolvenzrecht sowie die Schnittstellen zwischen betriebswirtschaftlicher Sanierung und gesamtwirtschaftlicher Stabilität.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Konzepte des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesjustizministeriums zu vergleichen und zu bewerten, inwiefern sie systemische Risiken im Finanzsektor effektiv begrenzen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine komparative Analyse der vorliegenden Gesetzeskonzepte durch und verknüpft diese mit theoretischen Erkenntnissen der makroprudenziellen Regulierung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der beiden unterschiedlichen Regierungsansätze sowie eine kritische Würdigung ihrer Umsetzbarkeit und Effizienz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Systemrelevanz, Restrukturierungsverwaltung, Bankeninsolvenzrecht und makroprudenzielle Maßnahmen definiert.
Warum wird im Dokument kritisch auf den „interministeriellen Ausschuss“ geblickt?
Der Autor hinterfragt die Unabhängigkeit dieses Gremiums und befürchtet eine gezielte Politisierung bei Entscheidungen über die staatliche Stützung oder Liquidation von Instituten.
Was empfiehlt der Autor als Ergänzung zu den bestehenden Modellen?
Der Autor empfiehlt die Einführung eines präventiven „Ampel-Systems“ zur Früherkennung von Krisen, um Maßnahmen bereits vor Eintritt einer akuten Liquiditätskrise einleiten zu können.
- Arbeit zitieren
- Marco M. Hagemeyer (Autor:in), 2011, Restrukturierung und Krisenbewältigung im Finanzsektor, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/166407